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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Händlerschutz aufgehoben?
Hi Leute,
in der Hoffnung, die richtige Rubrik erwischt zu haben: "Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel" hier die aktuelle Heise-Meldung: Gericht untersagt Hersteller-Verkaufsverbote auf Internetmarktplätzen (Landgericht Kiel: Urteil vom 8. November 2013, Az. 14 O 44/13) Was hat das für uns zu bedeuten? Ich kann die händlergeschützten Artikel überall erwerben. Die betrifft im Wassersportbereich u.a.: Yamaha van-Höveling(Yachtfarben, falls nicht jedem bekannt) Iveco Irgendwie begrüße ich das, jetzt nicht nur vom speziellen Höker mit seiner speziellen Preisgestaltung abhängig zu sein. Noch ist es ein Landgerichtsurteil, da sind noch ein paar Instanzen, bis Rechtssicherheit herrscht. Ich erwarte nicht, dass die Hersteller freiwillig ein Stück vom Kuchen abgeben und die etablierten Händler das gut finden. Der Service wird vielleicht drunter leiden - obwohl, wenn ich Service brauche, muss ich den schon immer bezahlen. Bisher musste ich Service bezahlen ohne den zu brauchen. Oder habe ich nur was falsch verstanden? Gruß Michael |
#2
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Die Konsequenzen der Förderung des freien Handels / freien Wettbewerbs kennen wir bereits aus der Automobilwirtschaft.
Div. Autokonzerne (z.B. Mercedes) haben ein generelles Verkaufsverbot für ihre Produkte im freien Handel ausgesprochen. Seitdem bekommt der Handel nicht mal mehr eine Unterlegscheibe bei Mercedes. Wettbewerb ---> komplett unterbunden. Die sukkzessive Abschaffung des freien Handels / freien Wettbewerbs wird auch in anderen Branchen Normalität werden.
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Viele Grüße, TOM Geändert von Zodiak (04.12.2013 um 10:15 Uhr) |
#3
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Hallo,
ich verstehe unter diesem Urteil keine totale Handelsfreigabe eines Produktes. Sprich, das Produkt kann nicht von Hinz und Kunz im Internet verhökert werden. Wohl aber dürfte der spezifizierte Lack- oder Mercedeshändler aus Kiel sein Produkt via Internet auch nach München verkaufen.
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#4
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Es geht in dem Urteil nicht den Handel via Internet im Allgemeinen (jeder Händler darf die Produkte in seinem eigenen Online-Shop anbieten, wie zB SVB, AWN, Compass usw.).
Dagegen haben Hersteller im Allgemeinen nichts. Manche wollen aber nicht, dass die autorisierten Händler über "dritte Online-Shops" - sogenannte "Online-Plattformen" - wie zB Amazon oder Ebay anbieten. Das wäre nun nach dem Kieler Urteil nicht mehr (mittels Konventionalstrafe des Herstellers an den Händler) zu verbieten. Dass solche Verbote ohnehin nicht funktionieren, haben auch andere Hersteller (Adidas, Jack Wolfskin usw.) schon in der Vergangenheit lernen müssen. Nun eben auch ein "Hersteller von Digitalkameras". Für "uns Konsumenten" ist die Auswirkung vermutlich gering: Es wurden diese Produkte bisher über Amazon usw. verkauft, und es wird weiterhin so sein. Dass sich daraus mehr Preiswettbewerb ergeben hat und weiterhin ergeben wird, ist für den Endverbraucher imho kein Nachteil. Die Hersteller/Händler haben durch "große Märkte" und "geringe Schranken" (=EU) Vorteile, die Kunden holen sich diese Vorteile durch Markttransparenz und Preisvergleich (=Internet). Mal sind die einen für kurze Zeit im Vorteil, mal die anderen. Am Ende gewinnen alle (so das Dogma der Religion vom Freien Markt ).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#5
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Zitat:
Gruß Christoph
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#6
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Das ist richtig. So waren die verbraucherfreundlichen Gesetzentwürfe ja auch gedacht. Mehr Wettbewerb, mehr Auswahl, bessere Preise. Das fanden die Konzerne nicht so klasse. Sie haben entsprechenden Druck gemacht und die gewünschten Hintertürchen erhalten, die den freien Wettbewerb sogar ganz unterbinden können.
Es wurde den Konzernen seitens der EU die Möglichkeit eingeräumt, gegenüber dem gesamten freien Handel ein Verkaufsverbot zu realisieren. Die Händler bekommen dann einfach keine Ware mehr. Nur noch autorisierte Vertragspartner dürfen die Produkte dann verkaufen, wobei die Preise logischerweise festgenagelt werden. Je mehr die Märkte gegenüber den freien Wettbewerb geöffnet werden, desto fester werden sie (durch die Hintertür) verschlossen. Die verbraucherfreundlichen Urteile sind erfreulich, aber jedes davon führt zu einer Gegenmaßnahme. Denn freier Wettbewerb ist nicht erwünscht.
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Viele Grüße, TOM Geändert von Zodiak (04.12.2013 um 17:21 Uhr) |
#7
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Ich (als Internet-Händler) lach mich tot bei dem Gedanken, dieses Urteil fördere den Verbraucherschutz:
Eine gute Artikelbeschreibung, Fotos, besondere Leistungen rund um den Verkauf - findet auf den Plattformen wie Amazon etc. nicht statt. Wie auch, jeder Artikel hat ja nur eine Beschreibung, die von allen genutzt und von niemandem gepflegt wird. Services vor oder nach dem Verkauf? Die Händler bekommen nicht einmal die Email des Kunden zu sehen, es ist streng verboten mit dem Kunden anders als durch Amazon zu kommunizieren. Mangels anderer Differenzierungsmöglichkeiten gewinnt ausschließlich der niedrigste Preis. Also haben die schlauen Jungs dort Programme laufen, die alle paar Sekunden die Preise der Konkurrenz abfragen und den eigenen Preis entsprechend anpassen. Und natürlich wachen jeden Tag drei neue schlaue Jungs auf und merken, dass sie ja nur eine Excel-Tabelle mit den Artikelnummern und Preisen brauchen, um bei Amazon etwas zu verkaufen - da reicht doch eine Handelsspanne von weniger als 1% um reich zu werden. In der Konsequenz dreht sich die Preisspirale mit Lichtgeschwindigkeit, nach höchstens einer Stunde ist der Preis beim Einkaufspreis angekommen. Super Sache, denkt sich der Kunde. Und wundert sich, warum er für den Artikel nirgendwo eine Frage beantwortet bekommt, sich kein Händler um Gewährleistung und Ersatzteile kümmert und was man sonst noch ab und an mal brauchen würde. Was Wunder, der Fachhändler hat das Produkt aus dem Sortiment geworfen, der Verkäufer sitzt inzwischen in China und versendet von dort - Zoll, Gewährleistung etc. sind doch völlig unwichtig. Ich erhalte regelmässig Anrufe "Ich hab' da mal eine Frage zu meinem Ladegerät, dass ich bei xyz gekauft habe..." Ratet mal was ich antworte. Ach ja: Amazon kassiert (in meinem Sortiment) 19% Provision zzgl. MwSt. auf den Netto-Umsatz incl. Versandkosten. Von 100,-- Euro die Ihr da ausgebt bleiben dem Händler 77,39€. Gruß, Jörg
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#8
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Der beschriebene Effekt zieht sich durch alle Branchen und betrifft nicht nur den freien Handel. Der autorisierte Fachhandel ist genauso gearscht. Selbst die Hersteller bekommen es zu spüren und haben bereits reagiert.
Sie vermelden höhere Nachfrage, aber in Wahrheit werden nur die Lager der Händler mit Zwangsabnahmen höherer Stückzahlen zugedonnert. Die Händler versuchen, diese viel zu hohen Bestände loszuwerden, notfalls zum Einkaufspreis. Die Einzigen, die von der Entwicklung profitieren, sind Privat-Händler. Denn sie haben kaum Kosten, müssen keine Abgaben zahlen, können mit Rabatt und ohne Stückzahlenvorgaben einkaufen und geniessen bei der Kundschaft die höchste Glaubwürdigkeit. Wenn ein Privatmann Preis oder Qualität erklärt, wird das als glaubwürdig eingestuft. Die Aussagen von Händlern werden meistens angezweifelt. Das gilt auch für die gesamte Beratung. Wenn Mickymaus 93 im I-Net etwas schreibt, wird es als richtig eingestuft. Wenn ein Profi etwas anderes sagt, glaubt man eher Mickymaus 93.
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Viele Grüße, TOM Geändert von Zodiak (05.12.2013 um 08:31 Uhr) |
#9
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Zitat:
Händler- oder Gebietsschutz haben mit Verbraucherschutz aber noch weniger zu tun. Das Urteil ist nur ein Tippelschritt, die Richtung gefällt mir. Wenn ich etwas benötige und nur einen Lieferanten finden darf, betrachte ich mich als abgezockt. Da kann der Hersteller noch so viel von Serviceoffensive schwärmen. Die Gewährleistungsproblematik ist juristisch geklärt, wenn auch mitunter sehr schwierig durchsetzbar. Wenn ich ein Yamaha-Teil xxx oder das Antifouling zzz kaufen möchte und diese ausschließlich nur bei meinem zuständigen Händler vor Ort(oder 50 km weiter) erhalte - womöglich sogar 2x hinfahren muss, obwohl das Internet bereits erfunden ist und ich kein Verkaufsgespräch benötige, da bin ich rechtloser. Gruß Michael |
#10
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Du bekommst doch die Sachen bisher auch schon im Netz. Nur nicht bei den "großen Marktplätzen" - nur um die dreht sich doch alles.
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#11
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Erinnerung an die '70er Jahre
Das war die Zeit von Ladenschluss um 18.30 Uhr und der Preisempfehlung, die der Handel trotz ihrer vorgeblichen Unverbindlichkeit einhalten musste. Eine Leica kostete also überall dasselbe und Händler konnten nicht über den Preis konkurrieren sondern nur über Standort, Auswahl und Kundendienst einschließlich brauchbarer Beratung. Die bekam man deswegen oft auch, weil der Händler wusste, dass der Kunde keinen finanziellen Vorteil haben konnte, wenn er die Leica danach woanders kauft. Trotzdem war niemand gezwungen, den Listenpreis von Leica zu zahlen, denn fotografieren konnte man auch mit einer Nikon, einer Canon und sogar mit einer Praktica. Man konnte also auch damals schon als Verbraucher Geld beim Einkauf sparen und ich bin mir inzwischen nicht mehr sicher, ob der heutige Weg wirklich der für Verbraucher bessere ist.
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