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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Gültigkeit selbstgebastelter Verkehrsschilder
Da hab ich jetzt auch mal ne Frage. Wir haben hier in Hamburg ja viele Kanäle. An einem von denen steht ein Hotel. Die haben vor dem Haus im Kanal zwei Pontons als Event- und Konferenzcenter.
Dieser Kanal ist eine Sackgasse. Also man muß nich zwingend da durch. Nun haben die Betreiber ein Schild von einer der Brücken kurz davor angebracht. Die Schilder sind viel kleiner als die "Echten". Auch die Farbe geht statt Signalrot eher leicht ins Lila. Die Schilder hängen an kleinen Ketten die am Brückengeländer mit Vorhängeschloß befestigt sind. Ich kann schon glauben das die nicht wollen das da ständig ein Motorboot durch fährt. Aber wäre das gültig?
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Gruß Wolfgang Navigare necesse est Grüße aus dem schönen Hamburg |
#2
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ohne behördliche Genehmigung irgendwelche Schifffahrtszeichen aufstellen bzw. hinhängen dürfen.
Gruß Sylvio
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#3
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Das ist kein Verkehrsschild !
Es bedeutet, dass der Hotelbetreiber Österreicher ist, denn das die österr. Nationalflagge !!
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#4
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Zitat:
Danke Fred
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Gruß Wolfgang Navigare necesse est Grüße aus dem schönen Hamburg |
#5
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Kurzantwort- Nicht gültig!
Lange Antwort: Beschilderung stellt eine Verfügung/ Anordnung einer Behörde/eines Amtes dar- Diese ist nach div. Verwaltungsvorschriften eindeutig und unmissverständlich darzustellen/ anzuzeigen- und zwar per genormter Schilder. Diese Schilder sind mit solchen Größen-/ Farbunterschieden gestaltet worden, damit der Ersteller dieser nicht wegen Amtsanmaßung o.ä. angeschixxen werden kann.
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....und immer eine handbreit... Kai --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#6
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Zitat:
Hier an der Brücke hängen die zwei Schilder. Nur etwa 1/4 so groß wie die echten und beide an Ketten.Und dann noch die Lila Farbe.
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Gruß Wolfgang Navigare necesse est Grüße aus dem schönen Hamburg |
#7
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Behördlich angebrachte Schilder sind bei den Behörden, was die Standorte angeht, registriert.
Hier dürfte das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt die gestellte Frage beantworten können und wird es sicher auch tun, denn Privat installierte Schilder sind rechtlich ohne Wirkung und auch, zumindest im öffentlichen Raum, nicht nur nicht erlaubt, sondern sind sogar als Ordnungswidrigkeit einzustufen (zumindest im Strassenverkehr) Denn für den Strassenverkehr gilt: Die sachliche Zuständigkeit zur Aufstellung von Verkehrszeichen im öffentlichen Verkehrsraum hat ausschließlich die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (vgl. §§ 44 StVO). Das Verkehrszeichen ist ein Verwaltungsakt. Der Verwaltungsakt einer [sachlich] nicht zuständigen Behörde ist nichtig und unwirksam (vgl. § 44 VwVfG). Auch wenn der Privatgrund zum öffentlichen Verkehrsraum gehört (so genannter tatsächlicher öffentlicher Verkehrsraum), ist für die Anordnung zur Anbringung von Verkehrszeichen grundsätzlich und ausnahmslos die Straßenverkehrsbehörde zuständig (s. o.). Das Aufstellen der Verkehrszeichen durch einen Privatmann ist daher null und nichtig. Natürlich kann ein Privatmann auf seinem Grundstück [Verkehrs-]Zeichen aufstellen. Dies aber nur, solange dadurch keine Verwechslungen mit amtlichen Verkehrszeichen verursacht oder deren Wirkung beeinträchtigt werden. Andernfalls: Ordnungswidrigkeit nach § 33 Abs. 2 StVO. Evtl. darauf zurückzuführende Schadensfälle werden ihm schuld- und haftungsrechtlich angerechnet. Und das wird sicherlich so oder so ähnlich auch für Wasserstrassen gültig sein.
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Gruß Heinz,
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#8
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rechtlich nicht gültig, m.M.
und zudem doof vom Betreiber der Gaststätte, da es ansonsten doch ein netter Anlaufpunkt für Booties wäre ( o.k. ständig in Gleitfahrt dran vorbei ist dann sicher nicht lange lustig )
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#9
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Hi
Wenn du eine schnelle offizielle Antwort haben willst, knallst du einfach zur besten Zeit 5 mal mit ordentlich Welle hoch und runter. Die melden sich dann schon....... Gruß Thom
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Suche Treidelpferd! Alle sagten "das geht nicht!" dann kam einer, der wusste das nicht....... .....und machte es einfach
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#10
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Zitat:
Dann haut's denn Managern glatt den Flipchart um....
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Gruß Wolfgang Navigare necesse est Grüße aus dem schönen Hamburg
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#11
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Zitat:
Wenn, dann 10 Boote oder mehr in Schleichfahrt vorbei und Ankern, wenn `s nicht verboten ist.
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Gruß Albert |
#12
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Zitat:
Gruß Sylvio
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#13
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ich würd einfach beim WSA nachfragen
einfacher gehts doch nicht
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew***
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#14
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Wenn das WSA mitbekommt dass da Einer eigenmächtig irgendwelche Schilder aufhängt wird der wohl ein bißchen Ärger kriegen...
Aber auch ohne Schild darf man natürlich nur so vorbeifahren daß niemend beeinträchtigt wird und gerade Gleiter machen in Verdrängerfahrt oft ganz dicke Wellen. Aber wenn die Leute kein Schaukeln vertragen, was haben Sie dann auf dem Wasser verloren?
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#15
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Ich würde nicht nachfragen!!
Irgendeiner bekommt nen schwarzen Koffer und plötzlich ist das Schild legal!! Also schön in Verdrängerfahrt vorbeifahren
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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