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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 01.05.2014, 20:41
Benutzerbild von -the mechanic-
-the mechanic- -the mechanic- ist offline
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Standard neue Verbraucherschutzrichtlinien fürs Handwerk

Moin,

hier ein wichtiger Artikel betreffs Verträgen mit Endverbrauchern. Die Änderungen treten im Juni 2014 in Kraft.

http://www.handwerk-uhn.de/fileadmin...rvertraege.pdf

-the mechanic-
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  #2  
Alt 02.05.2014, 07:29
Benutzerbild von B.Hallier
B.Hallier B.Hallier ist offline
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Was ich noch nicht verstehe: wie wird da zwischen der "invitatio ad offerendum" bzw. dem Nichtbestehen davon unterschieden?
Wie ist dann z.B. ein Messestand einzuordnen?
Ich bin mir noch nicht ganz klar, was für ein Missstand mit der Neuregelung beseitigt werden soll. Das Überrumpeln von Kunden durch überteuerte Notreparaturdienste?
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  #3  
Alt 02.05.2014, 14:30
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alaska alaska ist offline
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Wenn du zu mir in den Hafen an meinen Liegeplatz kommst um ein Verdeck
auszumessen und anzubieten, unterliegt das nun dieser neuen Regelung
mit 14 Tage Widerruf usw.
Bisher wäre das ein Vertragsabschluss ohne diese Verbrauchervorteile
gewesen.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #4  
Alt 02.05.2014, 16:34
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von B.Hallier Beitrag anzeigen
Was ich noch nicht verstehe: wie wird da zwischen der "invitatio ad offerendum" bzw. dem Nichtbestehen davon unterschieden?
Wie ist dann z.B. ein Messestand einzuordnen?
Ich bin mir noch nicht ganz klar, was für ein Missstand mit der Neuregelung beseitigt werden soll. Das Überrumpeln von Kunden durch überteuerte Notreparaturdienste?
Einen Messestand würde ich als Geschäftsräume ansehen.
Entscheidend dürfte hier die Frage der Initiative sein. Geht der Verbraucher auf den Stand und es kommt zu einem Abschluß oder wird einem Messebesucher am Würstchenstand etwas aufgeschwatzt.
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  #5  
Alt 03.05.2014, 07:53
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Wenn du zu mir in den Hafen an meinen Liegeplatz kommst um ein Verdeck
auszumessen und anzubieten, unterliegt das nun dieser neuen Regelung
mit 14 Tage Widerruf usw.
Bisher wäre das ein Vertragsabschluss ohne diese Verbrauchervorteile
gewesen.
NÖ!!!

"
Für bestimmte Fälle sehen die neuen Vorschrif-
ten kein Widerrufsrecht des Verbrauchers

vor.
Dies gilt
unter anderem:
Bei
Verträgen über Waren, die nicht vorge-
fertigt sind oder deren Herstellung auf die
persönlichen Bedürfnisse des
Verbrauchers zu
geschnitten sind."

Da fällt ein Massgefertigtes verdeck wohl drunter!!!!
__________________
No Money - No Problem
No Work - No Problem
No Wind - PROBLEM
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  #6  
Alt 03.05.2014, 17:19
Benutzerbild von B.Hallier
B.Hallier B.Hallier ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Wenn du zu mir in den Hafen an meinen Liegeplatz kommst um ein Verdeck
auszumessen und anzubieten, unterliegt das nun dieser neuen Regelung
mit 14 Tage Widerruf usw.
Bisher wäre das ein Vertragsabschluss ohne diese Verbrauchervorteile
gewesen.
Wie mein Vorschreiber schon geschrieben hat, ging es immer um den Ort des Abschlusses eines Vertrages, der Erfüllungsort war schon immer völlig egal.

Dein Beispiel kann nicht richtig sein, egal ob Einzelanfertigung oder Massenware.
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