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Alt 04.06.2014, 12:37
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Standard Geltungsbereich der Hamburger Hafenverordnung

Hallo (Elb)Skipper !
Ich möchte jetzt über Pfingsten von Wedel aus ein wenig die Süderelbe hinauf fahren. Denke so bis Höhe Drage.
Jetzt liegt natürlich der Hamburger Hafen mit seiner Verordnung dazwischen und ich würde gern wissen wo exakt die Grenzen dieser Verordnung sind, bzw. ab wo man wieder etwas schneller als 22km/h fahren darf ? Ist ja nicht schlecht wenn man wenigstens in Gleitfahrt kommt, um so ein wenig economischer unterwegs zu sein.
Mir ist noch ganz schwach in Erinnerung von Tinsdal bis Oorthkaten. weiß es aber nicht mehr 100%ig. Bitte verbessert mich, wenn ich mit dieser Aussage daneben liege, damit es nicht teuer wird und ärgern angesagt ist .

Gruß Jörg
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Alt 04.06.2014, 12:47
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Hai-Bruce Hai-Bruce ist offline
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Standard

(2) Zum Hamburger Hafen³ im Sinne dieses Gesetzes gehören
alle Elbarme und die mit ihnen in Verbindung stehenden Gewässer
zwischen einer bei Oortkaten (km 607,5) quer über die
Elbe verlaufenden Linie und der von Tinsdal (km 639) nach
Cranz über die Elbe führenden hamburgischen Landesgrenze mit
Ausnahme
1. der in Absatz 1 Satz 2 genannten Gewässer oberhalb der
sie gegen die Elbe abgrenzenden Schleusen und Sperrwerke,
2. der Este,
3. der Wasserfläche zwischen dem südlichen Elbufer bei
Cranz und der Südgrenze des Finkenwerder Dreiecks sowie
der anschließenden südlichen Regulierungslinie des
Hauptfahrwassers bis zur Landesgrenze,
4. des Hafens Bullenhausen

bshl.de/downloads/hhhafenverkehrsschgesetz.pdf
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Gruß Wolfgang

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Grüße aus dem schönen Hamburg

Geändert von Hai-Bruce (04.06.2014 um 13:07 Uhr)
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Alt 04.06.2014, 12:49
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Moin: Oortkaten bis Unterfeuer Tinsdal.
Gruß Ulli
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Alt 04.06.2014, 12:55
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Corsair_10 Corsair_10 ist offline
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Hallo Wolfgang !
Danke für die Info, dann lag ich ja gar nicht so falsch mit meinem Erinnerungsvermögen. Kann also ab Oortkaten wieder in Gleitfahrt gehen, ohne das ich ein teures Ticket riskiere.

Gruß Jörg
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