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  #1  
Alt 12.09.2013, 08:59
mischa.mole mischa.mole ist offline
Ensign
 
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Standard Funkanmeldung in Österreich - UKW, EPIRB und Amateurfunk

Hallo Leute!

Ich bin immer noch dabei, unser Schiff auszurüsten, und blicke mal wieder bei diversen Anmeldungen und Bewilligungen bei den freundlichen österreichischen Behörden nicht ganz durch.

Momentan ist auf unserem Schiff kein Funk installiert, wir beabsichtigen aber, das zu ändern.

Ich habe das SRC, damit kann ich ja ein UKW-Funkgerät+GMDSS kaufen und betreiben. Außerdem soll eine EPIRB angeschafft werden, und zusätzlich dazu will ich die Amateurfunkprüfung machen und ein Kurz/Grenzwellen-Amateurfunkgerät einbauen.

Wo und was muss ich da jetzt alles anmelden?
hier: http://www.bmvit.gv.at/telekommunika...iff/index.html habe ich das folgende Antargsformular für die Schiffsfunkstelle gefunden: http://www.bmvit.gv.at/telekommunika...ffsfunkste.pdf

Habe ich das richtig verstanden, dass ich damit das UKW/GMDSS-Gerät anmelde, bzw dann eine MMSI bekomme? Was mich da noch wundert: auf Seite 3 des Antrages wird ein Rufzeichen (?) verlangt, das ich noch nicht habe...oder wird das von der Behörde eingetragen?

Wie läuft das mit der EPIRB? Brauche ich dafür einen extra Antrag? Wenn ja, welchen? Genau denselben?


Und als letztes: Amateurfunk. Kann ich hier ganz einfach mit meiner Amateurfunklizenz ein entsprechendes gerät kaufen und auf meinem Schiff installieren? Oder gibt es da wieder gesonderte Anträge/Bewilligungen?

Liebe Grüße von einem verwirrten Mischa
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  #2  
Alt 12.09.2013, 09:31
XXXXXXX
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Hi Mischa,

in welchem Bundesland bist du zuhause? in welchen Gewässern wird du fahren?

EPIRB ist gesondert ohne Funklizenz verwendbar. Die Händler programmieren dir eine Berechtigung (ID-Code) bzw. die zu verständigende Telefonnummern ein, kostet beim Kauf um die 50 Euro.

Eine Kennung für UKW-Funkgerät+GMDSS bekommst du bei der Telekombehörde deines Bundeslandes.

Den Amateurfunker beantragst du auch bei der Telekombehörde deines Bundeslandes. Die Prüfung ist aber nicht ohne.
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  #3  
Alt 12.09.2013, 09:43
mischa.mole mischa.mole ist offline
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Hallo Georg!

Danke für deine Antwort!
Ich bin Niederösterreicher, allerdings in Wien daheim; geplant ist, nur am Meer zu fahren, das allerdings (möglicherweise) bis über den Atlantik (wenn alles klappt).

Okay, also wende ich mich an die Fernmeldebehörde für Wien/Nö/Bgld. Die Amateurfunkprüfung wird schon irgendwie klappen, bis vor kurzem war ich ja noch Student, bin das Lernen also gewohnt

Lg Mischa
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  #4  
Alt 22.05.2014, 17:27
anima3 anima3 ist offline
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Amatuerfunkprüfung ist nicht so schwet, wie es Skriptum, Lehrstoff und Fragen andeuten. Eine Kurs machen schadet auch nicht, muss aber nicht sein. Es hilft, falls möglich, beim Prüfungstermin den anderen Kandidaten, die vorher dran sind, zuzuhören.

Antrag auf Schiffsfunkstelle mit MMSI Zuteilung , Rufzeichen Zuteilung und Epirb Anmeldung bei der Fernmeldebeörde des jeweiligen Bundeslandes.

lg
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  #5  
Alt 22.05.2014, 20:16
Benutzerbild von Chanor
Chanor Chanor ist offline
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Wow, das klingt so als wenn man in Österreich die Amateurfunkprüfung bei Aldi kaufen kann. Wenn ich bedenke was ich 1982 in Deutschland alles wissen mußte ist das bei euch pille palle
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Mit sportlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unter'm Kiel
Heinz- Jürgen
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  #6  
Alt 22.05.2014, 20:37
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Zitat:
Zitat von Chanor Beitrag anzeigen
Wow, das klingt so als wenn man in Österreich die Amateurfunkprüfung bei Aldi kaufen kann.
Nö, kann man nicht... bei uns heisst der "Hofer"
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  #7  
Alt 22.05.2014, 20:54
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Chanor Beitrag anzeigen
Wow, das klingt so als wenn man in Österreich die Amateurfunkprüfung bei Aldi kaufen kann.
, so einfach ist es nun doch nicht.
Es wird schon was verlangt, wenn man in den elitären Kreis der Amateurfunker eintreten will.
Nur mal so nebenbei die Prüfung machen ist weder in D. noch in A. gegeben.
Zur Prüfung wird schon Lerneifer und auch Fachwissen vorausgesetzt.

Hier mal die Oö. Bewilligungsklassen:

http://www.oevsv.at/newcomer/lizenzklassen.html

In D. ist's nicht einfacher.
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  #8  
Alt 23.05.2014, 10:11
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Gummiente Gummiente ist offline
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
in welchem Bundesland bist du zuhause? in welchen Gewässern wird du fahren?

EPIRB ist gesondert ohne Funklizenz verwendbar. Die Händler programmieren dir eine Berechtigung (ID-Code) bzw. die zu verständigende Telefonnummern ein, kostet beim Kauf um die 50 Euro.

Eine Kennung für UKW-Funkgerät+GMDSS bekommst du bei der Telekombehörde deines Bundeslandes.

Den Amateurfunker beantragst du auch bei der Telekombehörde deines Bundeslandes. Die Prüfung ist aber nicht ohne.
FALSCH1 Da wird EPIRB und PLB verwechselt. Im Epirb ist die vorher beantragte MMSI einprogrammiert. Im PLB ein Code

FALSCH2 Im EPIRB oder PLB sind KEINE Telnummern einprogrammiert.
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #9  
Alt 23.05.2014, 15:46
Bernd66 Bernd66 ist offline
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In Deutschland musst du nach Bestehen der Amateurfunkprüfung noch eine Amateurfunkzulassung beantragen, dabei bekommst du auch ein Rufzeichen zugewiesen, erst dann darfst du funken. Wird in Österreich nicht viel anders sein.

Bernd
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  #10  
Alt 23.05.2014, 15:54
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Markus.Gaugl Markus.Gaugl ist offline
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Servus
Bei unklarheiten mal hier nachsehen...
http://www.bmvit.gv.at/telekommunika...net/index.html

Mfg
Markus
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  #11  
Alt 23.05.2014, 17:13
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
FALSCH1 Da wird EPIRB und PLB verwechselt. Im Epirb ist die vorher beantragte MMSI einprogrammiert. Im PLB ein Code

FALSCH2 Im EPIRB oder PLB sind KEINE Telnummern einprogrammiert.
Das Plb sendet eine 15 stellige Hexadezimalzahl, diese ist in der Registrierungsstelle mit deinen Daten verknüpft. Bei der Registrierung musst du mindestens 2 Telefonnummern zur Erreichbarkeit angeben.
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  #12  
Alt 23.05.2014, 18:32
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Gummiente Gummiente ist offline
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Das Plb sendet eine 15 stellige Hexadezimalzahl, diese ist in der Registrierungsstelle mit deinen Daten verknüpft. Bei der Registrierung musst du mindestens 2 Telefonnummern zur Erreichbarkeit angeben.
Die Telnummern sind aber nicht in das Gerät programmiert sondern liegen beim "Points of Contact" auf. Das ist für Österreich die Austrocontrol und die Fernmeldebehörde.

Nachteil einer PLB: Sie kostet extra. eine EPIRB ist in den Gebühren für die Schiffsfunkstelle enthalten.
Für ausrüstungspflichtige Österreichische Schiffe (ab FB2) werden nur EPIRB´s bewilligt.
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #13  
Alt 23.05.2014, 21:21
XXXXXXX
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Die Telnummern sind aber nicht in das Gerät programmiert sondern liegen beim "Points of Contact" auf. Das ist für Österreich die Austrocontrol und die Fernmeldebehörde.

Nachteil einer PLB: Sie kostet extra. eine EPIRB ist in den Gebühren für die Schiffsfunkstelle enthalten.
Für ausrüstungspflichtige Österreichische Schiffe (ab FB2) werden nur EPIRB´s bewilligt.
Ich registriere in England, das sind nur Einmalkosten.
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  #14  
Alt 23.05.2014, 21:34
PK1 PK1 ist offline
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Zitat:
Zitat von mischa.mole Beitrag anzeigen
Hallo Leute!

Ich bin immer noch dabei, unser Schiff auszurüsten, und blicke mal wieder bei diversen Anmeldungen und Bewilligungen bei den freundlichen österreichischen Behörden nicht ganz durch.

Momentan ist auf unserem Schiff kein Funk installiert, wir beabsichtigen aber, das zu ändern.

Ich habe das SRC, damit kann ich ja ein UKW-Funkgerät+GMDSS kaufen und betreiben. Außerdem soll eine EPIRB angeschafft werden, und zusätzlich dazu will ich die Amateurfunkprüfung machen und ein Kurz/Grenzwellen-Amateurfunkgerät einbauen.

Wo und was muss ich da jetzt alles anmelden?
hier: http://www.bmvit.gv.at/telekommunika...iff/index.html habe ich das folgende Antargsformular für die Schiffsfunkstelle gefunden: http://www.bmvit.gv.at/telekommunika...ffsfunkste.pdf

Habe ich das richtig verstanden, dass ich damit das UKW/GMDSS-Gerät anmelde, bzw dann eine MMSI bekomme? Was mich da noch wundert: auf Seite 3 des Antrages wird ein Rufzeichen (?) verlangt, das ich noch nicht habe...oder wird das von der Behörde eingetragen?

Wie läuft das mit der EPIRB? Brauche ich dafür einen extra Antrag? Wenn ja, welchen? Genau denselben?


Und als letztes: Amateurfunk. Kann ich hier ganz einfach mit meiner Amateurfunklizenz ein entsprechendes gerät kaufen und auf meinem Schiff installieren? Oder gibt es da wieder gesonderte Anträge/Bewilligungen?

Liebe Grüße von einem verwirrten Mischa
Hallo,
Ganz einfach: Gerät kaufen (dafür brauchst du keine Lizenz), mit den Unterlagen des Gerätes zum Fernmeldeamt Wien und dort mit dem Formular (2. deiner beiden Links) Anmeldung durchführen. Auch dafür brauchst du keine Lizenz. Rufzeichen erhältst du im Zuge der Anmeldung.
Kosten ca. 15 Euro pro 3 Monate.
Fazit: Für das ganze Anmeldeprocedere brauchst du keinen Funkschein und wirst auch nicht danach gefragt. Den Funkschein brauchst du erst zum aktiven Betreiben der Schiffunkstelle. Eprib kannst du gleich mit anmelden. Ebenfalls mit den Geräteunterlagen mitnehmen.
Lg
Peter
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  #15  
Alt 24.05.2014, 19:54
Benutzerbild von Gummiente
Gummiente Gummiente ist offline
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Ich registriere in England, das sind nur Einmalkosten.
Dann ist es aber ein PLB. Ein EPIRB ist Teil der Schifffunkanlage damit muss die MMSI einprogrammiert sein. Wenn das Schiff unter Österreichischer Flagge fährt ist es eine Österreichische MMSI und KANN NUR in Österreich registriert sein.
Und kosten tut es nichts. EPIRB ist in der Gebühr für die Schifffunkanlage enthalten.
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #16  
Alt 31.03.2015, 20:59
Koecko Koecko ist offline
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Ich checks leider nicht, trotz Recherche im Netz.
Komme aus Niederösterreich:
Ausrüstungsliste für Binnen sagt kein Funk
Ausrüstungsliste für FB2 sagt Funk notwendig.

Ich fahr auf der Donau, Kroatien und Italien,
Funklizenz hab ich nur die im kroatischen Küstenpatent inkludierte.

Komm ich damit aus, kann ich auf der Donau das Funkgerät ausgeschaltet (ausgebaut, Antenne nicht angesteckt,..??) lassen und es nur in Kroatien verwenden? Falls ja muss ich es in Österreich anmelden?

Geändert von Koecko (31.03.2015 um 21:42 Uhr)
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  #17  
Alt 07.04.2015, 11:44
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Gummiente Gummiente ist offline
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Ich gehe davon aus, dass dein Schiff unter Österreichischer Flagge angemeldet ist. Dann muss die Funkanlage auch in Österreich angemeldet sei.
Anmeldung und Betrieb der Funkanlage sind 2 verschieden Dinge. Für die Anmeldung brauchst du keinerlei Zeugnisse. (Analog wie bei einem KFZ) du kannst ein auto ohne einen Führerschein zu besitzen anmelden.

Beim betrieb müssen wir unterscheiden: Binnen wird mindestens das a. Eingeschränktes UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffsfunkdienst benötigt.

Auf See reicht das im HRV Patent enthaltene Funkerzeugnis eigentlich auch nicht, (Es kümmert sich aber niemand darum)
Begründung: Neu können nur mehr DSC fähige Funkanlagen zugelassen werden, im HRV Patent ist aber nur Seefunk ohne DSC enthalten.
Du würdest ein e. UKW-Betriebszeugnis II (entspricht SRC),benötigen.

RIESEN Vorteil wenn du die Prüfung zum SRC in Österreich machst, so ist der Binnenfunk automatisch durch einige wenige Zusatzfragen enthalten.

Nur mit Ausschalten der Funkanlage auf der Donau ist es nicht getan. In AUT würde es auch genügen wenn jemand anderer an Bord das richtige Funkerzeugnis hat. Binnen wir auch noch ein ATIS Code programmiert.
Beim Anmelden der Funkanlage nicht auf die Möglichkeit der jährlich wiederkehrenden Befristung vergessen, das spart Geld.

Österreichische Funkerzeugnisse siehe http://www.bmvit.gv.at/telekommunika...ads/201302.pdf

Antrag zur Anmeldung der Schiffsfunkanlage http://www.bmvit.gv.at/telekommunika...ffsfunkste.pdf
__________________
Liebe Grüße
Willi
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Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 07.04.2015, 14:07
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hermann.l hermann.l ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: DD****
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Hallo Mischa.
Tips hast du ja inzwischen genug.
Was AFU angeht , hast du vermutlich die geringsten Probleme.
Musst natürlich die Prüfung bestehen.
Aber : Im Rahmen der CEPT Übereinkunft (weltweit) kannst du (fast) in
jedem Land zu Wasser und zu Lande funken . Natürlich sind einige
Bestimmungen anders. Sei es die zugelassene Sendeleistung oder manche
Frequenzbereiche . Aber das kannst du auf den Webseiten der AFU Verbände
nachlesen.
Gruss Hermann
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #19  
Alt 08.04.2015, 09:28
raccoon raccoon ist offline
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Hallo Mischa,

also ich habe für meine Amateurfunkprüfung ziemlich viel lernen müssen, da die Rechtskunde mir aufgrund meiner beruflichen Ausbildung leicht gefallen ist, aber die Technik. Wenn dies also für dich so verwirrend ist, kannst du sicher Kontakt mit Herbert Koblmiller in Ebreichsdorf aufnehmen. Der hat eine Seefunkschule und ist bekannt dafür, dass er dies mit Herz und Leidenschaft macht, der berät dich sicher gerne und hilft dir aus dem Dschungel heraus.

lg

Claudia
__________________
Unsere fünfmonatige Segelreise von Deutschland nach Spitzbergen und ein bisschen weiter gibt es nun bei Amazon in Buchform und für den Kindle zu lesen. Hitzefrei - ein Sommer auf Spitzbergen. Unsere anderen Reisen findet ihr auf symagellan.wordpress.com
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  #20  
Alt 13.04.2015, 09:32
Koecko Koecko ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, dass dein Schiff unter Österreichischer Flagge angemeldet ist. Dann muss die Funkanlage auch in Österreich angemeldet sei.
Anmeldung und Betrieb der Funkanlage sind 2 verschieden Dinge. Für die Anmeldung brauchst du keinerlei Zeugnisse. (Analog wie bei einem KFZ) du kannst ein auto ohne einen Führerschein zu besitzen anmelden.

Beim betrieb müssen wir unterscheiden: Binnen wird mindestens das a. Eingeschränktes UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffsfunkdienst benötigt.

Auf See reicht das im HRV Patent enthaltene Funkerzeugnis eigentlich auch nicht, (Es kümmert sich aber niemand darum)
Begründung: Neu können nur mehr DSC fähige Funkanlagen zugelassen werden, im HRV Patent ist aber nur Seefunk ohne DSC enthalten.
Du würdest ein e. UKW-Betriebszeugnis II (entspricht SRC),benötigen.

RIESEN Vorteil wenn du die Prüfung zum SRC in Österreich machst, so ist der Binnenfunk automatisch durch einige wenige Zusatzfragen enthalten.

Nur mit Ausschalten der Funkanlage auf der Donau ist es nicht getan. In AUT würde es auch genügen wenn jemand anderer an Bord das richtige Funkerzeugnis hat. Binnen wir auch noch ein ATIS Code programmiert.
Beim Anmelden der Funkanlage nicht auf die Möglichkeit der jährlich wiederkehrenden Befristung vergessen, das spart Geld.

Österreichische Funkerzeugnisse siehe http://www.bmvit.gv.at/telekommunika...ads/201302.pdf

Antrag zur Anmeldung der Schiffsfunkanlage http://www.bmvit.gv.at/telekommunika...ffsfunkste.pdf
Danke, ich habe in der Zwischenzeit auch direkt bei der Behörde angerufen und selbe Auskunft erhalten.
Wenn auf der Donau am Boot ein Funk montiert ist, und ich besitze keinen Funkschein muss das Funkgerät Betriebsunfähig gemacht werden. Dabei reicht es nicht, es nur auszuschalten oder die Antenne abzustecken, es müsste wirklich die Stromzufuhr getrennt werden,.....

Ich werde mir mal einen SRC Kurs suchen,....
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