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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.09.2013, 16:05
lui regal lui regal ist offline
Lieutenant
 
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Standard Einfuhr nach Österreich!

Hallo Leute hab mich schon unter der Rubrik Motor Technik vorgestellt, jetzt wollt ich nocn fragen ob mir von euch wer helfen kann?
Ich will mir ein Boot von Deutschland nach Österreich holen. Hat von euch jemand Ahnung was zu beachten ist? Wie ist es mit Steuer oder TÜV muss ich das Boot ja auf der jeweiligen Landesregierung anmelden? Wie ist das wenn ich einen anderen Motor einbau muss ich das angeben oder muss ich das Boot vorführen? Vielen danke
mfg
lui
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  #2  
Alt 16.09.2013, 16:25
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ghaffy ghaffy ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von lui regal Beitrag anzeigen
Hallo Leute hab mich schon unter der Rubrik Motor Technik vorgestellt, jetzt wollt ich nocn fragen ob mir von euch wer helfen kann?
Ich will mir ein Boot von Deutschland nach Österreich holen. Hat von euch jemand Ahnung was zu beachten ist? Wie ist es mit Steuer oder TÜV muss ich das Boot ja auf der jeweiligen Landesregierung anmelden? Wie ist das wenn ich einen anderen Motor einbau muss ich das angeben oder muss ich das Boot vorführen? Vielen danke
mfg
lui

Hallo Lui,
Steuer gibt's keine, wir sind in der EU, schon ein paar Jahre.

Wenn du das Boot hier in Ö zugelassen bekommen willst, musst du haben:

a) Wenn das Boot älter als Bj 1998 ist, dann einen NACHWEIS, dass es VOR 1998 in der EU zugelassen war. Wenn du das nicht hast, dann vergiss es. Es wird dann mühselig. Es reicht nicht, dass das Boot irgendwann in D angemeldet war (zB in den letzten 10 Jahren oder so), sondern der Nachweis betrifft die Zeit vor 1998. Meist haben die Eigner dazu garnichts, weil das Boot ja schon mehrfach den Besitzer gewechselt hat.

b) Wenn das Boot neuer als Bj 1998 ist, dann das CE-Eignerhandbuch.

Wenn das Boot keinen Motor hat, ist das nicht so sehr das Problem. Du baust einen passenden ein. Bei der erstmaligen Zulassung in Ö ohne CE musst du vorher zum Ziviltechniker. Mit CE nur zur Landesregierung (welches Bundesland? Manche Landesregierungen sehen manche Dinge weniger eng, manche sehr eng).
Technische ÜBerprüfung nicht beim TÜV, sondern alle 5 J bei der Landesregierung.
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #3  
Alt 16.09.2013, 16:39
lui regal lui regal ist offline
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Vielen dank Andreas. Boot ist Bj 88 und ich komme aus Salzburg. Hoffe das alles passt dann kann ich endlich wieder ruhig schlafen
mfg
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  #4  
Alt 16.09.2013, 17:23
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von lui regal Beitrag anzeigen
...endlich wieder ruhig schlafen...
Unverbindliche Empfehlung: Bevor du das Boot kaufst, ruf bei der Schifffahrtsbehörde an, schildere den Fall und frag, ob sie dir das Boot zulassen. Sonst werden wir noch oft von dir und deinem Kummer hier lesen, wenn die nämlich "njet" sagen. Dann bekommst zu eine Zulassung für "außerhalb der EU", und da HR nun in der EU ist, ist mit Fahren dort dann Essig ...
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  #5  
Alt 16.09.2013, 17:30
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Hallo Lui,
Steuer gibt's keine, wir sind in der EU, schon ein paar Jahre.

Wenn du das Boot hier in Ö zugelassen bekommen willst, musst du haben:

a) Wenn das Boot älter als Bj 1998 ist, dann einen NACHWEIS, dass es VOR 1998 in der EU zugelassen war. Wenn du das nicht hast, dann vergiss es. Es wird dann mühselig. Es reicht nicht, dass das Boot irgendwann in D angemeldet war (zB in den letzten 10 Jahren oder so), sondern der Nachweis betrifft die Zeit vor 1998. Meist haben die Eigner dazu garnichts, weil das Boot ja schon mehrfach den Besitzer gewechselt hat.

b) Wenn das Boot neuer als Bj 1998 ist, dann das CE-Eignerhandbuch.

Wenn das Boot keinen Motor hat, ist das nicht so sehr das Problem. Du baust einen passenden ein. Bei der erstmaligen Zulassung in Ö ohne CE musst du vorher zum Ziviltechniker. Mit CE nur zur Landesregierung (welches Bundesland? Manche Landesregierungen sehen manche Dinge weniger eng, manche sehr eng).
Technische ÜBerprüfung nicht beim TÜV, sondern alle 5 J bei der Landesregierung.
Zitat:
Zitat von lui regal Beitrag anzeigen
Vielen dank Andreas. Boot ist Bj 88 und ich komme aus Salzburg. Hoffe das alles passt dann kann ich endlich wieder ruhig schlafen
mfg
nicht vergessen auch wenn es Bj. 88 ist kann es ja sein, dass es nach 1998 erstmals in der EU in verkehr gebracht wurde. dann brauchst eine CE.

Daher wichtig nachweis , dass die Inverkehrbringung innerhalb der EU vor 1998 war.

Das kannst du bei deutschen Booten eher selten.

Der Vorbesitzer von meinem hatte auch keine Papiere mehr vom Vorbesitzer und dem WSA reichte bei meiner ummeldung die alten WSA paier. Damit war keine Nachfrage nach CE erforderlich. Bei euch im Össiland scheinen die ja da etwas härter zu sein.
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Gruß Volker
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  #6  
Alt 16.09.2013, 19:08
lui regal lui regal ist offline
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Shit der Vorbesitzer hat nichts!!!
Was nun?
Mfg
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  #7  
Alt 16.09.2013, 19:15
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Anruf bei Ing. Peter Mazzucco dringend empfohlen. http://www.salzburg.gv.at/themen/ve/...szulassung.htm
Wenn der sagt, "geht", dann geht.
Wenn der sagt, "geht nicht", dann such dir ein anderes Boot, weil dann geht nicht.
Trau dich, der ist kein Unmensch und morgen ab 8 im Büro.
Ansonsten lies die Trööts der vielen Verzweifelten Ösis hier, die Boote ohne Papiere kaufen und glauben, wird schon gehen.
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  #8  
Alt 16.09.2013, 19:39
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Hab schon angerufen ist erst am mittwoch wieder da! Er hat nur die abmeldung vom vorbesitzer und seine anmeldung!
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  #9  
Alt 17.09.2013, 08:45
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will ja eigentlich gar nicht in Österreich mit dem Boot fahren! Muss ich das dann trotzdem alles machen?
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  #10  
Alt 17.09.2013, 08:52
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Wenn du in Kroatien fahren willst (also innerhalb der EU) dann ja.
Siehe #4:

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Unverbindliche Empfehlung: Bevor du das Boot kaufst, ruf bei der Schifffahrtsbehörde an, schildere den Fall und frag, ob sie dir das Boot zulassen. Sonst werden wir noch oft von dir und deinem Kummer hier lesen, wenn die nämlich "njet" sagen. Dann bekommst zu eine Zulassung für "außerhalb der EU", und da HR nun in der EU ist, ist mit Fahren dort dann Essig ...
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  #11  
Alt 17.09.2013, 09:01
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thx...
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  #12  
Alt 17.09.2013, 09:33
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Zitat:
Zitat von lui regal Beitrag anzeigen
will ja eigentlich gar nicht in Österreich mit dem Boot fahren! Muss ich das dann trotzdem alles machen?
Der eigentlich entscheidende formale Unterschied in der bürokratischen und praktischen Abwicklung von
  • Binnenzulassung und
  • Seebrief
ist die "leibhaftige Vorführung" des Bootes bei der Landesregierung.

Für die Binnenzulassung muss das Boot "live" und betriebsfähig sowie ausgerüstet zum Amtsachverständigen und wird zu Wasser gelassen und probegefahren.
Für den Seebrief ist das nicht notwendig und auch oft nicht möglich (weil das Boot ja in Italien, Kroatien oder Trinidad liegen kann und zB gar nicht trailerbar ist; kann ja theoretisch bis 24 m lang sein). Allerdings muss für den Seebrief eben ein sogenannter "Messbrief" vorgelegt werden, den ein befugter Ziviltechniker (so heißt das in Ö) oder eben ein entsprechend befugter Techniker, Klassifikationsgesellschaft usw. aus zB Kroatien, Italien oder Trinidad auszustellen hat.

Davon unabhängig ist die Frage der "Schiffspapiere". Die müssen in jedem Fall im Orginal oder gleichwertig (beglaubigte Abschrift) vorgelegt werden:
Das sind (siehe auf der Website der Sbg Landesregierung) unter anderem:
  • CE-Handbuch (= vergleichbar mit dem "Typenschein" beim Auto, wie das bei uns in Ö heißt),
  • Entregistrierungsbescheinigung jenes Landes,wo das Boot herkommt (in deinem Fall eine Abmeldebestätigung des dt. WSA, wo das Boot zuletzt registriert war. Die kannst du anfordern, muss nicht der dzt. Eigner tun)
  • Eigentumsnachweis

Wenn nun - wie in deinem Fall - das Boot kein CE-Handbuch hat, weil Bj älter als 1998, dann gibt es weder Seebrief noch Binnenzulassung mit Fahrerlaubnis in der EU
AUSSER
du kannst nachweisen, dass das Boot vor 1998 irgendwo in der EU "in Verkehr gebracht wurde", wie es im Gesetz heißt.

Als Nachweis geeignet in Ö sind:
  • seinerzeitige Importpapiere, Zollpapier ö.ä. im Orginal (meist nicht verfügbar),
  • seinerzeitige Orginalrechnung vom Händler (meist nicht verfügbar),
  • eine Registrierung / Zulassung oder dergl. mit Ausstellungsdatum vor 1998 (kaum jemals verfügbar; die dt. WSAs führen keine "alten" Aufzeichnungen, selbst wenn man zB auf einem alten Foto von irgendeinem Besitzer noch ein altes Kennzeichen sehen würde)
Und damit sind wir mit den möglichen Nachweisen der "Inverkehrbringung" ziemlich am Ende. Folge: Neuzertifizierung nach CE (unwirtschaftlich) oder Zulussung/Seebrief, wo drinnensteht "nicht zugelassen zur Fahrt in der EU". Reicht völlig für die Türkei, Trinidad oder Albanien, aber nicht für HR.

Die praktische Handhabung, Durchführung, die praktische "Toleranz", was gerade noch als "Nachweis" akzeptiert wird, variiert im Einzelfall von Landesregierung zu Landesregierung.
Morgen nach dem Telefonat mit Herrn Mazzucco weißt du dann, ob kaufen oder nicht kaufen. Prognosen sind heute sinnlos und Sterndeuterei. Denn die Rechtslage ist eindeutig: So wie geschildert, bekommst du das Boot nicht angemeldet.

Über Alternativen und die bürokratische Praxis entscheidet der Beamte, bei euch eben Herr Mazzucco.

(Hier bei uns in NÖ findet das, was bei euch zu den festgelegten Terminen in - ich glaube - St. Gilgen stattfindet, praktisch wöchentlich für unseren Donauabschnitt in unserem Bootsclub statt. Für NÖ könnte ich dir aus der Praxis sagen "vergiss es"; ich kenne hier die Leute der Landesregierung usw. Und ich fahre dennoch mit einer deutschen Registrierung. Warum wohl? In Salzburg soll es ja diesbezüglich manchmal ein wenig entspannter zugehen ...)
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Gruss Andreas

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  #13  
Alt 17.09.2013, 12:47
lui regal lui regal ist offline
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Vielen vielen dank für deine Bemühungen Andreas!
Um halb 2 weis ich mehr! Warum kannst du mit einer Deutschen Zulassung fahren?
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  #14  
Alt 17.09.2013, 12:57
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ghaffy ghaffy ist offline
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Jeder mit einem deutschen Wohnsitz kann mit einem deutschen Kennzeichen fahren. Außerdem: ich habe überhaupt kein Boot.
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  #15  
Alt 17.09.2013, 13:13
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Ich dachte schon in Deutschland ist alles kompliziert- In Ösiland ist es ja noch schlimmer.


Gruss
Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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  #16  
Alt 17.09.2013, 13:21
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Ahhhh naja diese Option hät ich ja auch noch! Schwiegervater wohnt in D!
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  #17  
Alt 17.09.2013, 13:25
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
Ich dachte schon in Deutschland ist alles kompliziert- In Ösiland ist es ja noch schlimmer.


Gruss
Christian
Ist nicht schlimmer, wenn man wie ghaffy seitenweise Gesetze hierher kopiert und veröffentlicht schauts klarerweise kompliziert aus, ist es aber nicht.

Grundsätzlich für den Seebrief, benötigt man den Messbrief, dieser wird um ca. 240 Euro von Ziviltechnikern ohne das Boot zu sehen, unbürokratisch erstellt und zugesandt.
Der Seebrief ist in den jeweiligen Landesstellen formsache.

Für Binnengewässer, benötigt man 1x alle notwendigen Papiere, die ich hier nicht aufzählen werde, oder man erteilt der Landesstelle den Auftrag das Boot zu zertifizieren (ist wie eine Einzeltypisierung), dann bekommt man den Bescheid.
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  #18  
Alt 17.09.2013, 14:18
lui regal lui regal ist offline
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Habe gerade mit meiner lieben Landesregierung telefoniert und der Herr Ing Franz Hafellner war sehr sehr freundlich. Er hat gemeint das ihm das reicht was ich habe (Abmeldung vom Vorbesitzer in Deutschland 2008 und An- und Abmeldung vom derzeitiegen Besitzer) hat mir gleich das Formula durch gemailt und die Namen der jeweiliegen Ziwieltechniker. Hat mir gesagt alles kein problem.
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  #19  
Alt 17.09.2013, 14:19
Cheerstoni Cheerstoni ist offline
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Hi,
Hab das auch gerade hinter mir..
Für den Seebrief (den du für Kroatien brauchst) wurde von mir KEIN Nachweis der Inverkehrsbringung verlangt! (zumindest in NÖ)
Hier brauchst du, wie oben schon geschrieben lediglich den Messbrief, den dir jeder dafür zuständige Ziviltechniker auf dem Postweg schickt (KEINE Überprüfung des Bootes o.ä.), Kosten waren ca 120 € (hoff ich irr mich nicht, könnte nachsehen..)
und natürlich die persönlichen Dokumente und Kaufnachweis usw

Für die Binnenzulassung (Donau usw) wirds dann haariger...
Hier brauchst du dann:"einen Nachweis, dass das Boot vor dem 16.06.1998 im EU-Raum/EWR in Verkehr gebracht wurde (Vorkaufvertrag, Herstellerbescheinigung, Rechnungen,…)" (text aus mailverkehr mit der BH)
lt. einem Telefonat hätte hier auch zB eine Reparatur-Rechnung oder ähnliches genügt (hier ist evtl. der meiste Spielraum bzw Unterschied in den Bundesländern)
sowie eine Erstüberprüfung durch einen ger.beeid. Ziviltechniker (ca. 4-500 €)

Wie gesagt, so gehts in NÖ, ich hab seit 2 Tagen endlich meine Binnenzulassung in der Hand

Es ginge dann noch evtl. weiter mit Anhänger-Einzelgenehmigung (falls der auch in D zugelassen war), das geht wieder nur OHNE Boot drauf (also irgendwo abladen, am Besten wo auch Wasser drunter ist ), was dann aber streng genommen nicht erlaubt wäre, da das Boot ja noch keine Zulassung hat
Ich habs in Tulln ein paar Tage in den Stadthafen legen können, weiss nicht, ob das bei einer Kontrolle erlaubt gewesen wäre...

Alles in allem doch einiger Aufwand (auch finanziell!), der sich eigentlich nur bei einem wirklichem Schnäppchen oder deinem "Traumboot" lohnt...

Kann mich aber auch nur den Vorrednern anschliessen, mal mit dem zuständigen telefonieren (in NÖ waren die übrigens äusserst freundlich und hilfsbereit) BEVOR du was kaufst !!

mfg, Toni

Edit: Ja, wenn man - wie ich - über 3 Minuten zum Beitrag schreiben braucht, sind manche Probleme schon erledigt
Super, das es klappt!
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  #20  
Alt 17.09.2013, 14:28
lui regal lui regal ist offline
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Danke Trotzdem Toni!
Der Herr Hafellner bräuchte das für eine Binnenzulassung auch nicht. Wie gesagt er ist zufrieden damit das, dass Boot in D zugelassen war.
mfg
Alois

Edit: für mich ist das ein Traumboot
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  #21  
Alt 17.09.2013, 14:35
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ghaffy ghaffy ist offline
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Alles locker in Salzburg.
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  #22  
Alt 17.09.2013, 14:38
lui regal lui regal ist offline
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Ja! Sind echt super nett die Leute dort! Danke nochmal
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  #23  
Alt 17.09.2013, 14:48
Cheerstoni Cheerstoni ist offline
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1.062 Danke in 494 Beiträgen
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hast pn
und:

http://www.salzburg.gv.at/themen/ve/...szulassung.htm

da müsst alles stehn

mfg, Toni
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  #24  
Alt 17.09.2013, 14:52
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Danke hab alles bekommen
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  #25  
Alt 17.09.2013, 15:06
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Noch kurz was zum Messbrief für den Seebrief.
Es geht auch ohne Messbrief und du bekommst Fahrgebiet eins (bis 3 Seemeilen) solltest du Fahrgebiet 2 (20SM) wollen und dein Boot ist dafür ausgelegt brauchst du einen Messbrief.Von wem und was es kostet wurde ja schon oben beantwortet.
Da mein Messbrief auf den Vorbesitzer ausgestellt war hat der nicht mehr gegolten( an den Abmessungen hat sich zwar nichts verändert),darum wurde der Seebrief eben auf FG 1 ausgestellt. Dafür brauchst weniger Sicherheitsausrüstung
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Sonnige Grüße

Thomas
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