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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.11.2005, 20:27
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Barracuda Barracuda ist offline
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Standard Angelschein abgelaufen

Hallo,
mein Angelschein ist wohl schon mindestens 5 Jahre abgelaufen. Im Moment finde ich ihn nicht mal. Kann man den verlängern, oder brauch ich den gar nicht mehr suchen?

Ciao
Barracuda
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  #2  
Alt 08.11.2005, 20:29
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da gibt schon lange neue, sauteuere vorgaben... du kannst einen neuen lebenslang ausstellen lassen, natürlich auch für einen zeitraum... allerdings auf die jahre umgerechnet unverhältnismässig teuer....

du brauchst nicht den alten schein für einen neuen, sondern deine urkunden (prüfung). zumindest in bayern ist das so...
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dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #3  
Alt 08.11.2005, 20:37
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Ein Angelschein (Fischereischein heißt meiner ) läuft nicht ab. Zumindest nicht in MV.
Lediglich die Fischerabgabemarke, die man jedes Jahr kaufen muß. Ist kein Problem, bei uns macht das jedes Einwohnermeldeamt. Hingehen, FS hinlegen, Marke rein, 6 Euro bezahlen-fertig.

Was außerdem abläuft ist die jährliche Angelberechtigung, die man für jedes Gewässer, das man beangeln möchte, immer neu erwerben muß.

Gruß Ecki
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  #4  
Alt 08.11.2005, 20:46
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Bei uns muss man seit ein paar Jahren die Sportfischerprüfung ablegen. Danach ist man fast Doktor der Fischereikunde.
Aber jedes Jahr 10 Euronen Gebühren muss man trotzdem berappen.
Nur die Leute, die Ihren Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein haben, dürfen für, ich glaub 4 Wochen, so einen Touristenschein kaufen und ohne Prüfung die Nord- und Ostsee leerangeln.

Gruß
Norman
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  #5  
Alt 08.11.2005, 21:08
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Zitat:
Bei uns muss man seit ein paar Jahren die Sportfischerprüfung ablegen.
Das mußte ich natürlich auch.

Zitat:
Nur die Leute, die Ihren Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein haben, dürfen für, ich glaub 4 Wochen, so einen Touristenschein kaufen und ohne Prüfung die Nord- und Ostsee leerangeln.
Das gibts hier auch. Halte ich persönlich für einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Wir müssen -wie Du so schön sagst- einen halben Doktortitel ablegen, der Urlauber kann aber, ohne das geringste Wissen oder Können der Waidmannskunst- fleißig lospietschen.

Aber Tourismus (und die daran hängenden Arbeitsplätze) kommen eben vor der, in der Fischereiprüfung so oft erfragten, Achtung vor der Kreatur.

Gruß Ecki
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  #6  
Alt 09.11.2005, 00:30
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Zitat:
Zitat von dieter
da gibt schon lange neue, sauteuere vorgaben... du kannst einen neuen lebenslang ausstellen lassen, natürlich auch für einen zeitraum... allerdings auf die jahre umgerechnet unverhältnismässig teuer....
du brauchst nicht den alten schein für einen neuen, sondern deine urkunden (prüfung). zumindest in bayern ist das so...
das scheint wohl in jedem Bundesland anders zu sein, mir haben sie hier in NRW beim Einwohnermeldeamt 30 EUR für 5 Jahre Verlängerung abgenommen, ist der Schein weg wird es vermutlich schwierig, dann müßte man bestimmt die Bescheinigung über die abgelegte Fischereiprüfung vorlegen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #7  
Alt 09.11.2005, 00:41
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Zitat:
das scheint wohl in jedem Bundesland anders zu sein,
Stimmt. Der MV-Fischereischein wird beispielsweise in Bayern nicht anerkannt. Aber was solls.
In Bayern gibts eh keinen Dorsch, sondern nur Spielzeugfische in eiskalten Bergbächen, denen man in lustigen Gummihosen und mit peitschenden Luftangelschwüngen hinterherrennen muß.

nix für Ecki

Passt mal auf, gleich kommen hier Bilder von meterlangen Welsen, die in Bayern natürlich auch wieder anders heißen.
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  #8  
Alt 09.11.2005, 01:13
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Zitat:
Zitat von Eckaat
Zitat:
das scheint wohl in jedem Bundesland anders zu sein,
Stimmt. Der MV-Fischereischein wird beispielsweise in Bayern nicht anerkannt. Aber was solls.
Passt mal auf, gleich kommen hier Bilder von meterlangen Welsen, die in Bayern natürlich auch wieder anders heißen.
Hallo Ecki,
Jagd- und Fischereirecht ist tatsächlich Landesrecht. Was ist ein MV-Fischereischein? Eine Fischereierlaubnis unterscheidet sich von einem Fischereischein. Das eine ist der Befähigungsnachweis, der meines Wissen bundesweit gilt und das andere ist die Erlaubnis, die für alle Binnengewässer von jeweiligen Fischereirecht, also Eigentumsrecht am jeweiligen Gewässer abhängig ist. Man kann mit einem Jagschein auch nicht in jedes beliebige Revier gehen, ohne die Erlaubnis des Inhabers des Jagdrechts zu haben.

Welse heißen z.B. in der Donau Waller.

Servus

Paul
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  #9  
Alt 09.11.2005, 01:24
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Hallo Paul,

Zitat:
Welse heißen z.B. in der Donau Waller.
Na siehste, geht doch!

Zitat:
Was ist ein MV-Fischereischein?
Ein Fischereischein, ausgestellt in Mecklenburg-Vorpommern (siehe Anhang).

Zitat:
Eine Fischereierlaubnis unterscheidet sich von einem Fischereischein. Das eine ist der Befähigungsnachweis, der meines Wissen bundesweit gilt und das andere ist die Erlaubnis, die für alle Binnengewässer von jeweiligen Fischereirecht, also Eigentumsrecht am jeweiligen Gewässer abhängig ist. Man kann mit einem Jagschein auch nicht in jedes beliebige Revier gehen, ohne die Erlaubnis des Inhabers des Jagdrechts zu haben.
So ist es. Hab ich weiter oben schon (möglicherweise mißverständlich) versucht zu erklären.
Hier gibt es allerdings noch einen kleinen Unterschied. Als Ortsansässiger benötigt man zusätzlich zu der Fischereiberechtigung in JEDEM Fall einen FS, unabhängig davon wer der Pächter des Fischereirechtes ist. Und das gilt natürlich auch für Seegewässer.
Einzige Ausnahme: Privatgewässer.

Zitat:
meines Wissen bundesweit gilt
Ich habe meinen bundesdeutschen FS 1998 gemacht, da wurden wir darauf hingewiesen, daß der eben erworbene FS in ganz Deutschland gültig ist, außer eben in Bayern. Ob sich daran etwas geändert hat weiß ich leider auch nicht.

Gruß Ecki
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  #10  
Alt 09.11.2005, 08:33
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Zitat:
Zitat von Eckaat
Zitat:
das scheint wohl in jedem Bundesland anders zu sein,
Stimmt. Der MV-Fischereischein wird beispielsweise in Bayern nicht anerkannt. Aber was solls.
In Bayern gibts eh keinen Dorsch, sondern nur Spielzeugfische in eiskalten Bergbächen, denen man in lustigen Gummihosen und mit peitschenden Luftangelschwüngen hinterherrennen muß.

nix für Ecki

Passt mal auf, gleich kommen hier Bilder von meterlangen Welsen, die in Bayern natürlich auch wieder anders heißen.
.... na da hast du wohl die Karpfen und Schleien vergessen, wenn so ein 5 oder 6 pfünder Karpfen kämpft... und der kämpft wirklich, das macht schon richtig spaß ... so ein alter Dorsch hängt ja nur dran und muss hochgezogen werden (langweilig!!)

Hechte und Waller mit 20 oder 30 Pfund Spielzeugfische... na ja.... typisch Ekaat...
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  #11  
Alt 09.11.2005, 08:42
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§ 2 Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern
(AVFiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004
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  #12  
Alt 09.11.2005, 09:48
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Zitat:
na ja.... typisch Ekaat...
Hallo dieter,

welchen Smilie muß man hier im BF eigentlich verwenden, um nicht mißverstanden zu werden, wenn man etwas scherzhaft meint?

Zitat:
Hechte und Waller mit 20 oder 30 Pfund Spielzeugfische... na ja.... typisch Ekaat...
Aus diesem Grund habe ich den kleingeschriebenen Satz hinzugefügt. Ein nord-süddeutsches Mißverständnis würde ich sagen. Eure Monster-Waller (die mir selbstverständlich bekannt sind) gibts hier auch und heißen Wels.

Zitat:
... na da hast du wohl die Karpfen und Schleien vergessen, wenn so ein 5 oder 6 pfünder Karpfen kämpft... und der kämpft wirklich, das macht schon richtig spaß ...
Natürlich nicht, und wie sich ein strammer Hecht oder ein ordentlicher Zander an der Rute anfühlen, weiß ich selbstverständlich auch. Das ganze sollte ein kleiner Seitenhieb auf die Salmonidenfischerei sein, deren Betreiber sich ja gerne für die "richtigen" Angler halten. Ein ähnlicher Glaubenskrieg wie wie Mobo-Fahrer oder Segler würde ich sagen.

Zitat:
§ 2 Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern
(AVFiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004
Dann ist das 2004 geändert worden. Danke für die Info.

Gruß Ecki
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  #13  
Alt 09.11.2005, 09:49
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Zitat:
Zitat von Eckaat
Zitat:
na ja.... typisch Ekaat...
Hallo dieter,

welchen Smilie muß man hier im BF eigentlich verwenden, wenn man etwas scherzhaft meint?
Gruß Ecki
... tja ... wer austeilt muss auch mal einstecken können
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  #14  
Alt 09.11.2005, 15:04
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apiroma apiroma ist offline
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Bei uns im "Fränkischen Seenland" gibt es die legendäre Geschichte (der "Hai" vom Brombachsee) des Badegastes, der nach einem Angriff eines unbekannten Fisches am Brombachsee ziemlich am Fuß verletzt wurde (trug ein Goldkettchen am Fußgelenk).
Daraufhin belagerten sämtliche lokalen Angler/A-vereine diesen Teil der Badezone.
Mit Erfolg. Leider habe ich die Bilder dieses Fisches nicht gesehen. Es handelte sich um einen ca. 2m großen Raubfisch (Hecht oder Zander). Dies ist von glaubwürdigen Quellen aus meinem Umkreis bestätigt- kein Anglerlatein!
Ich habe da am Altmühlsee auch schon einen 1m Hecht gesehen, der leider von einer Bootsschraube (nur einzeln zugelassene Boote wie Rettungsdienste oder andere Sicherungsfahrzeuge dürfen mit Maschine fahren) getötet wurde und dann kieloben schwamm.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #15  
Alt 09.11.2005, 15:07
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Moin
Die Meterlänge ist bei uns im Hafen nicht selten.
Bin selber dieses Jahr bei Hecht und Zander jeweils bei 98cm angelangt.
goilll
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Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #16  
Alt 09.11.2005, 18:34
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Hallo Barracuda,

es scheint offensichtlich so zu sein, daß sich das je nach Land unterscheidet. Ich bin auch aus Baden-Württemberg und habe meinen Schein nach fünf Jahren erst mal wieder verlängern lassen. Versuch doch einfach mal, mit Deiner zuständigen Behörde zu reden. Die haben doch Kopien von Deinem Ergebnis der Fischereiprüfung. Da sollte es doch möglich sein, gegen eine Gebühr eine Zweitausstellung vom Schein zu bekommen. Ich hab die Erfahrung gemacht, daß man mit dem entsprechend zivilisierten Umgangston bei Behörden sehr viel erreichen kann.
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Gruß und ade
Jürgen

http://www.seekreuzer.net/mb/sommerwind/sommerwind.jpg
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  #17  
Alt 10.11.2005, 09:43
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kite_surfer kite_surfer ist offline
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Hallo Barracuda,

lass Dich nicht Bange machen!

Du soltest beim entsprechenden Amt schon einen Nachweis über eine bestandene Sportfischereiprüfung nachweisen können. Ob dies der (grüne) Sportfischereischein, oder der (blaue) Ein- bzw. Fünfjahresschein ist, interessiert normalerweise die Ämter kaum (denn die wollen doch auch nur Dein Bestes! ). Dies gilt jedoch vorwiegend für die Binnengewässer.
Wenn Du jedoch an Nord- oder Ostsee angeln möchtest, benötigst Du entweder den Ein- bzw. Fünfjahresschein, oder:
Du kaufst in der jeweiligen Region eine Gästekarte. Diese Karte ist seit diesem Jahr neu, gilt für 4 Wochen und kostet ca. 20,- EUR. Da hat unser Staat nähmlich wieder eine neue Einnahmequelle entdeckt, die auch ausgeschöpft werden muss , denn früher konnte jeder an Nord- und Ostsee angeln, wann er wollte. Heute müssen die Petrijünger sogar Gastkarten kaufen, wenn auf den Kuttern geangelt werden soll.
__________________
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Gruß
Dirk

Es gibt nichts, dass es nicht gibt!
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  #18  
Alt 12.11.2005, 11:04
sdw sdw ist offline
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Hi zusammen,
es gibt heute den Fischereischein. Dieser Fischereischein z.B. wie bei mir in NWM wird nicht in jedem Bundesland anerkannt. Ich hatte 1992 einen Lehrgang besucht (mit Prüfung) und habe dann den Deutschen Sportfischer-Paß bekommen. Dieser wird heute nicht mehr anerkannt. Man kann diesen Paß auf den Fischereischein umschreiben lassen aber nur, wenn man die Raubfischmarke nachweisen kann. Wenn nicht hat man ein Problem und darf dann seinen Doktor im Fischrecht machen. Ich kann es sogenau sagen, weil mein Sohn und mein Vater den Fischereischein gerade gemacht haben. Es gibt aber schon wieder eine Gesetzänderung ab 2006. Die Prüfung bleibt aber es ändern sich einige Fragen.
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mfg Steffen
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  #19  
Alt 12.11.2005, 17:48
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Mal der Reihe nach.

1. Ablegung der Sportfischerprüfung vor einem anerkannten Prüfungsausschuß.
2. Mit dem Prüfungnachweis Beantragung des BUNDESFISCHERREISCHEINES beim zuständigen Ordnungsamt der Gemeinde, in der man seinen Wohnsitz hat.
3. Einholung einer FISCHEREIERLAUBNIS. Aber Vorsicht!!!
Fischereirecht ist Landesrecht!!!! Jedes Bundesland hat seine eigenen Fischereigesetze !!! und gibt seine eigenen Erlaubnisscheine aus. Diese Scheine gelten nur in Bereichen, in denen das Fischrecht beim entsprechenden Bundesland liegt.
Bei verpachteten Gewässern liegt das Fischrecht ausschließlich beim jeweiligen Pächter. Das können Fischereibetriebe, Vereine oder Privatpersonen sein. Bei privaten Gewässern halt beim Eigentümere. Also unbedingt VORHER schlau machen!




In Schleswigholstein kostet eine Fischereierlaubnis für 2 Jahre für Nord+Ostsee 25 €
In Niedersachsen kost dat nix. da reicht der Bundesfischereischein allein.

Andere Bundesländer weiß ich nicht, da komm ich mit mein Kutter nicht hin. Aber jeder kocht da halt sein eigenes Süppchen.
Aber keine Bange, Überall gibts Ordnungsämter, mit vielen vielen schlauen Beamten und noch mehr Aussenstellen. Mal heißen die auch Fischereiamt. Oder Landratsamt. Einige findet man überhaupt nicht aber es git sie trotzdem.

Na denn, viel Spaß . Wer suchet der findet.

Noch ein Tipp: Touristinformationen gibts in fast jedem grösseren Ort, die haben fast immer gute Tipps für Sportfischer.

Wünsch euch einen schönen sonntag. Gruß Jörg

[/quote]
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  #20  
Alt 13.11.2005, 11:23
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Standard Bei uns muss man seit ein paar Jahren die Sportfischerprüfun

Bei uns muss man seit ein paar Jahren die Sportfischerprüfung ablegen. Danach ist man fast Doktor der Fischereikunde.
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FALSCH!!!!!!!
Ohne Bundesfischereischein bzw Sportfischerprüfung darf man in Deutschland überhaupt nicht fischen ( angeln) und schon garkeine Wirbeltiere töten.!!!!!

Gruß Jörg
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  #21  
Alt 13.11.2005, 11:54
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Standard Re: Bei uns muss man seit ein paar Jahren die Sportfischerpr

Zitat:
Zitat von Robbe


FALSCH!!!!!!!
Ohne Bundesfischereischein bzw Sportfischerprüfung darf man in Deutschland überhaupt nicht fischen ( angeln) und schon garkeine Wirbeltiere töten.!!!!!

Gruß Jörg
Da muß ich dir leider widersprechen. Zum Wohle des Tourismus gibt es zumindest in SH und MV sehr wohl diese von Norman erwähnten Ausnahmegenehmigungen.

weiß Ecki
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  #22  
Alt 13.11.2005, 12:29
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Jörg, klick mal hier:
http://www.portal-fischerei.de/index...ischereischein

Personen, die ihre Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein haben und keinen Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzen, können für die Dauer von höchstens 40 aufeinanderfolgenden Kalendertagen einen sogenannten Urlauberschein erhalten.
Gültig gemacht wird der Fischereischein und Urlauberschein durch Kauf einer Fischereiabgabemarke für das jeweilige Kalenderjahr.
Fischereischeine, Urlauberfischereischeine und Fischereiabgabemarken sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden erhältlich.


Gruß
Norman
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  #23  
Alt 13.11.2005, 12:39
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Und der Ordnung halber auch noch MeckPomm:

Zitat:
Fischereischein

Wer die Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern ausübt und das zehnte Lebensjahr vollendet hat, bedarf der behördlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis wird durch einen Fischereischein erteilt. Der Fischereischein ist bei der Ausübung der Fischerei mitzuführen.

Der Fischereischein wird auf Antrag nach bestandener Fischereischeinprüfung auf Lebenszeit erteilt.

Fischereischeine anderer Bundesländer können gegen einen Fischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern umgetauscht werden, wenn die Anforderungen an die Fischereischeinprüfung eines anderen Bundeslandes mit denen in Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar sind.

Der zeitlich befristete Fischereischein (Touristen-Fischereischein) wird auf Antrag erteilt. Der zeitlich befristete Fischereischein darf nur einmal je Kalenderjahr und nur für die Dauer von bis zu 28 aufeinander folgenden Tagen erteilt werden.

Zuständig für die Erteilung der Fischereischeine sind die obere Fischereibehörde, die Bürgermeister der Städte und amtsfreien Gemeinden sowie die Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörden, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Hat der Antragsteller keinen Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, so ist die Ordnungsbehörde zuständig, in deren Bezirk er den Fischfang überwiegend ausüben will.

Fischereischeine, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland von einer staatlichen Stelle erteilt oder staatlich anerkannt sind, stehen dem Fischereischein von Mecklenburg-Vorpommern gleich, solange sie gültig sind und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern hat.

Wer die Fischerei ausüben will, hat eine Fischereiabgabe zu entrichten. Die Fischereiabgabe wird durch die Ausgabe von Fischereiabgabemarken erhoben. Die Fischereiabgabemarke ist in den Fischereischein zu kleben.

Die oberste Fischereibehörde verwendet das Aufkommen aus der Fischereiabgabe im Benehmen mit einem aus Vertretern der beruflichen und nichtberuflichen Fischerei gebildeten Ausschuss vorrangig zur Förderung der Fischerei und zum Schutz und zur Pflege der Gewässer.
Gruß Ecki
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  #24  
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@dieter

natürlich hat jede Form der Angelei und auch das "Drum herum" seine Höhepunkte. Aber auch für mich ist die Meeresangelei das Höchste. Obwohl ich einen Lachsfluß direkt vor der Haustür habe.

Wer jemals einen Dickdorsch in Norwegen aus 100 Meter Tiefe gedrillt hat, weiß warum die Meeresangelei alles im XXL-Format verlangt.

Gruß aus dem Norden

Karsten

Das Bild zeigt einen beim E-Fischen (wird von uns zur Laichgewinnung getätigt) gefangen Lachs, der nach dem Abstreifen wieder in das Gewässer gesetzt wird.
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Alt 13.11.2005, 16:19
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dieter dieter ist offline
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...ist mir schon klar... dies sind auch zwei Paar Stiefel..... hat alles seinen Reiz .....

(mein Angelschein war auf 10 Jahr ausgestellt und ist letztes Jahr abgelaufen.... meine Angeln hatte ich das letzte mal - so geschätzt - 1997 oder 98 in der Hand )...
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dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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