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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo gibt es auch einen Bußgeldkatalog für Vergehen auf dem Wasser? Ich habe schon das ganze I-Net durchsucht aber nichts gefunden. Mich würde mal interessieren was einen für Strafen erwarten wenn man mit einem zu großen Aussenborder unterwegs ist bzw. Der AB sogar so Optisch geändert wird das man hinten ne "15" drauf macht. Lg
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#2
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Läuft die Fragestellung auf "Fahren ohne Führerschein" hinaus ?
Ich schmeiß einfach mal ein Wort in den Raum "Versicherungsschutz". MfG Daniel |
#3
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![]() Zitat:
Mach am besten den Führerschein, da bist Du rechtlich auf der sicheren Seite und was man da so lernt kann auch nicht schaden.
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Gruß Jens ![]() Wasserfuhrpark---> Boote: Fletcher Arrowflyte 14 + Lodestar NSA 290 + Quicksilver 450 R Motoren: Suzuki DT65 + Yamaha 5BS + Yamaha 6DMH + Yamaha 50 DEOL Trailer: Neptun Navy, Wick Trailer Geändert von Jip (27.05.2014 um 12:18 Uhr) |
#4
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Wenn du mit einem 25 PS Motor erwischt wirst ohne Führerschein wirds richtig teuer. Fahren ohne Führerschein ist nicht billig.
Wenn du einen Führerschein hast ist es egal was du an dein Boot schraubst. Bei der Versicherung sollte der Motor auch gemeldet sein. Wnn was passiert ist kein Versicherungschutz vorhanden. einen Einheitlichen Busgeldkatalog gibts nicht. Abr hier im Forum war mal der von Brandenburg verlinkt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#5
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Naja, es ist eine OWI. Darauf steht ein Bußgeld, und im Wiederholungsfall ist die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges möglicherweise nicht gegeben -> ggfs MPU und Entzug des Auto-Führerscheins.
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#6
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Es gibt einen (einheitlichen) Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrtstraßen, allerdings nur gedruckt für ca. 32,- € - finde nur den Link nicht
![]() Bezüglich der Geschwindigkeitsübertretungen hier ein Auszug (ab Seite 97 - PDF-Seite 99). Der "Brandenburger" Bußgeldkatalog gilt auf den Brandenburger LANDES-Wasserstraßen, also nicht auf den Binnenschiffahrtstraßen im Land Brandenburg. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#7
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Hab es doch noch gefunden, das Ding heißt BVKatBin-See - Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtstraßen und kostet aktuell 62,65 Euronen.
Und hier noch die Änderungen von 2005 für 9,10 €. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#8
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An den Trööt-Eröffner: Sei mir bitte nicht Böse, aber was ich hier von Dir zwischen den Zeilen lese, ist sicherlich in der konsequenten Ausführung einer der Gründe, warum die Rennleitungen im In- und auch Ausland ein Auge auf uns Bootsfahrer werfen und ganz sicher auch oft "fündig" werden, und das zu Recht.
Es sollte in Deinem eigenen Interesse sein, gewisse Regeln zu verstehen und anzuwenden. Dazu gehört, wie oben schon völlig richtig ausgeführt wurde, das erlernen und erlangen eines gültigen Führerscheins. Oder sich eben mit den 15 PS zufrieden zu geben. Meine Güte... Wir kamen in der Vergangenheit (als der Schein noch unerreichbar schien) auch mit 5 PS zurecht. Wenn ich da schon 15 gehabt hätte... Ein Traum! Zitat:
Dann verhöker das Ding lieber und kauf Dir einen 15er und alles ist gut.
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Gruß Heinz, ![]() Geändert von jugofahrer (27.05.2014 um 17:46 Uhr) Grund: Ergänzung zu Motor |
#9
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In der Vergangenheit kamen wir auch ohne "Bootsführerschein" zurecht.
Der Schein trügt. Will heißen er täuscht Können vor. Aber dem Fragesteller würde ich trotzdem raten den offiziellen Schein zu machen. Solche Sachen werden halt (in der Konsequenz für einen arbeitenden und Steuer zahlenden Bürger) härter bestraft, als so mancher Diebstahl eines nicht arbeitenden Mitbürgers. Gruß Rolf |
#10
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![]() Zitat:
vor knapp 5 Jahre hast Du hier im Forum diese Frage gestellt, ich denke du wollte der Führerschein im Winter machen, nicht gemacht oder nicht geschafft?? ![]() Was soll dann erneut diese frage von heute???? ![]() Mache endlich der Führerschein dann darf du Fahren ![]()
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Gruß Albert ![]() |
#11
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Hallo,
in diesem Zusammenhang stelle ich mal eine Frage, die wir im Bekanntenkreis schon öfter diskutiert haben. Bisher aber ohne Ergebnis. Wie ist das eigentlich, wenn jemand wegen Bootfahren unter Alkohleinfluß den Führerschein verliert. Muß er dann auch den Autoführerschein abgeben? - und wie ist es umgekehrt, bie Alkoholfahrt mit dem Auto verliert er dann auch den Bootsführerschein? Ich denke, er ist in beiden Fällen beide Scheine los aber vielleicht weiß ja jemand mehr? Gruß Werner |
#12
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Ich habe meinen Bootsführerschein jetzt seit 1 Woche und es wurde im Unterricht auch erklärt das beide Scheine (Auto, Boot) bei Alkohol weg sind. Mit Boot unter Alkohol unterwegs kostet SBF und Autoführerschein.
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#13
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![]() Zitat:
Hallo http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell/?p=402 LG Andreas |
#14
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![]() Zitat:
![]() Ich frag mich manchmal was im Kopf einiger Leute so vor sich geht. ![]() Gruß Jörg
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#15
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Gruß Sascha
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#16
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Allein die Frage impliziert Vorsatz, und es ist ein Irrglaube, daß die Staatsanwaltschaft im Falle eines Falles nicht die Foren durchsuchen würde. Eine vorsätzliche Tat wird dann recht teuer und führt dann zur Prüfung auf die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Damit kann dann ggfs der Autoführerschein auch entzogen werden.
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#17
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Ich bin ja bestimmt kein Kind von Traurigkeit , aber hier bleibt mir kopfschüttelnd die Spucke weg. Die kriminelle Energie kennt anscheinend keine Grenzen...und dann noch rotzfrech in einem öffentlichen Forum, wo die ganze Welt mitlesen kann .
Dann fährt dir solch ein Typ noch in die Fuhre...mit Personenschaden...mag gar nicht weiterdenken... |
#18
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![]() Zitat:
Ich bin für absolute Meinungsfreiheit. Jeder sollte seine Meinung sagen dürfen. Auch wenn Andere diese als falsch oder dumm titulieren. Auch diesen Beitrag finde ich sehr dumm. Der Einsteller glaubt offensichtlich, daß die Wapo einen Aussenborder mit Aufdruck 15 nicht kontrolliert. Eher vielleicht sogar deswegen. Sehr gut ist, dass die meisten Beiträge darauf verweisen, dass solches Anliegen der gesamten Gemeinde der Bootsfahrer schadet. Gut, daß der eingestellte Threat von den Administratoren nicht gleich gelöscht wurde. Der Einsteller hätte die Meinungen zu seinem Anliegen nie gehört. Laßt uns auf dem Wasser "sauber" bleiben. Gruß Gerd
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#19
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Wer alkoholisiert am Ruder eines Bootes angetroffen wird, dem darf ein Gericht nicht den Boorsführerschein entziehen. Dieses richterliche Recht zum Entzug einer Fahrerlaubnis bezieht sich nur auf Alkoholdelikte im Strassenverkehr. Urteil des OLG Brandenburg (Az. 1 Ss 21/08) Weiters: Wird der Führer eines Motorboots volltrunken am Steuer seines Bootes erwischt, so darf ihm trotz allem nicht die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen werden. OLG Rostock (Az: 1Ss 95/08 I 49/08) Klingt komisch, is' aber so.... ![]() |
#20
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bei dieser Art von Fragestellung gehe ich davon aus, dass eine Versicherung mit Sicherheit nicht vorhanden ist
@denne22 zu dem angeblich verlorenen, weggezauberten, überlackierten oder sonstwie verschwundenen Typenschild sei dir gesagt, irgendwo am Motorblock ist die Seriennummer eingeschlagen oder eingegossen und die Herren in BlauWeiß sind nicht mit dem Klammersack gepudert, die wissen genau wo sie schauen müssen sollte diese Nummer auch "entfleucht" sein, kannst du dich mit Sicherheit auf eine angeregte Unterhaltung freuen
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]() |
#21
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Na, ich glaube, dass es dann in dieser Unterhaltung wohl um die Beschlagnahme des genannten Motors geht.
Darf man eigentlich bei solchen "Fragen" der WaschPo direkt nen Tip geben? |
#22
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Darf man nicht. Das wäre Anschwärzen und darauf stehen fünf Jahre Haft!!! Außerdem hat er ja nix gemacht! [emoji6] Sent from my iPhone using Tapatalk
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Carsten Werbefrei. 😜😜😜 |
#23
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Noch nicht............
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Gruß Sascha |
#24
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Carsten Werbefrei. 😜😜😜 |
#25
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Ratet mal warum der Proband lange mit dem Fahrrad fuhr?? Hier hat das Berufungsgericht den Angeklagten schön ausgetrickst.
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Es grüsst aus dem schönen Ruhrgebiet! Christian |
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