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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 21.03.2014, 00:38
Benutzerbild von ElbSachse
ElbSachse ElbSachse ist offline
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Standard Größeres Auto kleinere Anhängelast. Wieso?

Ich bin nun nach mehreren Jahren vom Passat 3C auf Audi A6 umgestiegen.
Nun stellt sich mir folgende Frage:
Mein Passat durfte 2000/2200 kg bei 12% / 8% Steigung ziehen,
Der Audi aber nur 1800/2000 kg bei 12% / 8% Steigung.
Warum darf der "größere" mit mehr Leistung und mehr Eigengewicht weniger ziehen.?
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Gruß Cornell.

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  #2  
Alt 21.03.2014, 00:56
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huebi huebi ist offline
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Das ist sicher wieder ein Geheimnis aus der Tüftler- und Bastlerbude Volkswagenkonzern
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #3  
Alt 21.03.2014, 07:16
winkyseaman winkyseaman ist offline
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Evtl. damit das Fahrzeug gewisse Abgasemissionen einhalten kann...

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  #4  
Alt 21.03.2014, 07:29
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checki checki ist offline
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Die Anhängelast wird hauptsächlich durch Bremse und Kraftübertragung (Automat, Kupplung) im Verhältnis
zum max. Zuggewicht begrenzt.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #5  
Alt 21.03.2014, 08:06
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Ist der Passat vielleicht mal aufgelastet worden? Oder hatte er Allradantrieb und der Audi nicht? Oder ist im Audi nur mehr Leistung und die sonstige Technik gleich? Dann muss der Anhänger soviel leichter sein wie der Wagen schwerer ist.
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  #6  
Alt 21.03.2014, 08:14
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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Egal mein Seat Golf darf auch weniger wie der Pendat aus Wolfsburg.


Das werden "politische Gründe sein"
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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  #7  
Alt 21.03.2014, 08:20
Bastard Bastard ist offline
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Moin moin Elbsachse deine frage ist einfach zu beantworten!
Der Konzern AUDI, VW, Skoda benutzt immer die selben Grundgestelle das war schon so bei den Modellen Audi A4 und VW Passat 3B2 so die Anhängelast errechnet sich aus dem Fahrzeuggewicht , der Leistung und der Bremsanlage bedeutet jeh hör das Gewicht des so weniger darf dein Fahrzeug ziehen ! Also ist dein A6 200 Kilo schwerer darfst du 200 Kilo weniger ziehen die Bodengruppe sollte aber die selbe sein da VW Audi nicht für jedes Farzeug eine neue Bodengruppe baut !
__________________
Gruß
Björn
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  #8  
Alt 21.03.2014, 08:21
winkyseaman winkyseaman ist offline
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Worauf ich hinaus wollte, höheres Gewicht, höherer Verbrauch und somit mehr Co2-Austoss, das Fahrzeug überschreitet EU-Grenzwerte und fällt u.U. in eine andere Besteuerung. Siehe Golf Blue Motion, der von VW nicht mit AHK geliefert wird, da er im Anhängerbetrieb die Grenzwerte überschreitet

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  #9  
Alt 21.03.2014, 09:55
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ElbSachse ElbSachse ist offline
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Zitat:
Zitat von Bastard Beitrag anzeigen
Moin moin Elbsachse deine frage ist einfach zu beantworten!
Der Konzern AUDI, VW, Skoda benutzt immer die selben Grundgestelle das war schon so bei den Modellen Audi A4 und VW Passat 3B2 so die Anhängelast errechnet sich aus dem Fahrzeuggewicht , der Leistung und der Bremsanlage bedeutet jeh hör das Gewicht des so weniger darf dein Fahrzeug ziehen ! Also ist dein A6 200 Kilo schwerer darfst du 200 Kilo weniger ziehen die Bodengruppe sollte aber die selbe sein da VW Audi nicht für jedes Farzeug eine neue Bodengruppe baut !
Hallo Björn,

Ja der audi wiegt glatt 200 kg mehr. Da würde die Rechnung aufgehen.
Trotzdem komisch.

Der passat ist nicht aufgelastet worden, ist 4motion.
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  #10  
Alt 21.03.2014, 11:00
Koli Koli ist offline
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Tja bin auch umgestiegen und habe mich gewundert:

Früher Imega B ca. 140 PR Anhängelast 1950,- KG
Neu Insignia 2.8 4x4 260 PS Anhängerlast 1800KG / 2000KG

Mit Gutachten lässt der sich aber auflasten auf 2350KG.

Meiner Beobachtung nach werden bei neuen Autos immer geringere Anhängelasten ausgegeben, das kann doch nicht nur an den bremsen liegen....

Lustig sind auch teilweise die Spielzeug-SUV, da kann man ja gar nichts dran hängen.
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  #11  
Alt 21.03.2014, 12:58
medo medo ist offline
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Die max. zulässige Anhängelast ist durch eine EU Regelung zu berechnen (R 55), da ist der Spielraum der Hersteller gering!

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anl...ublicationFile
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  #12  
Alt 21.03.2014, 15:23
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Zitat:
Zitat von Koli Beitrag anzeigen
Meiner Beobachtung nach werden bei neuen Autos immer geringere Anhängelasten ausgegeben, das kann doch nicht nur an den bremsen liegen
Ein wichtiger Prüfpunkt ist die Feststellbremse des Zugfahrzeugs. Sie muss allein das ganze Gespann an einer festgelegten Steigung (also anders als beim Gefälle ohne Mitwirkung der Anhängerbremse) und bei gesetzlicher Mindeststützlast von 25 kg halten können. Ich kann mir vorstellen, dass diese Prüfung bei manchen Fahrzeugen den Knackpunkt darstellt. Ein Beispiel ist der Opel Insignia: Standard beim 4x4 ist 1900 kg Anhängelast bei elektrischer Feststellbremse. Optional gibt es dann 2000 kg in Verbindung mit mechanischer Feststellbremse, die offenbar etwas besser hält.

Geändert von 123 (21.03.2014 um 16:33 Uhr)
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  #13  
Alt 21.03.2014, 19:14
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Zitat:
Zitat von ElbSachse Beitrag anzeigen
Warum darf der "größere" mit mehr Leistung und mehr Eigengewicht weniger ziehen.?
.... weil der Antriebsstrang des Neuen nach diversen "Optimierungen" jetzt bereits im Normalbetrieb deutlich näher an seiner Belastungsgrenze ist.

Lass mich raten:
Der neue Motor hat mehr Leistung per Liter Hubraum .... oder?

viele Grüße
Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #14  
Alt 21.03.2014, 19:29
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ElbSachse ElbSachse ist offline
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Der alte hat pro Zyl eine Leistung von 35 ps.
Der neue 40 ps pro Zylinder.
Macht also 10 ps pro Liter Hubraum mehr.

Die feststellbremse denk ich ist nicht das Problem, schließlich ist ja hinten die
Bremsscheibe und dem zu Folge auch der bremszylinder deutlich größer.
Kann also auch mehr Belastung im Betrieb und Stand ab.
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Gruß Cornell.

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  #15  
Alt 21.03.2014, 19:55
UliH UliH ist offline
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Ein wichtiger Prüfpunkt ist die Feststellbremse des Zugfahrzeugs. Sie muss allein das ganze Gespann an einer festgelegten Steigung (also anders als beim Gefälle ohne Mitwirkung der Anhängerbremse) und bei gesetzlicher Mindeststützlast von 25 kg halten können. Ich kann mir vorstellen, dass diese Prüfung bei manchen Fahrzeugen den Knackpunkt darstellt. Ein Beispiel ist der Opel Insignia: Standard beim 4x4 ist 1900 kg Anhängelast bei elektrischer Feststellbremse. Optional gibt es dann 2000 kg in Verbindung mit mechanischer Feststellbremse, die offenbar etwas besser hält.
Dieser Umstand und ein fünfmaliger Anfahrversuch an einer Prüfsteigung ist i.d.R. der Grund für die Eintragung eines max. Gesamtzuggewichtes. Wenns zuvor schon eng wird natürlich auch ein Grund für die zul. Anhängelast.
Und auch wichtig: Kühlung des Motors....je geringer Lusftwiderstand desto geringer meist auch Stirnfläche desto geringen die Kühlluftzuführungen/Kühler allgemein.
Es ist ein Teufelskreis. Naja, mein Antara darf zumindest 2 to....
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