boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 30.01.2014, 18:15
Benutzerbild von ralfbutzke
ralfbutzke ralfbutzke ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 04.01.2009
Ort: wolfsburg
Beiträge: 56
Boot: Texas konsolenboot 5,5m
19 Danke in 15 Beiträgen
Standard Gutachter

Hallo zusammen,

ich möchte den Wert meines Bootes von einem unhabhängigen Gutachter schätzen bzw. ermittel lassen.
Hat jemand eine Ahnung was soetwas kostet und wo man das machen lassen kann?

Viele Grüße,
Ralf
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #2  
Alt 30.01.2014, 19:49
Die-Grenzgängerin Die-Grenzgängerin ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 23.01.2012
Beiträge: 74
109 Danke in 51 Beiträgen
Standard

Hallo Ralf,

einmal kann man über den ADAC ( ich weiß, aber macht mich jetzt nicht nieder) an einen Sachverständigen drankommen.

Ich könnte Dir die Mail-Addy eines Sachverständigen in den Niederlanden nennen, aber Wolfsburg? Da wird Dir die Anreise sicher zu teuer.

Du solltest nur daran denken: 2 Sachverständige - 3 Meinungen. Und was man nicht vergessen darf: Der Sachverständige urteilt sehr schnell für den, der ihn bezahlt. D .h. Dein Gutachter sagt Summe z. B 20 000€uro, dann wird ein gegnerischer Gutachter so viele Sachen finden und sagen Wert 10 000€.

Darüber solltest Du Dir im Klaren sein.

Liebe Grüße

Gaby
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 30.01.2014, 19:49
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 14.11.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 3.486
Boot: Pedro Donky 30
4.586 Danke in 1.593 Beiträgen
Standard

Bist Du denn manchmal im Raum Berlin oder im Raum Hamburg unterwegs? Da gäbe es dann diesen hier.

Matthias
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 30.01.2014, 21:16
atlas atlas ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.12.2002
Ort: Duisburg
Beiträge: 276
Boot: Fritz Behrens
277 Danke in 125 Beiträgen
Standard

Hallo Ralf,
über die IHK einen vereidigten Sachverständigen bestellen.
Tagessatz 1.000,00 €
Es gibt im Wassersport "Freie Sachverständige", vor Gericht
kommt dann ein Gegengutachter...
Wenn Du nicht weiter kommst kannst Dich gerne melden.
Rolf aus Duisburg Ruhrort
(Hier gibt es jede Menge richtige Sachverständige)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 30.01.2014, 21:38
Benutzerbild von koelner
koelner koelner ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 17.04.2011
Ort: Köln
Beiträge: 151
Boot: Eolo 590 Open
146 Danke in 102 Beiträgen
Standard

http://www.vbsev.de/index.php?id=373

http://www.profinautic.com/de/sachve...ige/gutachter/


Schon mal gegoogelt?

Könnte Dir auch jemanden in Köln benennen.
http://www.gutachtenservice24.de/13843.html

Die Frage ist nur, was Dir ein Wertgutachten bringen soll?!

Der Gutachter macht auch nichts, was Du nicht selber herausfinden kannst.

Bei einem Oldtimer oder seltenem Klassiker, o.k., ist ein Wertgutachten schon für die Versicherung hilfreich im Falle eines Falles.

Der Sachverständige überprüft den Zustand und die aktuelle Funktionstüchtigkeit.
Versteckte Mängel kann er auch nicht bewerten.

Dann geht es zur Wertermittlung.
Was macht er dazu?

Er schaut in einschlägigen Börsen nach vergleichbaren Booten wie diese angeboten werden.
Und danach wird er sich orientieren, Thema Wiederbeschaffungswert.

Wertverbessernde oder -verschlechternde Umbauten oder Zustände kann er mit einfließen lassen.

Meiner Meinung nach bei einem -Entschuldigung- Serienboot lohnt sich die Investition nicht. Kann auch nur einen Richtwert vorgeben und nicht den erzielbaren Verkaufspreis.
Es sei denn, man rechnet mit einem Totalschaden oder Totalverlust...
__________________
Grüße aus Köln


Joachim

Geändert von koelner (30.01.2014 um 21:48 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 30.01.2014, 22:04
etspace etspace ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.02.2011
Ort: 406,2
Beiträge: 1.226
Boot: 217
Rufzeichen oder MMSI: 88
2.621 Danke in 1.066 Beiträgen
Standard

Wenns nicht gerade für eine Scheidung ist: der Wert deines Bootes ist gleich dem höchsten Betrag, den ein potentieller Käufer bereit ist zu zahlen. Der Markt geht manchmal an Gutachten vorbei..... ich würde ihn sparen (falls ersteres nicht zutrifft)
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 30.01.2014, 22:28
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.01.2007
Ort: Schleswig Holstein, rechts unten
Beiträge: 12.884
Boot: derzeit keines
32.872 Danke in 12.385 Beiträgen
Standard

Na ein Glück suchst Du nicht in Ostholstein
Da treibt ein Typ sein Unwesen das selbst der Richter im nachfolgenden Prozeß die Augen verdrehte und wohl kurz davor dem einen Berufswechsel nahe zu legen

Egal ist Geschichte

In den üblichen Zeitschriften sind viele Anzeigen aus der entsprechenden Sparte, ansonsten mal bei der Vers. anrufen und sich von denen eine Empfehlung geben lassen
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 31.01.2014, 06:36
Benutzerbild von ralfbutzke
ralfbutzke ralfbutzke ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 04.01.2009
Ort: wolfsburg
Beiträge: 56
Boot: Texas konsolenboot 5,5m
19 Danke in 15 Beiträgen
Standard

Schönen Dank erstmal an alle für die guten Tips.
Ihr fragt euch wozu ich das Gutachten benötige.........
Ich habe 2012 ein gebrauchtes Boot bei einem Händler gekauft und möchte es zurückgeben bzw. in Zahlung geben weil es ständig defekt ist.
Jetzt muss ich mich nur mit meinem Händler auf einen Preis für die Inzahlungnahme einigen. Und da gehen (wie ihr euch sicher vorstellen könnt) unsere Meinungen sehr auseinander.

Viele grüße,
Ralf
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 31.01.2014, 08:24
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.309
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.848 Danke in 2.666 Beiträgen
Standard

Hallo Ralf,

wenn es ein Kauf Gewerbe an Privat war, dann hast du Gewährleistung. Wenn "ständig" etwas dran war wie du schreibst, dann dürfte diese innerhalb der 2 Jahre nicht abgelaufen sein. Wenn du das Boot mehr als 3 Mal zur Mängelbeseitigung an den Händler zurückgegeben hast, dann kannst du auf Wandlung bzw. Rückabwicklung bestehen. Du bekommst dann den Kaufpreis zurück und gut ist.

Wie viele Betriebsstunden hast du mit dem Boot zurückgelegt? Dies könnte auch ein Faktor zur Berechnung (Abnutzung) sein (Kaufpreis minus die Abnutzung).



Empfehlen kann ich dir Herrn Sabel (ist aber 300 km weg von dir): Ing.-Büro O. Sabel Bootssachverständiger, Hohenort 2, 24794 Borgstedt ‎
Er arbeitet Europa weit auch für Versicherungen und übernimmt die kpl. Verwertung für die Versicherungen z. B. bei gestohlenen und wieder gefundenen Boote. Daher kennt er auch den Markt recht gut.
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 31.01.2014, 10:37
Benutzerbild von ralfbutzke
ralfbutzke ralfbutzke ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 04.01.2009
Ort: wolfsburg
Beiträge: 56
Boot: Texas konsolenboot 5,5m
19 Danke in 15 Beiträgen
Standard

Hallo Thomas,
ja es war gewerblicher Kauf, allerdings mit nur einem Jahr Gewährleistung da es ein Gebrauchtboot war.
Der Z-Antrieb wurde jetzt zum dritten mal Repariert bzw, komplett ausgetauscht.
Du hast Recht. Wenn der Antrieb jetzt wieder nicht hält habe ich das recht den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Desweiteren habe ich dann ein Anrecht auf Schadensersatz. Der Antrieb ist zwei mal in Kroatien am Urlaubsanfang kaputt gegangen.
Ich kann dann Schadensersatz für die entstandenen Kosten (abschleppen, Werf, Kranen, Mechaniker, Liegegebühr an land in der Werft, etc.) und sogar Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden, geltend machen.
Ich habe das Boot höchstens 30bis 50 Stunden im Wasser bewegt, meistens war es ja zur Reparatur.

Gruß,
Ralf
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 31.01.2014, 12:53
Benutzerbild von bootsfreunde.com
bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 5.309
Rufzeichen oder MMSI: ohne
4.848 Danke in 2.666 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ralfbutzke Beitrag anzeigen
Hallo Thomas,
ja es war gewerblicher Kauf, allerdings mit nur einem Jahr Gewährleistung da es ein Gebrauchtboot war.
Der Z-Antrieb wurde jetzt zum dritten mal Repariert bzw, komplett ausgetauscht.
Du hast Recht. Wenn der Antrieb jetzt wieder nicht hält habe ich das recht den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Desweiteren habe ich dann ein Anrecht auf Schadensersatz. Der Antrieb ist zwei mal in Kroatien am Urlaubsanfang kaputt gegangen.
Ich kann dann Schadensersatz für die entstandenen Kosten (abschleppen, Werf, Kranen, Mechaniker, Liegegebühr an land in der Werft, etc.) und sogar Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden, geltend machen.
Ich habe das Boot höchstens 30bis 50 Stunden im Wasser bewegt, meistens war es ja zur Reparatur.

Gruß,
Ralf
Hallo Ralf,

i. d. R. beginnt die 1 jährige Gewährleistungsfrist nach Durchführung der Nachbesserungsarbeiten wieder von vorne!

Da du das Boot erst seit maximal 2 Jahren hast und "ständig" Nachbesserung betrieben wurde, bist du noch in der Gewährleistung. Das solltest du dem Händler verdeutlichen.

Wenn der Antrieb nun zum 3. Mal zur Nachbesserung geht kannst du vom Kauf zurücktreten. Fertig. Da gibt es nix zu diskutieren über die Höhe des Preises. Dein Händler kann froh sein, dass du ihm nicht noch die ganzen Kosten für die beiden Urlaube in Rechnung stellst

BGB § 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz


Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
__________________
Viele Grüße
Thomas
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 31.01.2014, 13:30
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.633
7.272 Danke in 4.480 Beiträgen
Standard

Da gibt es noch ein Problem.
Ich sage jetzt mal du hast ein Boot für 20000 Euro vom Händler gekauft. Dein Gutachter ermittelt aber nur einen Wert von 10000 Euro.
Dann hast du aber eine schöne Ar...karte bei deinen Verhandlungen.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:01 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.