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  #1  
Alt 01.11.2013, 20:55
Quicksilver1 Quicksilver1 ist offline
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Standard Darf man auf dem Rhein "Französische Seite" ankern ?!?!

Hallo liebes

Ich bin Angler und regelmäßig mit meinen Motorboot auf dem Rhein bei Kehl / Straßburg unterwegs auch zum natürlich zum angeln
Selbstverständlich liege ich dabei an verschiedenen Stellen vor Anker, d.h.
in Seitenkanälen, etc.
Nun wurde ich mehrfach von der französischen Wasserschutzpolizei kontrolliert und man sagte mir das Ankern ist im Rhein grundsätzlich strengstens verboten
Das nächste mal würde ich eine Strafanzeige bekommen

Dabei ankern doch irgendwie alle Sportbootfahrer, zum sonnen, Kaffeetrinken, etc im Rhein...

Bitte schreibt mir doch mal Eure Meinung / Erfahrung und wie ist die gesetzliche Regelung wirklich

Danke und Gruß

Henry
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  #2  
Alt 01.11.2013, 21:13
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Ankern ist nur in den Seitenarmen erlaubt.

Im Kanal ist generell Ankerverbot.

Auszug aus der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung

§ 7.03
Ankern
1. Fahrzeuge und Schwimmkörper sowie schwimmende Anlagen dürfen nicht ankern:
a) auf den Abschnitten der Wasserstraße, für die ein allgemeines Ankerverbot besteht;
b) auf den durch das Tafelzeichen A.6 (Anlage 7) gekennzeichneten Strecken, auf der Seite der
Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 02.11.2013, 00:48
Fitan Fitan ist offline
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Wird der Rhein als Kanal angesehen? Und gilt die deutsche Rheinschifffahrtspolizeiverordnung genauso in FRA?
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Gruß
Andreas
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  #4  
Alt 02.11.2013, 08:29
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billi billi ist offline
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Der Rhein oberhalb von Iffezheim bewegt sich z großem Teil im Grand Canal d´Alsace und nicht in seinem Natürlichen Bett.

Daher ist dort das Ankern nicht erlaubt. Unterhalb von Iffezheim ist es der Natürliche Rhein. Da kann man auch theoretishc Ankern. Allerdings ist das Fahrwasser dort icht mal die hälfte von dem was in Kehl zur verfügung steht.
Daher ankern (wenn einer ANkert) diese ziwschen den Buhnen.

Eventuell ist dort in Kehl auch ein Schild mit Ankerverbot und dies verbietet das Ankern dort.

Die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung gilt auf dem gesammten Rhein. Es ist ein Gemeinschaftswerk der Anrheinerstaaten.
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Gruß Volker
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