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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.05.2014, 12:02
denne22 denne22 ist offline
Cadet
 
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Standard Bußgeldkatalog für Boote

Hallo gibt es auch einen Bußgeldkatalog für Vergehen auf dem Wasser? Ich habe schon das ganze I-Net durchsucht aber nichts gefunden. Mich würde mal interessieren was einen für Strafen erwarten wenn man mit einem zu großen Aussenborder unterwegs ist bzw. Der AB sogar so Optisch geändert wird das man hinten ne "15" drauf macht. Lg
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  #2  
Alt 27.05.2014, 12:07
User 46996
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Läuft die Fragestellung auf "Fahren ohne Führerschein" hinaus ?

Ich schmeiß einfach mal ein Wort in den Raum "Versicherungsschutz".


MfG Daniel
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  #3  
Alt 27.05.2014, 12:08
Benutzerbild von Jip
Jip Jip ist offline
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Zitat:
Zitat von denne22 Beitrag anzeigen
Hallo gibt es auch einen Bußgeldkatalog für Vergehen auf dem Wasser? Ich habe schon das ganze I-Net durchsucht aber nichts gefunden. Mich würde mal interessieren was einen für Strafen erwarten wenn man mit einem zu großen Aussenborder unterwegs ist bzw. Der AB sogar so Optisch geändert wird das man hinten ne "15" drauf macht. Lg
Die Frage ist, was passiert mit Dir, wenn mal ein Unfall (evt. mit verletzen oder toten) passiert und raus kommt, dass Du ohne Schein einen zu großen Motor gefahren bist ? Die Wasserschutzpolizei ist auch nicht ganz doof, die wissen auch wie groß in etwa ein 15PS AB ist.

Mach am besten den Führerschein, da bist Du rechtlich auf der sicheren Seite und was man da so lernt kann auch nicht schaden.
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Gruß Jens

Wasserfuhrpark--->
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Geändert von Jip (27.05.2014 um 12:18 Uhr)
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  #4  
Alt 27.05.2014, 12:10
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Wenn du mit einem 25 PS Motor erwischt wirst ohne Führerschein wirds richtig teuer. Fahren ohne Führerschein ist nicht billig.

Wenn du einen Führerschein hast ist es egal was du an dein Boot schraubst.

Bei der Versicherung sollte der Motor auch gemeldet sein. Wnn was passiert ist kein Versicherungschutz vorhanden.

einen Einheitlichen Busgeldkatalog gibts nicht. Abr hier im Forum war mal der von Brandenburg verlinkt.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #5  
Alt 27.05.2014, 12:20
DirtyHarriett DirtyHarriett ist offline
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Naja, es ist eine OWI. Darauf steht ein Bußgeld, und im Wiederholungsfall ist die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges möglicherweise nicht gegeben -> ggfs MPU und Entzug des Auto-Führerscheins.
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  #6  
Alt 27.05.2014, 12:35
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Es gibt einen (einheitlichen) Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrtstraßen, allerdings nur gedruckt für ca. 32,- € - finde nur den Link nicht .

Bezüglich der Geschwindigkeitsübertretungen hier ein Auszug (ab Seite 97 - PDF-Seite 99).

Der "Brandenburger" Bußgeldkatalog gilt auf den Brandenburger LANDES-Wasserstraßen, also nicht auf den Binnenschiffahrtstraßen im Land Brandenburg.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #7  
Alt 27.05.2014, 12:42
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Hab es doch noch gefunden, das Ding heißt BVKatBin-See - Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtstraßen und kostet aktuell 62,65 Euronen.
Und hier noch die Änderungen von 2005 für 9,10 €.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #8  
Alt 27.05.2014, 12:43
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
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An den Trööt-Eröffner: Sei mir bitte nicht Böse, aber was ich hier von Dir zwischen den Zeilen lese, ist sicherlich in der konsequenten Ausführung einer der Gründe, warum die Rennleitungen im In- und auch Ausland ein Auge auf uns Bootsfahrer werfen und ganz sicher auch oft "fündig" werden, und das zu Recht.

Es sollte in Deinem eigenen Interesse sein, gewisse Regeln zu verstehen und anzuwenden.
Dazu gehört, wie oben schon völlig richtig ausgeführt wurde, das erlernen und erlangen eines gültigen Führerscheins.
Oder sich eben mit den 15 PS zufrieden zu geben.

Meine Güte... Wir kamen in der Vergangenheit (als der Schein noch unerreichbar schien) auch mit 5 PS zurecht.
Wenn ich da schon 15 gehabt hätte... Ein Traum!

Zitat:
Zitat von denne22 Beitrag anzeigen
Hallo wie kann ich bei einem AB die PS Zahl erkennen ? Der AB wurde leider Neu lackiert und hat nun weder Typenschild noch Aufkleber auf der Haube.
Es ist ein Yamaha AB. Bin mir nun nicht sicher ob 15 oder 25 PS. Zweite Frage : Sind die AB baugleich .? Bj müsste um die 80 Jahre sein.
Und, um auf Deinen lackierten Motor nochmals einzugehen aus deinem anderen Trööt: Wenn Du die Haube vorsätzlich übertüncht hast, damit die PS-Zahl (hier 25??) nicht erkennbar ist, dann attestierst Du der WaSchu-Polizei Blödheit, und das würde ich tunlichst nicht riskieren.
Dann verhöker das Ding lieber und kauf Dir einen 15er und alles ist gut.
__________________

Gruß Heinz,



Geändert von jugofahrer (27.05.2014 um 17:46 Uhr) Grund: Ergänzung zu Motor
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  #9  
Alt 27.05.2014, 13:30
rcastor rcastor ist offline
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In der Vergangenheit kamen wir auch ohne "Bootsführerschein" zurecht.
Der Schein trügt. Will heißen er täuscht Können vor.

Aber dem Fragesteller würde ich trotzdem raten den offiziellen Schein zu machen. Solche Sachen werden halt (in der Konsequenz für einen arbeitenden und Steuer zahlenden Bürger) härter bestraft, als so mancher Diebstahl eines nicht arbeitenden Mitbürgers.

Gruß
Rolf
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  #10  
Alt 27.05.2014, 13:37
Benutzerbild von revival
revival revival ist offline
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Zitat:
Zitat von denne22 Beitrag anzeigen
Hallo liebe Forum Besucher. Ich habe eine fragen...und zwar habe ich mir ein Bott gekauft mit einem 78 PS Außenboarder. Ich würde das boot gerne schon einmal fahren allerdings habe ich den Bootführerschein noch nicht. (vermutlich erst im Winter.) Ist es erlaubt wenn ich einfach einen 5 PS Ausenboarder anbaue und mit dem Rumtucker? Wie ist es in Dänemark darf ich da ohne Führerschein fahren? Ich komme aus Flensburg ist also nicht alzu weit weg von Dänemark.

Vielen Dank schon einemal.
Hallo ???


vor knapp 5 Jahre hast Du hier im Forum diese Frage gestellt, ich denke du wollte der Führerschein im Winter machen, nicht gemacht oder nicht geschafft??


Was soll dann erneut diese frage von heute????

Mache endlich der Führerschein dann darf du Fahren
__________________
Gruß Albert
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  #11  
Alt 27.05.2014, 14:26
werner3 werner3 ist offline
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Hallo,
in diesem Zusammenhang stelle ich mal eine Frage, die wir im Bekanntenkreis schon öfter diskutiert haben. Bisher aber ohne Ergebnis.
Wie ist das eigentlich, wenn jemand wegen Bootfahren unter Alkohleinfluß den Führerschein verliert. Muß er dann auch den Autoführerschein abgeben? - und
wie ist es umgekehrt, bie Alkoholfahrt mit dem Auto verliert er dann auch den Bootsführerschein?
Ich denke, er ist in beiden Fällen beide Scheine los aber vielleicht weiß ja jemand mehr?
Gruß
Werner
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  #12  
Alt 27.05.2014, 14:31
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Ich habe meinen Bootsführerschein jetzt seit 1 Woche und es wurde im Unterricht auch erklärt das beide Scheine (Auto, Boot) bei Alkohol weg sind. Mit Boot unter Alkohol unterwegs kostet SBF und Autoführerschein.
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  #13  
Alt 27.05.2014, 15:02
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Schorek Schorek ist offline
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Ich habe meinen Bootsführerschein jetzt seit 1 Woche und es wurde im Unterricht auch erklärt das beide Scheine (Auto, Boot) bei Alkohol weg sind. Mit Boot unter Alkohol unterwegs kostet SBF und Autoführerschein.

Hallo

http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell/?p=402

LG Andreas
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  #14  
Alt 27.05.2014, 15:39
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Zitat:
Zitat von denne22 Beitrag anzeigen
Hallo gibt es auch einen Bußgeldkatalog für Vergehen auf dem Wasser? Ich habe schon das ganze I-Net durchsucht aber nichts gefunden. Mich würde mal interessieren was einen für Strafen erwarten wenn man mit einem zu großen Aussenborder unterwegs ist bzw. Der AB sogar so Optisch geändert wird das man hinten ne "15" drauf macht. Lg
Fährst Du auch Auto ohne einen gültigen Führerschein?
Ich frag mich manchmal was im Kopf einiger Leute so vor sich geht.
Gruß
Jörg
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  #15  
Alt 27.05.2014, 16:56
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sanicoe sanicoe ist offline
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Zitat:
Zitat von denne22 Beitrag anzeigen
Hallo gibt es auch einen Bußgeldkatalog für Vergehen auf dem Wasser? Ich habe schon das ganze I-Net durchsucht aber nichts gefunden. Mich würde mal interessieren was einen für Strafen erwarten wenn man mit einem zu großen Aussenborder unterwegs ist bzw. Der AB sogar so Optisch geändert wird das man hinten ne "15" drauf macht. Lg
Das liest sich als würdest du etwas vorsätzlich machen wollen wobei das wahrscheinlich darauf ankommt wie teuer das wird! Dazu fallen mir 4 Worte ein: Das solltest du lassen!!
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Gruß Sascha
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  #16  
Alt 27.05.2014, 17:20
DirtyHarriett DirtyHarriett ist offline
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Allein die Frage impliziert Vorsatz, und es ist ein Irrglaube, daß die Staatsanwaltschaft im Falle eines Falles nicht die Foren durchsuchen würde. Eine vorsätzliche Tat wird dann recht teuer und führt dann zur Prüfung auf die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Damit kann dann ggfs der Autoführerschein auch entzogen werden.
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  #17  
Alt 27.05.2014, 17:39
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fliegerdidi fliegerdidi ist gerade online
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Ich bin ja bestimmt kein Kind von Traurigkeit , aber hier bleibt mir kopfschüttelnd die Spucke weg. Die kriminelle Energie kennt anscheinend keine Grenzen...und dann noch rotzfrech in einem öffentlichen Forum, wo die ganze Welt mitlesen kann .

Dann fährt dir solch ein Typ noch in die Fuhre...mit Personenschaden...mag gar nicht weiterdenken...
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  #18  
Alt 27.05.2014, 18:25
gerd kj gerd kj ist offline
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Zitat:
Zitat von denne22 Beitrag anzeigen
Hallo gibt es auch einen Bußgeldkatalog für Vergehen auf dem Wasser? Ich habe schon das ganze I-Net durchsucht aber nichts gefunden. Mich würde mal interessieren was einen für Strafen erwarten wenn man mit einem zu großen Aussenborder unterwegs ist bzw. Der AB sogar so Optisch geändert wird das man hinten ne "15" drauf macht. Lg

Ich bin für absolute Meinungsfreiheit.

Jeder sollte seine Meinung sagen dürfen. Auch wenn Andere diese als falsch oder dumm titulieren.

Auch diesen Beitrag finde ich sehr dumm. Der Einsteller glaubt offensichtlich, daß die Wapo einen Aussenborder mit Aufdruck 15 nicht kontrolliert. Eher vielleicht sogar deswegen.

Sehr gut ist, dass die meisten Beiträge darauf verweisen, dass solches Anliegen der gesamten Gemeinde der Bootsfahrer schadet.

Gut, daß der eingestellte Threat von den Administratoren nicht gleich gelöscht wurde. Der Einsteller hätte die Meinungen zu seinem Anliegen nie gehört.

Laßt uns auf dem Wasser "sauber" bleiben.

Gruß Gerd
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  #19  
Alt 27.05.2014, 19:00
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von werner3 Beitrag anzeigen
Wie ist das eigentlich, wenn jemand wegen Bootfahren unter Alkohleinfluß den Führerschein verliert. Muß er dann auch den Autoführerschein abgeben? - und wie ist es umgekehrt, bie Alkoholfahrt mit dem Auto verliert er dann auch den Bootsführerschein?I
Tja nu, gute Frage und es gibt auch Antworten dazu.

Wer alkoholisiert am Ruder eines Bootes angetroffen wird, dem darf ein Gericht nicht den Boorsführerschein entziehen.
Dieses richterliche Recht zum Entzug einer Fahrerlaubnis bezieht sich nur auf Alkoholdelikte im Strassenverkehr.
Urteil des OLG Brandenburg (Az. 1 Ss 21/08)

Weiters:
Wird der Führer eines Motorboots volltrunken am Steuer seines Bootes erwischt, so darf ihm trotz allem nicht die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen werden.
OLG Rostock (Az: 1Ss 95/08 I 49/08)

Klingt komisch, is' aber so....
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  #20  
Alt 27.05.2014, 19:37
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wen was passiert ist kein Versicherungschutz vorhanden.
bei dieser Art von Fragestellung gehe ich davon aus, dass eine Versicherung mit Sicherheit nicht vorhanden ist

@denne22
zu dem angeblich verlorenen, weggezauberten, überlackierten oder sonstwie verschwundenen Typenschild sei dir gesagt, irgendwo am Motorblock ist die Seriennummer eingeschlagen oder eingegossen
und die Herren in BlauWeiß sind nicht mit dem Klammersack gepudert, die wissen genau wo sie schauen müssen
sollte diese Nummer auch "entfleucht" sein, kannst du dich mit Sicherheit auf eine angeregte Unterhaltung freuen
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #21  
Alt 27.05.2014, 20:09
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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Na, ich glaube, dass es dann in dieser Unterhaltung wohl um die Beschlagnahme des genannten Motors geht.

Darf man eigentlich bei solchen "Fragen" der WaschPo direkt nen Tip geben?
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  #22  
Alt 27.05.2014, 20:20
Benutzerbild von Rügen
Rügen Rügen ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Na, ich glaube, dass es dann in dieser Unterhaltung wohl um die Beschlagnahme des genannten Motors geht.

Darf man eigentlich bei solchen "Fragen" der WaschPo direkt nen Tip geben?

Darf man nicht.
Das wäre Anschwärzen und darauf stehen fünf Jahre Haft!!!

Außerdem hat er ja nix gemacht! [emoji6]


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  #23  
Alt 27.05.2014, 20:22
Benutzerbild von sanicoe
sanicoe sanicoe ist offline
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Zitat:
Zitat von Rügen Beitrag anzeigen
Darf man nicht.
Das wäre Anschwärzen und darauf stehen fünf Jahre Haft!!!

Außerdem hat er ja nix gemacht! [emoji6]


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Noch nicht............
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Gruß Sascha
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  #24  
Alt 27.05.2014, 20:23
Benutzerbild von Rügen
Rügen Rügen ist offline
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Zitat:
Zitat von sanicoe Beitrag anzeigen
Noch nicht............

Richtig!!!


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  #25  
Alt 27.05.2014, 20:31
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Commander
 
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Alkohol und Fahren gehen für mich gar nicht zusammen. Egal ob Wasser, Straße oder sonstwo. Entweder - Oder. Unser Ausbilder hatte damals erzählt, dass jemandem auf dem Wasser der SBF entzogen wurde und zugleich der Autoführerschein. Dagegen ging er in Revision oder Berufung. Das Urteil wurde hinsichtlich des Autoführerscheins aufgehoben, aber dafür eine Mitteilung an die örtliche FE Behörde mit der Empfehlung, die Tauglichkeit zur Führung eines KFZ zu überprüfen. Diese Einladung zur MPU kam natürlich erst nach Rechtskraft des neuen Urteils.
Ratet mal warum der Proband lange mit dem Fahrrad fuhr??

Hier hat das Berufungsgericht den Angeklagten schön ausgetrickst.
__________________
Es grüsst aus dem schönen Ruhrgebiet!

Christian
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