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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
habe ein Hypodarlehen am laufen bis 07. 2015 festgeschriebener Zins Ab 07.2015 komplett getilgt, heißt Konto 0,00 Nun wollte ich vorzeitig ablösen, weil ich ja fast nur noch tilge. Bank sagt geht nicht, nur im Erb,- oder Veräußerungsfall. Die Dame machte mir allerdings einen nicht gerade sicheren Eindruck bei ihren Aussagen und hat auf meine Nachfragen recht schroff immer wieder darauf verwiesen, daß es garnicht möglich ist vorzeitig abzulösen und wenn dann mit erheblichen Verlusten meinerseits. Wird eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht auf Grundlage der Restschuld zu Vorfälligkeitstermin errechnet. Ich zahl doch nur noch Peanuts an Zinsen. ![]() ![]() Ist das wirklich so ![]() ![]() Vielen Dank vorab für wirklich kompetente Auskünfte. Spekulationen helfen mir leider nicht weiter. Peter.
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Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799 |
#2
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Hi,
schau in deinen Darlehensvertrag, ob dort eine Sondertilgung vereinbart ist, z.B. 10% der Darlehenssumme p.a. oder ähnliches.
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde? ![]()
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#3
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Jeder Vertrag kann vorzeitig getilgt werden. Allerdings fällt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
In meinem Fall (ablauf 03/2016) wären die Kosten Höher gewesen als wenn ich den Vertrag laufen lasse. Daher lass ich ihn laufen. Mit Sondertilgungen kannst du Kostenlos die Zeit verkürzen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#4
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Hi Peter, wenn Du den Darlehnsvertrag kündigen möchtest, dann kannst Du das. Natürlich verlangt die Bank von Dir dann den ausstehenden Gewinn und spezifiziert dir das als Vorfälligkeitsentschädigung.
Bitte bedenke aber, das Dir für zukünftige Kreditanfragen das Verhalten ( vorzeitige Ablösung ) nicht positiv bewertet wird!!!!! Aber geil ist der Grund, den dir die Sachbearbeiterin genannt hat. ![]() Zahl mal einfach nicht und sag denen dann, Sie könnten auch nur im Erb- und Veräußerungsfall kündigen ![]() Lies einfach mal Deinen Kreditvertrag durch und Du bist schlauer!! ![]()
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Gruß Klaus |
#5
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Wenn Dein Vertrag länger als 10 Jahre läuft
schau mal hier: Jedem Darlehensnehmer einer Baufinanzierung, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, steht es zu, den Darlehensvertrag seiner Immobilienfinanzierung nach 10 Jahren ganz oder nur teilweise kostenfrei zu kündigen. Wird dieses Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Anspruch genommen, so muss der Darlehensnehmer eine sechsmonatige Kündigungsfrist für seine Baufinanzierung einhalten. Die 10-Jahresfrist beginnt ein Tag nach dem das Baudarlehen vollständig an den Darlehensnehmer ausgezahlt wurde (vollständiger Empfang des Darlehens; §187 Abs. 1 BGB). Sagen einem die Banken aber nicht so gern freiwillig Gruss Wolfram |
#6
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Erst nach Ablauf von 10 Jahren hast Du einen Anspruch auf Kündigung bzw. Ablösung deines Darlehns. Vorher muss dich die Bank nicht rauslassen und wird es (wenn überhaupt) nur gegen saftige Vorfälligkeitsentschädigung tun.
Ich habe mich damit auch rumgeärgert, meine Bank will mich nicht rauslassen, weil die zehn Jahre leider noch nicht um sind ![]() ![]() ![]() Sonderkündigungsrecht: Jedem Darlehensnehmer einer Baufinanzierung, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, steht es zu, den Darlehensvertrag seiner Immobilienfinanzierung nach 10 Jahren ganz oder nur teilweise kostenfrei zu kündigen. Wird dieses Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Anspruch genommen, so muss der Darlehensnehmer eine sechsmonatige Kündigungsfrist für seine Baufinanzierung einhalten. Die 10-Jahresfrist beginnt ein Tag nach dem das Baudarlehen vollständig an den Darlehensnehmer ausgezahlt wurde (vollständiger Empfang des Darlehens; §187 Abs. 1 BGB). LG Sebastian PS Oh, mein Vorredner war schneller und hatte die gleiche Quelle ![]() Geändert von ton_sohn (01.11.2013 um 13:47 Uhr) |
#7
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Aber nur wenn beide Vertragspartner zustimmen!
Ich habe mich zwei Jahre an diesem Thema "abgearbeitet", sogar mit anwaltlicher Beratung. Wenn die Bank mauert, bist Du chancenlos! In meinem Fall war die betreffende Bank noch nicht einmal gewillt, mir ein Angebot zu machen ![]() LG Sebastian |
#8
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![]() Zitat:
Allerdings weigern sie sich oft, da die Vorfälligkeitsentschädigung so hoch ist, das keiner aus dem Vertrag aussteigt und somit die Berechnung diese Entschädigung schon vergeutete Zeit ist. Rentieren tut es sich nur in den seltesten Fällen. Die einzig vernünftige Sache ist eine Sondertilgung.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#9
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![]() Zitat:
............. jo, in meinem Vertrag steht auch, daß auf Ersuchen und in Ausnahmefällen eine vorzeitige Ablösung möglich wäre. Dazu ist die Bank allerdings nicht bereit.
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Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799 |
#10
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Alles Kaffeesatzleserei. Pacta sunt servanda. Also lies die Vertragsbedingungen zur Kündigung. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist da in der Regel auch geregelt.
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#11
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Sondertilgung ist natürlich immer gut, die hilft aber auch nicht bei vorzeitiger Ablösung. I. d. R. ist eine Sondertilgung (wenn vorhanden) mit 3 - 5% der Kreditsumme festgeschrieben.
Was aus Peters Frage leider nicht hervorgeht, ist, wie lange das Darlehn schon läuft. Wenn er über die 10 Jahre raus ist, kann er kündigen (mit 6 Monats-Frist). Wenn er (wie ich) noch unter 10 Jahren ist, habe ich wenig Hoffnung, lass mich aber gerne belehren. LG Sebastian |
#12
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Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799 |
#13
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Hallo Peter,
wenn 2009 neu verhandelt, dann sind die 10 Jahre aber erst 2019 um. Ferner sind ja nur fast noch Tilgungen zu zahlen. Also im Umkehrschluss kaum Zinsen, da die Restsumme sehr klein ist. In 2009 waren die Zinsen ja auch gering, drum würde ich nicht gegen die Bank kämpfen, wenn sie absolut nicht vorher ihr Geld zurück haben will. Gruß Auch ein Peter
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Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien. |
#14
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#15
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Zahl einfach nicht mehr, auch nach Aufforderung nicht.
Die Bank wird dir das Darlehen kündigen und die Restschuld fällig stellen mit je nach Vertrag 3-5 % über Basiszinssatz, der dürfte momentan bei minus 0,5% liegen. Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an da die Bank das Darlehen gekündigt hat. Laß dich von einem Anwalt beraten. Einziger Vermutstropfen, die Bank könnte das an die Schufa melden, wenn Du aber innerhalb einer Woche nach der Kündigung den Betrag an die Bank überweist wird sie es wohl nicht machen.
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Gruß Albert
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#16
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@Albert...sehr gewagt, aber durchaus machbar...
Jedenfalls gibt es bei DER Bank dann aber kein Darlehn mehr ![]()
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Gruß Klaus
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#17
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![]() Zitat:
![]() Den Rest legst Du auf einem günstigen Festgeldkonto an. So habe ich das jedenfalls nach reiflicher Überlegung und Beratungen gemacht.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#18
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Gruß Albert |
#19
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...und wenn's dann nur noch ums Prinzip geht, verkaufst Du die Hütte einfach an Deine
Frau / Deinen Sohn / Deinen Vater, wem auch immer. Dadurch biste so oder so raus, fertig. Ein paar Tage später wird der Hauskauf dann rückabgewickelt, dadurch fallen quasi "nur" Notargebühren an, evtl. bereits gezahlte Grunderwerbsteuer wird erstattet, je nach Zeitpunkt der Rückabwicklung fallen sogar keine oder kaum Grundbuchamtsgebühren an. Wenn 'ne Bank gern blödtut, gut, ich kann blöder. Immer ![]()
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#20
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#21
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Einfach nicht, aber machbar.
1993 und 2001 mit Erfolg angewandt ![]()
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Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#22
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anfechtbar? Umgehunsgeschäft?
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Gruß Albert |
#23
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Möglich, weiß ich nicht.
Umgangen wurde damit ja keiner, die Bank macht's auch in dem Fall nicht für lau, sie muss es dann nur tun. Die Frage ist auch: Wie will sie es denn mitkriegen? Der entsprechende Vertrag wurde ordentlich abgewickelt und zu Ende gebracht, verschwindet also in einer Staubkammer, da kräht nie wieder ein Hahn danach. Bei mir war's jedenfalls danach rum ums Eck, mit der zweiten Bank hab' ich danach noch weitere Geschäfte gemacht.
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