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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Beleuchtung Bayliner 642, BSH Richtlinie?
Hey,
Würde gern einmal wissen, ob und wie Ihr die Positionslichter geändert habt oder nicht..? Das was ab Werk angebaut ist entspricht ja nicht den BSH Richtlinien. Gibt es Erfahrungen mit den Blau-weißen ? Achso...ich fahre Binnengewässer... Danke... |
#2
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Hey.......
wenn Du keinen Ärger haben willst, ändere es auf BSH! Alles andere ist Gesabbel! Gruß Ulli
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#3
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Naja , mit Ärger kann ich leben.... Mich würde interessieren was Ihr gemacht habt...wie man das bei einem neuen Boot macht und wie die Schupos reagieren?....
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#4
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.....das habe ich beschrieben. Was jeder Einzelne macht, ist wurscht. Wenn Dich die Waschpo schnappt zahlst Du, und das nicht wenig. Die Waschpos interessiert nicht, was 'die ' machen, Du zahlst, Ende der Durchsage. Wenn Du was anderes lesen möchtest, warte ab Aber: Et is wie et is.....
Gruß Ulli
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#5
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....hab's ja verstanden...((-:
Wann ist das falsche Licht denn Strafbar.... Auch am Tag wenn man kein Licht braucht, oder erst ab der Dämmerung, wenn ich theoretisch mit Licht fahren sollte ? |
#6
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Bei uns am Ijsselmeer interessiert das die Schupos nicht.....
Die Sicherheitsausrüstung ist hier gefragt
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Gruß Jörg ——————— Umweltfreundlich dank Bassantrieb. |
#7
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Zitat:
Gruß Ulli, u.a. auch Sportbootausbilder mit Erfahrung!
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#8
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Zitat:
siehe #7 Gruß Ulli
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#9
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Ich hatte ja schon einige Bays und Maxums, usw. in verschiedenen Größen und nur bei einer eine BSH-Beleuchtung, weil der Voreigner dies geändert hatte.
Auch meine derzeitige 212 hat keine. Hier auf dem Rhein hat es die Waschpo bisher nicht gestört (hier fahren die Meisten mit Original-AMI-Beleuchtung), auch nicht bei der Kontrolle. Allerdings fahre ich auch so gut wie nie mit Beleuchtung, da ich vorher schon wieder am Steg liege
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Viele Grüße Thomas
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#10
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Wer von euch würde an sein KfZ Anbauteile montieren (z.B. neue Felgen) ohne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)? Das ist ungefähr die vergleichbare Situation.
Bei einer Fahrzeugkontrolle ist es dann egal, ob Licht eingeschaltet ist oder nicht. Die verbaute Lichtanlage muss den BSH Richtlinien entsprechen und auch so gekennzeichnet sein. Gibt es tatsächlich Ami-Boote die vom Importeur nicht umgerüstet wurden? Unglaublich. Wie ist das dann mit der CE? |
#11
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Zitat:
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#12
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Hallo,
ich habe mich vor kurzem mit unserem Polizisten zu dem Thema Beleuchtung unterhalten. Die Bestimmungen haben sich etwas gelockert, jetzt sind auch viele Laternen mit Europazulassung (keine direkte BSH) erlaubt. Europazulassungen sind gleichzusetzten mit BSH. Ich weiss nicht mehr genau wo, aber entweder bei ELWIS oder auf der BSH-Homepage ist das beschrieben. Am Tage gibt es keine Strafe - nur zu Zeiten wo die Lichterführung erfoderlich ist - hier dann auch am Tag bei Sicht unter 1000m (Regen, Schnee, Nebel). am besten direkt mit der Polizei besprechen welche Laternen erlaubt sind und welche nicht. Hab ich auch so gemacht.
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Ahoi Fiete |
#13
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Vor Jahren hatte ich auf dem Rhein auch mal Ärger wegen meiner US-Beleuchtung auf meiner Bayliner 2650. War laut Entenpolizei auch nicht am Tag erlaubt: "Sie können lieber ohne Beleuchtung (am Tag) fahren, als mit der nicht zulässigen US-Beleuchtung!"
Heute würde ich das mal davon abhängig machen, ob Dein Boot eine CE-Zertifizierung hat. Die - falls vorhanden - besagt nämlich, dass es den europäischen Bauvorschriften in der entsprechenden CE-KLasse entspricht. Und zwar einschließlich Beleuchtung. Genauso gut müssten Leuchten akzeptiert werden, die selbst eine CE-Kennzeichnung haben. Hin und wieder bring Europa doch auch positive Dinge hervor! Ich denke, das hat auch Fiete mit seinem Beitrag gemeint. Gruss Gerd
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#14
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Aber hat die CE-Zertifizierung nicht nur zu sagen wo das Boot eingesetzt werden darf und mit wie vielen Personen man fahren darf...Also mein Boot ist Nagelneu, in Deutschland gekauft und mit CE.... Aber keine Beleuchtung nach BSH....ich habe aber auch absolut keinen Bock, das Boot mit diesen hässlichen BSH Dingern zu verschandeln.... Was ist nun richtig...?
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#15
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@Huebi...... Steht hier, weiß nur nicht ob der Quatsch noch gilt....
http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf |
#16
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Die Zeit der Duschkabinen ist zum Glück vorbei, es gibt mittlerweile wirklich schicke Dinger mit Zulassung (LED).
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#17
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War laut Entenpolizei auch nicht am Tag erlaubt: "Sie können lieber ohne Beleuchtung (am Tag) fahren, als mit der nicht zulässigen US-Beleuchtung!"
Kann mir kaum vorstellen das es wen (Polizei??) interessiert ob dein Licht (meinetwegen die schicken Amilampen), am Tage (kein Nebel!!) eingeschaltet sind oder abgeschraubt, also entfernt oder zugeklebt...*tztz Bin selbst häufiger des Nachts auf Mosel und Rhein nach gewissen Feuerwerken (Kirmes/Rhein in Flammen) mit 6-7m Sportboot unterwegs gewesen (nur mit Amibeleuchtung), Polizeiboote fuhren auch eine Menge rum, musste nie längsseits.. Über Tage aber ab und an mal kontrolliert, allerdings wollten sie nur Führerschein und ausreichende Schwimmwesten sehen.. Vielleicht fielen meine Lampen, aufgrund der zarten Größe, auch einfach nicht auf..;). Einen Gruß in die Runde. Gruß Andreas |
#18
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Zitat:
Es steht nirgendwo gesetzlich gültig geschrieben, daß ein Sportboot grundsätzlich mit Navigationslichtern ausgerüstet sein muß. Man findet Formulierungen wie: Wenn das Sportboot keine Navigationsbeleuchtung tragen kann, darf es bei unsichtigem Wetter oder nachts nicht fahren. Ich habe auch in den letzten 10 Jahren nirgends eine Vorschrift gefunden (und ich habe explizit danach gesucht!), die mir verbietet ungeprüfte Beleuchtungskörper (Unterwasserbeleuchtung, Scheinwerfer, Klolämpchen, ungeprüfte Navigationslämpchen etc.) an mein Boot zu montieren. Ich kann nur lesen, daß ich nachts oder bei unsichtigem Wetter nicht ohne Navigationsbeleuchtung fahren darf. Und die muß zugelassen sein, nach welchen Vorschriften, daß unterliegt einem ständigen EU-typischen Wandel, meine Lampen haben niederländische Zulassung, sollte ich die in Deutschland mal gebrauchen, habe ich die niederländischen Atteste ja dabei. Schaun mer mal.............
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#19
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Hallo,
Auszug BSH Homepage: Zulassungskennzeichen Vom BSH zugelassene Navigationslichter sind mit einer Baumusternummer (z. B. BSH/00/01/90) bzw. dem Steuerrad markiert. Die seit April 2010 für Berufsfahrzeuge erforderlichen Navigationslichter mit EU-Zulassung („Steuerrad“, siehe Schiffsausrüstungsrichtlinie) dürfen auch für Sportboote verwendet werden. Ein CE-Zeichen ersetzt die Zulassung nach den Kollisionsverhütungsregeln nicht! Die rechtlich vorgeschriebenen Zulassungen für Navigationsleuchten bezogen auf den Fahrbereich (auf See- und Binnenschifffahrtstraßen) und der Anwendung (als Sportboot oder Berufsschiff) sind in nachfolgender Tabelle zusammengestellt. Link: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...hter/index.jsp
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Ahoi Fiete |
#20
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In dem Fall zum Glück gibts es bei uns auf dem Hochrhein einen TÜV für Boote alle 3 Jahre. Die haben die Lichter nie beanstandet also darf ich bei uns auch damit fahren.
Zudem denke ich auch, dass die CE Zulassung gelten müsste. Kann das jemand mit Sicherheit bestätigen?
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#21
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Zitat:
Als Verbraucher in der EU muss und darf ich mich insofern auch darauf verlassen, dass auch die Beleuchtung den in der EU gültigen Normen und Vorschriften entspricht. Wo kämen wir denn hin, wenn ich mir bei einem neuen, in Deutschland gekauften US-Import-Auto, beispielsweise bei einem Chevrolet oder Ford (US) erst einmal andere, neue Lampen und Blinker einbauen müsste, bevor ich es zulassen und auf deutschen Straßen benutzen kann. Das kann und darf nach meinem Rechtsverständnis bei legal und offiziell importierten Booten mit CE-Konfirmitätserklärung nicht anders sein. Sollte das BSH Einwände gegen deren serienmäßige Beleuchtung haben, müsste es sich mit dem "In Verkehr Bringer" in Verbindung setzen bzw. die CE-Bauvorschrift ändern (lassen). Ich würde es heute - Dank Rechtsschutz-Versicherung - auf eine Anzeige und ggf. auch auf ein Verfahren ankommen lassen. Nicht jede, nationale Behörde ist heute unbedingt im Recht - wenn es um EU-Recht geht. Gruss Gerd Geändert von Gerd-RS (21.05.2014 um 18:27 Uhr)
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#22
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Am besten man prüft das anhand der Verordnungen selbst nach: Vom BSH wird als Rechtsgrundlage die Binnenschifffahrtsstraßenordnung angegeben, wo man den §3.02 findet. Darin werden Signalleuchten nach §7.05 des Anhangs II der Binnenschiffsuntersuchungsordnung verlangt, wo man wiederum einen Verweis auf die Schiffausrüstungsverordnung findet. Dort maßgeblich sein soll der §2 und darin die Definition 11, in der man tatsächlich den Hinweis auf das Steuerrad-Symbol findet. Hat also anscheinend alles seine Richtigkeit mit dem Verlangen der Wasserschutzpolizei. Ist aber zu kompliziert niedergeschrieben.
Geändert von 123 (21.05.2014 um 16:49 Uhr) |
#23
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Zitat:
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#24
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Für Sportboote kann ich auch keine Vorschriften finden!
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Gruß Tobias |
#25
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Beste Grüße John |
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