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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 28.03.2014, 19:41
Benutzerbild von Nimitz
Nimitz Nimitz ist offline
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Standard 15,1m Boot welches Patent

Hallo,

Ich habe folgendes Scenaro:

Ich möchte ein Sportboot kaufen, dass im Schifffahrsregister mit 15,1m registriert ist.

Ich weiß dass es sich bei einem Boot länger 15m eigentlich nicht mehr um ein Sportboot handelt.

welche Möglichkeit gibt es, dieses mit einem normalen Sportbootführerschein zu fahren.

Einfach im Schifffahrtregister löschen lassen und dann als Sportboot beim WSA mit 14,99m anmelden, in der Hoffung, dass es keiner nachmisst?

Ich bin für jeden Tip dankbar.

Viele Grüsse

Helge
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  #2  
Alt 28.03.2014, 19:47
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
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Kein Scherz!
Schiff auf 14,99 m kürzen.
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  #3  
Alt 28.03.2014, 19:50
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
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Moin,

nimm mal ´nen Zollstock.

Im Schiffsregister wird die LüA eingetragen, für den Führerschein ist die reine Rumpflänge ohne Bugspriet und Ruder massgebend.
__________________
Gruss Vestus
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  #4  
Alt 28.03.2014, 19:50
Sayang Sayang ist offline
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Die Laengenbeschraenkung von 15 m gilt nur Binnen. Im Geltungsbereich der Sportbootfuehrerscheins See kannst Du auch mit mehr als 15 m unterwegs sein.
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  #5  
Alt 28.03.2014, 19:55
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Boot: Kein Eigenes mehr....
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Hallo, Helge

die 15,-- mtr. Begrenzung gilt nur für den Binnenbereich, ist Dein Böötle länger (wie angegeben), mußt Du das Sportschifferzeugnis haben, aber das weißt Du sicher schon....(http://de.wikipedia.org/wiki/Sportschifferzeugnis)

Für die See gilt diese Regelung nicht.

Eine "verkürzte" Maßangabe bei der Anmeldung halte ich für kritisch....

Vielleicht lässt sich aber am Bug oder Heck etwas 10 cm kürzen

Ansonsten: einfach mal genau messen, eventuell stimmt das Maß ja auch garnicht...
__________________

Gruß Heinz,


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  #6  
Alt 28.03.2014, 20:11
Benutzerbild von Nimitz
Nimitz Nimitz ist offline
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Hi,

danke für die schnellen Antworten, da es auf Binnengewässern bewegt werden soll, darf es halt wirklich nur 14,99m lang sein.

Gehört ein Badeplattform nun zur Bootslänge dazu

Das Bugspriet aber nicht

Das ganze Schiff/Boot bewegt sich scheinbar im Grenzbereich 15,1m, 20t Gewicht.

Wird tatsächlich die Länge von der WPO gemessen?

Hat jemand einen Tip für mich, wo man in Berlin das Sporschifferzeugnis machen kann?
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  #7  
Alt 28.03.2014, 20:16
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Zitat:
Zitat von Nimitz Beitrag anzeigen
Gehört ein Badeplattform nun zur Bootslänge dazu
Wenn sie Bestandteil des Rumpfes ist, dann ja. Wenn sie abbaubar oder klappbar ist, dann nicht.

Matthias
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  #8  
Alt 28.03.2014, 20:22
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Nimitz Nimitz ist offline
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Bei dem Kahn ist die Badeplattform mit verschweisst.
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  #9  
Alt 28.03.2014, 20:32
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Pianist Pianist ist offline
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Es ist aber wirklich sehr ungewöhnlich, dass das Boot offiziell 15,1 Meter lang ist. An sich berücksichtigen die Werften die Führerscheinregelungen, und bauen ein Boot dann 14,99 Meter lang. Du solltest wirklich mal genau nachmessen, sofern möglich.

Matthias
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  #10  
Alt 28.03.2014, 20:36
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vestus vestus ist offline
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Guckst du hier:

http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...sung/index.jsp
__________________
Gruss Vestus
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  #11  
Alt 28.03.2014, 20:39
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Frank mannheim Frank mannheim ist offline
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Bau die badeplattform um so das sie verschraubt ist
Gruß Frank
__________________
Gruß
Frank
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  #12  
Alt 28.03.2014, 20:40
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huebi huebi ist offline
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Stell mal einige Fotos ein!
Meines Wissens ist nur die tatsächliche Rumpflänge maßgebend.
Im Grenzfall würde ich den Rumpf vom Bug bis zum Heck vermessen. "Weiche" Teile wie Scheuerleiste würde ich nicht berücksichtigen, Überstände der Reling im Bugbereich, wie auch jede Form von Badeplattform, soweit sie nicht die Wasserlinie verlängert, kann man ebenfalls außen vorlassen.
Wenn dieses Ergebnis unter 15.000 mm ist, das Boot einfach mit diesem Ergebnis beim WSA anmelden.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #13  
Alt 28.03.2014, 20:43
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Nimitz Nimitz ist offline
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Im Schiffsregister ist eine Länge von 15,1m eingetragen.

Da für die Eintragung ein Messbrief erforderlich ist, hat also eine genaue Vermessung stattgefunden, die Frage ist nun ob es sich hierbei um Rumpflänge oder Länge über alles.

Weiß das jemand von Euch welche Länge dort eingetragen wird?

Fotos habe ich im Moment noch keine.

Folgen aber gern noch.

Geändert von Nimitz (28.03.2014 um 21:01 Uhr)
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  #14  
Alt 28.03.2014, 20:47
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Nimitz Beitrag anzeigen

Weiß das jemand von Euch welche Länge dort eingetragen wird?
Lies die Antworten auf deine Frage und folge den Links.
__________________
Gruss Vestus
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  #15  
Alt 28.03.2014, 20:58
klausim klausim ist offline
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In deinen Führerschein älter ist kannst du auch ein größeres Boot fahren als 15 m
Ansonsten kürz das Boot, oder Kauf dir ein anderes
__________________
Gruß
Klaus
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  #16  
Alt 28.03.2014, 21:44
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Nimitz Nimitz ist offline
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Mein Führerschein ist von 2005, daher leider "nur" 14,99m

Da ja beim Registereintrag die Länge über alles eingetragen wird und vorn ein wenig die Reling schräg steht und hinten die Davits ein Stück ûberstehen, gehe ich davon aus, dass das Boot eine Rumpflänge kleiner 15m hat

Das Boot ist so ideal für uns, dass ich "zur Not" das Sportschifferpatent mache.

Schneit ja "nur" eine erweiterte theoretische Prüfung zu sein.

Muss man beim Besitzerwechsel einen RE oder Notar beauftragen, um eine Änderung im Schiffsregister vornehmen zu lassen?
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  #17  
Alt 28.03.2014, 21:52
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Pianist Pianist ist offline
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Eine Rechtspflegerin vom Berliner Registergericht hat mir mal gesagt, dass bei Verkäufen von Booten, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, ein Notar hinzugezogen werden muss. Also ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese Aussage korrekt ist.

Matthias
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  #18  
Alt 28.03.2014, 22:02
timboot timboot ist offline
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Hi,

binnen muss der Kahn unter 15m sein. Eine Badeplattform, die das Boot immer auf über 15m verlängert zählt gemäß SBF-Binnen Verordnung zur Schiffslänge dazu.
Ich hatte diese Diskussion bei diversen Messen mit Waspo-Leuten und Prüfungsausschuss- Mitgliedern und ich kann dir nur empfehlen, da kein Risiko ein zu gehen. Spätestens bei einem versicherungsrelevanten Schaden wird nachgemessen und dann .....
__________________
LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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  #19  
Alt 28.03.2014, 22:25
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Nimitz Nimitz ist offline
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  #20  
Alt 28.03.2014, 23:30
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Zitat:
Zitat von Nimitz Beitrag anzeigen
Im Schiffsregister ist eine Länge von 15,1m eingetragen.

Da für die Eintragung ein Messbrief erforderlich ist, hat also eine genaue Vermessung stattgefunden, die Frage ist nun ob es sich hierbei um Rumpflänge oder Länge über alles.

Weiß das jemand von Euch welche Länge dort eingetragen wird?

Fotos habe ich im Moment noch keine.

Folgen aber gern noch.


Das stimmt so nicht !

Bei der, sogenannten, kleinen Vermessung kommt niemand vom Amt herausgefahren .

Das BSH verlangt nur u.a.: Zeichnungen, Fotos, bei Werftbauten genügen die Angaben des Herstellers .

Es zählt nur die Länge des festen Bootskörpers .



Dieses Thema hatten wir bereits doch so oft hier im BF .



Hallo Helge,

bei Fragen, Infos, Austausch, ... über höhere Scheine im Sportbootbereich,
klicke hier : http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=200862


Grüße : TOMMI
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6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #21  
Alt 29.03.2014, 00:44
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Hallo Helge,

ich in im Seeschiffsregister eingetragen und habe einen internationalen Messbrief und da sind 2 Längenmaße eingetragen:

- Length from the fore side of the uppermost end of the stem to the fore side of the rudderhead

und

- Overall length

die erste Angabe ist die eigentliche Rumpflänge und die zweite Angabe ist Länge über alles

Vielleicht existiert ja ein Messbrief von Deinem Boot beim Schifffahrsregister wo Du Einblick nehmen kannst und wenn der nackte vermessene Rumpf unter 15 m liegen sollte könntest Du ja dann vielleicht eine Lösung finden

Gruss Detlef
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  #22  
Alt 29.03.2014, 00:55
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Eine Rechtspflegerin vom Berliner Registergericht hat mir mal gesagt, dass bei Verkäufen von Booten, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, ein Notar hinzugezogen werden muss. Also ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese Aussage korrekt ist.

Matthias

Hallo Matthias,

soweit mir bekannt, dürfte diese Aussage der Rechtspflegerin nicht richtig sein

Gruss
Detlef
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  #23  
Alt 29.03.2014, 00:57
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Zitat:
Zitat von dampfer Beitrag anzeigen
Hallo Matthias,

soweit mir bekannt, dürfte diese Aussage der Rechtspflegerin nicht richtig sein

Gruss
Detlef
Man kann das Schiff ohne Notar ins Register ein- und austragen lassen. Müsste ein Rechtspfleger aber eigentlich wissen. Ist nämlich sein Job.
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  #24  
Alt 29.03.2014, 07:52
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Pianist Pianist ist offline
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Daher ging ich ja davon aus, dass die das weiß... Seltsam. Gibt es da vielleicht noch einen Unterschied zwischen See- und Binnenschiffsregister?

Matthias
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  #25  
Alt 29.03.2014, 08:09
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vestus vestus ist offline
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Das ganze Schiff/Boot bewegt sich scheinbar im Grenzbereich 15,1m, 20t Gewicht.
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Zitat von klausim Beitrag anzeigen
In deinen Führerschein älter ist kannst du auch ein größeres Boot fahren als 15 m

In dieser Gewichtsklasse hilft auch der "alte" SBF nicht mehr. Bei 15 Kubikmetern Verdrängung ist Schicht im Schacht.

Aber wie gesagt, messen und alles wird gut.

Eine Badeplattform oberhalb der Wasserlinie zählt nicht zur Rumpflänge.
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Gruss Vestus
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