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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 04.04.2014, 10:03
amconsulting amconsulting ist offline
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Standard Trailer ohne TÜV und Papiere

Hallo zusammen,

habe ein Problem.

Hab mir ein Boot geholt mit Trailer, der aber keinen TÜV oder Papiere.

Technisch ist er soweit in Ordnung.

Wie kann ich das Boot überführen ? Rotes Kennzeichen.

Danke für Eure Hilfe.

Grüsse

Andreas
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  #2  
Alt 04.04.2014, 10:07
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Hi!

Da holst Du Dir ein Kurzkennzeichen. Achtung: Die Zulassungsbehörden machen das nicht täglich und eiern teilweise rum.

Du brauchst keine Doppelkarte (Versicherungsbestätigung), weil der Hänger versicherungsfrei ist.

Du gehst zur Zulassungebehörde und sagst, dass Du ein Kurzkennzeichen für einen Bootstrailer/Sportgerätehänger willst und Du keine Versicherungsbestätigung brauchst. Dann bekommt Du das Formular holst Dir das Kennzeichen usw.

Viele Grüße
blondini


P.S.: Rotes Kennzeichen ist nicht so doll, bzw. gibt es nicht mehr. Du bekommst es nur noch bei einem Betrieb, der Autos repariert usw. und es ist nur für Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #3  
Alt 04.04.2014, 12:34
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Ja, damit hatte ich keinen Erfolg bei meiner Zulassungsstelle.
Auch nach mehrmaligen darauf hinweisen, dass der Trailer Steuerfrei ist und ob sie sich auch ganz sicher sei und überhaupt. Es half alles nichts. Die Dame vom Amt wollte alle Papiere haben.

Da mir die Zeit weg rannte und ich keinen Bock auf weitere Diskussionen hatte, habe ich mir einen Autotrailer gemietet und das Boot mit Trailer auf den Autotrailer geladen.

Es war ja auch nur ein 3,65m Schlauchboot mit 600 kg Trailer.
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Viele Grüße aus Berlin

Dirk
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  #4  
Alt 04.04.2014, 12:52
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Hi!

Bei mir hat es geklappt und ich weiß, dass es mitunter Trabbel gibt. Gegen Dummheit und Ignoranz ist kein Kraut gewachsen.

Viele Grüße
blondini
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #5  
Alt 04.04.2014, 13:41
TDingsda TDingsda ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Bei mir hat es geklappt und ich weiß, dass es mitunter Trabbel gibt. Gegen Dummheit und Ignoranz ist kein Kraut gewachsen.

Viele Grüße
blondini
Kannst du so nicht sehen, wenn du nicht beweisen kannst das der Trailer auch ein Sportgeräteanhänger ist warum sollten sie dir dann einfach so Kennzeichen ausstellen?
Eine Anhänger Versicherung für die 5 Tage kostet 29€, gibts auch schon bei ebay. Einfach mit der Versicherungsnummer zur Zulassungsstelle gehen und gut ist.
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  #6  
Alt 04.04.2014, 13:45
amconsulting amconsulting ist offline
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Versicherung und kurzzulassung , hierzu brauch ich doch die Papiere des Trailers ?
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  #7  
Alt 04.04.2014, 13:52
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Zitat:
Zitat von amconsulting Beitrag anzeigen
Versicherung und kurzzulassung , hierzu brauch ich doch die Papiere des Trailers ?
Du brauchst die Fahrzeugidentitätsnummer (Rahmennummer).

Gruß
Wilfried
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  #8  
Alt 04.04.2014, 13:55
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Nein, brauchst Du nicht, der Schein für das KZK wird blanko übergeben, nur Deine persönlichen Daten trägt die Zulassungsstelle ein.

Wenn das Personal am Schalter zickt, verlang die Dieststellenleitung.....

Wenn ich irgendwo hin fahre, um mir 5 Autos anzukucken, weiss ich vorher auch noch nicht, welches dann den Zuschlag bekommt.....
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  #9  
Alt 04.04.2014, 13:56
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Zitat:
Zitat von wiwe27 Beitrag anzeigen
Du brauchst die Fahrzeugidentitätsnummer (Rahmennummer).

Gruß
Wilfried
Bei der Zulassungsstelle noch nicht mal die, die trägt man in den Schein ein, wenn der Fisch am Haken ist......
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  #10  
Alt 04.04.2014, 13:57
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Zitat:
Zitat von amconsulting Beitrag anzeigen
Versicherung und kurzzulassung , hierzu brauch ich doch die Papiere des Trailers ?
Nein. Brauchst du nicht.

Du kaufst dir hier günstig die Versicherung: http://www.ebay.de/itm/310422144575?...84.m1423.l2649 (PaidLink)

Dann bekommst du per Mail die eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Nur DIESE und deinen Personalausweis musst du bei deiner Zulassungsstelle vorlegen. Sonst NICHTS!

Dann bekommst du als "Fahrzeugschein" eine rote Karte. Diese musst du unterschreiben und den Fahrzeugtyp (z. B. Bootsanhänger) und (aber nur wnn du hast (Hersteller, Modell, usw.) eintragen. Wenn du dies nicht hast ist es auch egal und vollkommen legitim.

Sieh bei der Abholung am Trailer auf die Deichsel und rechts am Rahmen. Dort wird vermutlich irgendein Typenschild vorhanden sein (entweder nur von der Auflaufeinrichtung -falls vorhanden- oder auch vom Trailer-Hersteller).

Evtl. ist auch irgendwo eine Fahrgestellnummer vorhanden. Es können z. B. im Rahmen 4 oder 5 Nummern eingeschlagen sein (z. B. 20537).

Anbei mal einige Beispiele. Die Schilder befinden sich meist vorne an der Deichsel und dann bis ca. 1 m nach hinten am Rahmen bzw. die von der Auflaufeinrichtung auf der selbigen.
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  #11  
Alt 04.04.2014, 13:59
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Zitat:
Zitat von wiwe27 Beitrag anzeigen
Du brauchst die Fahrzeugidentitätsnummer (Rahmennummer).

Gruß
Wilfried

Nein, braucht er nicht. Macht ihn nicht jeck. Geht auch ohne.

Einfach alle Daten auf dem roten Postkärtchen eintragen, die bekannt sind. Fertich
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Thomas
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  #12  
Alt 04.04.2014, 14:00
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Super . Danke an alle . Dann kann ich das Ding ohne Problem abholen .
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  #13  
Alt 04.04.2014, 14:03
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Da holst Du Dir ein Kurzkennzeichen. Achtung: Die Zulassungsbehörden machen das nicht täglich und eiern teilweise rum.

Du brauchst keine Doppelkarte (Versicherungsbestätigung), weil der Hänger versicherungsfrei ist.

Du gehst zur Zulassungebehörde und sagst, dass Du ein Kurzkennzeichen für einen Bootstrailer/Sportgerätehänger willst und Du keine Versicherungsbestätigung brauchst. Dann bekommt Du das Formular holst Dir das Kennzeichen usw.

Viele Grüße
blondini


P.S.: Rotes Kennzeichen ist nicht so doll, bzw. gibt es nicht mehr. Du bekommst es nur noch bei einem Betrieb, der Autos repariert usw. und es ist nur für Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen.

Hallo blondini,

das wird leider nicht überall so gehandhabt. Im Rheingau-Taunus-Kreis MUSS man eine eVB vorlegen!

Begründung: "Sie können das Kennzeichen ja auch für ein anderes Fahrzeug verwenden. Das können wir doch nicht kontrollieren"

Aber zum Glück kostet die eVB ja nicht mehr die Welt http://www.ebay.de/itm/310422144575?...84.m1423.l2649 (PaidLink)
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Thomas
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  #14  
Alt 04.04.2014, 14:06
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Bei der Zulassungsstelle noch nicht mal die, die trägt man in den Schein ein, wenn der Fisch am Haken ist......
Hier steht es anders...

Zitat:
Grundsätzlich ist der Bedarf für ein Kurzzeitkennzeichen nachzuweisen. Dies

kann z. B. durch Vorlage eines Kaufvertrages, einer Bestellung oder einer

Rechnung unter Angabe der Fahrzeugidentitätsnummer erfolgen.
Gruß
Wilfried
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  #15  
Alt 04.04.2014, 14:16
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Ich hol mir doch solch eine Nummer nicht zum Spass..... Bedarf nachweisen.....

So gehts bei uns.....

http://www.herzogtum-lauenburg.de/in...t=&kuo=1&sub=0

wobei, die eVb brauchte ich für einen Bootsanhänger nicht
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  #16  
Alt 04.04.2014, 20:03
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Zitat:
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Hallo blondini,

das wird leider nicht überall so gehandhabt. Im Rheingau-Taunus-Kreis MUSS man eine eVB vorlegen!

Begründung: "Sie können das Kennzeichen ja auch für ein anderes Fahrzeug verwenden. Das können wir doch nicht kontrollieren"

Aber zum Glück kostet die eVB ja nicht mehr die Welt http://www.ebay.de/itm/310422144575?...84.m1423.l2649 (PaidLink)

Hi!

Manche Zulassungsbehörden schreiben auch einfach auf den roten Fahrzeugschein drauf "Nur für Sportgeräteanhänger" oder so ähnlich. Dann kann es jeder kontrollieren.

Ist doch geil, was unsere sesselpfurzende Bürokratie alles schafft, aber hier vernünftige Regeln aufzustellen, die die Bürokraten auch raffen, das schaffen sie nicht.

Viele Grüße
blondini
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  #17  
Alt 05.04.2014, 06:42
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Eine Doppelkarte gibt es schon seit Jahren nicht mehr, das läuft heute alles über die EVB

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Du kaufst dir hier günstig die Versicherung: http://www.ebay.de/itm/310422144575?...84.m1423.l2649 (PaidLink)

Dann bekommst du per Mail die eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Nur DIESE und deinen Personalausweis musst du bei deiner Zulassungsstelle vorlegen. Sonst NICHTS!
Man mus nicht zwingend zu diesem großen Onlinekaufhaus gehen.
Ich rufe immer bei der Versicherung meines Vertrauens an, erkläre der netten Dame am anderen Ende was ich möchte und 2 Minuten später habe ich meine EVB.
Und diese ist dann meist kostenlos, wenn ich den Vertrag bei ihnen mache.

Zitat:
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Ist doch geil, was unsere sesselpfurzende Bürokratie alles schafft, aber hier vernünftige Regeln aufzustellen, die die Bürokraten auch raffen, das schaffen sie nicht.
Viele Grüße
blondini
genau, weil jeder von diesen Herrschaften denkt, sein Furz wäre wichtiger als der anderer.
daher haben sie manchmal innerhalb ihrer Ämter Probleme, eine Linie zu fahren
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Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #18  
Alt 05.04.2014, 08:12
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Hallo blondini,

das wird leider nicht überall so gehandhabt. Im Rheingau-Taunus-Kreis MUSS man eine eVB vorlegen!

Begründung: "Sie können das Kennzeichen ja auch für ein anderes Fahrzeug verwenden. Das können wir doch nicht kontrollieren"

Aber zum Glück kostet die eVB ja nicht mehr die Welt http://www.ebay.de/itm/310422144575?...84.m1423.l2649 (PaidLink)
Mit der Logik müsste man Leute ohne Führerschein alle einsperren, weil die sich ja sonst in ein Auto setzen könnten

Dass das Kennzeichen nur für einen Hänger verwendet werden kann, ergibt sich daraus, dass nur eines (!) ausgegeben wird. Im übrigen sind auch versicherungspflichte Hänger zusätzlich über das Zugfahrzeug versichert.
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