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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 03.11.2013, 13:35
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Standard Ich habe geerbt!

Aber nur weil Ehefrau und Geschwister das Erbe ausgeschlagen haben !
Ist das ein gutes oder eher schlechtes Zeichen .
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Viele Grüße Dieter
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  #2  
Alt 03.11.2013, 13:38
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Das wird schon seine Gründe haben.

mfg tobias
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kann ja nicht nur Arbeiten
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  #3  
Alt 03.11.2013, 13:48
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StephanK14 StephanK14 ist offline
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Moin,

bei Annahme nimmst Du Aktiva und Passiva an, demnach übernimmst Du alle Vermögenswerte aber auch alle Verbindlichkeiten

Wenn Du die Verbindlichkeiten nicht kennst würde ich Dir nicht Empfehlen das Erbe anzunehmen So wie Tobias schon schrieb hat es ja seine Gründe das selbst die Ehefrau das Erbe ablehnt.

Gruß
Stephan
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  #4  
Alt 03.11.2013, 13:51
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Dandy Dandy ist offline
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Zitat:
Zitat von Mutiny Beitrag anzeigen
Aber nur weil Ehefrau und Geschwister das Erbe ausgeschlagen haben !
Ist das ein gutes oder eher schlechtes Zeichen .
Mach Dir keine Gedanken, die haben sicher einfach schon genug Kohle und Sachwerte

Bitte nicht ernstnehmen
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  #5  
Alt 03.11.2013, 14:06
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No Risk no Fun.

Erbe annehmen.

Vielleicht hat der Verstorbene Geldquellen , von denen seine "treue" Ehefrau nichts wußte


lg Jörg
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  #6  
Alt 03.11.2013, 14:21
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Du hast doch 4 Wochen Zeit um das Erbe zu prüfen erst dann mußt du dich entscheiden. Wobei das schon etwas merkwürdig ist wenn das alle Ausschlagen.
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Gruß und Ahoi Martin
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  #7  
Alt 03.11.2013, 14:24
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Eben.
Ersteinmal eine Bestandsaufnahme zum Stichtag Todestag in Form einer Bilanz machen (lassen), dann weitersehen.

Nur, wenn angenommen wird, dann auch mit allen Konsequenzen. Nur die Rosinen gibt es nicht.
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  #8  
Alt 03.11.2013, 14:43
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Tobheil Tobheil ist offline
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Ich bin da inzwischen auch vorsichtig. Ich würde das Testament auch genau prüfen lassen, ältere Leute benutzen zb wohl gerne den Begriff Vorerbe ohne zu wissen was es bedeutet, ich hatte da mal ein interessantes Gespräch mit nem StB , das ist ein Riesen Gebiet das Erben....

Viel Erfolg
Tobias
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  #9  
Alt 03.11.2013, 15:28
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Zitat:
Zitat von Tobheil Beitrag anzeigen
Ich bin da inzwischen auch vorsichtig. Ich würde das Testament auch genau prüfen lassen, ältere Leute benutzen zb wohl gerne den Begriff Vorerbe ohne zu wissen was es bedeutet, ich hatte da mal ein interessantes Gespräch mit nem StB , das ist ein Riesen Gebiet das Erben....

Viel Erfolg
Tobias
Es geht ja wohl nicht unbedingt um das Testament sondern darum, warum die Vorerben das Erbe ablehnen.
Dass das sehr wohl wichtige Gründe sein können wurde ja bereits geschrieben.
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #10  
Alt 03.11.2013, 15:36
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Mein Onkel war zeitlebens ein Flaschenkind, ich denke ich werde mich den direkten Erben anschließen .
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Viele Grüße Dieter
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  #11  
Alt 03.11.2013, 15:37
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Na, ich denke der Notar wird dir die "Bedingungen" erst mal vorlesen...
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Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #12  
Alt 03.11.2013, 15:42
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Hast Du vom Nachlassgericht bescheid bekommen?
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  #13  
Alt 03.11.2013, 15:42
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JoKei JoKei ist offline
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Zitat:
Ich habe geerbt!
Wenns denn stimmt ... !?!
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  #14  
Alt 03.11.2013, 16:05
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Tobheil Tobheil ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Es geht ja wohl nicht unbedingt um das Testament sondern darum, warum die Vorerben das Erbe ablehnen.
Dass das sehr wohl wichtige Gründe sein können wurde ja bereits geschrieben.
Ja eben deshalb würde ich alles genau prüfen.... Vielleicht wissen die anderen erbberechtigten ja mehr und haben aus guten gründen abgelehnt ( davon gehe ich aus)....
Das würde ich gerne erfahren alles Erbe..... Und man muss die genauen Bedingungen und Konsequenzen kennen...
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  #15  
Alt 03.11.2013, 16:11
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Zitat:
Zitat von Tobheil Beitrag anzeigen
Ja eben deshalb würde ich alles genau prüfen.... Vielleicht wissen die anderen erbberechtigten ja mehr und haben aus guten gründen abgelehnt ( davon gehe ich aus)....
Das würde ich gerne erfahren alles Erbe..... Und man muss die genauen Bedingungen und Konsequenzen kennen...
Die Bedingungen sind immer gleich, wer ein Erbe annimmt, nimmt auch die evtl. Verbindlichkeiten an
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #16  
Alt 03.11.2013, 16:25
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Nur als Hinweiß, die Erschaft muß notariell ausgeschlagen werden.
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Gruß Albert
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  #17  
Alt 03.11.2013, 16:40
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Flybridge Flybridge ist offline
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Man kann sich auch beim Amtsgericht eine Rechtsberatung einholen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #18  
Alt 03.11.2013, 17:58
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StephanK14 StephanK14 ist offline
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Ganz wichtig:

§ 1943 BGB

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft:

Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, wenn er sie angenommen hat oder wenn die für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist versrichen ist; mit dem Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen.

§ 1944 Ausschlagungsfrist

(1) Die Ausschlagung kann nur binnen 6 Wochen erfolgen.

ff

§ 1945 BGB

Form der Ausschlagungs

(1) Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Erklärung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben.

ff

Also wichtig die Fristen einhalten ansonsten Erbst Du automatisch alles

Gruß
Stephan
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  #19  
Alt 05.11.2013, 09:27
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Zitat:
Zitat von StephanK14 Beitrag anzeigen
Ganz wichtig:

§ 1943 BGB

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft:

Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, wenn er sie angenommen hat oder wenn die für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist versrichen ist; mit dem Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen.

§ 1944 Ausschlagungsfrist

(1) Die Ausschlagung kann nur binnen 6 Wochen erfolgen.

ff

§ 1945 BGB

Form der Ausschlagungs

(1) Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Erklärung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben.

ff

Also wichtig die Fristen einhalten ansonsten Erbst Du automatisch alles

Gruß
Stephan
aber nur wenn du nachweislich kenntnis vom Tod des Erblassers hattest, erst ab Tag der Kenntnis läuft die Frist
__________________
Gruß Albert
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  #20  
Alt 05.11.2013, 10:19
Benutzerbild von Domise
Domise Domise ist offline
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Ich will nix erben-denn zum erben müsste einer sterben
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Marco

versuch nie nen F..... zu f..... !
www.villa-domise.com
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  #21  
Alt 05.11.2013, 10:28
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Zitat:
Zitat von Domise Beitrag anzeigen
Ich will nix erben-denn zum erben müsste einer sterben
....es ist einer gestorben
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Gruß,Matze
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  #22  
Alt 05.11.2013, 11:33
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JamesBond JamesBond ist offline
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Zitat:
Zitat von Mutiny Beitrag anzeigen
Mein Onkel war zeitlebens ein Flaschenkind, ich denke ich werde mich den direkten Erben anschließen .

Schon mal in Keller geschaut was da noch an Pfand ist?


.....könnte sich ja vielleicht lohnen
__________________
Gruß Peter


Hymer 675 SL Bestline, ZAR 61, 150PS Yammi
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  #23  
Alt 06.11.2013, 17:05
dutschmann dutschmann ist offline
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Zitat:
Zitat von StephanK14 Beitrag anzeigen
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§ 1943 BGB

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft:

Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, wenn er sie angenommen hat oder wenn die für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist versrichen ist; mit dem Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen.

§ 1944 Ausschlagungsfrist

(1) Die Ausschlagung kann nur binnen 6 Wochen erfolgen.

ff

§ 1945 BGB

Form der Ausschlagungs

(1) Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Erklärung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben.

ff

Also wichtig die Fristen einhalten ansonsten Erbst Du automatisch alles

Gruß
Stephan

Und wenn wir einmal dabei sind.

Hast Du Kinder? Dann mußt Du als Vormund für jedes Deiner Kinder auch das Erbe ablehnen.

Gebühren fallen auch an.
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