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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Funk + Schiffszulassung in Deutschland (See, nicht Binnen)
Hallo Leute!
Ich bin aus Österreich, habe mein SRC und bin gerade dabei, die Amateurfunkprüfung zu machen. Im Zuge dieser habe ich mit meinem (ebenfalls aus Österreich stammenden) Kursleiter heute über die laut Gesetz VORGESCHRIEBENE Funkausrüstung für deutsche Schiffe diskutiert. Das Ganze ist reines Interesse meinerseits, ich habe wie schon gesagt das SRC und bin auf einem in Österreich angemeldeten Schiff unterwegs. Jedenfalls wurde mir gesagt, dass in Deutschland (wie auch in fast allen europäischen Staaten außer Italien) für Seeschiffe die Ausrüstung mit UKW-Funk gesetzlich vorgeschrieben ist. Ich hatte immer geglaubt, in Deutschland ist für ein Seeschiff grundsätzlich keine Zulassung/etc. notwendig, in der überhaupt irgendetwas vorgeschrieben werden KANN. Kann mich da evtl. jemand aufklären? Ich habe in Österreich mein Schiff auf den FB4 angemeldet, da ist eine UKW- und Kurzwellenanlage vorgeschrieben; wie würde das in Deutschland laufen? Wie gesagt, das ganze beruht auf reinem Interesse meinerseits! Danke&Lg Mischa |
#2
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Moin,
für privat genutzte Sportboote gibt es keine Funkausrüstungspflicht. http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Ber...T/Anlage_1.pdf
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Gruss Vestus
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#3
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Hallo,
unter 12 Meter Länge und/oder gewerbliche Nutzung ist da nichts vorgeschrieben. Ein Flaggenzertifikat bekommst Du nur am Wohnort. Und der muß dann natürlich in Deutschland sein. Lass Dich nicht bange machen. Beste Grüße Dirk
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Datt Best fun Läbn is, watt jü met de Tään afreeten daut. (Alte norddeutsche Weisheit)
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#4
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Danke für die Antworten!
So in etwa hatte ich das eh in Erinnerung! Wie gesagt, ich hab ein Österreichisches Schiff mit Seebrief (entspricht etwa den Flaggenzertifikat in D), und da ist der Funk dann (je nach Fahrtbereich) vorgeschrieben. Lg Mischa |
#5
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Ihr seid schon arm dran. Kein Wasser vor der Haustür und Bestimmungen die einem dt. Eigner die Tränen in die Augen treiben lassen.
Unter 15 m reichen hier (abschliessend!) zugelassene Beleuchtung, Trillerpfeife und ein rotes T-Shirt.
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Gruss Vestus
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#6
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Zitat:
Stelle mir auch die Austria-Kontrollen im Ausland schwierig vor. Seit 1918 ist ja die K. u. K. Marine eher selten gesehen worden. Müßt Ihr da bei Zulassung zu so einer Art Check mit dem Boot bzw. dessen Ausrüstung prüfen lassen.
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Gruß Kai |
#7
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Hi Kai!
Für die Zulassung (Seebrief) sind in Österreich die Bundesländer zuständig, die Bestimmungen sind jedoch einheitlich. Check bei der Zulassung gibt es keine, unddie Ausrüstungsvorschriften gelten natürlich nur dann, wenn man auch wirklich im entsprechenden Fahrtbereich ist, ich muss nicht immer alles dabei haben. Kontrollieren (sollte) das Ganze die die entsprechende Hafenpolizei in den Häfen die man anläuft...wie oft sowas vorkommt kann ich noch nicht beurteilen Das hier ist der Link z.b. vom Land Oberösterreich. Dort findet man -für den FB1 (3 sm von der Küste) kein Funk -für den FB2 (20 sm) UKW+DSC -für den FB3 (200 sm) UKW+DSC und eine Grenz-/Kurzwellen- mit DSC-Controller oder eine INMARSAT B- Anlage oder INMARSAT C-Anlage oder ein Satellitentelefon, das im befahrenen Seegebiet erreichbar ist -für FB4 (weltweit) das selbe. Meines Wissens nach ist Seefunk auf Kurzwelle eher am Aussterben (wird z.b. hier behauptet), daher sträube ich mich auch noch gegen die Anschaffung eines KW-Seefunkgeräts und plane, stattdessen eben die Amateurfunkprüfung zu machen, da habe ich wohl mehr davon. Dann kann ich aber natürlich kein DSC nutzen (oder)? Hat da jemand evtl praktische Erfahrungen für mich? Danke&LG Mischa Geändert von mischa.mole (29.09.2013 um 20:38 Uhr)
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#8
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Zitat:
möchte niemanden auf die Füsse treten, aber seitdem es Satellitentelefone gibt befindet sich neben dem KW/GW- Seefunk der Amaterfunk ebenfalls auf dem absteigen Ast. Diese Geräte haben inzwischen GPS-Ortung, versenden Faxe und Email und beherrschen Internet, von den geringeren Anschaffungskosten ganz zu schweigen. Im Notfall kann die Küstenwache Teilnehmer im Umkreis orten und gezielt zum Havaristen schicken. Wer vom eigenen Schiff nicht per UKW zu erreichen ist, ist i.d.R. für Hilfsmassnahmen, die ein berechtigter DSC-Alarm erfordert, eh zu weit entfernt um noch helfend eingreifen zu können,
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Gruss Vestus |
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