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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Reicht zum Segeln der SBF See?
Ich wollte mal die Frage los werden, was braucht man um eine ca. 10m Segelyacht zu führen? Reicht der Sportbootführerschein See?
Ich hatte vor Jahren bei der Ausbildung zum SBF See meinen Ausbilder zu dem Thema gefragt, der meinte Ja aber es könnte, wenn es zum Unfall kommt in besonderen fällen (z.B. bei Segelmanövern wie Wende, das jemand vom Baum erschlagen wird) passieren, das die Versicherung nicht zahlt, weil eine Spezielle Ausbildung fehlt. Was aber in meinem fall wieder anders wäre, da ich vor vielen Jahren im Reich der Berge am Faaker See einen Surfschein gemacht habe, welcher Ähnlichkeiten zum Segeln aufweist. Wie sind Eure Meinungen und Informationen zu dem Thema? Ich habe über Google das hier gefunden: http://www.segeln-info.de/fuehrerschein.htm Aber da wird nur der Binnensegelschein erwähnt, aber ich habe vorerst die Ostsee und später Kroatien ins Auge gefasst. Und so wie ich das hier verstehe, reicht da der SBF See und eventuell Freiwillig ein Nachweis das man Grundwissen zum Thema Segeln hat, für die Versicherung. Wobei da mein SBF See Ausbilder mit dem Surfschein recht haben könnte. Ich spiele nämlich mit dem Gedanken auf Segel umzusteigen. Habe noch etwas Segelerfahrung vom Mitsegeln auf dem Plattensee, würde aber wenn es soweit ist, auf jeden fall versuchen, ein paar Stunden einen Lehrer oder erfahrenen Segler anzuheuern, der mir nochmal alles Zeigt und erklärt. Aber extra noch nen Schein machen mit Prüfung u.s.w., wollte ich gerne vermeiden. Geändert von Der Bodo (04.09.2013 um 01:32 Uhr) |
#2
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Moin,
im Bereich "See" benötigst Du nur den Sportbootführerschein See. Alle Segelscheine sind in diesem Gebiet freiwillig, wenn auch amtlich anerkannt. Dies gilt natürlich nur, solange Du keine gewerblichen Fahrten unternehmen möchtest. Aber das steht hier ja wohl nicht zur Debatte. Hat Dein Segler sogar weniger als 15PS, benötigst Du noch nicht einmal den SpBFS See. Zu den Versicherungen: Die Versicherungen verlangen (oder auch nicht), dass Du eine Fahrerlaubnis besitzt, die in dem Gebiet vorgeschrieben ist. In Deinem Fall halt der SpBFS See. SKS, SSS und SHS sind nicht vorgeschrieben, sondern rein freiwillig. Jörg
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#3
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Moin, moin,
Ich befasse mich auch gerade mit dem Thema. Den SBF-Binnen (Segel/Motor) habe ich ja. Dieses Jahr soll es bei "Binnen" bleiben. Aber 2015 würde ich dann schon gerne die Oder hoch Richtung Greifswald, Rügen etc wenn es dieses Jahr gut klappt. Ich war in dem Revier bereits mit meinem verstorbenen Großvater unterwegs. Nun habe ich aber keine Lust den SBF-See zu machen und freue mich daß man diesen Schein nicht zwingend haben muß sofern man nicht mehr als 15PS Motorleistung hat und nur privat unterwegs ist. Ich frage mich dann aber wozu es diesen Schein überhaupt gibt wenn es keinen Zwang gibt. Geändert von sct (21.01.2014 um 11:05 Uhr) Grund: Syntax error |
#4
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Weil es Boote mit mehr als 15 PS gibt?
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#5
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Das Leben auf dem Wasser ist eben insgesamt nicht so durchorganisiert wie an Land. Da gibt es vieles, was nur indirekt geregelt ist. Du darfst ein Boot mit weniger als 15 PS führerscheinfrei fahren, aber wehe wenn etwas passiert. Dann könnte man Dir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und dann wirst Du z.B. nach einem Unfall bestraft oder die Versicherung zahlt den Schaden nicht. Das kann einen im Falle von Personenschäden schnell ruinieren. Womöglich wird es im Falle eines Unglücks schon als grob fahrlässig angesehen, überhaupt mit einem Boot unter 15 PS rausgefahren zu sein.
Matthias |
#6
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Zitat:
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Ciao |
#7
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Selbst Binnen ist der SBB unter Segel nicht vorgeschrieben.
Bis auf ein paar Gewässern. Auf den meisten Stauseen und Bundeswasserstrassen braucht man den auch nicht. Könnte allerdings sein, das die Vermieter nichts rausrücken ohne Zettel.
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Gruss Robert |
#8
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Zitat:
Manche Gesetze und Verordnungen sind nur schwer oder gar nicht zu verstehen, trotzdem sind sie aber gültig und Verstöße werden geahndet. Beim SBF- See wird segeln in der Theorie auch nur, ich sag mal böse, am Rande beackert. In der Praxis gar nicht. Aber, es ist trotzdem so wie es ist. Diskussionen über den Sinn und Zweck machen wenig oder gar keinen Sinn. Gruß Jörg |
#9
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Matthias |
#10
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Zitat:
Im Falle eines Falles (Unglück) ist der Nichtinhaber eines SBF nicht automatisch dran während der SBF-Inhaber fein raus ist. Je nach Umfang und Schwere des Vorfalls werden Versicherung und/oder Behörden entsprechend untersuchen. Und je nach Umständen wird dem Nichtinhaber wohl möglich der Schaden erstattet (Versicherung) und dem Schweininhaber wird wegen extremer Leichtsinnigkeit eine Erstattung verweigert (Ähnliches bei der möglichen Frage einer Strafe/Bußgeld durch die Behörden).
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Liebe Grüße Mattze
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#11
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Hallo
Ich finde es generell nicht verkehrt zu wissen, wer wann warum wie reagiert in bestimmten Situationen auf dem Wasser. Dafür einen Lehrgang zu besuchen und seine Befähigung in einer Prüfung nachzuweisen. Ich bin sogar dafür, alle Teilnehmer auch unter 15PS das notwendige Rüstzeug mit auf dem Weg zu geben. Ein SBF light ohne Prüfung aber mit Kursbescheinigung. Das Wissen kann im Notfall wertvolle Zeit, die Situation und Menschenleben retten. Zur Rechtsprechung. Als Nichtinhaber eines SBF bist Du im Notfall fein raus. Du kannst es nicht besser wissen. Selbst als Gast mit SBF wirst du nach einem Notfall strafrechtlich belangt. Gruß Mario das Leben ist kein Ponyhof
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Grüße DerMajo Biete https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=331309 Urteile nie über jemanden, in dessen Schuhe du nicht genauso lange gesteckt hast! |
#12
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[QUOTE=Sehbeer;3371038]G
dem Schweininhaber wird wegen extremer Leichtsinnigkeit eine Erstattung verweigert . Der kann ja eventuell garnicht Boot fahren weil das Schwein nicht mit an Bord will.
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Gruß Rüdiger |
#13
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Zitat:
Den gibt es z.B. um dich und andere abzusichern,falls mal was passiert. Du bist ja nicht unbedarft,weil du ja den Binnenschein hast - aber.....Seeschifffahrtsstrassen sind eben was anderes. Beim Binnenschein hast du auch die Verkehrszeichen und Verhaltensregeln für den Binnenbereich gelernt. Dann tu dir selbst den Gefallen und mach zu deiner eigenen Sicherheit auch den Seeschein - dürfte doch für dich n`Klacks sein. Gruss Andreas |
#14
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Zitat:
Siggi P.S.: Die DGzRS freut sich nicht unbedingt über Skipper, die durch völlige Unerfahrenheit in Schwierigkeiten kommen
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#15
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Falls du Chartern willst, mußt du dem Verleih zeigen, dass due Segeln kannst.
Klar der Schein allein macht es nicht, aber du hast die Ausbildung und darfst Chartern. Hast du auf dem Segler dann noch eine Funke, wie meißt in der Größe, dann brauchst du sogar noch den Funkschein.
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Gruß Christoph Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish https://ineuropaunterwegs.travel.blog/ |
#16
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Wie viele Leute kennst Du denen das passiert ist? Ich wollte demnächst eine Kreuzfahrt machen. Wenn dann der Kapitän da Scheiße baut (siehe Costa Concordia). Da sitze ich ja schon fast im Gefängnis.
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Liebe Grüße Mattze |
#17
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Zitat:
Wenn du dir vorher das Schiff auf seine Seetüchtigkeit untersucht hast, alle Rettungsmittel kontrolliert hast und dich davon überzeugt hast, dass der Schiffsführer die notwendigen Qualifikationen besitzt und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss das Schiff führt, sollte dir nichts passieren. Ist so und nicht anders vor kurzem vom Binnenschifffahrtsgericht geurteilt worden. Ich kenne einen und das reicht. Wenn du Hintergründe wissen willst schreib mich an. Will ich nicht öffentlich machen, verständlicherweise. Gruß Mario das Leben ist kein Ponyhof
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Grüße DerMajo Biete https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=331309 Urteile nie über jemanden, in dessen Schuhe du nicht genauso lange gesteckt hast!
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#18
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Das halte ich aber für ein Gerücht.
In meiner ganzen Fahrenszeit habe ich noch nie von einem Schiffsführer das Patent angeschaut oder meines vorgezeigt. Trotzdem wurde mir das noch nie zum Vorwurf gemacht, auch wenn ich im Falle einer Havarie an Bord war.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
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#19
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Zitat:
Gruß Christoph |
#20
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--> Theorieprüfung mit Knoten binden würde ich ja noch machen aber Praxis habe ich keine Zeit/Lust da noch etliche Stunden zu nehmen obwohl ich schon einen Segelschein besitze. Den Aufwand empfinde ich im Verhältnis zum Nutzen als stark unausgewogen nur um auf dem Greifswalder Bodden schippern zu können. Der ist leider schon Seegewässer. In der Praxis macht es keinen Unterschied zwischen Greifswalder Bodden und Müritz.
Geändert von sct (21.01.2014 um 16:51 Uhr)
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#21
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Moin,
als Gast (mit entsprechendem Schein) soll ich die Pflichten des Schiffsführers übernehmen? Wo steht das denn Als eingetragener Co-Skipper würde ich es noch verstehen, aber als Gast? Jörg
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#22
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Wenn bei mir an Bord ein Gast meinen Führerschein zu sehen wünscht, dann die Seetüchtigkeit meines Bootes überprüfen möchte (wie eigentlich, mit Kentertest?) und dann einen Alko- und Drogentest erwartet, dann darf sich der gerne eine andere Mitfahrgelegenheit suchen.Allerdings fahre ich nicht bei einem offensichtlich alkoholisiertem Skipper mit,
Siggi |
#23
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Zitat:
das steht auf einem anderen Blatt. Es wurde ja danach gefragt, was benötigt wird. In der Regel haben Segler mit größeren Booten einen SBF, alleine schon auf Grund der Maschine, die meistens mehr als 15 Ps haben. Gängige Größe bei um die 30 Fuss sind so 20 PS, in der Nordsee so um die 30 PS. Jörg |
#24
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Zitat:
Gruß Mario das Leben ist kein Ponyhof
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Grüße DerMajo Biete https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=331309 Urteile nie über jemanden, in dessen Schuhe du nicht genauso lange gesteckt hast! |
#25
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Zitat:
Du redest aber auch von Binnen und nicht See.
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Gruß Rüdiger
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