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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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zul. Anhängerlast
sorry,
ist bestimmt schön öfters drüber gesprochen worden.............. gibt es ne Toleranz-Grenze bei überschreiten der zul. Anhängerlast ? Kann man jeden Wagen "auflasten" oder wie das heißt?
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#2
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Benutz mal die Suchfunktion oder Google:wink?
Ja es gibt ne Toleranz die ist aber in Ö z.B. niedriger als in D. In Ö darfst Du glaube ich bis 2% weiter fahren, in D wenn sich mit der Reform nichts geändert hat gibt's ab 5% Punkte und ab 10% bleibst Du stehen. Alle Angaben ohne Gewähr Auflasten ist Fahrzeugabhängig und geht nicht immer. Es gibt Firmen die sich darauf spezialisiert haben oder über den Hersteller.
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#3
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In D gibts oder gabs, (Reform?) bei Anhängern bis 2000 Kilo zul. GG ab 20% Überlast Punkte.
Bei Anhängern, zu. GG über 2000 Kilo schon ab 5% drüber. Willy |
#4
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Zitat:
aktueller Fall im Bekanntenkreis. Fahrzeug = Touareg Trailer = Tadem 3000kg z.GG Trailer mit Boot gewogen von der Rennleitung mit 3190kg = sofort stehen bleiben, Trailer samt Boot musste per Transporter weiter transportiert werden, 800€ Trinkgeld, 3 Punkte(altes System) und 4 Wochen Lappen weg passiert in Deutschland, Nähe Köln soviel zu Thema Toleranzen
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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#5
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In Deutschland gibt es keine tolerierte Überschreitung des ZGG !
Wenn bei einer Kontrolle ein Polizist eine leichte Überlastung toleriert, dann gechieht das nach eigenem Ermessen. Eine zul. prozentuale Überlastung gibt es nicht.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#6
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Zitat:
Richtig, es gibt einen Ermessensspielraum bei dem Polizisten; richtig, es gibt keine zulässige prozentuale Überlastung - heißt, auch bei 1% drüber kann die Weiterfahrt untersagt werden! Aber: Für die Bemessung des Bußgeldes, Punkte, Führerscheinentzug, etc. spielt der Grad der Überlastung schon ein wichtige Rolle! Ich kann aber leider die aktuellen "Zahlen" im Moment nicht nennen...
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Gruß Berni
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#7
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warum wird es dann von einigen hier gebetsmühlenartig gepostet?
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#8
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Zitat:
Ein Bussgeld gibt es erst ab 2% Überladung bei Anh. über 2000kg. PKW und Anhänger bis 2000kg zGg.= bis 5% keine Bussgeld, 5-10% 10 € Bussgeld.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#9
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Lt. aktuellen Bußgeldkatalog, - habe ich folgendes gefunden:
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#10
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Zitat:
Hallo Dirk, werde doch mal etwas konkreter. Welches Zugfahrzeug soll wie viel ziehen?
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Gruß Mario I don`t drive fast, I only fly deep |
#11
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Hm,
also wenn bei 1 % Überladung schon die Weiterfahrt untersagt werden kann, dann dürfte in Deutschland kein beladener Anhänger mehr fahren. 1% ist schon die Wiege-Toleranz aller Waagen. Da kann was nicht stimmen. Wenn diese Regelung stimmt, dann wundert es nicht, dass die Gerichte soviel zu tun haben.
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#12
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Zitat:
Er hat übrigens auch nicht nach dem Zzg vom Trailer gefragt sondern nach der Anhängelast Die Informationen stammen hier aus dem und einem Link zum Busgeldkatalog als ich mich vor knap 2 Jahren mit dem Thema befasst habe. |
#13
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ok,
der Wagen darf 2400kg ziehen Boot wiegt 2200 kg + ca. 400 Kg Trailer............... 1. riskieren und fahren, was kostet mich der Spaß...........oder 2. beim Hersteller fragen, ob Auflastung um 20% möglich ist.
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#14
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Zitat:
@Averna, damit bist du im Punktebereich. Ich würde versuchen umzuladen.... Willy |
#15
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Die Stützlast wird dem Zugfahrzeug zugerechnet. Also wenn der Trailer nicht am Limit ist kannst Du die noch abziehen.
Um was für ein Auto geht's denn?
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#16
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Weil die Menschen immer nur das glauben was sie hören wollen.
Mit der alten Klasse 3 Fahrerlaubnis hat man noch deutlich weniger Probleme als mit den aktuellen Führerscheinen - Da kann es ja sogar passieren daß man bei Überschreitung des zulässigen Gesamtzuggewichtes, also Auto plus Hänger, noch wegen Fahrens ohne FE belangt wird. Wenn ich von vorneherein wüsste daß mein Gespann überladen ist dann wäre ich gewiß nicht so blöd überhaupt erst damit loszufahren, aber ob man mit solchen Aktionen möglicherweise nicht nur sich sondern auch den Rest der Verkehrsteilnehmer gefährdet ist einigen Leuten ja offensichtlich egal.
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#17
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und wenn bei einem Unfall die Versicherung sagt, "der Versicherungsschutz ist erloschen da das Fahrzeug nicht mit den in der Zulassung stehenden Gewichten unterwegs war"?
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#18
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Dann ist die Arxxxkarte die du dann hast völlig zu Recht verteilt worden.
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#19
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Ja, ergibt sich aus der von Dieter schon eingestellten Liste des Bußgeldkatalogs.
Hier nochmal Daraus ergibt sich bis 2% keine Ahndung und somit der Toleranzbereich. Soweit mir bekannt, werden auch bei Brückenwaagen 1,8% Toleranz abgezogen. Nicht jeden, aber viele. Beim Hersteller anfragen, oder wenn dort erfolglos, gibt es Firmen, die Fzg über Gutachten auflasten. Zitat:
2) Berechnet man das Ganze nach der EU-Regelung, gibt nen gaaanz langen Thread hier, wird die Aufliegelast dem Zugfahrzeug zugerechnet. Hast du nun z.B. 100 kg Aufliegelast, dann nur noch 100 kg Übergewicht oder 4,17% und bist im Verwarngeldbereich. Vorausgesetzt, die Liste ist aktuell, wovon ich ausgehe, 1) € 80,- und 1 Pkt. 2) € 30,- ohne Pkt Zitat:
Oder dein Bekannter hat dir einiges nicht erzählt. Geschwindigkeitsübertretung, Überholen im Überholverbot, Mängel an Trailer und Bereifung usw.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#20
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Ich würde mir viel mehr Sorgen um die Breite machen, denn das ist das Maß,
was auch die Polizisten-Mietze vor Ort mit roten Fingernägeln messen kann....
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#21
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Von Überbreite hat er nicht geschrieben.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#22
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Ich weiß, ich kann ja lesen.
Ich wollte nur aussagen, dass ich mich vor der Rennleitung etwas sicherer fühle mit Dingen, die sie nicht ohne erheblichen Aufwand herausbekommen. Bootspapiere, wo das Gewicht eingetragen ist, damit die Ordnungsmacht nur Trailer und Boot zusammenzählen muß, hätte ich zufällig nicht dabei. Aber z.B. die Breite würde schneller auffallen und wäre auch vor Ort schnell messbar. Aber bei einem Boot von 2,2t ist man da eh meist noch im erlaubten Maß.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#23
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Die Arschkarte haben dann aber leider der oder die dritten die dadurch in Mitleidenschaft gezogen wurden und mangels Versicherungsschutz und Kapitaldecke des Verursachers niemals entschädigt werden.
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Gruß Christoph |
#24
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bei der Breite wurde mir gesagt,
dass diese - ca. 2.58 m - also + 8 cm von der Rennleitung akzeptiert würde............
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#25
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Da hilft nur nachmessen, mein Boot soll auch 2.59 m breit sein.
Gemessen haben wir 2.55m und alles ist gut.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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