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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Anhänger und 100er Zulassung bei leerem Anhänger
Hallo zusammen!
Da ich mir aktuell einen Lastenanhänger mieten will ergab sich die folgende Frage, die beim Boot eigentlich auch relevant ist. Bis jetzt hatte ich nie drüber nachgedacht, vielleicht kann mir ja wer helfen: Habe einen Pickup, Leergewicht 2150KG, ABS, zul. Anhängelast gebremst 2700KG. Möchte mir jetzt einen Hänger mieten, 2700KG GG, wohl so 700KG Leer, mit 100er Zulassung. Jetzt darf ich den voll beladen ziehen, aber nur mit 80 wegen Gewicht Zugfahrzeug. Eh klar. Wie ist es aber wenn der Hänger leer ist? Hier werden bei Faktor 1,1 ja alle technischen Voraussetzungen erfüllt. Gilt hier das "Zulässige Gesamtgewicht" des Hängers (also Eintrag Fahrzeugschein) oder das tatsächliche Gewicht? Danke und schöne Grüße, Jan |
#2
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Das zulässige Gesamtgewicht ist entscheidend.
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#3
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Fürs 100 fahren dürfen gilt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Das tatsächliche / akutelle Gewicht ist dabei egal.
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Grüße Christoph ------------------------------------------------------ Kleine Fehler mache ich von Hand, für das große Chaos gibt es Computer! ---------------------------------------------------------------
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#4
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Das tatsächliche Gewicht, also wären in diesem Fall 100 Km/h erlaubt.
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Nur fliegen ist schöner Grüsse Hermann |
#5
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Das tatsächliche Gewicht von Fahrzeug und Hänger ist relativ uninteressant.
Neben den bekannten Rahmenbedingungen (Zulasung, ABS, Reifen) gilt immer: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. (Quelle TUEV-Nord) Kommt also drauf an, was bei deinem Pick-Up als zul. Ges.Gew. eingetragen ist. Dürfte ja aber bei 2150 leer wohl 2,8to sein - und damit mehr als die zul. ges. Masse des Hängers. Eine weitere Voraussetzung besagt: zulässige Masse des Anhängers ≤ 1,1 × Leermasse des Zugfahrzeugs (macht in deinem Fall 1,1 * 2150 = 2365kg, da liegst du aber mit 2700 deutlich drüber) Aber wie gesagt, da steht zul. Masse des Anhängers! Bei Schlingerkupplung wird der Faktor auf 1,2 erhöht, aber das sind auch nur 2580.... Wird also wohl nix... Gruß Roland Geändert von RolandG (28.04.2014 um 11:32 Uhr)
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#6
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Wie bitte willst du diese Aussage begründen?
In der entsprechenden Verordnung: StVOAusnV 9 http://www.gesetze-im-internet.de/st...317100998.html steht eindeutig: "zulässige Gesamtmasse des Anhängers". Da ist nirgens von tatschächlichem Gewicht die Rede. Daher gilt auch für den unbeladenen Anhänger, dass nur 80 erlaubt ist wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht zum Leergewicht des Zugfahrzeugs (mit entsprechendem Faktor) passt.
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Grüße Christoph ------------------------------------------------------ Kleine Fehler mache ich von Hand, für das große Chaos gibt es Computer! ---------------------------------------------------------------
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#7
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Bitte keine falschen Antworten geben, das verwirrt nur.
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#8
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Danke an alle, wieder ein Stück schlauer.
Jan |
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