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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Darf man auf dem Rhein "Französische Seite" ankern ?!?!
Hallo liebes
Ich bin Angler und regelmäßig mit meinen Motorboot auf dem Rhein bei Kehl / Straßburg unterwegs auch zum natürlich zum angeln Selbstverständlich liege ich dabei an verschiedenen Stellen vor Anker, d.h. in Seitenkanälen, etc. Nun wurde ich mehrfach von der französischen Wasserschutzpolizei kontrolliert und man sagte mir das Ankern ist im Rhein grundsätzlich strengstens verboten Das nächste mal würde ich eine Strafanzeige bekommen Dabei ankern doch irgendwie alle Sportbootfahrer, zum sonnen, Kaffeetrinken, etc im Rhein... Bitte schreibt mir doch mal Eure Meinung / Erfahrung und wie ist die gesetzliche Regelung wirklich Danke und Gruß Henry |
#2
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Ankern ist nur in den Seitenarmen erlaubt.
Im Kanal ist generell Ankerverbot. Auszug aus der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung § 7.03 Ankern 1. Fahrzeuge und Schwimmkörper sowie schwimmende Anlagen dürfen nicht ankern: a) auf den Abschnitten der Wasserstraße, für die ein allgemeines Ankerverbot besteht; b) auf den durch das Tafelzeichen A.6 (Anlage 7) gekennzeichneten Strecken, auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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Wird der Rhein als Kanal angesehen? Und gilt die deutsche Rheinschifffahrtspolizeiverordnung genauso in FRA?
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Gruß Andreas |
#4
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Der Rhein oberhalb von Iffezheim bewegt sich z großem Teil im Grand Canal d´Alsace und nicht in seinem Natürlichen Bett.
Daher ist dort das Ankern nicht erlaubt. Unterhalb von Iffezheim ist es der Natürliche Rhein. Da kann man auch theoretishc Ankern. Allerdings ist das Fahrwasser dort icht mal die hälfte von dem was in Kehl zur verfügung steht. Daher ankern (wenn einer ANkert) diese ziwschen den Buhnen. Eventuell ist dort in Kehl auch ein Schild mit Ankerverbot und dies verbietet das Ankern dort. Die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung gilt auf dem gesammten Rhein. Es ist ein Gemeinschaftswerk der Anrheinerstaaten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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