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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 06.05.2014, 22:56
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Averna Averna ist offline
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Standard zul. Anhängerlast

sorry,

ist bestimmt schön öfters drüber gesprochen worden..............

gibt es ne Toleranz-Grenze bei überschreiten der zul. Anhängerlast ?


Kann man jeden Wagen "auflasten" oder wie das heißt?
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AVERNA - Dirk
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  #2  
Alt 06.05.2014, 23:00
RING18 RING18 ist offline
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Benutz mal die Suchfunktion oder Google:wink?

Ja es gibt ne Toleranz die ist aber in Ö z.B. niedriger als in D.

In Ö darfst Du glaube ich bis 2% weiter fahren, in D wenn sich mit der Reform nichts geändert hat gibt's ab 5% Punkte und ab 10% bleibst Du stehen.

Alle Angaben ohne Gewähr

Auflasten ist Fahrzeugabhängig und geht nicht immer. Es gibt Firmen die sich darauf spezialisiert haben oder über den Hersteller.
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  #3  
Alt 06.05.2014, 23:14
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Giligan Giligan ist offline
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In D gibts oder gabs, (Reform?) bei Anhängern bis 2000 Kilo zul. GG ab 20% Überlast Punkte.

Bei Anhängern, zu. GG über 2000 Kilo schon ab 5% drüber.

Willy
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  #4  
Alt 07.05.2014, 17:38
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Flieger Flieger ist offline
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Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
in D wenn sich mit der Reform nichts geändert hat gibt's ab 5% Punkte und ab 10% bleibst Du stehen.
woher stammen solche Aussagen?

aktueller Fall im Bekanntenkreis.
Fahrzeug = Touareg
Trailer = Tadem 3000kg z.GG
Trailer mit Boot gewogen von der Rennleitung mit 3190kg = sofort stehen bleiben, Trailer samt Boot musste per Transporter weiter transportiert werden,
800€ Trinkgeld, 3 Punkte(altes System) und 4 Wochen Lappen weg

passiert in Deutschland, Nähe Köln

soviel zu Thema Toleranzen
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Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #5  
Alt 07.05.2014, 17:48
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Fred Fred ist offline
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In Deutschland gibt es keine tolerierte Überschreitung des ZGG !
Wenn bei einer Kontrolle ein Polizist eine leichte Überlastung toleriert, dann gechieht das nach eigenem Ermessen. Eine zul. prozentuale Überlastung gibt es nicht.
__________________
Gruß Fred
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  #6  
Alt 07.05.2014, 18:00
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Berni Berni ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
In Deutschland gibt es keine tolerierte Überschreitung des ZGG !
Wenn bei einer Kontrolle ein Polizist eine leichte Überlastung toleriert, dann gechieht das nach eigenem Ermessen. Eine zul. prozentuale Überlastung gibt es nicht.
Stimmt nicht ganz!

Richtig, es gibt einen Ermessensspielraum bei dem Polizisten; richtig, es gibt keine zulässige prozentuale Überlastung - heißt, auch bei 1% drüber kann die Weiterfahrt untersagt werden! Aber: Für die Bemessung des Bußgeldes, Punkte, Führerscheinentzug, etc. spielt der Grad der Überlastung schon ein wichtige Rolle! Ich kann aber leider die aktuellen "Zahlen" im Moment nicht nennen...
__________________


Gruß

Berni
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  #7  
Alt 07.05.2014, 18:01
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Flieger Flieger ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
In Deutschland gibt es keine tolerierte Überschreitung des ZGG !
warum wird es dann von einigen hier gebetsmühlenartig gepostet?
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #8  
Alt 07.05.2014, 18:21
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Nille72 Nille72 ist offline
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
woher stammen solche Aussagen?

aktueller Fall im Bekanntenkreis.
Fahrzeug = Touareg
Trailer = Tadem 3000kg z.GG
Trailer mit Boot gewogen von der Rennleitung mit 3190kg = sofort stehen bleiben, Trailer samt Boot musste per Transporter weiter transportiert werden,
800€ Trinkgeld, 3 Punkte(altes System) und 4 Wochen Lappen weg

passiert in Deutschland, Nähe Köln

soviel zu Thema Toleranzen
Da muss aber noch was anderes passiert sein. Überladung bei Anh. über 2000kg von 5 bis 10% kostet 80 € und es gibt kein Regel-Fahrverbot nach Bussgeldkatalog 2013, wohl aber einen Punkt (alt).

Ein Bussgeld gibt es erst ab 2% Überladung bei Anh. über 2000kg. PKW und Anhänger bis 2000kg zGg.= bis 5% keine Bussgeld, 5-10% 10 € Bussgeld.
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #9  
Alt 07.05.2014, 18:41
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dieter dieter ist offline
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Lt. aktuellen Bußgeldkatalog, - habe ich folgendes gefunden:

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Zwischenablage-2.jpg
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ID:	535309   Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Zwischenablage-4.jpg
Hits:	184
Größe:	13,9 KB
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #10  
Alt 07.05.2014, 19:22
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Mr444 Mr444 ist offline
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Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen
sorry,

ist bestimmt schön öfters drüber gesprochen worden..............

gibt es ne Toleranz-Grenze bei überschreiten der zul. Anhängerlast ?


Kann man jeden Wagen "auflasten" oder wie das heißt?

Hallo Dirk,

werde doch mal etwas konkreter.
Welches Zugfahrzeug soll wie viel ziehen?
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Gruß Mario

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  #11  
Alt 07.05.2014, 19:44
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Hm,

also wenn bei 1 % Überladung schon die Weiterfahrt untersagt werden kann, dann dürfte in Deutschland kein beladener Anhänger mehr fahren.

1% ist schon die Wiege-Toleranz aller Waagen. Da kann was nicht stimmen. Wenn diese Regelung stimmt, dann wundert es nicht, dass die Gerichte soviel zu tun haben.
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Viele Grüße, Marcus

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  #12  
Alt 07.05.2014, 19:50
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
woher stammen solche Aussagen?

aktueller Fall im Bekanntenkreis.
Fahrzeug = Touareg
Trailer = Tadem 3000kg z.GG
Trailer mit Boot gewogen von der Rennleitung mit 3190kg = sofort stehen bleiben, Trailer samt Boot musste per Transporter weiter transportiert werden,
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passiert in Deutschland, Nähe Köln

soviel zu Thema Toleranzen

Er hat übrigens auch nicht nach dem Zzg vom Trailer gefragt sondern nach der Anhängelast

Die Informationen stammen hier aus dem und einem Link zum Busgeldkatalog als ich mich vor knap 2 Jahren mit dem Thema befasst habe.
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  #13  
Alt 07.05.2014, 21:08
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ok,

der Wagen darf 2400kg ziehen

Boot wiegt 2200 kg + ca. 400 Kg Trailer...............

1. riskieren und fahren, was kostet mich der Spaß...........oder

2. beim Hersteller fragen, ob Auflastung um 20% möglich ist.
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  #14  
Alt 07.05.2014, 21:17
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
woher stammen solche Aussagen?

aktueller Fall im Bekanntenkreis.
Fahrzeug = Touareg
Trailer = Tadem 3000kg z.GG
Trailer mit Boot gewogen von der Rennleitung mit 3190kg = sofort stehen bleiben, Trailer samt Boot musste per Transporter weiter transportiert werden,
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passiert in Deutschland, Nähe Köln

soviel zu Thema Toleranzen
Passt doch so, wie ich schrieb. Mehr als 5% bei Anhängern über 2000kg. Steht ja auch so in der Tabelle, siehe Link weiter unten.


@Averna,

damit bist du im Punktebereich. Ich würde versuchen umzuladen....

Willy
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  #15  
Alt 07.05.2014, 21:17
RING18 RING18 ist offline
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Die Stützlast wird dem Zugfahrzeug zugerechnet. Also wenn der Trailer nicht am Limit ist kannst Du die noch abziehen.

Um was für ein Auto geht's denn?
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  #16  
Alt 07.05.2014, 22:03
Salty Dog Salty Dog ist offline
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
warum wird es dann von einigen hier gebetsmühlenartig gepostet?
Weil die Menschen immer nur das glauben was sie hören wollen.

Mit der alten Klasse 3 Fahrerlaubnis hat man noch deutlich weniger Probleme als mit den aktuellen Führerscheinen - Da kann es ja sogar passieren daß man bei Überschreitung des zulässigen Gesamtzuggewichtes, also Auto plus Hänger, noch wegen Fahrens ohne FE belangt wird.

Wenn ich von vorneherein wüsste daß mein Gespann überladen ist dann wäre ich gewiß nicht so blöd überhaupt erst damit loszufahren, aber ob man mit solchen Aktionen möglicherweise nicht nur sich sondern auch den Rest der Verkehrsteilnehmer gefährdet ist einigen Leuten ja offensichtlich egal.
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  #17  
Alt 07.05.2014, 22:46
comet 11 plus comet 11 plus ist offline
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und wenn bei einem Unfall die Versicherung sagt, "der Versicherungsschutz ist erloschen da das Fahrzeug nicht mit den in der Zulassung stehenden Gewichten unterwegs war"?
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  #18  
Alt 07.05.2014, 22:57
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Hickory Roots Hickory Roots ist offline
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Zitat:
Zitat von comet 11 plus Beitrag anzeigen
und wenn bei einem Unfall die Versicherung sagt, "der Versicherungsschutz ist erloschen da das Fahrzeug nicht mit den in der Zulassung stehenden Gewichten unterwegs war"?
Dann ist die Arxxxkarte die du dann hast völlig zu Recht verteilt worden.
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  #19  
Alt 08.05.2014, 00:59
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen
gibt es ne Toleranz-Grenze bei überschreiten der zul. Anhängerlast ?
Ja, ergibt sich aus der von Dieter schon eingestellten Liste des Bußgeldkatalogs.

Hier nochmal



Daraus ergibt sich

bis 2% keine Ahndung und somit der Toleranzbereich.

Soweit mir bekannt, werden auch bei Brückenwaagen 1,8% Toleranz abgezogen.



Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen
Kann man jeden Wagen "auflasten" oder wie das heißt?
Nicht jeden, aber viele. Beim Hersteller anfragen, oder wenn dort erfolglos, gibt es Firmen, die Fzg über Gutachten auflasten.

Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen
der Wagen darf 2400kg ziehen
Boot wiegt 2200 kg + ca. 400 Kg Trailer...............
1) Damit wärest du dann bei 200 kg oder 8,33% Übergewicht und bist im Bußgeldbereich.

2) Berechnet man das Ganze nach der EU-Regelung, gibt nen gaaanz langen Thread hier, wird die Aufliegelast dem Zugfahrzeug zugerechnet.

Hast du nun z.B. 100 kg Aufliegelast, dann nur noch 100 kg Übergewicht oder 4,17% und bist im Verwarngeldbereich.


Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen

1. riskieren und fahren, was kostet mich der Spaß
Vorausgesetzt, die Liste ist aktuell, wovon ich ausgehe,

1) € 80,- und 1 Pkt.

2) € 30,- ohne Pkt

Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
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Das gehört aber eher in den Bereich "Märchenstunde."

Oder dein Bekannter hat dir einiges nicht erzählt.

Geschwindigkeitsübertretung, Überholen im Überholverbot, Mängel an Trailer und Bereifung usw.
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Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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  #20  
Alt 08.05.2014, 01:20
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Ich würde mir viel mehr Sorgen um die Breite machen, denn das ist das Maß,
was auch die Polizisten-Mietze vor Ort mit roten Fingernägeln messen kann....
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Akki

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  #21  
Alt 08.05.2014, 01:30
herrmic herrmic ist offline
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Von Überbreite hat er nicht geschrieben.
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NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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  #22  
Alt 08.05.2014, 02:45
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Von Überbreite hat er nicht geschrieben.
Ich weiß, ich kann ja lesen.

Ich wollte nur aussagen, dass ich mich vor der Rennleitung etwas
sicherer fühle mit Dingen, die sie nicht ohne erheblichen Aufwand
herausbekommen. Bootspapiere, wo das Gewicht eingetragen ist,
damit die Ordnungsmacht nur Trailer und Boot zusammenzählen
muß, hätte ich zufällig nicht dabei.

Aber z.B. die Breite würde schneller auffallen und wäre auch vor
Ort schnell messbar. Aber bei einem Boot von 2,2t ist man da eh
meist noch im erlaubten Maß.
__________________
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Akki

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  #23  
Alt 08.05.2014, 05:42
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She's_a_Lady She's_a_Lady ist offline
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Die Arschkarte haben dann aber leider der oder die dritten die dadurch in Mitleidenschaft gezogen wurden und mangels Versicherungsschutz und Kapitaldecke des Verursachers niemals entschädigt werden.

Zitat:
Zitat von mk-motorenteile Beitrag anzeigen
Dann ist die Arxxxkarte die du dann hast völlig zu Recht verteilt worden.
__________________
Gruß
Christoph
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  #24  
Alt 08.05.2014, 06:35
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Averna Averna ist offline
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bei der Breite wurde mir gesagt,

dass diese - ca. 2.58 m - also + 8 cm von der Rennleitung akzeptiert würde............
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AVERNA - Dirk
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GRÖMITZ
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  #25  
Alt 08.05.2014, 07:17
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Stephan123 Stephan123 ist gerade online
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Da hilft nur nachmessen, mein Boot soll auch 2.59 m breit sein.
Gemessen haben wir 2.55m und alles ist gut.
__________________
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