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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Nach Unfall will Versicherung nur Reparatur übernehmen aber kein Geld auszahlen …
Hatte vorletzte Woche einen Auffahrunfall mit'm Auto, mir ist einer hinten rein gerauscht.
Beschädigung: abnehmbare Original BMW Anhängerkupplung kaputt. Reparatur-Kostenvoranschlag über 600 Euro. Wollte mir den Schaden auszahlen lassen, gegnerische Versicherung meint, es werde bei der AHK nur die Reparatur in der Fachwerkstatt bezahlt, kein Geld an mich ausbezahlt. Ist das rechtens? Eine Verkehrs-Rechtsschutz habe ich, bin nur nicht der Typ der wegen jedem Fliegenschiss zum Anwalt rennt. Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall? Würde nochmals einen Schrieb aufsetzen, dass sie mir das Geld auszahlen sollen, ansonsten kommen noch Anwaltskosten auf sie zu … Geht sowas im Normalfall durch? Würde eine gebrauchte AHK montieren, ein BMW-Gebrauchtteiledealer hier in der Nähe hätte eine übrig. Will den Wagen nicht mehr all zu lange fahren, deshalb nicht so viel Geld drin versenken. Grüße Sascha |
#2
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Du kannst dir den Schaden selbstverständlich auszahlen lassen. Das ist dann die sogenannte "fiktive Abrechnung".
Sollte die VS weiter Probleme machen dann ab zum Anwalt. Hast du den Schaden genau prüfen lassen? Ist der Stoßfänger in Ordnung? Keine Kratzer oder Druckstellen? Du kannst auch einen Gutachter deiner Wahl mit der Schadenermittlung beauftragen, sobald der Schaden über der Bagatellschadengrenze von 750€ Netto liegt. Die Kosten muß dann auch die VS übernemen. Ansonsten sollte ein Kostenvoranschlag vom BMW-Händler zur Regulierung reichen.
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Lieber stehend sterben, als kniend leben! |
#3
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Einzig die MWSt wird ohne Rechnung nicht ausgezahlt.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#4
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ja, das ist auch richtig.
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Lieber stehend sterben, als kniend leben! |
#5
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Und eventuelle Stundensätze der Vertragswerkstatt auf ortsübliche gekürzt, aber die Wahl zwischen fiktiv und Reparaturabrechnung hast Du immer.
Wie schon empfohlen nimm RA zu Hilfe. Da brauchst Du im Normalfall auch nicht Deine Rechtsschutz, das übernimmt dann die gegnerische Haftpflicht. Viel Erfolg Tobias |
#6
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Hallo Sascha,
ich kann mir nicht vorstellen das ausgerechnet nur die Hängerkupplung kaputt ist. Normalerweise sind andere Punkte in Mitleidenschaft gezogen. Insbesondere die Punkte an denen die Kupplung fixiert wurde sind zu prüfen. Um die Anhängerkupplung zu beschädigen sind massive Kräfte zu vermuten. Ich würde mir auch mal die Aufhängung des Stoßfängers ansehen. Im Zweifelsfall würde ich das machen lassen und Mietwagen in Anspruch nehmen. |
#7
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Was mich viel mehr interessieren würde, hat sich ein Gutachter deinen Wagen angeschaut?
Meine Eltern hatten auch mal einen ähnlichen Unfall. Karre verzogen wegen der AHK, Schaden weit über 5000 Taler !
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Gruß Markus
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#8
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Zitat:
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#9
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Falsch.
Sascha schau genau in Deine Vertragsbedingungen. Es könnte sein , das Du einen Vertrag hast , wo Dir eine Vertragswerkstatt vorgeschrieben wird. Es gibt Versicherungen die mit Werkstätten Verträge ausgehandelt haben. Bei sog. direkt Versicherungen könnte dies durchaus der Fall sein. Die Zusammenarbeit findet im allgemeinen mit gutsituierten Vertragswerkstätten und nicht an Hinterhofwerkstätten statt. lg Jörg Alles halt, muß mich verbessern.Ich überlas , dass du nicht Schuld bist und Dir die gegenerische Vers. diese Auflage stellt. Das ist natürlich Quatsch. Dir wurde ein Schaden zugefügt. Ein anerkannter Gutachter Deiner wahl stellt die höhe des Schadens fest. Versicherung muß bezahlen. Du entscheidest ob Du reparieren läßt oder mit der kaputten Karre weiterfährst.
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#10
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600 Euro Schaden an der Anhängerkupplung ??
Wie soll das gehen, ohne dass die Befestigungspunkte in Mitleidenschaft gezogen sind?? Einen neuen Haken vom Schrott holen, irgendwie anbinden, weil man ja die Karre sowieso nicht mehr so lang fahren möchte... und der nächste Besitzer weiß nix davon und fordert den Haken bis zu den zugelassenen Werten und legt sich auf'n Arsch... Keine gute Lösung
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#11
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Zitat:
lg Jörg
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#12
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Also bei solch einem SChaden würde ich immer einen Futachter hinzuziehen.
Die Anhängerkupllung ist direkt am Fahrzeugrahmen angebracht und oft ist bei einem Heckaufprall mit Anhängerkupplung der Rahmen verzogen. Ich hatte mal einen Frontalunfall (mir eine Ein an der Ampel die Vorfahrt genommen). Erstes Gutachten 9500 DM Schaden (Kadett E) NAch den ersten demontagen der Verkleidungen kam das NAchtragsgutachten mit 12500 (also nochmal 3000 über dem ersten) DM Schaden. Da der Gutachter vom TÜV war wurde die Reparatur anstandslos von der Versicherung bezahlt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#13
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Zitat:
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Gruß Michael
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#14
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Zitat:
Ein Kostenvoranschlag tut´s bei Kleinschäden auch nach Absprache mit den meisten Versicherern Fazit an Sascha: Lass das von einem Fachmann begutachten (Werkstatt oder nach Absprache Gutachter) Gruss Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts. Geändert von Frank033 (28.10.2013 um 17:25 Uhr)
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#15
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Hatte es mal vor etlichen Jahren bei einem Skorpio .. ditscher auf die AHK und Stoßstange angerissen .. Nach dem KVA war der Wagen fast Tot ( 3 Jahre alt ) der Kofferraum Boden war "wellig", AHK aufnahmen verzogen usw usw .. ok .. mag am schlechten Ford liegen .. aber es war erschreckend als ich es mir mit dem Werkstattmeister angesehen hatte .. gefahren ist er wie immer .. auch bei hoher Geschwindigkeit .. aber wohl war mir da nicht mehr mit ..
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By Karsten
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#16
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Da muß der Versicherer aber auch wollen! Wenn der sich stur stellt, dann gehts eben nur mit Gutachter und Anwalt. Nur blöd, daß diese Umwege von allen Versicherten über die Prämien mitbezahlt werden müssen.
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Gruß Ewald
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#17
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Dank euch allen!
An der Anhängerkupplung selber ist eigentlich kein Schaden zu sehen. Bloß: es ist eigentlich eine abnehmbare AHK, nun ist sie starr Sie lässt sich nicht mehr rausnehmen, will es auch gar nicht weiter mit Hammer oder ähnlich schwerem Werkzeug, etc. probieren, muss demnächst nochmals einen Anhänger ziehen. Früher ging sie Problemlos von Hand rein und raus und ließ sich immer sauber verriegeln, nun geht nichts mehr. Die Kosten im Voranschlag belaufen sich auf einen neuen AHK-Träger + abnehmbaren Kugelkopf + Montage. Den Kostenvoranschlag hab ich beim Karosseriebauer meines Vertrauens machen lassen, bei Unfallschäden wissen die meist eher worauf es ankommt, da sie sich dauernd mit Blech beschäftigen, wobei die Jungs in der BMW-Werkstatt nur noch Laptop-Menschen und Teiletauscher sind, ohne sich wirklich damit auszukennen. So zumindest meine Meinung. Er ist mir nicht besonders schnell hinten drauf gefahren, war Abends im Berufsverkehr, ich stand bereits an einer roten Ampel. Ich vermute mal, er hat auf's Handy geschaut, o.ä. und dabei auch gebremst, aber nicht stark genug. Er hat ein kleines Loch in seiner vorderen Stoßstange, mehr war auf den ersten Blick nicht zu sehen. Nach mir wird das Auto wohl keiner mehr fahren, hat dafür zu viele KM. Solange er noch fährt bleibt er, aber wenn was Größeres an Schaden/Reparaturen auf mich zu kommt, lohnt es sich nicht mehr … deshalb will ich auch nicht mehr viel Geld darin versenken. Wenn ich den Tenor jetzt richtig verstanden habe, dann nochmals die Versicherung an Ihre Pflichten erinnern, ansonsten eben den nächsten Schritt mit juristischer Hilfe … Oder? Grüße Sascha |
#18
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Hatte den gleichen Unfall mit meinen Cross Polo: mir ist hinten einer auf die AHK gefahren.
Urteil vom Gutachter: da ein Sicherheitsrelevantes Anbauteil --> komplett neu. Kosten 1500,00 Euronen Und es war nix zu sehen ob was defekt war. War mir aber egal: der "Gegener" hat`s bezahlt
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Grüße Andreas Frauen reden, Wind weht....
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#19
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Zitat:
Ulraub in Spanien mit Trailer im Ist ein Spanisches Auto hinten drauf gefahren. Lichtleiste defekt und Einschibstangen leicht verbogen. Da er sich nicht mit den Spanischen VErsicherungen rumärgern wollte hat er dem Unfallgegener 200€ abgenommen und die Sache auf sich beruhen lassen. Am urlaubsort wollte er den Trailer abhängen. Dabei hat er erst gemerkt, dass die Komplette ANhängerkupplung mit samt Aufhängung verzogen war. Zuhause in der Werkstatt Schaden 2500€
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#20
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Zitat:
Könnte sein, dass der Kugelkopf später doch wieder ganz leicht rausgeht..... .... wenn der Anhänger dran hängt.
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Beste Grüße John
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#21
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Zitat:
Sollte dabei etwas passieren, sollte man dir den Führerschein weg nehmen |
#22
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Zitat:
Außerdem ist es immer ratsam einen Gutachter hinzuzuziehen auch wegen Beweissicherung etc... Das mit der Grenze zum Bagatellschaden ist nicht so einfach, wie soll der Halter als Kfz Laie denn die Höhe des Schadens abschätzen können
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#23
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Zitat:
da bist ganz schnell über der Bagatellgrenze!!!!! Ich weiss nicht um welchen bayern es genau geht, aber ...wurden die hinteren Pralldämpfer kontrollert????? Nummer "2" und die dazugehörigen Schrauben??? Wie sieht der Träger aus (Nummer "1) Stoßstange Lackierbedürftig/gebrochen??? da bist ganz schnell im 4stelligen bereich!!!!!! btw... AHV runter, oder komplett neu, oder zumindest befestigungspunkte kontrollieren LASSEN/Schrauben erneuern, oder nicht mehr verwenden!!!!!
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#24
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Tja, hättest du keine OWI begangen, wäre jetzt zumindest die Kupplung noch heile
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#25
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Theoretisch bekommst du noch ne Teilschuld
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