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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Berlin - Frachtschiff versenkt Angelboot ...
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#2
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Ich würde gerne mal lesen:
Angelboot versenkt Frachtschiff...
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. |
#3
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Wir lagen in der Nähe vor Anker und konnten die ausrückende DLRG und Waspo beobachten.
Schön, daß die beiden Angler die Sache gut überstanden haben. So langsam wird das Wasser der Havel ja kälter und läd nicht mehr zu ausgedehnten Baderunden ein. Und außerhalb des Fahrwassers hat der Schubverband wohl nix verloren ...
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"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will." (Jean-Jacques Rousseau) Geändert von Fronmobil (08.09.2013 um 18:04 Uhr) |
#4
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Inwiefern? Gibt es dort Zwangswege für Berufer, die an die Fahrrinne gebunden sind?
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Gruß Kai |
#5
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Zitat:
Der Angler hätte im Hauptfahrwasser nicht´s zu suchen gehabt. Aber wenn sich ein Berufler außerhalb des Fahrwassers bewegt, muß er schon sehr gut aufpassen, daß er niemandem über die Badekappe fährt ! Deshalb bin ich auch der Meinung, der Schuber hat dort nichts zu suchen. Gruß, Bernd |
#6
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Hallo,
wenn sich der Verband ausserhalb des Fahrwassers befunden hätte, wäre das Angelboot wohl nicht überfahren worden. Denn da ist binnen i.d.R. nur Land und Räder hatten wohl beide nicht. Also muss man davon ausgehen, dass beide Fahrzeuge sich im Fahrwasser (nicht unbedingt Fahrrinne) befunden haben. Hier sind Kleinfahrzeuge erstmal ausweichpflichtig. Ob es aber Umstände gegeben hat, die dieser Pflicht zuwidergingen, z.B. Pflicht zur Haltung der Fahrrinne seitens des Schubverbandes, Erlaubnis des Stilliegens vor Anker mit entsprechender Kennzeichnung, etc. p.p. läßt sich wohl anhand von ein paar Zeilen in der Zeitung nicht beurteilen. Bis dann Dominic
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#7
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....jetzt weiss ich auch, warum es gestern Mittag in Potsdam Richtung Wannsee so viel funkelbelichtete Aufregung gab....
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Gruß, Lorenz |
#8
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Zum Glück ist nur Sach- und kein Personenschaden entstanden.
Die Bezeichnung der Fahrrinne ist in der BinSchStrO Anlage 8 II geregelt: rechte Seite rote Stumpftonne, linke Seite grüne Spitztonne, also Fahrrinne = Betonnung. Wo genau ist jetzt die Fahrrinne, außerhalb derer der Berufer nichts zu suchen gehabt hätte Es handelt sich hier m.E. nicht um eine "Fahrrinne" nach § 1.01 38., sondern um ein "Fahrwasser" nach § 1.01. 37, also dem Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#9
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Auch wenn ich die Gegebenheiten vor Ort nicht kenne, ich denke "Fahrrinne" ist in diesem Fall als (falsch gewählter) journalistischer Ausdruck zu werten und soll im Grunde genommen nichts anderes, als die graue Linie der Flußkilometrierung wiedergeben, welche in etwa von den Berufsschiffern befahren wird.
Rechtes Bild: Online IENC der WSV Linkes Bild : Offline IENC der WSV, dargestellt mit OpenCPN Gruß, Ralf Geändert von Jeveraner (08.09.2013 um 16:22 Uhr) |
#10
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Interessant war, dass die Feuerwehr mit einer Drehleiter anrückte. Die stand dann ziemlich verloren auf der Brücke rum
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#11
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Tja Wohnbusfahrer.. Wenn man keine Ahnung hat...
Drehleiter gehört immer zu einem kompletten Löschzug der bei einem solchen Fall Ausrückt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#12
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Hallo,
die graue Linie ist die "Flußachse", ist also eher für die Vermessung interessant. Das eine Drehleiter auch bei solchen Einsätzen mitfährt, könnte daran liegen, dass diese bestimmtes Spezialgerät mitführt oder einfach in Berlin, wie bei anderen Berufswehren in Deutschland auch, Lösch- und Rüstzüge (wozu eigentlich überall auch ein Hubrettungsfahrzeug gehört) geschlossen zu Einsätzen fahren. Alarm- und Aurückeordnungen werden Gott sei dank nicht nach Optik für Schaulustige aufgestellt, sondern i.d.R. nach Sachverstand und Erfahrung. Bis dann Dominic |
#13
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Hier nochmal der Artikel zum genau lesen:
"Der Unfall ereignete sich kurz vor 12 Uhr in Spandau, in Höhe der Insel Eiswerder. Nach ersten Ermittlungen hatte der Schiffsführer des Schubverbandes das Ruderboot übersehen, das nach Auskunft einer Polizeisprecherin außerhalb der Fahrrinne lag. Zudem sei am Sonnabend eine Angelveranstaltung in dem Bereich angemeldet gewesen. „Obwohl ein Schubverband relativ langsam ist, braucht er sehr lange zum Anhalten“, sagte sie. Selbst bei nur acht Stundenkilometern seien es mindestens 100 Meter bis zum Stillstand. Der polnische Kapitän habe seinen Schubverband nach der Kollision stoppen können. Nachdem die Wasserschutzpolizei den Unfall aufgenommen hatte, durfte er weiterfahren. Er sei auf dem Weg nach Magdeburg gewesen. Feuerwehr und DLRG brachten den 79 Jahre alten Besitzer des Angelboots und seinen 52-jährigen Begleiter unverletzt an Land." Okay, der Journalist ist vielleicht kann Fachmann/-frau. Aber so wie die Formulierungen gewählt wurden, lässt es m.E. die Interpretation zu, daß die Angler dort stehen (ankern, liegen an der Stange) durften.
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#14
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Hallo,
selbst wenn ich den Text jetzt noch mal lese, ergeben sich da für mich keine neuen Erkenntnisse zur Schuldfrage. Sogar wenn ich jetzt unterstelle, dass alle Angaben in dem Bericht den Tatsachen entsprechen. 1. Der SF hat das Ruderboot nach eigenen Angaben übersehen. - Gut, ansonsten hätte er ihn ja vorsätzlich überfahren, bzw. nicht alles ihm Mögliche getan, um eine Kollision zu vermeiden. 2. Der Verband befand sich außerhalb der Fahrinne. - Ist es denn in diesem Bereich generell verboten, die Fahrinne zu verlassen? 3. Die Angelveranstaltung war angemeldet. - Ich denke nicht beim SF des Verbandes. Ob vor der Veranstaltung im NIF gewarnt wurde, Anordnungen zur Durchfahrt des Bereiches an die Schifffahrt ergangen sind usw. geht daraus nicht hervor. Auch, der Gerechtigkeit halber nicht, ob Auflagen gegenüber den Anglern erteilt wurden. 4. Die Erlaubnis zur Weiterfahrt, erging nach der Unfallaufnahme. - Ich denke, die Angler durften auch nicht vorher gehen, schließlich muss ja von Rechts wegen ermittelt werden. Solange der Verband keine offensichtlichen technischen Mängel aufweist, besatzungstehnisch alles tutti ist und kein sonstiger triftiger Grund vorliegt, das Fahrzeug stillzulegen, darf er die Fahrt im Anschluss an die Unfallaufnahme fortsetzen. Völlig normaler Vorgang. Ich habe nie behauptet, dass das Angelboot dort nicht sein durfte, allerdings würde ich jetzt auch nicht pauschal nur im Rückschluss behaupten, dass es den Bereich hätte nicht im "Anblick der herannahenden Gefahr" räumen müssen. Bis dann Dominic
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#15
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Noch ein Gedanke zur Situation:
Wenn der Schubverband "Richtung Magdeburg" wollte, war er auf Höhe Eiswerder in der unmittelbaren Anfahrt auf die Schleuse Spandau. Kurz nach Eiswerder ist auf der Backbordseite die Wartestelle der Schleuse für Berufsschiffer.
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#16
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Oh, jetzt kommt die Politik ins Spiel ...
Klickst du ... http://www.tagesspiegel.de/berlin/fr...e/8759432.html |
#17
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Zitat:
Wenn ein ganzer, kompletter Feuerwehrzug raus rückt, gehört die Drehleiter mit dazu. Wann weiß nie, was einem am Einsatzort erwartet. Gruß Neck |
#18
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Moin Neck,
Du bist jetzt schon der Zweite, der ihm das erzählt. Jetzt weiß er es ja!....und wird so was nieeeee mehr schreiben
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Gruß Klaus
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#19
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Zitat:
ne er ist bereits der dritte. zuerst war ich, 10 min später dann Dominic
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#20
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Ach, da wäre ich nicht so sicher ... Weil es nicht erklärt, weshalb die Drehleiter vor Ort blieb. Eigentlich hätte jedem relativ schnell klar sein müssen, dass sie dort fehl am Platze ist, auch wenn sie automatisch mit ausrückt.
Na gut, vielleicht hätte man das Auto ja umdrehen können ... |
#21
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„Wir halten uns immer raus aus der Fahrrinne.“
Wie kann man sich aus der Fahrrinne heraushalten, wenn gar keine Fahrrinne betonnt ist Der § 7.01 1. der BinSchStrO wurde sicher nicht eingehalten. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Verordnung muss ein Fahrzeug oder ein Schwimmkörper seinen Liegeplatz so nahe am Ufer wählen, wie es sein Tiefgang und die örtlichen Verhältnisse gestatten. Ein Fahrzeug oder ein Schwimmkörper darf keinesfalls die Schifffahrt behindern. An eine Böschung ist vorsichtig heranzufahren. Also nicht "Ein Frachtschiff auf offensichtlich regelwidrigem Kurs ..." sondern ein offensichtlich regelwidrig stillliegender Angelkahn Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#22
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Zitat:
Wenn die Drehleiter allein vor Ort bleibt, hatte das mit Sicherheit seine Gründe, die nur der Einsatzleiter beantworten kann. Gruß Neck, auch ein FFW-Kamerad |
#23
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Zitat:
Bei vielen Einsätzen z.B. Verkehrsunfällen auf Autobahnen kommen diese am Ende noch zum Einsatz um den Ermittlungsbehörden z.B. die möglichkeit zu geben Bilder für die Akten aus einem erhöhten Blickwinkel zu machen. Zudem ist mit einer Drehleiter immer Personal verbunden, welches eventuell auch bei den Bergemassnahmen eingebunden ist. Der Rüstwagen mit dem Schlauchboot z.B. ist nur mit einer Staffel (5+1) Besetzt und dazu benötigt man die Besatzung der Drehleiter (2+1) um eine komplette Gruppe zu Bilden. Dies ist eine Einheit. Nur damit du es auch verstehst. Also wenn du das vorgehen der Rettungskräfte nicht verstehst und die hintergründe einer ausrückeordnung nicht verstehst halte dich bitte mit deinen Kommentaren zu solchen Themen zurück. Es ist oft genug an der Einsatzstelle zu hören, dass wir mit zuviel Material vor ort waren oder zu masiv aufgetreten sind. Aber dazu sind Vorschriften wie Alarm- und ausrückeordnung nunmal da..
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#24
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Guten Morgen Volker,
das hast du wirklich vorbildlich erklärt. Klare verständliche Worte. Neck Gruß Manfred |
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Gib einem Deutschen eine Uniform ... Weitermachen, Kameraden
Mich interessiert, wo das nun passiert ist. Der Schuber lag noch vor der Brücke, als ich zum Boot kam. Nun hat er ja einen gewissen Anhalteweg - laut Artikel rund 100 m - und das Angelboot tauchte angeblich erst mehrere hundert Meter weiter auf. Von mir aus sah es aber so aus, als sei der Unfall keine 200 m vor der Brücke gewesen, jedenfalls sah es so aus, als steckte dort noch eine Stange im Grund. |
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