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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Frage zur Mwst.u. Ausfuhr aus HR
Frage zur Verzollung und Mwst. eines in HR stehenden Bootes
Frage, auch wenn es schon etliche male diskutiert wurde! Hat jemand Erfahrung gesammelt, ein in HR stehendes Boot Baujahr 2007, welches noch nicht versteuert wurde nach Deutschland zu bringen!? Kann ich dies an der slovenischen Grenze bezahlen oder kann ich es in Deutschland begleichen?, Die 1,7 % Zoll sind identisch. nur die Mehrwertsteuer D 19, Slo 20 und HR 25 doch unterschiedlich..... Da die Kroaten keinen Grenzzollbeamten haben, sondern lediglich die Slovenen bin ich am überlegen...... Wie würde es aussehen, wenn ich das Boot bereits hier in Deutschland beim WSA anmelde und somit auch schon die Bootspapiere nachweisen könnte und es dann hier versteuere..... Wie schaut es rechtlich aus, wenn ich ein Boot in HR kaufe und an der slovenischen Grenze kontrolliert werde und die sehen, es wurde nicht. versteuert u nicht verzollt. Muss ich es dann direkt vor Ort mit deren 20 % Mwst. versteuern? Gehen die dann vom Kaufvertrag aus, oder schätzen die das Boot nach deren Liste? Fragen über Fragen.......
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2. Liga, Hamburg ist dabei Gruß Marijan |
#2
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Alles nicht ganz so einfach. Ich gehe mal davon aus, daß es sich um ein trailerbares Boot handelt.
Da hat jemand ganz gewaltig gepennt im letzten Jahr. Evtl. läuft noch was mit einer Nachversteuerung in Kroatien. Ich würd´s einfach mal probieren. Leg dir eine gute Story zurecht, weswegen du erst jetzt ankommst mit der Nachversteuerung. Mehr als nein sagen können die ja nicht und wenn´s trotzdem klappt, hast du ordentlich was gespart. Auf eine Konfrontation am Zoll würde ich es NICHT ankommen lassen. Am Schluß legen die dir dein ganzes Gespann (incl. Auto!) fest, bis die Steuer- und Zollschuld beglichen ist. Dann hast du richtig ein Problem. Dann fahr doch besser noch mit dem Boot nach Izola oder Portoroz und versuch dort zu slippen. Wenn der Kahn da mal am Hänger ist, kommst du wahrscheinlich auch problemlos nach D. Alternativ könnte man da sicher auch einklarieren und die MWst/Zoll abdrücken. Ich kenne da aber die Tarife nicht. Einen Versuch wäre es sicher auch wert, gleich rüber zu fahren nach Italien und das Boot irgendwo an einer kleinen Campingplatz-Slipstelle (im Bereich der Lagunen gibt´s da Dutzende) rauszuziehen. Meine Tipps sind rein problemlösungsorientiert, was rechtlich 100% korrekt ist, kann dir sicher ein anderes Forumsmitglied sagen.
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#3
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Servus Milton,
Danke für deine Info. Ja, der Eigner hat es versäumt, bis 01.07 2013 mit 5 % zu versteuern......ja, das Boot ist noch trailerbar...... Ja, den Gedanken hatte ich auch schon, nach Portoroz oder Izola zu fahren und dort zu kranen....
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2. Liga, Hamburg ist dabei Gruß Marijan |
#4
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Viel entscheidender als die % ist der angesetzte Bootswert.
Aufgrund der Marktlage würde ich in Italien den geringsten Wert erwarten. Triest oder Lignano ist nicht viel weiter.
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Beste Grüße John |
#5
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Zitat:
Für den Ort der Versteuerung ist die Bootslänge entscheidend: unter 7,5 m im Erwerbsland, über 7,5 m im Bestimmungsland. Für den Transport benötigst du dann das entsprechende Warenbegleitpapier vom HR-Zoll.
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Gruss Vestus |
#6
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Servus!
Die entscheidende Frage ist erst mal: Unter was für einem Status befindet sich das Boot im Moment in HR? Da beginnt erst mal der Weg der Möglichkeiten... Und warum sollte HR keine Grenzzollbeamten mehr haben? Bloß weil die da nicht mehr rumstehen sind die noch lange nicht entlassen... Schöne Grüße, Jan |
#7
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Immer wieder liest man von dem Transitverfahren...
Z.b hier aktuell vom ADAC...http://www.marinafuehrer.adac.de/201...-fuer-skipper/ 2. Überführung in einen EU-Mitgliedsstaat im Transitverfahren T1 Wurde für das Boot weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer/Mehrwertsteuer entrichtet, muss dieses im Transitverfahren T1 überführt werden. Wenn das Boot dann innerhalb der EU verbleiben soll, erfolgt die Zollabfertigung in dem Mitgliedsstaat der EU, in den das Boot überführt wird. Da die Abwicklung des Zoll- bzw. Transitverfahrens auf elektronischem Wege erfolgen muss und das Ausfüllen der Formulare für Laien schwierig ist, wird empfohlen, für die Ausfertigung der notwendigen Papiere eine Spedition zu beauftragen. Ich werde gleich am Montag mal direkt beim Zoll anrufen.... Am einfachsten ist es, wenn man hier eine Spedition findet, die einem das T1 Formular aushändigt......ich würde dafür sogar eine Bankbürgschaft für die Mehrwertsteuer hinterlegen und auch den ein oder anderen 100-er als Spende bezahlen...... Falls jemand einen kennt, bitte PN
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2. Liga, Hamburg ist dabei Gruß Marijan Geändert von El Bavario (03.05.2014 um 16:35 Uhr) |
#8
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Hi,Marijan
Ich glaube,da hast Du Dir eine Menge Ärger gekauft.Wenn derVorbesitzer Slowene ist und das Boot in HR steht,müßte es ja in einem Zollfreilager der Kat.E gestanden haben und dem Zoll gemeldet worden sein. 1.Frist mit 5% versäumt und ich glaube die 2.Frist um das Boot aus dem Zolllager zu nehmen ist auch schon vorbei.(31.3.2014???)Wenn da schon ein Verfahren anhängig ist,kostet Dich die MWST 25% vom jetzigen Wert und die Strafe ist genauso hoch,also insgesamt 50% plus Zoll.Warum ver- kauft er gerade jetzt zu Saisonbeginn?Angst vor Kontrollen?Auch wenn Du bis Deutschland durchkommst,werden die in Deutschland bei der Meldung nicht fragen,warum nicht in Kroatien versteuert,da ja Eu,kann Dir passieren,daß sie Dich nach Kroatien wegen der Begleichung verweisen,da MWST in dem Land zu entrichten ist,in dem man in die Eu einreist.Da Kroatien seit vorigem Jahr zur Eu gehört,das Boot nicht versteuert und verzollt war und zu dem Zeitpunkt in HR war,(1.Land) müsste alles dort erledigt werden. Entschuldige,sind nur so Gedanken von mir. Gruß Gitti |
#9
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Moin Gitti,
Noch habe ich nichts gekauft!! Habe mir wie gesagt, das Boot angeschaut, da wir in Istrien an Ostern im Welness Urlaub waren.....Aber mehr als die 25 plus 1,7 auf die Schwacke Liste dürften es nicht sein...... Ich werde mich gleich Morgen beim Zoll erkundigen......
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2. Liga, Hamburg ist dabei Gruß Marijan |
#10
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Hi Marijan.......das Booterl riecht nach Stress...lächl....es hilft nix....am Besten ist, du gehst zu deinem zuständigen Zollamt und fragst einfach....im Kopf kannst sicher 25-30% vom Bootswert abziehen, soviel wird Dich Prozedur und Nerven kosten....glaub dem Bootsverkäufer nix....Papiere her und ab zum Zoll....erst dann den Kaufvertrag schreiben....
liebe Grüsse Bernhard |
#11
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Moin Bernhard, ja, genau so werde ich es machen!
Aber Fakt ist doch: Hier im link sauber dargestellt http://www.segelverband.at/sites/def...n_kroatien.pdf Ich weiss nur nicht, ob der deutsche Zoll hier vor Ort eine 100 % korrekte Antwort geben kann! Denn das Boot steht ja im Moment in Istrien unter Zollverschluss in der Marina und wird mit Sicherheit erst freigegeben, wenn ich zu einem das Transit T1 Formular abgestempelt bekomme. Danach habe ich meines wissen 6 Tage Zeit, um hier in D die 19 plus 1,7 % Mwst. Auf den Rechnungsbetrag zu bezahlen. Dies muss ich prüfen lassen. zudem auch, ob ich als Privatperson überhaupt dieses Formular erhalte, wenn auch hier schon viele geschrieben haben, JA!!! Glumpo scheint hier richtig fit zu sein, mal schauen, vllt. Meldet Er sich ja auch noch zu Wort......
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2. Liga, Hamburg ist dabei Gruß Marijan |
#12
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Für ein T1 wirst eine Spedition brauchen.normalerweise macht man das an der Grenze beim ersten Eintritt in die EU, da Kroatien jetzt in der EU ist musst Dich erkundigen wie es in diesem Fall abläuft, da wird auch geklärt in welchem Zollstatus sich das Boot befindet....entweder liegt es in einem Zolllager....oder es ist eigentlich illegal in der EU....was immer das rechtlich auch bedeutet..erkundigt Dich da ganz genau bei Zoll und Spedition....ist heikel...aber es gibt so viele schöne Boote im Internet....warum muss es dieses sein, warum tust du Dir das an......ich würde mit dem Verkäufer einen Preis ausmachen und er soll es versteuern...ich würde nur mit korrekten Papieren kaufen, sonst soll er sich das Boot behalten.....liebe Grüsse Bernhard
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#13
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Naja! Fakt ist, der Preis passt! Selbst bei 25 % Steuer und 1,7 % Zoll
Daher mache ich mir hier keine Gedanken! Lediglich der saubere Weg, diesen Kauf abzuschliessen ist für mich primär zu erkunden. Laut Sea Help und ADAC wurde die Frist der Mwst. Bis zum 31.12.2014 verlängert...
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2. Liga, Hamburg ist dabei Gruß Marijan |
#14
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Marijan das bekommen wir schon sauber raus.
T2l Stellt der Zoll aus nicht ne Spedition 144. FERSPED PULA, d.o.o. MB 3781976, EV-Pula, 0043/2002, k lasa: 331-07/02-01/89 da haben wir schonmal ne Spedition die in HR Verzollen kann alles andere sehe ich garnicht so eng. Gibt halt nen Maraton
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Gruß Sven
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#15
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T2L-Formular:
Beantragung des T2L-Formulars bei einem deutschen Zollamt. Bei diesem Formular handelt es sich um ein Versandpapier, das den Gemeinschaftscharakter des ausgeführten Bootes bestätigt und nachträglich ausgestellt werden kann. Wichtig: Das Zollamt muss zwingend den Vermerk “nachträglich ausgestellt” im Dokument eintragen. Bei Vorlage des T2L-Formulars wird in Kroatien keine Zollgebühr erhoben.
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Gruß Sven |
#16
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Zitat:
Soll heisen keine gezahlte Mwst.
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Gruß Sven
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#17
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Für betroffene Eigner, deren Boote noch nicht im freien Warenverkehr der EU sind, bestehen nach Information des kroatischen Finanzministeriums und der Handelskammer in Kroatien 3 Möglichkeiten zur Überführung:
1. Überführung in den freien Warenverkehr Für das Boot müssen Einfuhrumsatzsteuer und ggf. der Einfuhrzoll beim zuständigen Zollamt entrichtet werden. Der Einfuhrzoll kann entfallen, wenn wie oben beschrieben, der Bootsbesitzer nachweisen kann, dass die Steuer bereits berechnet und in einem EU-Mitgliedsstaat bezahlt wurde. 2. Überführung in einen EU-Mitgliedsstaat im Transitverfahren T1 Wurde für das Boot weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer/Mehrwertsteuer entrichtet, muss dieses im Transitverfahren T1 überführt werden. Wenn das Boot dann innerhalb der EU verbleiben soll, erfolgt die Zollabfertigung in dem Mitgliedsstaat der EU, in den das Boot überführt wird. Da die Abwicklung des Zoll- bzw. Transitverfahrens auf elektronischem Wege erfolgen muss und das Ausfüllen der Formulare für Laien schwierig ist, wird empfohlen, für die Ausfertigung der notwendigen Papiere eine Spedition zu beauftragen. 3. Ausführung aus der EU – hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Zollbehörden! Auch Eigner, deren Wasserfahrzeuge sich zum Zeitpunkt des Beitritts im Verfahren der vorläufigen Einfuhr in Kroatien befanden und den Status der EU-Gemeinschaftsware haben, müssen laut Handelskammer 2013 durch eine Zoll-Einfuhrdeklaration bis zum 31.3.2014 eine freie Inverkehrssetzung erwirken. Weitere Hinweise liefern auch die Fallbeispiele der Informationsunterlage der Europäischen Kommission TAXUD/A2/SPE/2013/058-DE, S. 24 ff., deutsche Fassung. Bei Dir also Punkt 2
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Gruß Sven |
#18
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Schon seit Jahren bekannt um in die Eu zu kommen und wurde auch angewendet, wobei dann immer etwas Restrisiko bleibt,
aber was soll es, das ganze Leben ist schon ein Risiko, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
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