boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Technik-Talk



Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 22.10.2013, 12:53
Benutzerbild von *Landratte*
*Landratte* *Landratte* ist offline
Commander
 
Registriert seit: 02.10.2013
Beiträge: 281
165 Danke in 93 Beiträgen
Standard Nutzlast von Trailern

Hallo,

mal ne Frage ins Forum:

Ein 2000er Trailer hat eine Nutzlast von 1570kg. Wiegt er dann 430kg oder ist da in irgendeiner Weise die Stützlast mit eingerechnet?

Gruß,
Frank
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 22.10.2013, 13:04
Benutzerbild von Triton05
Triton05 Triton05 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 10.12.2005
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 2.499
Boot: Hellwig Milos V630 & Yamaha F 200GETX
2.356 Danke in 1.262 Beiträgen
Standard

... es ist eben die Last der er Nutzen kann. Ich würde Dir empfehlen den Trailer allein auf die Wagge zu stellen, dann bist Du auf der sicheren Seite mit der " Nutzlast", weil Du dann sein Eigengewicht kennst. Die Stützlast kann ja auch schwanken; sollte auch gewogen werden.
__________________
Gruß Hans-H.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 22.10.2013, 14:25
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.727
Boot: Hellwig Milos
7.875 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Die Stützlast spielt nur bei der Anhängelast eine Rolle, ist also für den Zugwagen wichtig.

Deine Rechnung stimmt also.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 22.10.2013, 14:45
Benutzerbild von havelmike
havelmike havelmike ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Havelland
Beiträge: 1.589
Boot: keines mehr
914 Danke in 478 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Die Stützlast spielt nur bei der Anhängelast eine Rolle, ist also für den Zugwagen wichtig.

Deine Rechnung stimmt also.
nee nee - auch bei der tatsächlichen Anhängelast wird die Stützlast abgezogen. Die Stützlast erhöht das reale Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
__________________
Grüße aus dem Havelland........Mike
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 22.10.2013, 15:05
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 4.013
6.610 Danke in 3.145 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von havelmike Beitrag anzeigen
nee nee - auch bei der tatsächlichen Anhängelast wird die Stützlast abgezogen. Die Stützlast erhöht das reale Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
Darf der 2t- Trailer bei 75kg Stützlast dann mit Boot 2075 kg wiegen?
__________________
Gruß vom Oberrhein.
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 22.10.2013, 15:58
Benutzerbild von Nautico
Nautico Nautico ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 13.07.2012
Ort: südöstlich von Düsseldorf
Beiträge: 1.767
Boot: Jeanneau Cap Camarat
1.412 Danke in 779 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von havelmike Beitrag anzeigen
nee nee - auch bei der tatsächlichen Anhängelast wird die Stützlast abgezogen. Die Stützlast erhöht das reale Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
Das stimmt so nicht !!!!!
Siehe Beispiel 1 in dem Link:

http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html

Gruß
Jörg
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 22.10.2013, 18:45
Benutzerbild von *Landratte*
*Landratte* *Landratte* ist offline
Commander
 
Registriert seit: 02.10.2013
Beiträge: 281
165 Danke in 93 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Nautico Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht !!!!!
Siehe Beispiel 1 in dem Link:

http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html

Gruß
Jörg
Hallo,

ich zitiere mal Beispiel 3 aus deinem Link, denn genau darum geht es bei mir:

Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.

So, bei mir bedeutet das: zGG Anhänger = 2000, zul. Anhängelast =1.900, Stützlast = 80kg; Dazu kommt: Hänger wiegt 430kg. Wenn ich es nun schaffe das Gewicht des Bootes so auf den Anhänger zu verteilen, dass ich genau die 80 Stützkraft hin bekomme, dann dürfte das Boot also ..

1900 - 430 + 80 = 1550kg

... wiegen. Oder wie seht ihr das?
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 22.10.2013, 18:46
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.294
Boot: Merry Fisher 645
25.239 Danke in 9.036 Beiträgen
Standard

Ein 2 to Trailer hat als max. zul. GG 2 to; mehr nicht.

Das Leergewicht eines Trailers kann man nicht errechnen, sondern muss gewogen werden, da das Leergewicht von Anbauteilen abhängig ist. Deswegen geben viele Hersteller nur von-bis Zahlen an.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 22.10.2013, 18:59
Benutzerbild von Tulpe
Tulpe Tulpe ist offline
Captain
 
Registriert seit: 16.01.2012
Ort: HRO
Beiträge: 706
340 Danke in 235 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von *Landratte* Beitrag anzeigen
Hallo,

ich zitiere mal Beispiel 3 aus deinem Link, denn genau darum geht es bei mir:

Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.

So, bei mir bedeutet das: zGG Anhänger = 2000, zul. Anhängelast =1.900, Stützlast = 80kg; Dazu kommt: Hänger wiegt 430kg. Wenn ich es nun schaffe das Gewicht des Bootes so auf den Anhänger zu verteilen, dass ich genau die 80 Stützkraft hin bekomme, dann dürfte das Boot also ..

1900 - 430 + 80 = 1550kg

... wiegen. Oder wie seht ihr das?
Bingo. genau das ist richtig.
Achslast bleibt Achslast, Stützlast wäre (symbolisch) wie eine weitere Achse zu sehen.
Das zGG darf nicht überschritten werden.
__________________
MfG

Bernd
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 22.10.2013, 19:21
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.727
Boot: Hellwig Milos
7.875 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von *Landratte* Beitrag anzeigen
(..) Oder wie seht ihr das?
Ich sehe das so, dass Du nach Nutzlast/Leergewicht eines Trailers gefragt hast und jetzt zur Frage der Anhängelast, die am Kfz hängt, schreibst. Das sind verschiedene Sachen.

1. Maximale Nutzlast = Zulässiges Gesamtgewicht - Leergewicht.
Gewogen wird jeweils der gesamte Anhänger im abgekuppelten Zustand.

2. Anhängelast = tatsächliches Gesamtgewicht - Stützlast.
Das Kfz zieht nur die Achslast. Der Rest (=Stützlast) liegt quasi im Kofferraum des Kfz.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 22.10.2013, 20:00
tritonnavi tritonnavi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 8.127
4.548 Danke in 3.074 Beiträgen
Standard

@*Landratte*:
Zitat:
So, bei mir bedeutet das: zGG Anhänger = 2000, zul. Anhängelast =1.900,
Stützlast = 80kg; Dazu kommt: Hänger wiegt 430kg. Wenn ich es nun schaffe das
Gewicht des Bootes so auf den Anhänger zu verteilen, dass ich genau die 80
Stützkraft hin bekomme, dann dürfte das Boot also ..

1900 - 430 + 80 =
1550kg

... wiegen. Oder wie seht ihr das?
Unterstellt, dein Anhänger wiegt leer tatsächlich 430kg und du bekommst 80kg Stützlast hin:
Die voll ausgenutzte Anhängelast ist 1900kg. Der Anhänger darf, da er 2000kg zulGG hat, natürlich 1980kg wiegen.
Somit wäre die Nutzlast: 1980 - 430 = 1550kg

meiner Meinung nach wäre das alles richtig.
Der real noch offene Punkt ist lediglich das genaue Leergewicht des Anhängers.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 22.10.2013, 21:01
Benutzerbild von *Landratte*
*Landratte* *Landratte* ist offline
Commander
 
Registriert seit: 02.10.2013
Beiträge: 281
165 Danke in 93 Beiträgen
Standard

Danke Euch allen für die Hilfe!

John, du hast natürlich recht. Im Laufe des Tages hat sich die Fragestellung mit zunehmenden Wissen etwas verändert
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 23.10.2013, 10:08
Schwimmer Schwimmer ist offline
Captain
 
Registriert seit: 22.08.2012
Ort: Raum Stuttgart
Beiträge: 606
Boot: Hilter Royal SPM 660
Rufzeichen oder MMSI: 211696060
515 Danke in 289 Beiträgen
Standard

Hallo allerseits,

die Anhängelast ist in STVZO $42 geregelt. Dieser Paragraph besagt, dass das tatsächliche Gewicht des Anhängers relevant ist. Die Stützlast hat hier keine Bedeutung und darf von Gesamtgewicht nicht abgezogen werden.
Früher durfte man von der Anhängelast die Stützlast abziehen, da sie auf das Auto wirkt, aber heute geht das, Dank EU :-( , nicht mehr.

VG Bernd
__________________
We can be heroes, just for one day.
(David Bowie)
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 23.10.2013, 11:25
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.727
Boot: Hellwig Milos
7.875 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Schwimmer Beitrag anzeigen
Hallo allerseits,

die Anhängelast ist in STVZO $42 geregelt. Dieser Paragraph besagt, dass das tatsächliche Gewicht des Anhängers relevant ist. Die Stützlast hat hier keine Bedeutung und darf von Gesamtgewicht nicht abgezogen werden.
Früher durfte man von der Anhängelast die Stützlast abziehen, da sie auf das Auto wirkt, aber heute geht das, Dank EU :-( , nicht mehr.

VG Bernd
Das ist falsch und wirft die Begriffe fröhlich durcheinander. Lies einfach §42 (3) STVZO.

Es bleibt dabei: Anhängelast = Achslast.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 23.10.2013, 13:17
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 4.013
6.610 Danke in 3.145 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das ist falsch und wirft die Begriffe fröhlich durcheinander.
Dem schliesse ich mich an.

Vielleicht mal das andere Thema zum 3,5t-Trailer und die EU- Richtlinie
(S.33 Nr.9) lesen.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 23.10.2013, 13:43
Der Freiburger Der Freiburger ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 21.06.2012
Ort: Freiburg Elbe
Beiträge: 64
Boot: Fletcher Arrow 16
52 Danke in 32 Beiträgen
Standard

Der Anhänger darf nicht mehr als 2000kg wiegen, egal wie hoch die Stützlast ist.

Wenn der Anhänger allein auf der Waage steht darf diese nicht mehr als 2000Kg anzeigen, sonst ist der Anhänger überladen.

Anders verhält es sich wenn die 2000Kg nur die Achslast des Anhängers beschreiben, dann darf der Anhänger unter Einberechnung der Stützlast von 75 kg, 2075Kg wiegen (bzw. bei 100Kg Stützlast dann 2100Kg).

Gruß
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 23.10.2013, 14:06
Benutzerbild von Nautico
Nautico Nautico ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 13.07.2012
Ort: südöstlich von Düsseldorf
Beiträge: 1.767
Boot: Jeanneau Cap Camarat
1.412 Danke in 779 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Der Freiburger Beitrag anzeigen
Der Anhänger darf nicht mehr als 2000kg wiegen, egal wie hoch die Stützlast ist.

Wenn der Anhänger allein auf der Waage steht darf diese nicht mehr als 2000Kg anzeigen, sonst ist der Anhänger überladen.

Anders verhält es sich wenn die 2000Kg nur die Achslast des Anhängers beschreiben, dann darf der Anhänger unter Einberechnung der Stützlast von 75 kg, 2075Kg wiegen (bzw. bei 100Kg Stützlast dann 2100Kg).

Gruß
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Gruß
Jörg
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 23.10.2013, 20:52
Schwimmer Schwimmer ist offline
Captain
 
Registriert seit: 22.08.2012
Ort: Raum Stuttgart
Beiträge: 606
Boot: Hilter Royal SPM 660
Rufzeichen oder MMSI: 211696060
515 Danke in 289 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das ist falsch und wirft die Begriffe fröhlich durcheinander. Lies einfach §42 (3) STVZO.

Es bleibt dabei: Anhängelast = Achslast.
Dieser Absatz 3 bezieht sich auf das Zugfahrzeug und nicht auf den Anhänger.
Die Anhängelast ist also die, die der Hänger in abgehängtem Zustand auf die Waage bringt.

VG Bernd
__________________
We can be heroes, just for one day.
(David Bowie)
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 23.10.2013, 21:16
Benutzerbild von *Landratte*
*Landratte* *Landratte* ist offline
Commander
 
Registriert seit: 02.10.2013
Beiträge: 281
165 Danke in 93 Beiträgen
Standard

VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2012 DER KOMMISSION
vom 12. Dezember 2012

9. „technisch zulässige Anhängelast“ (TM) bezeichnet die
Höchstmasse eines oder mehrerer Anhänger, die von einem
Zugfahrzeug gezogen werden können, entsprechend der
Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achs*
gruppe auf den Boden übertragenen Last an einem mit dem
Zugfahrzeug verbundenen Anhänger;

--> das verstehe ich so, dass ich die Stützlast addieren darf.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 23.10.2013, 21:52
Der Freiburger Der Freiburger ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 21.06.2012
Ort: Freiburg Elbe
Beiträge: 64
Boot: Fletcher Arrow 16
52 Danke in 32 Beiträgen
Standard

Moin,
aus dem Link von Nautico


Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.
In § 42 Abs.1 StVZO wird die "gezogene Anhängelast" geregelt. Dieser Ausdruck bezieht sich auf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers. Dieses ergibt sich auch aus § 42 Abs.1 Satz 2 StVZO: "Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.

Ein Anhänger darf nicht mehr wiegen wie sein zulässiges Gesamtgewicht, da kann man nix von der Stützlast abziehen oder drauf rechnen. Punkt aus

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 23.10.2013, 21:54
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Ist doch ganz einfach: Weder das zulässige Gesamtgewicht noch die Achslast dürfen überschritten werden. Rechnerei mit der Stützlast ist nur dann von Bedeutung, wenn die erlaubte Anhängelast des Zugfahrzeugs kleiner ist als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 23.10.2013, 21:57
Benutzerbild von *Landratte*
*Landratte* *Landratte* ist offline
Commander
 
Registriert seit: 02.10.2013
Beiträge: 281
165 Danke in 93 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Ist doch ganz einfach: Weder das zulässige Gesamtgewicht noch die Achslast dürfen überschritten werden. Rechnerei mit der Stützlast ist nur dann von Bedeutung, wenn die erlaubte Anhängelast des Zugfahrzeugs kleiner ist als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Naja, genau das ist bei mir der Fall.
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 23.10.2013, 22:01
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Dann gilt für Dich, dass Dein Anhänger abgekuppelt soviel wiegen darf wie die erlaubte Anhängelast Deines Wagens plus der tatsächlichen Stützlast des Anhängers sofern die Summe kleiner ist als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.

Wenn Du genaue Werte angibst, rechne ich es für Dich aus.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #24  
Alt 23.10.2013, 22:15
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.617
24.056 Danke in 9.341 Beiträgen
Standard

Hi,

zul. GG hat mit der zul. Achslast nur soweit zu tun, dass diese nicht unter dem zul GG liegen darf. Mein 2000kg Trailer hat eine zul. Achslast von 2700kg.

Gruss
Willy
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 25.10.2013, 10:12
tritonnavi tritonnavi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.06.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 8.127
4.548 Danke in 3.074 Beiträgen
Standard

Irgendwie ist hier seit einigen Beiträgen (seit dem 22.10.) keine neue Erkenntnis dabei.

Die Berechnung des TE:

Zitat:
So, bei mir bedeutet das: zGG Anhänger = 2000, zul. Anhängelast =1.900,
Stützlast = 80kg; Dazu kommt: Hänger wiegt 430kg. Wenn ich es nun schaffe das
Gewicht des Bootes so auf den Anhänger zu verteilen, dass ich genau die 80
Stützkraft hin bekomme, dann dürfte das Boot also ..

1900 - 430 +
80 =
1550kg
war und ist richtig, wenn das Anhängerleergewicht stimmt, was ja noch mit einer Fahrzeugwaage festgestellt werden muss.

Die zul. Achslast des Anhängers spielt für ihn überhaupt keine Rolle, da er davon ausgehen muss, dass die mindestens so groß ist, wie das zulGG seines Anhängers und das ist ohnehin, laut der Berechnung, für ihn nicht aus zu nutzen.
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.