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  #1  
Alt 28.03.2014, 14:44
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Standard Der Pyroschein(FKN) wird überflüssig

Der Pyroschein(FKN) wird überflüssig - also noch überflüssiger als er so schon ist: http://www.yacht.de//panorama/news/d...ig/a87665.html
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Liebe Grüße
Mattze

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  #2  
Alt 28.03.2014, 15:20
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Ausgabe vom 1. April?
Siggi
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  #3  
Alt 28.03.2014, 15:23
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Der Pyroschein(FKN) wird überflüssig - also noch überflüssiger als er so schon ist: http://www.yacht.de//panorama/news/d...ig/a87665.html
Gilt jedoch nur für Charterschiffe !!!

Hätte mich auch gewundert .....
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Gruß Fred
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  #4  
Alt 28.03.2014, 15:25
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Stejome Stejome ist offline
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Ab 2015 aber für alle
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Stefan
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  #5  
Alt 28.03.2014, 15:39
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Für "richtige" Signalmittel ändert sich aber nix, so wie ich das sehe. (Kal.4 ect.)

Handfackeln und die Spielsachen von Signalstiften taugen eh mehr für die Tonne als für die See.
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  #6  
Alt 28.03.2014, 15:41
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
...von Signalstiften taugen eh mehr für die Tonne als für die See.
Raketen sind Signalstifte?
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Bootfahren ist die beste Methode schnell, viel Geld auszugeben Gruß Peter
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  #7  
Alt 28.03.2014, 15:59
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Ausgabe vom 1. April?
Siggi
Da habe ich beim ersten lesen auch kurz dran gedacht - es scheint aber mehr dran zu sein.
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Mattze

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  #8  
Alt 28.03.2014, 16:11
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Für "richtige" Signalmittel ändert sich aber nix, so wie ich das sehe. (Kal.4 ect.) ...
Ja da ändert sich wohl nichts.

Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen durften schon länger ohne Schein(SKN) die Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen werden, sofern der Besitz über die Waffe nach Weisungen erfolgt.
Praktische hatte das in jüngster Zeit aber wohl kaum eine Bedeutung angesichts des bürokratischen Aufwands um die Waffe (Aufbewahrung, Transport, etc.) - sprich zumindest ich habe in den Charter-Angeboten noch nie von der Möglichkeit gelesen auch eine SigPi zu bekommen. Und einen Hamburger Kasten habe ich an Bord einer Charteryacht auch noch nicht gesehen.

Signalraketen sind aber der SigPi+Mun auch in Steighöhe, Brenndauer, Lichtstärke,... gleichwertig. Lediglich in der Handhabung liegt wohl ein kleiner Vorteil. Die SigPi kann einhändig abgefeuert werden für die Fallschirmrakete benötigt man beide Hände.
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Mattze

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  #9  
Alt 28.03.2014, 16:35
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen

Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen durften schon länger ohne Schein(SKN) die Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen werden, sofern der Besitz über die Waffe nach Weisungen erfolgt.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen !!
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  #10  
Alt 28.03.2014, 17:18
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connor connor ist offline
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....im Netz gefunden..


Charterboote:
Hat der Vercharterer sein Boot mit einer Leuchtpistole ausgerüstet, entsprechende Waffenbesitzkarte und Aufbewahrung an Bord vorausgesetzt, darf der Charterer die Leuchtpistole im Notfall einsetzen ohne selbst Inhaber der Waffenbesitzkarte zu sein. Es muss zuvor eine entsprechende Einweisung durch den Vercharterer erfolgen.
Das Führen oder der Transport der Leuchtpistole an Land ist dem Charterer nicht gestattet.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde oder an die Wasserschutzpolizei.
Landespolizeiamt
-Wasserschutzpolizei-
Mühlenweg 166; 24116 Kiel
Tel.: 0431/ 160 6411; Fax: 0431/ 160 64119 eMail: Kiel.LPA41@polizei.landsh.de
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  #11  
Alt 28.03.2014, 17:27
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen !!
WaffG § 12 "Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
....
3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er
...
d) als Charterer von seegehenden Schiffen zur Abgabe von Seenotsignalen
den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf;
...
"
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Liebe Grüße
Mattze

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  #12  
Alt 28.03.2014, 18:37
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Signalraketen sind aber der SigPi+Mun auch in Steighöhe, Brenndauer, Lichtstärke,... gleichwertig. Lediglich in der Handhabung liegt wohl ein kleiner Vorteil. Die SigPi kann einhändig abgefeuert werden für die Fallschirmrakete benötigt man beide Hände.
Beides hat seine Vor- und Nachteile in der Handhabung. Die Pistole kann einhändig bedient werden, aber bei Defekt oder Verlust der Pistole ist die Munition nicht mehr abzufeuern, egal wieviel noch vorhanden ist. Bei den Raketen spielt es keine Rolle, wenn im Eifer des Gefechts eine über Bord geht, solange noch weitere da sind.

Aber schön, dass der Stuss mit dem FKN aufhört. Wieder eine nutzlose deutsche Insellösung weniger.
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  #13  
Alt 28.03.2014, 20:51
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Aber schön, dass der Stuss mit dem FKN aufhört. Wieder eine nutzlose deutsche Insellösung weniger.
Noch 253.456 nutzlose deutsche Insellösungen offen
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  #14  
Alt 28.03.2014, 20:54
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Juisas Beitrag anzeigen
Noch 253.456 nutzlose deutsche Insellösungen offen
Die arbeiten wir auch noch ab.
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Gruss Vestus
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  #15  
Alt 24.07.2014, 13:58
mvskipper mvskipper ist offline
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Standard Jetzt auch in M/V: Signalmittel nach Einweisung durch Charterunternehmen

Jetzt hat sich auch Mecklenburg-Vorpommern der Regelung aus SH angeschlossen und ermöglicht die Verwendung von Pyrotechnik nach Einweisung durch Vercharterer.

Link: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regi.../sm/?pid=79254

Nur der Eigner eines Sportboots muss natürlich weiterhin eine Prüfung ablegen. Denn nur für ein kommerzielles Charterunternehmen ist die geforderte Prüfung eine "rechtsformale Härte", für den privaten Skipper nicht

Gruß
Peter
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  #16  
Alt 24.07.2014, 14:02
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lalao0 lalao0 ist offline
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Im Rahmen des AGG wäre das dann aber abzuklären, warum ich als Mieter eines Bootes keinen und als Eigentümer einen Schein brauche. Ob das dann Bestand hat?
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
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https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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  #17  
Alt 24.07.2014, 14:09
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She's_a_Lady She's_a_Lady ist offline
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Finde ich auch, ne Einweisung vom Verkäufer müsste dann ausreichen.

Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Im Rahmen des AGG wäre das dann aber abzuklären, warum ich als Mieter eines Bootes keinen und als Eigentümer einen Schein brauche. Ob das dann Bestand hat?
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Gruß
Christoph
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