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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 04.10.2013, 20:09
Benutzerbild von Bootspeti
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Standard Schlauchboot zulassen

Hab mir im Bauhaus ein neues Schlauchboot als Beiboot gekauft 2,30 m lang.
Ab 2 m Länge muß es zugelassen werden,hab ich mal gehört,
Dank meiner genialen Ordnungsliebe ist der Kassenbeleg nicht mehr aufzufinden.
Kann ich nicht auch mit einem handgeschriebenen Kaufvertrag zur WSA gehen und es damit zulassen.
kommen da nicht irgendwelche Fragen wie zb. Ist doch ein neues Boot,haben sie denn keinen Kaufbeleg oder ähnliches.
Hat jemand ne Idee oder so was selber schon gemacht.
Für alle Tips im vorraus schon mal Danke
Schönes WE euch allen
mfg der Bootspeti
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  #2  
Alt 04.10.2013, 21:29
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Muss ein Boot nicht erst ab 3 PS zugelassen bzw. gekennzeichnet werden?
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Viele Grüße
Marco

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  #3  
Alt 04.10.2013, 21:45
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So ist es, ab 3 PS.

Und falls der Kassenbeleg fehlt, es reichen auch glaubhaft gemachte Angaben.
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Gruss Vestus
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  #4  
Alt 04.10.2013, 21:50
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Bin jetzt verwirrt, ich dachte immer,die Bootsgröße ist entscheidend,
hab ja nur meinen kleinen 2,5 Ps Suzuki dran.
Damit hat sich der Tröt erledigt,
Erstmal vielen Dank und schönen Abend noch
mfg der Bootspeti
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  #5  
Alt 04.10.2013, 21:53
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Elwis sagt dazu:

Kennzeichnungspflicht gilt für alle Kleinfahrzeuge (Wasserfahrzeuge < 20 m Länge), ausgenommen:
  • Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können,
  • Wasserfahrzeuge bis zu 5,50 m Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können,
  • Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung nicht mehr als 2,21 kW beträgt,
  • ...
  • Beiboote.
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Viele Grüße
Marco

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  #6  
Alt 04.10.2013, 22:25
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Zitat:
Zitat von Mabert Beitrag anzeigen
Elwis sagt dazu:

Kennzeichnungspflicht gilt für alle Kleinfahrzeuge (Wasserfahrzeuge < 20 m Länge), ausgenommen:
  • Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können,
  • Wasserfahrzeuge bis zu 5,50 m Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können,
  • Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung nicht mehr als 2,21 kW beträgt,
  • ...
  • Beiboote.
Genau so ist es.

Aber ich würde die 20,50€ für die Zulassung trotzdem ausgeben. Alleine schon damit es bei einem Diebstahl registriert ist beim WSA.
Für die Zulassung brauchst du Kaufvertrag Motor incl Nummer und bei einem neuen Boot die Konformitätserklärung und Kaufvertrag.
Natürlich kann man bei einem Beiboot es schnell glaubhaft machen das man die Quittung verloren hat.
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  #7  
Alt 05.10.2013, 11:54
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Wie sieht's denn mit der CE-Konformitätserklärung aus?

Ohne diese hätte ich mein 2,6m Bombard Tender beim WSA nicht zulassen können!

Gruß
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  #8  
Alt 05.10.2013, 19:54
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CE brauchst du aber erst ab 2,5m!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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Alt 06.10.2013, 20:06
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
CE brauchst du aber erst ab 2,5m!
Danke sehr für die Info.
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