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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Slowenien Maut - holprige Rückmeldung
Hallo zusammen,
ich habe einen VW California Beach und war mir nicht sicher, ob ich nun teuer oder billig durch Slowenien fahren kann (2A oder 2B). Da dachte ich: Wende Dich an die, die es wissen müssen, die DARS. Die Antwort war erstaunlich unverbindlich: " Dear Sir. Toll category 2A includes all vehicles, which are classified as privatevehicles in motor vehicle sales networks, up to the maximum allowable weight of3.5 tonnes, including all SUVs, minivans and pickups in this marketing segmentand all caravans (recreational vehicles). The intended use of vehiclesconverted into caravans after manufacture is ascertained on the basis ofdocuments (e.g. vehicle registration certificate, certificate of conformity oranother document issued by a competent authority) that demonstrate that thevehicle is intended to be used as a caravan. Volkswagen California is probably classified as camper (you will needvignette type 2A), but to avoid any possible misunderstanding and in case thatyou tend to visit Slovenia with this vehicle, we suggest that you will havesome official type-proof document with yourself. Regards. Also DARS kassiert die Gebühren, die sollten eine echte Aussage machen können, kein "probably".... Oder wie seht Ihr das? Schlauer bin ich jedenfalls jetzt auch nicht. Grüße, Andreas |
#2
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Kannst billig fahren. Wohnmobile auch über 1,30 bei der Achse fallen unter 2A.
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#3
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Vlt. hilft dir ja folgendes weiter; http://www.dars.si/Dokumenti/3_vinje...20vehicles.pdf
Der California wird ja von VW unter "Multivan" geführt - also nehme ich an, du musst entsprechend der Liste eine 2B Vignette kaufen? Geändert von sealine290 (27.02.2014 um 21:03 Uhr)
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#4
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Na bitte, bist wohl nich der einzige; http://www.t5-board.de/threads/slowe...se-2014.83246/
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#5
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Verstehe ich das jetzt richtig, dass auch alle privaten SUV's und Pickup's zu Kategorie 2A zählen? Also auch mein Dodge RAM?
Gruß Rolf |
#6
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Zitat:
Ich kenn zwar nur die von mir geposteten Links, aus denen geht aber zumindest hervor, dass die Höhe über der Achse entscheidend ist und diese liegt beim "Ram" laut Link 2 über 130 cm. Die Angaben von der DARS betreffend Bauhöhe und Eintragung als Camping-Mobil sind widersprüchlich. Mir ist es unverständlich warum die nicht fähig sind Auskunft zu erteilen... Geändert von sealine290 (27.02.2014 um 21:25 Uhr) |
#7
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Was probably gemeint ist für mich doch klar:
Dein Cali ist "vielleicht" im COC als Sonder-KFZ Wohnmobil zertifiziert. Wenn das so ist: 2A um das Nachzuweisen solltest Du das COC mitführen (die Mail würde ich ausdrucken und mitnehmen). Wenn das Teil in PKW ist dann 2B. "vielleicht" weil der Beamte der Dars das COC nicht kennt.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#8
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Toll category 2A includes all vehicles, which are classified as private vehicles in motor vehicle sales networks, up to the maximum allowable weight of 3.5 tonnes, including all SUVs, minivans and pickups in this marketing segment
Ich lese dass so, dass auch Pickups zu 2A gehören sofern sie als private Fahrzeuge klassifiziert sind und unter 3,5t liegen. Toll category 2B includes vehicles, which are light commercial vehicles / combined vehicles, delivery vehicles or vans classified as not exceeding 3.5 tonnes of highest permissible weight in motor vehicles sales networks. Das trifft auf meine RAM jedenfalls nicht zu. Gibt es irgendeine verbindliche Liste aus der ich ersehen kann was ich nun zahlen muss? Oder ist das Auslegungssache der slowenischen Polizei? Gruß Rolf |
#9
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ist aus den Erläuterungen auf Seite 3 keine Einstufung abzuleiten?
http://www.dars.si/Dokumenti/3_vinje...hrzeuge_DE.pdf
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___________________ Gruß Werner |
#10
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Ich habe ja aus diesen Erläuterungen zitiert (ich hatte leider nur die englische Variante, danke für die deutsche).
Ich weiß nur nicht ob meine Interpretation richtig ist. Und das war ja auch die Ausgangsaussage für diesen treat. Hagelt es im Sommer Strafen wegen unterschiedlicher Auslegung der Erläuterungen? Ich finde keine Email Adresse der DARS. Hat die jemand? Dann schreibe ich die mal an. Gruß Rolf |
#11
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Ist doch nicht schwer. Grundsätzlich gilt: bis 1,30 = 2A und über 1,30 = 2B
Ausnahme: als PKW zugelassen incl. SUV, Pick ups usw. gehören auch zu 2A, auch wenn höher. Geändert von MichaB. (28.02.2014 um 00:17 Uhr) |
#12
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So interpretiere ich das auch.
Aber warum ist dann ein VW-Bus 2B. Das ist doch in der Regel ein PKW? Rolf |
#13
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Aus meiner Sicht entscheidend ist das "private vehicle". Multivan läuft bei VW unter Nutzfahrzeug, California unter privatem Fahrzeug. Nur wo kann ich mir das bestätigen lassen? Danke für die Hilfe!
Andreas |
#14
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Zitat:
alle Fahrzeuge in die Klasse 2A eingestuft werden, die im Kfz-Verkaufsnetz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t als Personenfahrzeuge bezeichnet werden, einschließlich aller sog. Geländefahrzeuge, Vans und Pickups in diesem Marktsegment sowie alle Wohnmobile. Für ein Fahrzeug, das nachträglich zu einem Wohnmobil umgebaut oder erweitert wurde, wird dessen Verwendungszweck auf Grundlage der Fahrzeugpapiere (Kraftfahrzeugschein, Konformitätserklärung zum Fahrzeug bzw. anderes Dokument der zuständigen Behörde) geprüft, aus denen hervorgeht, dass es sich um ein Wohnmobil handelt; Die Frage ist eigentlich: was ist das "KFZ-Verkaufsnetz"? Von COC oder Betriebserlaubnis steht hier nichts. Ich finde das reichlich schwammig. Noch mal die Bitte: Wer hat eine email Adresse der DARS. Auf der Internetseite finde ich nur Telefonnummern. Ich würde dort gerne nachfragen. Gruß Rolf |
#15
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Auskunft bekommst du unter : infodars@dars.si
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___________________ Gruß Werner |
#16
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Ich habe auch einen T5 Multivan und soll die höhere Maut zahlen. Mein Freund hat einen Viano und der muß nicht die höhere Maut zahlen. Alles nur weil die Vorderachse des Viano weiter vorne sitzt und somit die Messung von der Achsmitte im flacheren Bereich der Frontpartie endet.
Diese Logik verstehe ich nicht. Reiner
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Mei geht´s mir guad, wenn´s mir guad geht!!! Hauptsach gsund und fröhlich. |
#17
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Ich versteh bei diesen Maut Regelungen kein Wort. Was mache ich wenn mein Gespann ca 4t wiegt?!
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Grüüüüße Jirka Im Gegensatz zu Frauen würden Männer ihre Fehler sofort zugeben. Wenn sie denn welche hätten! |
#18
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von Gespann ist keine Rede, sondern vom Zugfahrzeug. Und wenn das mehr als 3,5 to wiegt, dann bist du im LKW bereich ...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#19
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Nur mal als Info auch für alle Anderen die hier lesen.
Auf der Seite www.tolltickets.com könnt ihr die Bestimmungen aller Mautstrecken europaweit einsehen und direkt die Pickerls und Transponder sowie Vignetten nach Hause bestellen. Am besten die Seite aufmachen und dann den Reiter "Produkte" anklicken Gruß Richi
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran Geändert von helmle (01.03.2014 um 09:17 Uhr) |
#20
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Ok, das Zugfahrzeug liegt bei 2 to aber mit dem Gespann komme ich höher! Kaufe ich dann die ganz normale Vignette
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Grüüüüße Jirka Im Gegensatz zu Frauen würden Männer ihre Fehler sofort zugeben. Wenn sie denn welche hätten! |
#21
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#22
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"Nach Überprüfung des Fahrzeugangebotes und nach den vorgenommenen Messungen bestimmter Fahrzeugmarken und -modelle stellt DARS d.d. fest, dass:
alle Fahrzeuge in die Klasse 2A eingestuft werden, die im Kfz-Verkaufsnetz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t als Personenfahrzeuge bezeichnet werden, einschließlich aller sog. Geländefahrzeuge, Vans und Pickups in diesem Marktsegment sowie alle Wohnmobile. Für ein Fahrzeug, das nachträglich zu einem Wohnmobil umgebaut oder erweitert wurde, wird dessen Verwendungszweck auf Grundlage der Fahrzeugpapiere (Kraftfahrzeugschein, Konformitätserklärung zum Fahrzeug bzw. anderes Dokument der zuständigen Behörde) geprüft, aus denen hervorgeht, dass es sich um ein Wohnmobil handelt; die in der Tabelle angeführten Fahrzeuge in die Klasse 2B eingestuft werden, die im Kfz-Verkaufsnetz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t als leichte Nutzfahrzeuge / Kombifahrzeuge, Kastenwagen oder Lieferwagen bezeichnet werden." Wenn ich das richtig lese, bin ich mit meinem T4 Multivan (als Personenkraftwagen zugelassen) in Klasse 2A. Wenn ich in Klasse 2B wollte, müsste der T4 Multivan als "Kombinationsfahrzeug" zugelassen sein .. oder?
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Habemus Draco Geändert von Bob Feldmann (10.05.2014 um 17:14 Uhr) |
#23
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Ich denke das folgende Dokument ist eindeutig...
http://www.dars.si/Dokumenti/3_vinje...hrzeuge_DE.pdf Ich habe unseren T5 MV gemessen und mich schon gefreut... Fehlanzeige! Multivan = 2B - shit happens! Also geht's in Zukunft nicht mehr p. Autobahn durch SLO!
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Gruß Holger |
#24
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OK, es hängt wohl alles an den 1,3m ...
Mal schauen ob ich für den T4 nicht eine Wohnmobilzulassung bekomme, soll ja auch Versicherung sparen ...
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Habemus Draco |
#25
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Zitat:
seit 1968 fahre ich durch Slowenien und schon zu Jugozeiten hatten die immer irgend etwas zu bemeckern, mal war grüne Karte Vorschrift, dann wieder nicht oder nicht gültig, dann Extrakarte nur für Anhänger, wenn nicht vorhanden stand schon an der Seite der Versicherungsverkäiufer für Sofortabschluss gegen kleines Entgeld bereit, dann mal wieder über Bootspapiere gemeckert, irgendetwas fiel denen immer ein, einfach Landstrasse fahren, ich kenne sie ja noch aus alten, autobahnlosen Jugozeiten, zwar etwas verändert aber geht doch, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
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