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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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hallo zusammen
![]() ich bräuchte mal eure hilfe, habe ein See/Binnenfunkgerät an bord was aber keine ARTIS kennung hat/sendet. kann man solch ein gerät umbauen lassen und eventuell wer würde sich hierfür opfern? gruss wolfgang
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Gruß Wolle |
#2
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Hi, wenn dein Gerät ATIS unterstützt ist gut, wenn nicht bitte neu kaufen.....
![]() Seefunkgeräte kosten ab unter 200 Euros mit DSC und ATIS, Geräte ohne werden nicht mehr zugelassen, auch nach basteln nicht!
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------------------------------------------ Wo die Möwen können stehn, wird es wohl nicht weitergehn.... Oliver. |
#3
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Hy, das Gerät ist schon seit Jahren zugelassen, hat auch die Watt umstellung jedoch kein DSC und ARTIS. Es ist mir einfach zu schade nur wegen des Binnenfunks dieses Gerät rauszuschmeissen.
Gruss Wolfgang
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Gruß Wolle |
#4
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Hi,
wenn das Gerät auf DICH persönlich zugelassen wurde, hast du wohl Bestandsschutz bzgl. der Zulassung. Bei Weiterverkauf nicht mehr.... ATIS und DSC Funktionen nachträglich "einbauen" ???? Weiß nicht ob das geht, halte ich aber fast für ausgeschlossen das sich der Aufwand lohnen könnte... Aber wozu auch, von ATIS z.b. hast du keinen Nutzen......
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------------------------------------------ Wo die Möwen können stehn, wird es wohl nicht weitergehn.... Oliver. |
#5
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Wenn Du Mitglied im NL-Wassersportverband bist, kaufe Dir doch als Zusatzgerät eine der neuen ATIS-Handfunken. Die werden in NL jetzt auch offiziel für Sportboote zugelassen.
Grüße Matthias. |
#6
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Aber warum der Aufwand???
Sein Gerät hat die Binnenkanäle, er hat eine Zulassung, und ATIS selbst bringt für den Hobbyskipper keinen Nutzen. Oder ![]() ![]() ![]()
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------------------------------------------ Wo die Möwen können stehn, wird es wohl nicht weitergehn.... Oliver. |
#7
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![]() Zitat:
Zitat:c) Modifizierungen bzw. Normenanpassungen bei Funkanlagen, die seinerzeit nach den geltenden Zulassungsvorschriften und den Telekommunikationszulassungs-verordnungen von 1995 und 1997 in Verkehr gebracht wurden und entsprechend gekennzeichnet waren, unterliegen einer erneuten Mitteilungspflicht nach den durch-geführten Konformitätsbewertungsverfahren gemäß dem FTEG. Die Typenbezeichnung der modifizierten Funkanlagen sollte sich von den ehemals zugelassenen durch ein zusätzliches Merkmal unterscheiden, und die Kennzeichnung der modifizierten Funkanlagen muss dann entsprechend dem FTEG erfolgen. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Außenstelle Hamburg |
#8
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Klar, die Zulassung wäre weg!
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#9
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Hy,
erst mal danke für eure Tips, also sollte nach umbau mein Bestandschutz für das Gerät nicht mehr bestehen bringt mir das auch nicht viel. Ich wollte ja auch nur auf Binnenfahrt die Schleusen usw. regulär anfragen können. Und hierfür gibt es in NL neuerdings Handfunken??? Gruss Wolfgang
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Gruß Wolle |
#10
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![]() Zitat:
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#11
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Gruß Wolle |
#12
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Brauchst du auch nicht mit deiner Zulassung
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#13
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Bist du dir sicher??? Ich dachte immer das es generell verboten ist ohne ATIS im Binnenfunk zu senden!?
![]() Und wie verhält sich das in NL?? ![]()
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Gruß Wolle |
#14
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Meines wissens nach sind das Europäische Regeln,
ATIS muss jedes NEU angemeldete Gerät haben, du hast ja eine Zulassung!!!! Und ATIS selber ist doch selbst von Schleusen nicht aufzulösen, meiner Meinung nach war und ist ATIS nur eine technische Innovation für die Zukunft, ohne heute tatsächlich verfügbaren Nutzen!
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#15
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ATIS dient meines Wissens nur dazu, den Absender eines Funkspruchs identifizieren zu können (Sendung der ATIS-Kennung am Ende einer jeden Aussendung). Hat somit keinen direkten Nutzen für den Funkverkehr, ausser dass "Quasselköppe" identifizierbar und abmahn/bestrafbar sind.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#16
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Das ist richtig so, aber die Technik um ATIS aufzulösen haben höchstens die Revierzentralen. Meines Wissens nach hat noch nichtmal die WaschPo die Technik um den rufenden zu identifizieren!
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#17
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es ist verboten
wird aber regional (bspw. Ijsselmeer) geduldet (nl: "gedogen") gruss chris |
#18
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Was ist bitte verboten??
Die Zeile, dass jedes Funkgerät ATIS haben muss, bezieht sich meines Wissens auf Neuzulassungen.
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#19
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![]() Zitat:
Gruss Wolfgang
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Gruß Wolle |
#20
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![]() Zitat:
Bei Kontrolle (selten) kann ein Verstoss geahndet werden. cometone segelt in NL und auch binnen und plant auch binnen (Ijsselmeer). Daher mein verkuerztes "verboten". gruss, chris |
#21
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![]() Zitat:
in Deutschland genauso. Dort ist zu lesen § 3 Grundregeln (3) Alle festen und tragbaren Funkanlagen müssen über ein Automatisches Sender- identifizierungssystem in der Binnenschifffahrt (Automatic Transmitter Identification System [ATIS]) verfügen. Einen Bestandschutz für Altgeräte gibt es nur, wenn der nach den gesetzlichen Bestimmungen zugelassen ist, und das sehe ich hier nicht. Einen Anspruch auf unbegrenzte Benutzung alter Geräte gibt es jedenfalls nicht. Bei meinem ersten Käfer mussten auch die ursprünglichen Winker durch Blinker ersetzt, eine Warnblinkanlage eingebaut und irgendwann mal auch Sicherheits- gurte installiert werden, sonst wäre man nicht mehr durch den TÜV gekommen. Im Zweifelsfall sollte ein Anruf bei der Bundesnetzgantur in Mülheim an der Ruhr Klarheit bringen. Belem |
#22
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Habe bei Einwintern noch mal im "Handbuch Marifoon" (Ausgabe 2005) geblättert. Und Ihr glaubt es nicht: in NL darf der höchste Punkt einer Antenne 12m über der Wasseroberfläche sein. Und Dual Watch ist verboten.
Wer hätte das gewußt? Groetjes Matthias, der die pragmatischen Holländer mag. |
#23
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![]() Zitat:
das Binnenfunkzeugnis stehen. Die Großschifffahrt benötigt daher immer mindestens zwei UKW-Funkgeräte, bei bestimmten Gefahrgutladungen ist sogar ein drittes erforderlich. Belem |
#24
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Bestandsschutz gab es in zumindest in Deutschland nicht. meine damalige Funke durfte ich ab 1.9.1996 binnen nicht mehr benutzen. Und das wurde auch hin- und wieder kontrolliert.
Wobei das Benutzen interpretationsfähig war/ist. Ich habe einen Schriftverkehr mit der WSD Ost einschl. Aktenzeichen vorliegen. Da wird ausgeführt das evtl. ein nur Hören mit einem Seefunkgerät aus Gründen des Leichtigkeit des Verkehrs toleriert werden könnte!? ![]() Bevor die Gemeinde wieder über deutsche Behörden meckert: Das ganze ist international entstanden "Rheinfunkverordnung", da waren auch die NL beteiligt ![]() Noch einmal zur Ausgangsfrage: Wenn umprogammiert wird, erlischt die Zulassung.Es ist nämlich kein Lötjob für ATIS Nachrüstung!! Jedoch können einige Geräte mit einem neuem Programm durch den Hersteller versehen werden einschl. Zulassung. Man sollte sich an den Hersteller direkt wenden. Aber ob sich der Aufwand lohnt? Dieses wurde weiter oben ja auch schon angeführt.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#25
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![]() Zitat:
schutzpolizei erklärt, wobei dort niemand mehr das genaue Datum wusste. Belem |
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