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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallenplatz mit Wassereinbruch...kann man das dulden?
Hallo,
habe mir für die kommende Saison einen Hallenplatz in meinem Bootshaus gegönnt. Am Freitag war es dann soweit und das Boot wurde in die Halle geschoben (Konsolenboot 16 Fuß). Ich möchte gerne Antifouling streichen und eine neue Plane anfertigen lassen. Am Samstag Abend hat es dann in Berlin/Brandenburg stark geregnet und ich musste am Sonntag mit entsetzen feststellen, das meine Abdeckplane total nass war. Jetzt mal meine Frage. Muss ein Hallenplatz regendicht sein? Sonst hätte ich mir die Mehrkosten sparen können und das Boot auf dem Freigelände abstellen können. Was meint Ihr... Danke Gruß Roger
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#2
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OT An:
Ganz Ehrlich. Bei mir hat es bei dem stundenlangen Starkregen an 4 Stellen ins Haus reingeregnet. .3 Decken kaputt. War ein heftiges Gewitter. Der Rasen war unter Wasser. Auf der Heiligenseestraße standen bis zu 10 Cm Wasser, bedingt durch runtergerissendes Laub und verstopften Gullis. Meine Regenrinnen waren auch mit Laub zugestopft. Ich kam von Flughafen Schönefeld, da sah es auch nicht besser aus.. Land unter... Hilft Dir zwar nicht, aber so viel Wasser habe ich noch nicht im Norden Berlins gesehen, die letzten 15 Jahre. Wir können gern tauschen. Die Schäden bei mir bewegen sich im deutlich 4 stelligem Bereich. OT aus. Grüße Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter. Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf. |
#3
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wenn Regendicht oder was ähnliches im Vertrag steht, wäre das eine Zugesicherte Eigenschaft, wenn nicht hast du schlechte Karten
evtl. könnte man zum Schutz ja eine Plane wie ein Zelt über das Boot spannen wir habe da auch so unsere Probleme, besonders mit feinem Schnee der kommt regelmäßig durch
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#4
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Naja, wenn ich ein Gebäude/Halle miete, gehe ich schon grundsätzlich davon aus, daß das trocken ist.
(In meinem Wohnungsmietvertrag steht auch nix explizit von regendicht, ist aber per se Grundvoraussetzung.) Gut, bei ´ner halboffenen Maschinenhalle sollte mir klar sein, das es naß wird, wenn der Regen fast waagerecht kommt. Die Frage ist nur, wann das Ding undicht ist. Bei reinen Unwettern/extremen Wetterlagen oder schon bei "normalem" Regenwetter? Ersteres ist zwar blöd, kann aber vorkommen (siehe Corvettes Beitrag), bei letzterem würde ich mal mit dem Besitzer über ´ne Mietminderung oder Abstellung des Mangels verhandeln, weil sonst kann ich im Prinzip die Kiste auch nach draußen stellen und brauch nicht das (meist teurere) Dach mitzubezahlen.
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Gruß, Nicole __________ |
#5
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Wie schon gesagt....es sollte erst einmal fest stehen, ob der Wassereinbruch regelmäßig bei Regen vorkommt, oder ob er der extremen Wetterlage geschuldet war.
Ferne ist sehr wichtig zu wissen, ob der Regen von "oben" oder "nur" von "der Seite" kommt. --Sprich ist ggf. die Halle an den Seiten offen und der Regen wurde hineingeweht. Sollte das der Fall sein, wird eine Mietminderung wohl schwer werden, da dieser Umstand (fehlende Seitenwände ) ja bereits vor dem Abschluss des Mietvertrages bekannt gewesen sein dürfte. vg ch |
#6
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Naja, er schreibt Hallenplatz nicht unterm Schleppdach...
Allerdings kann man beim Lagerzweck Boote nicht die gleichen Maßstäbe anlegen wie bei einem Lager für Kartonagen o.ä. Ich würde erstmal den Vermieter ansprechen, dass es durchgeregnet hätte und was er dazu meint...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#7
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Bevor hier weiter spekuliert wird:
§ 434 BGB: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte. Ein dichtes Dach dürfte das Mindeste sein was man bei einem Hallenplatz erwarten kann. Also liegt ein Mangel vor. Gruß Chris |
#8
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Mal ehrlich, warum miete ich einen Hallenplatz, doch wohl nicht, dass der untergestellte Gegenstand dort nass wird.
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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#9
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Erstmal danke für die zahlreichen Antworten.
Klar hat es den Samstag heftigst geregnet. Vielleicht hätte ich mal eine Woche warten sollen bis "normale" Verhältnisse sind....momentan regnet es ja leider wieder in Berlin Am Wochenende bin ich wieder beim Boot und werde dann sehen ob es wieder reingeregnet hat. Wenn ja, werde ich die Besitzerin darauf aufmerksam machen..... Ich berichte weiter. Gruß Roger
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#10
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Hallo Roger,
das ist der richtige Ansatz. Egal ob es nun wieder nass ist oder nicht. Rufe sie an und rede nett mit ihr. Dann weißt du auch, ob ihr der Umstand bekannt ist und ob dies schon öfter vorgekommen ist. Wenn es einmalig wegen dem Unwetter war, solltest du es unter "höhere Gewalt" verbuchen. Wenn die Halle generell so undicht ist, dass dein Boot bei jedem Regen/Schnee nass wird, kannst du weitere Schritte vornehmen (z. B. Mietminderung mit Fristsetzung das Eindringen des Wassers abzustellen, wenn dies nicht möglich ist kannst du auch fristlos kündigen). Wenn es nur sehr selten vorkommt, würde ich an deiner Stelle zusätzlich einfach eine Plane (z. B. von Hornbach) noch zusätzlich drüber legen und diese mit 4 - 6 Gepäckspannern befestigen (Kosten für alles unter 30 €). Dann bist du auf der sicheren Seite. Wenn es generell nass wird würde ich mir einen anderen Hallenplatz suchen. P. S. prüfe mal deinen Mietvertrag ob da etwas von "Reparaturarbeiten" oder "Arbeiten am Boot" drinnen steht, da du ja z. B. Antifouling streichen möchtest. Oft werden Arbeiten am Boot in den Mietverträgen untersagt bzw. müssen im Einzelfall vorher vom Vermieter genehmigt werden.
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Viele Grüße Thomas Geändert von bootsfreunde.com (15.10.2013 um 12:02 Uhr) |
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