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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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... das wäre mir persönlich ganz neu ??
Ausgehend von dem Beitrag in einem anderen Threat... http://www.boote-forum.de/showpost.p...0&postcount=16 würde mich mal interessieren, welche Versicherung den abgekuppelten Anhänger wirklich mit versichert... ich habe jetzt drei verschiedene Bedingungen von großen Versicherern durchforstet... wurde aber nicht fündig...
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servus dieter ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vor dem Gerät!! ![]() |
#2
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Also ich kann aus Erfahrung sagen das meine Privat-Haftpflicht relativ anstandslos einen Schaden übernommen hat der mir beim Rangieren des Trailer per Handkraft passiert ist.(beim drehen des trailers die länge unterschätzt und ein geparktes auto berührt).
Das steht bei meiner Privat-Haftpflicht sogar in der Police mit drin. ....Mitversichert sind nicht versicherungpflichtige und nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge.... Mfg Bastian P.s. Ich bin weder verwandt noch verschwägert,noch arbeite ich für sie,es war die Signal Iduna mit einem uralten Vertrag.
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#3
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Bayr. Versicherungskammer: Nicht versichert.
(Inkludiert sind nur nicht-versicherungspflichtige Anhänger mit einer bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit von max. 6 km/h)
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Beste Grüße John
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#4
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Guckst Du z. B bei der AXA in der BOX-Plus Privathaftpflichtversicherung steht unter
7.1 Versicherungsschutz besteht auch 7.1.1 für den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Rad- und Kettenfahrzeugen sowie von Luft-und Wasserfahrzeugen; Link mit den Bedingungen hier (Seite 91): http://www.experten-downloads.de/dow...OXplus_AXA.pdf Gruß Chris... |
#5
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... da steht aber auch unter D: Welche Sachen sind versichert und welche nicht:
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#6
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![]() Zitat:
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Beste Grüße John
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#7
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Wieso Bootshaftpflicht ?
Hier gehts doch um die HV vom Trailer. Ist der Trailer zugelassen zahlt die HV des Trailers. Ausser er ist angehängt, dann gehts über die HV vom KFZ. |
#8
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Hi Jörg,
mein Trailer hat ein grünes Kennzeichen und hat somit keine eigene Versicherung - ich habe aber eine Teilkasko über mein Boot abgeschlossen - kostet ca. 20,- € im Jahr
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Schöne Grüße Frank
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#9
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![]() Zitat:
ich habe bis jetzt keine Privathaftpflicht gefunden, die dies enthält.... daher auch meine Frage. natürlich, die Haftpflicht für den Trailer benötigt man nicht, wenn dies in der Bootshaftpflicht enthalten ist (nicht unüblich)
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#10
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![]() Zitat:
Die Privathaftpflichtbedingungen über BOX Plus in der Variante sind nur 3 Seiten, 91-93. Gruß Chris... Geändert von **boland** (28.02.2014 um 16:58 Uhr)
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#11
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![]() Zitat:
Daraus folgt, dass die AXA-Privathaftplicht noch irgendwo Ausschlüsse hat, die übersehen wurden. Denn wenn obiges stimmte, bräuchte kein AXA-Versicherter eine Bootshaftpflicht. ![]()
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Beste Grüße John |
#12
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Bitte die Bedingungen richtig und weiter lesen. Es sind doch schon mit nur 3 Seiten sehr verbraucherfreundliche Bedingungen.
F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind nicht versichert? 1. Kein Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen1.3 in der Eigenschaft als 1.3.2 Führer, Halter, Eigentümer und Besitzer von 1.3.2.1 fremden und eigenen Motorbooten, soweit für das Führen eine behördliche Erlaubnis notwendig ist, eigenen Segelbooten über 12 m 2 Segelfäche (ohne Spinnacker) und eigenen Jetski. -> Das eigene oder (als Subsidärhaftung) das fremde Motorboot, ohne Führerscheinpflicht = 15 PS (Rhein 5PS) und ein Segelboot bis 12qm Segelfläche ist über die Privathaftpflicht AXA Box Plus Variante Extra mitversichert. 2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von J 1. für Schäden, die Dritten entstehen durch:2.6 nicht versicherungspflichtige eigene Kraftfahrzeuganhänger; 2.9 manuelles Bewegen von nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuganhängern, sofern hierfür keine anderweitige Deckung besteht.-> Der nicht versicherungspflichtige eigene Anhänger z.B Trailer ist über die PHV bei AXA Box Plus Variante Extra mitversichert. Ich hoffe, dass ich Euche helfen konnte. Gruß Chris...
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#13
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S. 89
"2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von J 1. für Schäden, die Dritten entstehen durch: (..) 2.9 manuelles Bewegen von nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuganhängern, sofern hierfür keine anderweitige Deckung besteht." Das händische Rangieren ist bei AXA abgedeckt. Allerdings werden Schäden an einem geliehenen Auto nur bis zum Kasko-SB ersetzt. P:S. Hinreichend zeitgleich hat auch Chris die Stelle gefunden. ![]()
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Beste Grüße John |
#14
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![]() Zitat:
Beispiel, Du leihst dir ein Auto, baust einen Unfall und müsstest normalerweise die Selbstbeteiligung zahlen. Hier zahlt dann Deine PHV (Privathaftpflichtversicherung). Egal wie hoch die SB ist. Muss ja nicht unbedingt ein Unfall sein/ Rede ist je nur vom Schaden an einem geliehenen Fahrzeug. Geändert von **boland** (28.02.2014 um 17:14 Uhr)
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#15
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Meine Meinung:
Bevor ich mich,nach einem Schaden, mit der Privathaftpflicht rumschlage und schlimstenfalls den Schaden selber zahle, schließe ich eine Haftpflicht für den Trailer ab. Wir reden hier über ca. 20€. Gruß Werner |
#16
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Es war keine Meinung gefragt, sonder es geht um die Klärung einer Behauptung aus einem anderen Thread, und das Interesse ob dies wirklich so ist ???
Kurz gesagt, über eine falsche oder richtige Info, und nicht über 20 EUR !!!
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#17
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#18
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![]() Zitat:
Hier HUK_Coburg 1.5.17 Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger a) Versichert sind Schäden, die Sie durch den Gebrauch folgender Kraft- fahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger verursachen: – Kraftfahrzeuganhänger, die nur auf nicht öffentlichen Wegen oder Plätzen verkehren. Das gilt allerdings nur, soweit Sie keinen Ver- sicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Kfz-Haftpfl icht- oder Anhängerversicherung) haben. – Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit. Beispiel: motorgetriebener Rollstuhl. – Kinderfahrzeuge und Golfwagen mit mehr als 6 km/h Höchstge- schwindigkeit, wenn sie auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen fahren. Das gilt allerdings nur, soweit Sie keinen Versicherungs- schutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Kfz-Haft- pfl ichtversicherung) haben. – selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Höchstgeschwin- digkeit. Beispiele: Schneeräumgerät, Kehrmaschine, Aufsitzrasen- mäher. – ferngelenkte Modell- und Spielfahrzeuge. Für die genannten Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger gelten die in B 3.1 c) beschriebenen Obliegenheiten. b) Über den unter a) beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für Schä- den durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugan- hängern keinen Versicherungsschutz. Jetzt zufrieden?
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#19
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sehr zufrieden.... Danke.
Bei der Suche bin ich da wieder auf eine ungereimheit gestoßen,.... (bitte auch mal nach unten scrollen: http://www.boot.de/cipp/md_boot/cust...t/local_lang,1 gelten die Angaben in den Versicherungsbedingungen für den Trailer nur ohne Boot, oder auch mit Boot.... ein schönes Durcheinander....
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#20
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Ja, Wollte den Namen der Versicherung vorhin nicht gleich in den Raum werfen. Die zweite Versicherung ist die DBV mit den gleichen Bedingungen. Gruß Andreas |
#21
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Ich hatte das Thema auch schon mal mit meinem Versicherungsheini besprochen, die Aussage war (sinngemäß):
Wenn Sie den Anhänger händisch rangieren -> Privathaftpflicht Wenn Sie den Anhänger mit dem PKW rangieren -> PKW Haftpflicht Wenn der Anhänger "von selbst" ins Rollen kommt -> Anhänger Haftpflicht... die ich aber auch nicht habe.
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Matze ![]() Früher fuhren Matrosen aus Stahl auf Schiffen aus Holz und heute.... |
#22
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soweit waren wir hier im Forum ja schon mal...
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Fazit: ..nach wie vor ist die Anhänger Hapftpflicht wichtig und empfehlenswert... entweder gesondert abschließen, oder nachsehen, ob sie in der Bootshapftpflicht enthalten ist ....!!
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#23
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Berni |
#24
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Doch anders: Erst nachsehen und dann ...
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#25
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hatte mich da auch mal schlau gemacht und es kommt auf den versicherungsfall an. angekuppelt / abgestellt / fremdeinwirkung / fahrlässigkeit / etc.
angekuppelt ist ein sportanhänger in den meisten fällen über das kfz versicht.
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Gruß, Thomas! „Ich bin, wie ich bin. Die einen kennen mich. Die anderen können mich.“ Konrad Adenauer (1876-1976) |
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