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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 27.11.2005, 10:35
Benutzerbild von Tamara
Tamara Tamara ist offline
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Standard Eigenbedarf..wer weiß genaueres?

Hallo,

wir interessieren uns für ein Ojekt zum kaufen. Das Haus ist aber vermietet. Wir sind uns nicht sicher ob man Eigenbedarf beantragen kann wenn man das Haus kaufen möchte.

Ich denke ja mein Mann nein.

Weiß jemand genaueres?

Danke

Gruss

Tamara
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  #2  
Alt 27.11.2005, 10:52
Benutzerbild von Bernd
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Eigenbedarf kann man nicht anmelden, um ein Haus zu verkaufen (der Besitzer müste ja erstmal Eigenbedarf anmelden). Wenn ihr es kauft müst ihr den Mietvertrag und alle Rechte des Mieters mitkaufen - meines Wissens nach.

Bernd
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Bernd
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  #3  
Alt 27.11.2005, 11:21
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Tamara Tamara ist offline
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das wäre ja mehr als doof....
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  #4  
Alt 27.11.2005, 11:27
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Standard Re: Eigenbedarf..wer weiß genaueres?

Zitat:
Zitat von Markus_Frau
Hallo,

wir interessieren uns für ein Ojekt zum kaufen. Das Haus ist aber vermietet. Wir sind uns nicht sicher ob man Eigenbedarf beantragen kann wenn man das Haus kaufen möchte.

Ich denke ja mein Mann nein.

Weiß jemand genaueres?

Danke

Gruss

Tamara
Also, natürlich kann man ein vermietetes Haus kaufen und dann Eigenbedarf anmelden, wenn man selbst darin wohnen möchte (oder nahe Verwandtschaft). Es geht wiederum nicht, wenn man das Haus nur weiterverkaufen oder an andere Mieter vermieten möchte.

Kann sich aber ein bisschen hinziehen, wenn die Mieter alle Möglichkeiten ausreizen.

Oder geht es darum, die "Verkaufbarkeit" eines vermieteten Hauses zu steigern, indem man die Mieter vorher rauskegelt? Das wird nicht funktionieren, fürchte ich.
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Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #5  
Alt 27.11.2005, 12:21
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Imho wenn man ein vermietetes Haus kauft kann man nicht ohne weiteres Eigenbedarf anmelden, da man es ja mit vollem Wissen der Vermietung erworben hat.

Aber eigentlich hab ich keine Ahnung davon
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  #6  
Alt 27.11.2005, 12:23
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Wenn du selbst einziehen möchtest ist das klar Eigenbedarf. Allerdings hat der Mieter immer noch seine Kündigungsfrist und auch manche andere Möglichkeit.
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  #7  
Alt 27.11.2005, 12:30
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Wenn du selbst einziehen möchtest
Bis dato dachte ich "Eigenbedarf" trifft zu, wenn sich durch die Änderung der Lebensumstände eine Notwendigkeit ergibt, ein vermietetes Objekt selber zu bewohnen. Imho ist ein Kauf eine Objektes da nicht eingeschlossen.

Mir klingelt da was in den Ohren, das es nicht möglich ist Mieter durch verkauf "raus" zu bekommen.

Bernd
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  #8  
Alt 27.11.2005, 12:45
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Guckst Du hier:
D.A.S. Rechtsportal

(Abschnitt "Eigenbedarf nach Verkauf einer Eigentumswohnung"):

Zitat:
Verkauft Ihr Vermieter Ihre gemietete Eigentumswohnung, kann der neue Eigentümer nach Eintragung im Grundbuch wegen Eigenbedarf kündigen. Gegen eine solche Kündigung können Sie nichts einwenden.
Geht zwar um Wohnung und nicht Haus, ist aber m.E. analog zu betrachten.
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Andreas
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  #9  
Alt 27.11.2005, 12:46
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Durch Verkauf nicht. Bist du dann aber nach dem kauf der eigentümer und willst einziehen, greift meines Wissens nach der Eigenbedarf. Natürlich nicht, wenn der Käufer auch wieder vermieten will.
Edit: hat sich mit Andreas überschnitten.
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  #10  
Alt 27.11.2005, 12:55
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Also ich meine die Ausgangsfrage war doch die, ob Eigenbedarf angemeldet werden kann wenn man nur die Kaufabsicht trägt. Hier meine ich eindeutig: NEIN. Ansonsten bleibt ja nur der Weg wie oben beschrieben, erwerben und dann eben den Eigenbedarf anmelden. Nur Achtung, je nach dem wie lange die Mieter schon da wohnen sind Kündigungsfristen von mehr als einem Jahr durchaus möglich.

Gruss und noch einen schönen Advent

Cylber
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  #11  
Alt 27.11.2005, 12:59
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Habe ich mich so unklar ausgedrückt? Genau das habe ich doch geschrieben.
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  #12  
Alt 27.11.2005, 13:29
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vielleicht ist den Mietern ja schon gesagt worden, dass das Haus verkauft wird und in aller Wahrscheinlichkeit die neuen Besitzer dann dort einziehen wollen.

Morgen ruft der Immofritze zurrück dann weiß ich genaueres. Aber wenigstens weiß ich jetzt, dass es möglich ist "Eigenbedarf" anzumelden.
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  #13  
Alt 27.11.2005, 15:25
Benutzerbild von Kpt. Arthur
Kpt. Arthur Kpt. Arthur ist offline
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Soweit die Theorie....

Als ich mein Haus bei RZ gekauft hab, habe ich genau in 4 Wochen die Hütte frei gehabt.

1. Kaufen und Abfindung für sofortigen Ausszug anbieten. (so 2000 € klingen vor Gericht gut)

falls das nicht fruchtet: Plan B

2. Renovierung starten
3. viele Unanehmlichkeiten erzeugen. (Lärm Kälte, Dreck Stromausfall...)
4. Mietvertrag lesen und alles was nicht auf gemieteten flächen vorgefunden wird zertrümmern.
5. Telefonisch nach Wohlbefinden fragen. auch nachts um 3.00 Uhr.
6. Sollten es "Lehrer" sein wie in meienem Fall, immer den fiesesten Lehrer deiner Kindheit vor Augen haben.
7. Haustier wegfangen gut füttern und an Dich gewöhnen.
8. Kettensägearbeiten genau um 22.00 Uhr beenden.
9. Gerichtstermin abwarten.
10. Zertrümmerte Möbel gegen Endsorgungskosten für Möbeltrümmer auf Deinem Grundstück aufrechen, Vergleich, kosten heben sich auf.
11. bei Auszug der Exmieter diesen eine Salbe gegen Augenringe vorschlagen.
12. renovieren
13. Einziehen.

Das ist kein Witz.
"Hätten wir doch lieber die 2000,-€ genommen" war das letzte was ich von den Hippys gehört habe.

Das klingt sehr gemein, aber wenn Du das nicht machst hast Du die Augenringe und kommst nie in Dein Haus.
Die Doppelbelastung von Mietwohnung und Haus erfordert effektives Handeln.

solltest Duz was dagegen haben verzicht auf die Hütte und zahle weiter Miete.
__________________
Bei mir kann jeder machen was er will, ob er will oder nicht.
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  #14  
Alt 27.11.2005, 15:53
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
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Zitat:
Zitat von Kpt. Arthur
falls das nicht fruchtet: Plan B

2. Renovierung starten
3. viele Unanehmlichkeiten erzeugen. (Lärm Kälte, Dreck Stromausfall...)
4. Mietvertrag lesen und alles was nicht auf gemieteten flächen vorgefunden wird zertrümmern.
5. Telefonisch nach Wohlbefinden fragen. auch nachts um 3.00 Uhr.
6. Sollten es "Lehrer" sein wie in meienem Fall, immer den fiesesten Lehrer deiner Kindheit vor Augen haben.
7. Haustier wegfangen gut füttern und an Dich gewöhnen.
8. Kettensägearbeiten genau um 22.00 Uhr beenden.
9. Gerichtstermin abwarten.
10. Zertrümmerte Möbel gegen Endsorgungskosten für Möbeltrümmer auf Deinem Grundstück aufrechen, Vergleich, kosten heben sich auf.
11. bei Auszug der Exmieter diesen eine Salbe gegen Augenringe vorschlagen.
12. renovieren
13. Einziehen.

Das ist kein Witz.
"Hätten wir doch lieber die 2000,-€ genommen" war das letzte was ich von den Hippys gehört habe.

Das klingt sehr gemein, aber wenn Du das nicht machst hast Du die Augenringe und kommst nie in Dein Haus.
Die Doppelbelastung von Mietwohnung und Haus erfordert effektives Handeln.

solltest Duz was dagegen haben verzicht auf die Hütte und zahle weiter Miete.
... und wenn die Mieter einen Anwalt haben, der auch nur halbwegs sein Geschäft versteht,zahlst Du dich dumm und dämlich wegen verlorener Prozesse, Schadensersatz, Anwaltskosten und hast zugleich mehrere Strafverfahren am Hals.
Idiotisch
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Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
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  #15  
Alt 27.11.2005, 18:50
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Wir standen vor 8 Jahren vor der ähnlichen Frage.
Da das Haus in dem wir zur Miete wohnten verkauft wurde, suchten wir uns was passendes.
Wir haben mit den beiden Mietern VOR dem Kauf gesprochen und ihnen
angeboten, daß eine für sie kostenpflichtige Renovierung der Wohnungen
wegfallen würde wenn sie bis Datum X ausziehen würden.
Wir wollten das Haus innen sowieso kpl. renovieren.

Der eine ältere Herr wollte sowieso zu seiner Liebschaft ziehen, war also kein Problem.
Die ältere Dame wäre eigentlich nahezu unkündbar gewesen,
wohnte die bereits 40 Jahre in dem Haus.
Wir haben ihr dann eine Wohnung im Nachbarhaus angeboten, beim Umzug und Renovieren Hilfe angeboten und es klappte.

Ohne eine Klärung mit den Mietern wäre ich sehr vorsichtig.
Einem Kunden haben die Mieter vor dem Auszug in jede Stufe der
Marmortreppe mehrere Löcher reingebohrt, Türen rausgerissen,
Elektroinstallation beschädigt, getestet wie lange das Bad dem Hammer
widersteht.
Was bringt eine Schadensersatzklage, wenn die nichts haben....
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Gruß vom Oberrhein.
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  #16  
Alt 27.11.2005, 21:14
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Barracuda Barracuda ist offline
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Hallo,
ich schliese mich der Auffassung von Wolf B an. Da was Alaska sagt ist allerdings auch nicht von der Hand zu weisen.

Ciao
Barracuda
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  #17  
Alt 27.11.2005, 21:24
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Captain
 
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Zitat:
Zitat von alaska
..............Ohne eine Klärung mit den Mietern wäre ich sehr vorsichtig.
Einem Kunden haben die Mieter vor dem Auszug in jede Stufe der
Marmortreppe mehrere Löcher reingebohrt, Türen rausgerissen,
Elektroinstallation beschädigt, getestet wie lange das Bad dem Hammer
widersteht.
Was bringt eine Schadensersatzklage, wenn die nichts haben....
Hallo,

aus diesem Grund e werde ich nie mehr als Vermieter auftreten, da die Gesetzeslage, wie es typisch deutsch ist, sich vom Vermieter zum Mieter gedreht hat. Also 180 Grad. Egal wo man schaut, Mietrecht, Scheidungsrecht, Schulrecht..... Kompromisse gibt es in Deutschland nicht. Alles, nur keine Kompromisse. Die müssen privat gefunden werden, wie Alaska richtig schreibt.

Gruß Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400
Hartmut

Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
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  #18  
Alt 27.11.2005, 21:38
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Barracuda
Hallo,
ich schliese mich der Auffassung von Wolf B an. Da was Alaska sagt ist allerdings auch nicht von der Hand zu weisen.

Ciao
Barracuda
Ich glaube nicht, mich mit Alaska zu widersprechen. Einigung ist immer der beste Weg. Ich trete auch als Vermieter auf und habe schlimme Erfahrungen gemacht. Deshalb gibt es für in gewissen Fällen kein Pardon mehr. Anwalt und so schnell wie möglich raus. ist sonst nicht meine Art. Aber wenn du mal Bekannschaft mit sogenannten Mietnomaden gemacht hast.....
Gerade hat eine Ex-Mieterin private Insolvenz eingereicht. Ich habe ienen Titel über 5000 Euros und das nur, da klar war, da ist nichts zu holen. Alles andere hätte die Gerichtskosten in die Höhe getrieben. Jetzt sehe ich warscheinlich wieder nichts oder zumindest fast.
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  #19  
Alt 27.11.2005, 21:50
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Captain
 
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[/quote]....Gerade hat eine Ex-Mieterin private Insolvenz eingereicht. Ich habe ienen Titel über 5000 Euros und das nur, da klar war, da ist nichts zu holen. Alles andere hätte die Gerichtskosten in die Höhe getrieben. Jetzt sehe ich warscheinlich wieder nichts oder zumindest fast.[/quote]

... und ist das nicht schlimm, da vergeht einem doch die Lust, sein Eigentum zur "Verfügung" zu stellen.

Gruß Hartmut
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  #20  
Alt 28.11.2005, 13:49
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ich hatte auch einen Titel und Räumungsbescheid.

Als ich das erstemal wieder in die Wohnung konnte, waren die Stromkabel an der Decke deckenbündig abgezwickt, die Abläufe der Waschbecken mit Gips voll, ...

Vermieter ist das Letzte, keine Rechte aber jede Menge Pflichten.
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Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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  #21  
Alt 28.11.2005, 18:14
Benutzerbild von Tamara
Tamara Tamara ist offline
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Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten.


Den Mietern die in dem Haus wohnen wissen, dass bei Verkauf ein Auszug ansteht. Die Einliegerwohnung wird auch demnächst frei da der eine schon was gesucht hat.

Mittwoch schauen das Haus an. ... Aber ob ich die Verantwortung tragen kann? Kann ja gerade mal so Verantwortung für mich tragen und das nicht immer ganz korrekt wie dann für 20 Jahre Haus abzahlen...
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  #22  
Alt 29.11.2005, 16:07
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Barracuda Barracuda ist offline
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Zitat:
Zitat von Markus_Frau
Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten.




Mittwoch schauen das Haus an. ... Aber ob ich die Verantwortung tragen kann? Kann ja gerade mal so Verantwortung für mich tragen und das nicht immer ganz korrekt wie dann für 20 Jahre Haus abzahlen...
Da wächst man rein, die schlaflosen Nächte gibts nur am Anfang

Ciao
Barracuda
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  #23  
Alt 03.12.2005, 22:39
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Tamara Tamara ist offline
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schade... das Haus war mitten im Deutsch-Russen-Harzt4 Gebiet. Die Straße kannten wir ja und der Immofritze meinte es sei ganz am Anfang... ja Anfang und Ende haben wir verwechselt. Dort ziehen alle aus und wieder ein und wieder aus.... weil die Kriminalität und Autoverkrazt-Olympiade kein Ende nimmt.

__________________
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  #24  
Alt 04.12.2005, 10:29
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Kpt. Arthur Kpt. Arthur ist offline
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Idiotisch. Stimmt.

Hatt aber funktioniert...

"Was wollen sie denn hier im Ort mal werden?" hatte mich der RA des Mieters noch gefragt als die mit ihren Freunden vorm Grundstück standen und diskutierten.

"Ja, die Stelle als Dorfkasper ist ja augenschenlich hier schon mehrfach vergeben."

Also wohnen kannst Du da nach so einer Aktion nicht mehr, nur sarnieren und mit Gewinn verkaufen, aber das reicht ja auch, oder?
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  #25  
Alt 04.12.2005, 10:43
rainer1972 rainer1972 ist offline
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....ich habe den Thread nur kurz überflogen, aber was ich euch defenitiv sagen kann ist, sobald Ihr im Grundbuch eingetragen seid, könnt Ihr die Kündigung auf Eigenbedarf aussprechen. Die Frist beträgt hier, egal ob der Mieter 5 oder 50 Jahre im dem Haus wohnt, 12 Monate.
Falls sich dann jemand quer stellt rechnet noch einmal 6 Monate bis zur Zwangsräumung. Damit es nicht soweit kommen muß ist eine kleine Abfindung für den sofortigen Auszug die beste Lösung. Dabei wird in der Regel eine Jahreskaltmiete angeboten. Wenn Ihr eine Immobilie ersteigert, (Zwangsversteigerung) habt Ihr ein Sonderkündigungsrecht mit Fristsetzung von drei Monaten.
Viel Glück,
Rainer
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