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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Binnenfunk in Gewässerzone 1 & 2
Moin moin,
Bin gerade dabei meinen UBI Schein zu machen. Frage mich gerade allerdings, wie das dann in den Zonen 1 und 2 läuft, wo ja auch Seefunk zulässig ist. Die Seefunkkanäle unterscheiden sich ja von denen im binnen Bereich. Wie kommuniziert man dann dort? [emoji15] Gruß Chris
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Schöne Grüße Chris |
#2
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Die üblichen Frequenzen sind auch mit aktivem ATIS kein Problem.
Kanal 16 hat da auch 25 Watt. Und die Funkkanäle von Schleusen,Radarposten usw. sind so gewählt, das sie mit Binnen (ATIS) und analog/DSC Seefunkanlagen funktionieren. Der alte analoge Seefunk, welcher immer noch genutzt werden darf, hat so ziemlich die gleichen Frequenzen, wie Binnen.
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Gruss Robert |
#3
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... Kanal 16 ist doch aber im Binnenfunk nicht zulässig?!
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Schöne Grüße Chris |
#4
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Nöö. Die Kanäle/Frequenzen sind gleich, nur die Belegung ist anders, sh Handbuch.
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Gruss Vestus |
#5
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Den hört auf Binnenwasserstrassen keiner ab.
Im Bereich der Seewasserstrassen brauchst du ihn aber.
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Gruss Robert |
#6
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Ich meine ja auch zum Beispiel Hamburg. Da ist See, aber mein UBI trotzdem gültig!
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Schöne Grüße Chris |
#7
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Funke bleibt trotzdem auf ATIS, wenn du keine SRC oder UKW Sprechfunk II hast.
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Gruss Robert |
#8
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Das mein ich. Und wenn ich dann auf der 10 funke, kommt es bei den anderen auf der 16 an?
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Schöne Grüße Chris |
#9
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Binnenfunk in Gewässerzone 1 & 2
um auf Kanal 16 zu Funken, sollte man das Gerät auch auf 16 umstellen. So wir wir das auch in Österreich machen,da ist der Kanal 16 auch der Anrufkanal
Gesendet von meinem IPad mit Tapatalk....
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...Peter es gibt immer was zu tun, nix wie weg
Geändert von Der_Strolch (23.03.2014 um 17:43 Uhr) |
#10
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Binnenfunk in Gewässerzone 1 & 2
Kanal 16: Dieser Kanal darf nur für Nachrichtenverbindungen zwischen seegehenden Schiffen und beteiligten Küstenfunkstellen für den Not- und Sicherheitsverkehr auf See ver- wendet werden.
Kanal 10: Dieser Kanal ist der erste Kanal für den Verkehrskreis Schiff-Schiff, es sei denn, die zuständige Behörde hat einen anderen Kanal festgelegt. LG Andreas Geändert von Schorek (23.03.2014 um 17:07 Uhr) |
#11
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Zitat:
D.h. auf 16 den Kollegen anrufen bei Kontakt Arbeitskanal vorschlagen (Spobos i. d. R. 77 oder 69 als Sozialkanäle aber auch andere 17 etc. dienen schon mal dafür, muss man immer lokal gucken wer an Küfustellen oder Marine, Brücken etc., auf dem Arbeitskanal mitläuft) Läuft auf 16 ein Notgespräch oder Absprache am Notfall Beteiliger hält man dort als Unbeteiligter die Klappe.
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Gruß Kai |
#12
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Zitat:
Das ist auf See korrekt. Nicht aber in den Gewässerzonen 1&2. Da bleibe ich als UBI Inhaber auf Kanal 10. LG Andreas |
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