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  #1  
Alt 12.05.2014, 17:27
GPS GPS ist offline
Captain
 
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Standard Strafzettel aus dem Ausland- bezahlen oder nicht?

http://www.sozial-krankenkassen-gesu...en-oder-nicht/

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„Gerade, weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen.“
Ernst Ferstl
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  #2  
Alt 12.05.2014, 17:40
Benutzerbild von Robert67
Robert67 Robert67 ist offline
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Na und?

Wenn du Mist gemacht hast, dann steh auch gerade dafür.
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Gruss
Robert
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  #3  
Alt 12.05.2014, 22:34
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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da müßte man doch leicht gegen an gehen können, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen haftet bei uns nicht der Halter, sondern der Fahrer
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #4  
Alt 12.05.2014, 22:43
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blondini blondini ist offline
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haltet Euch einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzung und verstopft hier nicht den Äther
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #5  
Alt 12.05.2014, 22:58
Vilm Vilm ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
da müßte man doch leicht gegen an gehen können, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen haftet bei uns nicht der Halter, sondern der Fahrer
Ich glaube auch in Frankreich, wie in den Niederlanden gibt es die Halterhaftung
wenn der Fahrer nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.
Die Niederlande treiben gnadenlos (POLIZEI/Staatsanwaltschaft) ein und wenn man nicht zahlt kann man
bei der erneuten Einreise Probleme bekommen.
Mfg
Vilm
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  #6  
Alt 13.05.2014, 07:00
Benutzerbild von Beluroe
Beluroe Beluroe ist offline
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Beluroe eine Nachricht über Yahoo! schicken
Standard Strafzettel

Moin miteinanner,

zahlen muß man doch- spätestens bei erneuter Einreise- ausserdem gibt es die sogenannte "Amtshilfe"- keine Angst- das Geld wird abgeholt.

Und wie schon angemerkt, wenn man sich an die Regeln hält, muß man ja nix zahlen. Ansonsten steht man für seinen gemachten Fehler ein und diskutiert nicht herum.

Gruß Bernhard
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The rest is silence.
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  #7  
Alt 13.05.2014, 07:22
lancelot65 lancelot65 ist offline
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Guten Morgen,

1) Ich finde es doof einen Link einzusetzten und selber nix zu schreiben! Wenn man keine Lust zu tippen hat, sollte man nicht teilnehmen bzw. seinem Unmut keine Luft in einem Forum machen!

2) Wenn man einen Fehler gemacht hat, sollte man dafür geradestehen, egal wann, egal wo! Dieses ewige "dagegen angehen" verstopft nur unsere Gerichte für wirklich wichtige Fälle.

3) When in Rome, do like the Romans so! - Wer das nicht beherzigen will oder kann, der sollte in seinem eigenen Umkreis bleiben!
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  #8  
Alt 13.05.2014, 07:25
klausim klausim ist offline
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ich diskutiere schon rum.......in Holland gibt es die Halterhaftung.
Aber die gibt es in Deutschland nicht und wird daher schwer zu vollstrecken.
Lästig sind die Anwälter der Holländer ( Büro aus Frankfurt ) aber schon
Auch nach der Einreise in Holland wird weder der Fahrer belangt, noch wird das Auto eingezogen!
Die Holländer kennen auch keine Bindestriche im Kennzeichen!
Hat man beispielsweise ein Kennzeichen DO-M kann es auch das Kennzeichen D-OM gewesen sein

In Frankreich kenne ich es bislang nicht, die Knöllchen nachgesendet zu bekommen. Auch hier werden es die Franzosen schwer haben, ihr Geld zu bekommen.
Wird man als Ausländer allerdings in Frankreich erwischt...auwaia
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Gruß
Klaus
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  #9  
Alt 13.05.2014, 08:01
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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Ich frage mich, wie man auf das schmale Brett kommt, dass im Ausland deutsches Recht zur Anwendung kommt???
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #10  
Alt 13.05.2014, 08:26
GPS GPS ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich frage mich, wie man auf das schmale Brett kommt, dass im Ausland deutsches Recht zur Anwendung kommt???
Die EU machts Möglich, so auch in Kroatien wie zu lesen war.
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„Gerade, weil wir alle in einem Boot sitzen, sollten wir heilfroh darüber sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen.“
Ernst Ferstl
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  #11  
Alt 13.05.2014, 08:32
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich frage mich, wie man auf das schmale Brett kommt, dass im Ausland deutsches Recht zur Anwendung kommt???
Im Ausland nicht, aber wenn deutsche Behörden im Wege der Amtshilfe Beträge eintreiben sollen, gibt es halt einige Einschränkungen.

Gruß

Volker
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  #12  
Alt 13.05.2014, 09:58
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Im Ausland nicht, aber wenn deutsche Behörden im Wege der Amtshilfe Beträge eintreiben sollen, gibt es halt einige Einschränkungen.

Gruß

Volker
So ist es - ausländisches Recht ersetzt nicht deutsches Recht.
So ist das auch z.B. mit österr. Halterhaftung. Sofern ein Familienmitglied den Verstoß begangen hat kann man als Halter von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsrecht

http://dejure.org/gesetze/StPO/52.html

Allerdings kann man auf die schwarze Liste kommen und bei einer Kontrolle im betreffenden Land kann es dann recht teuer werden.

Ob man davon Gebrauch macht muss jeder für sich entscheiden, bei geringen Bußen sollte man besser in sich gehen und zahlen ....
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #13  
Alt 13.05.2014, 10:17
klausim klausim ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ich frage mich, wie man auf das schmale Brett kommt, dass im Ausland deutsches Recht zur Anwendung kommt???
auf das schmale Brett komme ich nicht....aber die Forderung wird in Deutschland gestellt.
Deswegen heißt es auch: Strafzettel aus dem Ausland zahlen..
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Gruß
Klaus
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  #14  
Alt 13.05.2014, 10:45
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von klausim Beitrag anzeigen
Deswegen heißt es auch: Strafzettel aus dem Ausland zahlen..
Nicht unbedingt - ich habe das in #12 beschrieben .....
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Gruß Fred
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  #15  
Alt 13.05.2014, 10:47
Benutzerbild von RobG_NL
RobG_NL RobG_NL ist offline
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Zitat:
Zitat von klausim Beitrag anzeigen
Die Holländer kennen auch keine Bindestriche im Kennzeichen!
Haben wir ja doch!
Zitat:
Zitat von klausim Beitrag anzeigen
Hat man beispielsweise ein Kennzeichen DO-M kann es auch das Kennzeichen D-OM gewesen sein
Nein, ist unmoglich denn A,E,I,O,U,Y wirden seit Jarhzehnten nicht genutzt fur PKW, nur die O wird fur Sattelschlepanhanger genutz.
Alles um dat entstehen von Worte wie D-OM, DO-M.. zu vorbeugen.
DOM ist "dumm" in Hollandisch ...
Auf D Kennzeichen sehen "wir" viele Worte die mann normal nicht spricht.....
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Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #16  
Alt 13.05.2014, 10:56
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Haben wir ja doch!

Nein, ist unmoglich denn A,E,I,O,U,Y wirden seit Jarhzehnten nicht genutzt fur PKW, nur die O wird fur Sattelschlepanhanger genutz.
Alles um dat entstehen von Worte wie D-OM, DO-M.. zu vorbeugen.
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die Buchstaben gibt es mittlerweile für PKW da nach der Umstellung auf unverwechselbare Buchstabe das O von der 0 klar zu unterscheiden ist.

auch die anderen Unterscheidungsmerkmale sind nun eindeutig.

Das Märchen mit dem Bindestrich hält sich übrigens seit Jahren. Auch das man dafür einen Strafzettel bekommen soll da in den zulassungspaieren kein kein Bindestrich ist (oder war es umgekehrt). Das ist ein Hoax der seit jahren durch die Internetwelt geistert.

Was fakt ist, ist das in benachbarten Staaten die Halterhaftung gilt, bei uns aber nicht. Daher sind Strafzettel bei denen von hinten photographiert wurde, oder Parkvergehen bei uns kaum durchsetzbar.
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Gruß Volker
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  #17  
Alt 13.05.2014, 11:07
klausim klausim ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die Buchstaben gibt es mittlerweile für PKW da nach der Umstellung auf unverwechselbare Buchstabe das O von der 0 klar zu unterscheiden ist.


Das Märchen mit dem Bindestrich hält sich übrigens seit Jahren. Parkvergehen bei
Das "Märchen" ist bei mir wahr geworden!
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Klaus
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  #18  
Alt 13.05.2014, 11:10
klausim klausim ist offline
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Haben wir ja doch!

Nein, ist unmoglich denn A,E,I,O,U,Y wirden seit Jarhzehnten nicht genutzt fur PKW, nur die O wird fur Sattelschlepanhanger genutz.
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Wir reden hier aber von deutschen Nummernschildern und nicht von Holländischen! Ich habe das Nummernschild DO- M.....und keinen Sattelschlepper
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  #19  
Alt 13.05.2014, 11:10
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Zitat:
Zitat von klausim Beitrag anzeigen
Das "Märchen" ist bei mir wahr geworden!
Du hast also einen Strafzettel bekommen weil dein Fahrzeugschein vom Kennzeichen abweicht (Bindestrich vorhanden bzw. nichtvorhanden)?
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Gruß Volker
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  #20  
Alt 13.05.2014, 11:39
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Haben wir ja doch!

Nein, ist unmoglich denn A,E,I,O,U,Y wirden seit Jarhzehnten nicht genutzt fur PKW, nur die O wird fur Sattelschlepanhanger genutz.
Alles um dat entstehen von Worte wie D-OM, DO-M.. zu vorbeugen.
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A,E,I,O,U,Y ist Quatsch. Früher gab es mal das Verbot von BIFOG in der Buchstabenkombination vor der Zahl. Aber auch die gibt es nicht mehr.
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(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #21  
Alt 13.05.2014, 13:17
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du hast also einen Strafzettel bekommen weil dein Fahrzeugschein vom Kennzeichen abweicht (Bindestrich vorhanden bzw. nichtvorhanden)?
nein,.....ich habe einen Zahlungsbefehl bekommen, weil ich angeblich ein Verkehrsraudi bin
Im Namen der Holländischen Königin, waren die ganz schön massiv
Eingestellt haben die Holländer, weil Sie das Nummernschild ( wohl wegen dem Bindestrich ) nicht identifizieren konnten. Frag mich jetzt aber bitte nicht, was der Düsseldorfer Halter gemacht hat.
...und ehe jetzt wieder jemand mit dem " schmalen Brett" ankommt....ich habe nach deutschem Recht nicht bezahlen müssen und das Verfahren wurde eingestellt
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  #22  
Alt 13.05.2014, 13:31
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Zitat:
Zitat von klausim Beitrag anzeigen
nein,.....ich habe einen Zahlungsbefehl bekommen, weil ich angeblich ein Verkehrsraudi bin
Im Namen der Holländischen Königin, waren die ganz schön massiv
Eingestellt haben die Holländer, weil Sie das Nummernschild ( wohl wegen dem Bindestrich ) nicht identifizieren konnten. Frag mich jetzt aber bitte nicht, was der Düsseldorfer Halter gemacht hat.
...und ehe jetzt wieder jemand mit dem " schmalen Brett" ankommt....ich habe nach deutschem Recht nicht bezahlen müssen und das Verfahren wurde eingestellt

Das meinte ich ja nicht mit dem märchen. Sondern das angeblich im ausland bemängelt wurde, das in manchen Fahrzeugscheinen das Kennzeichen mit Bindestrich steht aber das nummernschild ohne ausgeführt wird. Soll es angeblich zu Strafen gekommen sein. Was aber ein Hoax ist.
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  #23  
Alt 13.05.2014, 14:44
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Haben wir ja doch!

Nein, ist unmoglich denn A,E,I,O,U,Y wirden seit Jarhzehnten nicht genutzt fur PKW, nur die O wird fur Sattelschlepanhanger genutz.
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Auf D Kennzeichen sehen "wir" viele Worte die mann normal nicht spricht.....
Ich kann mit Fahrzeugen mit B, I, O oder U im Kennzeichen aufwarten.

Ich glaube auch nicht, dass die bayerischen Behörden gesteigerte Rücksicht auf niederländische Lesarten nehmen. Da reicht denen schon Berlin.
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Beste Grüße

John
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  #24  
Alt 13.05.2014, 14:50
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ich kann mit Fahrzeugen mit B, I, O oder U im Kennzeichen aufwarten.

Ich glaube auch nicht, dass die bayerischen Behörden gesteigerte Rücksicht auf niederländische Lesarten nehmen. Da reicht denen schon Berlin.
Bifog war bis glaub ich vor 10 Jahren nicht möglich. d.h. die Buchstaben waren nicht als letzter Buchstaben vor der Zahl möglich.

einfach wegen der verwechslungsgefahr.

B wurde leicht mit der 8 verwechselt usw.

Also ein Kennzeichen B-BB 888 wäre früher nicht möglich gewesen.

Vor ein paar jahren wurde die Schriftart bei Kennzeichen umgestellt und somit wurde BIFOG wieder möglich.
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  #25  
Alt 13.05.2014, 15:50
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ich kann mit Fahrzeugen mit B, I, O oder U im Kennzeichen aufwarten.

Ich glaube auch nicht, dass die bayerischen Behörden gesteigerte Rücksicht auf niederländische Lesarten nehmen. Da reicht denen schon Berlin.
Ich meinte die NL Kennzeichen, nicht die Deutsche

Wirr kennen denn auch kein Serien wie zb Frankfurt Flughafen (F-LY)
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Rob

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