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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Liebes Boote-Forum, Liebe Kollegen!
Ich habe folgende Frage, bzw. folgendes Problem! Ich bin Interresiert daran mir in Rotterdam ein kleines Stahlkajütboot zu kaufen Abmessungen 8 x 2,60m. Doch in Holland muss man Boote unter 20 Meter erst registrieren wenn es schneller wie 20 Km/h läuft. Dieses Boot hat 27 PS und schaffte es nie über die 20 kmh. Das Boot ist ein ,,ten broeke kruiser'' und wurde im Jahr 1986 gebaut. Das Boot wird ohne CE-Schein oder ähnliches Verkauft. Also wie könnte ich es in Deutschland Zulassen ohne CE-Zulassung da dieses Boot ja vor dem 15.06.1998 auf den Markt gekommen ist? Ich könnte das Boot ja nur mit Kaufvertrag anmelden? Gruß, Tobias ![]() |
#3
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....hat bei meinem Kahn auch gereicht
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Lg Ingo ----------------- "Die eierlegende Wollmilchsau" Bordcomputer preiswert https://github.com/pi-yacht-monitor/pi-yacht-monitor
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#4
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Hallo, ich habe mir im vorigen Jahr ebenfalls einen Stahlverdränger aus Holland gekauft, Baujahr 1980, das Boot ist 11m X 3,40m und hat einen 80 PS-Motor und natürlich kein CE-Zeichen. Ich konnte das Boot in Deutschland problemlos anmelden. Ich habe das z.B. beim DMYV gemacht, geht aber auch beim ADAC oder den Wasser- und Schifffahrtsämtern. Grüße Klaus
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#5
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Hallo Tobias,
hast Du ihn schon gesehen? Was soll er kosten? Ich habe die Holland-Nummer schon zwei Mal durch und würde es wieder machen. Die Zulassung war nie ein Problem. Sicherheitshalber sollte der Verkäufer im Kaufvertrag bestätigen, daß die holländische Mehrwertsteuer für das Schiff bezahlt wurde (B.T.W betalt), wobei mich danach in Deutschland auch noch niemand gefragt hat. Viel Glück!
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Gruß aus Husum Christian
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#6
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geht beim Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz problemlos mit Kaufvertrag- hab ich bei meinem letzten Boot auch gemacht
Rudolf
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#10
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Hallo,
ich habe letzte Woche ein Boot aus Holland, das im März 1998, also kurz vor der CE-Kennzeichnungspflicht gebaut wurde, bei der WSV angemeldet. War kein Problem. Die Ausweisung der Mehrwertsteuer ist für die Zollkontrolle wichtig. Bei der Anmeldung spielte das keine Rolle. Viele Grüße Rainer
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#11
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Unsere CURTEVENNE haben wir in NL gekauft, in NL versichert, beim ADAC den IBS bekommen. Alles ging problemlos und recht schnell, weil ein freundliches Telefonat mit den zuständigen Personen all dem vorausging.
Das Schiff(chen) ist EW 1979 und hat seinen festen LP (noch) in NL. Solange ich den erforderlichen SBF und das UBI noch nicht habe ....... ![]()
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![]() Jovencia & Joerg von der MY "Floating Home" wünschen eine unfall- und Verlust freie Saison. Möge uns allen das Wetter auch in 2016 wohlgesonnen bleiben und uns viele schöne Stunden bei der gemeinsamen Ausübung unseres Hobbies garantieren. ![]()
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#12
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Hallo Tobias,
wenn der Verkäufer noch die ursprüngliche Rechnung vom Boot hat bzw. Kopie dann lass dir diese mitgeben oder in Kopie. Wenn er irgendeine Reparaturrechnung, Hafengebühr oder Mietvertrag vom Liegeplatz vor 09/1998 hat, dann diese mitgeben lassen. NICHT beim WSA Mannheim die Zulassung beantragen. Die ticken da nämlich nicht ganz richtig ![]()
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Viele Grüße Thomas |
#13
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![]() Zitat:
Schiffe über LüA von mehr als 15 m und/oder einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h müssen in den NL registriert werden. Der "Ten Broeke Kruizer", der Dein Interesse geweckt hat ist ein typischer Verdränger und der würde m. E. n. maximal 15 km/h laufen. ERGO: Keine Sorgen wegen der Anmeldung machen, bei dem angegebenen Baujahr IST davon auszugehen, dass die MWST in NL bezahlt worden ist - eine Bestätigung dessen in dem gegenwärtigen Kaufvertrag kann auch nicht schaden. Empfehlenswert ist auf jeden Fall eine Kasko-Versicherung für´s Schiff und eine Skipper-Haftpflicht-Versicherung. Ich habe sie auch und in NL abgeschlossen, weil preiswerter und die Deckung ist umfangreicher. Dann habe ich über die Webseite vom ADAC den Antrag zum "Internationalen Boots-Schein" (IBS) geholt, die nentsprechenden Daten eingetragen, Rechnung in Kopie beigefügt und per Post zurückgeschickt. Drei Wochen später war der IBS da und das Schiff beim ADAC registriert, also auf meinen Namen "angemeldet". BTW: Schau Dir in aller Ruhe mal in meinem Profil das Album an, dann vergleiche mit Deinem "Ten Broeke". Ich vermute, dass Du u. U. ähnliches erwarten darfst ....... ABER lass Dich nicht schrecken, alles ist heilbar - sogar Stahlschiffe. Und nun ....... frohen Mutes ans Werk und wenn Du Fragen hast, meld Dich einfach.
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![]() Jovencia & Joerg von der MY "Floating Home" wünschen eine unfall- und Verlust freie Saison. Möge uns allen das Wetter auch in 2016 wohlgesonnen bleiben und uns viele schöne Stunden bei der gemeinsamen Ausübung unseres Hobbies garantieren. ![]() Geändert von Venner (18.03.2014 um 23:00 Uhr)
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#14
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Ich hatte für den "Zeeleeuw" eine Kopie der Anmeldung bekommen, unser erster, die "Pellworm" (Cascaruda 850) war nicht angemeldet.
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Gruß aus Husum Christian
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#15
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Hallo,
auch wir haben bereits zweimal positive Erfahrungen mit dem Bootskauf in Holland gemacht. Zuletzt ein kleines Sportboot das dort "registratie" frei war und aus den ´80ern ist, also ohne CE. Hier beim WSA in Magdeburg mit Kaufvertrag eingereicht und prompt eine positive Rückmeldung bekommen. Wie von meinen Vorrednern schon erwähnt auf dem MwSt.-Ausweis achten wenn möglich. Genauer sollte man bei unseren Nachbarn da aber auch beim Trailer hinschauen, da nimmt es der ein oder andere nicht ganz so genau!
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![]() Beste Grüße aus der Elbestadt Magdeburg, Christian
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#16
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Genau beim WSA Mannheim habe ich die Anmeldung von diesem Boot angefragt, und wurde bis jetzt abgelehnt und ich müsste einen Gutachter aus Hamburg oder München kommen lassen der mir das Boot neu Zertifiziert! Was dann mal schlappe 1500 Euro kosten wird. Das möchte ich umgehen!
Kann man den unabhänig vom Wohnort das Boot zum Beispiel auch beim WSA in Mainz oder Koblenz anmelden? Danke an alle für die Tipps!! |
#17
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Soweit ich weiß, funktioniert das wohl, hier will ich aber mal keine verbindliche Antwort abgeben!
Alternativen gibt es z.B. aber auch noch über den ADAC! Kannst du denn dem WSA belegen, dass das Boot aus einem älteren Baujahr stammt (als es noch keine CE-Konf.) gab? Bei uns reichte das über den Kaufvertrag in dem das Baujahr aufgeführt war. Unser Boot hat weder CE noch ein Typenschild. Dem WSA geht es hierbei um die "Inverkehrbringung", nach neuem Gesetz nur mit CE möglich, die du mit einem Nachweis des Baujahres widerlegen könntest! Viel Erfolg
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![]() Beste Grüße aus der Elbestadt Magdeburg, Christian
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#18
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Gar kein Problem!
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Gruß aus Husum Christian |
#19
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Gruss Robert |
#20
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#21
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![]() Jovencia & Joerg von der MY "Floating Home" wünschen eine unfall- und Verlust freie Saison. Möge uns allen das Wetter auch in 2016 wohlgesonnen bleiben und uns viele schöne Stunden bei der gemeinsamen Ausübung unseres Hobbies garantieren. ![]() |
#22
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Die Tauglichkeit von dem Arbeiter in Mannheim will ich auf keinen Fall in Frage stellen!
Nur habe ich herausgefuden das die Firma ,,ten Broeke'' in Aalsmeer nur bis Ende der 80er Jahren produziert hat! Was ja zu 100 % beweist dass, das Boot nicht unter den CE-Unfug fällt bzw. das Boot vor 1998 auf den Markt gekommen ist! So weit so gut! Ich werde es beim WSA Heidelberg mit Kaufvertrag versuchen, und hoffe das es klappt! Im Anhang ein Bild von meinem neuen Schützling! |
#23
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Im Grunde geht es darum die Boote "auszusortieren" die nach 1998 ohne CE in der EU "in Verkehr" gebracht wurden. NL hat sich da mit "laissez-faire" in besonderer Weise "hervorgetan". Mit entsprechenden Nachweisen ist die Registrierung aber kein Problem.
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Gruss Vestus |
#24
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Hallo zusammen,
in NL werden Boote nicht selten über Hypotheken finanziert, für die Beleihung ist die Registrierung des Bootes in einem Schiffsregister und danach eine Eintragung der Hypothek in diesem Schiffsregister erforderlich. Das ist wie in D bei einem Immobilienkauf! Steht "Dein" Boot jetzt noch(!) im Register dann ist ein Kauf wie bei Immobilien nur mit Einschaltung eines Notars in NL möglich. Bei unsererm Boot war das 1997 der Fall. Ein gutgläubiger Erwerb an einem eingetragenen Boot ist nicht möglich. Die Nummer der Regiestrierung ist bei unserem Boot im Rumpf eingeschlagen! Ob ein Boot im Schiffsregiester eingetragen ist wird bei einer Anmeldung in D nicht(!) geprüft, wie auch?. Wir wurden noch vor der Kaufpreiszahlung - nach(!) dem privatschriftlichen Vertrag gerade noch rechtzeitig von dem Makler in NL darauf hingewiesen und haben dann einen Notarvertrag in NL abgeschlossen. Unsere Zahlung des KP - an die Bank -erfolgte über den Notar dieser überwachte die Löschung der Hypothek! Die Löschung der Regiestereintragung hätte uns nochmal ca. 1000 Gulden gekostet, wir haben darauf verzichtet, werden es aber beim Weiterverkauf berücksichtigen müssen. Bernfried |
#25
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Woher weiß ich ob das Boot in einem Register eingetragen ist?? ![]() Wo wird so eine Nr im Rumpf eingeschlagen? ![]() Frank |
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