|
Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Nutzlast von Trailern
Hallo,
mal ne Frage ins Forum: Ein 2000er Trailer hat eine Nutzlast von 1570kg. Wiegt er dann 430kg oder ist da in irgendeiner Weise die Stützlast mit eingerechnet? Gruß, Frank |
#2
|
||||
|
||||
... es ist eben die Last der er Nutzen kann. Ich würde Dir empfehlen den Trailer allein auf die Wagge zu stellen, dann bist Du auf der sicheren Seite mit der " Nutzlast", weil Du dann sein Eigengewicht kennst. Die Stützlast kann ja auch schwanken; sollte auch gewogen werden.
__________________
Gruß Hans-H.
|
#3
|
||||
|
||||
Die Stützlast spielt nur bei der Anhängelast eine Rolle, ist also für den Zugwagen wichtig.
Deine Rechnung stimmt also.
__________________
Beste Grüße John
|
#4
|
||||
|
||||
nee nee - auch bei der tatsächlichen Anhängelast wird die Stützlast abgezogen. Die Stützlast erhöht das reale Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
__________________
Grüße aus dem Havelland........Mike
|
#5
|
||||
|
||||
Darf der 2t- Trailer bei 75kg Stützlast dann mit Boot 2075 kg wiegen?
__________________
Gruß vom Oberrhein.
|
#6
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Siehe Beispiel 1 in dem Link: http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html Gruß Jörg
|
#7
|
||||
|
||||
Zitat:
ich zitiere mal Beispiel 3 aus deinem Link, denn genau darum geht es bei mir: Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt. So, bei mir bedeutet das: zGG Anhänger = 2000, zul. Anhängelast =1.900, Stützlast = 80kg; Dazu kommt: Hänger wiegt 430kg. Wenn ich es nun schaffe das Gewicht des Bootes so auf den Anhänger zu verteilen, dass ich genau die 80 Stützkraft hin bekomme, dann dürfte das Boot also .. 1900 - 430 + 80 = 1550kg ... wiegen. Oder wie seht ihr das? |
#8
|
||||
|
||||
Ein 2 to Trailer hat als max. zul. GG 2 to; mehr nicht.
Das Leergewicht eines Trailers kann man nicht errechnen, sondern muss gewogen werden, da das Leergewicht von Anbauteilen abhängig ist. Deswegen geben viele Hersteller nur von-bis Zahlen an.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#9
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Achslast bleibt Achslast, Stützlast wäre (symbolisch) wie eine weitere Achse zu sehen. Das zGG darf nicht überschritten werden.
__________________
MfG Bernd
|
#10
|
||||
|
||||
Ich sehe das so, dass Du nach Nutzlast/Leergewicht eines Trailers gefragt hast und jetzt zur Frage der Anhängelast, die am Kfz hängt, schreibst. Das sind verschiedene Sachen.
1. Maximale Nutzlast = Zulässiges Gesamtgewicht - Leergewicht. Gewogen wird jeweils der gesamte Anhänger im abgekuppelten Zustand. 2. Anhängelast = tatsächliches Gesamtgewicht - Stützlast. Das Kfz zieht nur die Achslast. Der Rest (=Stützlast) liegt quasi im Kofferraum des Kfz.
__________________
Beste Grüße John
|
#11
|
|||||
|
|||||
@*Landratte*:
Zitat:
Die voll ausgenutzte Anhängelast ist 1900kg. Der Anhänger darf, da er 2000kg zulGG hat, natürlich 1980kg wiegen. Somit wäre die Nutzlast: 1980 - 430 = 1550kg meiner Meinung nach wäre das alles richtig. Der real noch offene Punkt ist lediglich das genaue Leergewicht des Anhängers.
|
#12
|
||||
|
||||
Danke Euch allen für die Hilfe!
John, du hast natürlich recht. Im Laufe des Tages hat sich die Fragestellung mit zunehmenden Wissen etwas verändert |
#13
|
|||
|
|||
Hallo allerseits,
die Anhängelast ist in STVZO $42 geregelt. Dieser Paragraph besagt, dass das tatsächliche Gewicht des Anhängers relevant ist. Die Stützlast hat hier keine Bedeutung und darf von Gesamtgewicht nicht abgezogen werden. Früher durfte man von der Anhängelast die Stützlast abziehen, da sie auf das Auto wirkt, aber heute geht das, Dank EU :-( , nicht mehr. VG Bernd
__________________
We can be heroes, just for one day. (David Bowie) |
#14
|
|||
|
|||
Zitat:
Es bleibt dabei: Anhängelast = Achslast.
__________________
Beste Grüße John |
#15
|
||||
|
||||
Dem schliesse ich mich an.
Vielleicht mal das andere Thema zum 3,5t-Trailer und die EU- Richtlinie (S.33 Nr.9) lesen.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
|
#16
|
|||
|
|||
Der Anhänger darf nicht mehr als 2000kg wiegen, egal wie hoch die Stützlast ist.
Wenn der Anhänger allein auf der Waage steht darf diese nicht mehr als 2000Kg anzeigen, sonst ist der Anhänger überladen. Anders verhält es sich wenn die 2000Kg nur die Achslast des Anhängers beschreiben, dann darf der Anhänger unter Einberechnung der Stützlast von 75 kg, 2075Kg wiegen (bzw. bei 100Kg Stützlast dann 2100Kg). Gruß |
#17
|
||||
|
||||
Zitat:
Gruß Jörg |
#18
|
|||
|
|||
Zitat:
Die Anhängelast ist also die, die der Hänger in abgehängtem Zustand auf die Waage bringt. VG Bernd
__________________
We can be heroes, just for one day. (David Bowie) |
#19
|
||||
|
||||
VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2012 DER KOMMISSION
vom 12. Dezember 2012 9. „technisch zulässige Anhängelast“ (TM) bezeichnet die Höchstmasse eines oder mehrerer Anhänger, die von einem Zugfahrzeug gezogen werden können, entsprechend der Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achs* gruppe auf den Boden übertragenen Last an einem mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhänger; --> das verstehe ich so, dass ich die Stützlast addieren darf.
|
#20
|
||||
|
||||
Moin,
aus dem Link von Nautico Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf. Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf. Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt. In § 42 Abs.1 StVZO wird die "gezogene Anhängelast" geregelt. Dieser Ausdruck bezieht sich auf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers. Dieses ergibt sich auch aus § 42 Abs.1 Satz 2 StVZO: "Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Ein Anhänger darf nicht mehr wiegen wie sein zulässiges Gesamtgewicht, da kann man nix von der Stützlast abziehen oder drauf rechnen. Punkt aus
|
#21
|
|||
|
|||
Ist doch ganz einfach: Weder das zulässige Gesamtgewicht noch die Achslast dürfen überschritten werden. Rechnerei mit der Stützlast ist nur dann von Bedeutung, wenn die erlaubte Anhängelast des Zugfahrzeugs kleiner ist als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
|
#22
|
||||
|
||||
Naja, genau das ist bei mir der Fall.
|
#23
|
||||
|
||||
Dann gilt für Dich, dass Dein Anhänger abgekuppelt soviel wiegen darf wie die erlaubte Anhängelast Deines Wagens plus der tatsächlichen Stützlast des Anhängers sofern die Summe kleiner ist als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Wenn Du genaue Werte angibst, rechne ich es für Dich aus.
|
#24
|
||||
|
||||
Hi,
zul. GG hat mit der zul. Achslast nur soweit zu tun, dass diese nicht unter dem zul GG liegen darf. Mein 2000kg Trailer hat eine zul. Achslast von 2700kg. Gruss Willy |
#25
|
|||
|
|||
Irgendwie ist hier seit einigen Beiträgen (seit dem 22.10.) keine neue Erkenntnis dabei.
Die Berechnung des TE: Zitat:
Die zul. Achslast des Anhängers spielt für ihn überhaupt keine Rolle, da er davon ausgehen muss, dass die mindestens so groß ist, wie das zulGG seines Anhängers und das ist ohnehin, laut der Berechnung, für ihn nicht aus zu nutzen. |
|
|