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  #1  
Alt 10.06.2014, 14:37
Benutzerbild von Nussschalenkapitän
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Standard Trailer - Verkauf mit gr. Kennzeichen ins Ausland - Problem?

Hi

ich möchte ein Trailer (und Boot) mit grünen Kennzeichen verkaufen. Weil ich Kumpel bin, kann der Käufer den Anhänger an seinen neuen Wirkungskreis überführen, und dort selber ummelden.

Problem:

Die neue Heimat der Trailers liegt im Ausland.

Wie ist dann die beste Vorgehensweise? Schließlich kann der Anhänger im Ausland nicht ab/ umgemeldet werden, oder?

Inwiefern ist das abmelden beim grünen Kennzeichen überhaupt wichtig, wo doch keine Steuer gezahlt wird, und die Versicherung über das Zugfahrzeug läuft?

Vielen Dank für eure Hilfe.

MfG

Euer Olaf.
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  #2  
Alt 10.06.2014, 14:44
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Nussschalenkapitän Beitrag anzeigen
...
Inwiefern ist das abmelden beim grünen Kennzeichen überhaupt wichtig, wo doch keine Steuer gezahlt wird, und die Versicherung über das Zugfahrzeug läuft?
....
Das Abmelden bei auf den eigenen Namen angemeldeten Fahrzeugen wird absolut überbewertet.

Sollte die Steuerfreiheit irgendwann aufgehoben werden, wird dich der Zoll in die Pflicht nehmen.
__________________
gregor

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  #3  
Alt 10.06.2014, 15:13
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Olaf,

es gibt nur 2 Möglichkeiten:

1. Du übergibst den Trailer mit grünem Kennzeichen gegen ein zusätzliches Geldpfand, sagen wir, 200,-- incl. der Absprache, dass Dir der Käufer nach Ankunft zu Hause das grüne Kennzeichen zurückschickt, damit Du ordnungsgemäß den Trailer abmelden kannst und Ihm dann diese Abmeldebescheinigung nebst seinem Geldpfand zurückschickst.

oder

2. Der Käufer bringt ein Überführungskennzeichen seines Landes mit, Du kannst dann vorher das Kennzeichen abnehmen und den Trailer abmelden.

Es gäbe zudem noch die Variante, dem Käufer vor der abholung gegen überweisung des Kaufpreises die Trailerpapiere zu schicken (nach abmeldung hier), dann kann er u.U. den Trailer in seinem Heimatland zulassen, wenn das nur mit Papieren möglich ist ohne Vorführung. Normalerweise kann diese Möglichkeit aber ausgeschlossen werden, da jedes Land andere zulassungsbestimmungen hat, die z.B. in Österreich auch eine Bilddokumentation beinhalten und eine Nachrüstung mit gelben Seitenleuchten usw. (Zumindest war das bei mir mal so vor einigen Jahren)

oder er kommt mit einem geeigneten Transportfahrzeug, wo er Trailer nebst Boot (?) aufegladen und ohne Nummernschild mitnehmen kann.
__________________

Gruß Heinz,


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  #4  
Alt 10.06.2014, 15:49
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Olaf,

es gibt nur 2 Möglichkeiten:

1. Du übergibst den Trailer mit grünem Kennzeichen gegen ein zusätzliches Geldpfand, sagen wir, 200,-- incl. der Absprache, dass Dir der Käufer nach Ankunft zu Hause das grüne Kennzeichen zurückschickt, damit Du ordnungsgemäß den Trailer abmelden kannst und Ihm dann diese Abmeldebescheinigung nebst seinem Geldpfand zurückschickst.

.
Das hab ich schon durch, die Kennzeichen reichten der Zulassungsstelle leider nicht, so bleibt der Trailer eben angemeldet.
Wenn die grünen Kennzeichen auch besteuert werden sollen kann ich mir immer noch was einfallen lassen.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #5  
Alt 10.06.2014, 16:35
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Wieso meldest Du den Trailer nicht ab und holst (auf den Namen des Käufers) ein Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte oder gleich ein Ausfuhrkennzeichen?
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Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
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  #6  
Alt 10.06.2014, 17:04
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Wichtig ist eine Übernahmeerklärung aus der sich die Verkaufsdaten mit Nummern, Anschrift des Käufers, Datum und Uhrzeit ergeben. Rückgabe des Kennzeichens könnte sogar bei der deutschen Botschaft erfolgen. Die würden dann die Zulassungsstelle informieren.
__________________
Andreas
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  #7  
Alt 10.06.2014, 17:17
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Vielen Dank für eure Antworten.

Anmerken will ich noch, das es sich um einen deutschen Käufer handelt.

MFG

Euer Olaf
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  #8  
Alt 11.06.2014, 12:11
uli07 uli07 ist gerade online
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ZITAT: Die neue Heimat der Trailers liegt im Ausland.

Anmerken will ich noch, das es sich um einen deutschen Käufer handelt.

Wie jetzt? Einer der in Deutschland wohnt kauft deinen Trailer und bringt ihn ins Ausland wo er dann bleibt?

Dann würde ich mich mit der Variante anfreunden den Trailer abgemeldet zu übergeben.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #9  
Alt 11.06.2014, 14:02
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Wenn die grünen Kennzeichen auch besteuert werden sollen kann ich mir immer noch was einfallen lassen.
Davon mal abgesehen das es wahrscheinlich gesetzwidrig ist, ganz schön mutig ein Fahrzeug welches Dir nicht mehr gehört auf Deinen Namen angemeldet zu lassen.
Sobald bei einer Anzeige das Trailerkennzeichen genannt wird erhälst Du Post und kommst in Erklärungsnöte.
Gruß
Jörg
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  #10  
Alt 11.06.2014, 14:07
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Das Kennzeichen hab ich hier und der Verkäufer hat es umgemeldet.
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  #11  
Alt 11.06.2014, 14:55
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Siehst du, war gar nicht so schwer, gelle?
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gregor

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  #12  
Alt 11.06.2014, 20:52
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Siehst du, war gar nicht so schwer, gelle?
Meinst du mich?
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  #13  
Alt 12.06.2014, 08:47
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Das Kennzeichen hab ich hier und der Verkäufer hat es umgemeldet.
Ich denke, so werde ich es auch machen.

Der Trailer geht wohl nach Rumänien.
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  #14  
Alt 12.06.2014, 16:12
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...alles gaaanz einfach.

Der Fahrzeughalter hat die Pflicht, die Veräusserung eines auf ihn zugelassenen Fahrzeuges bei der zuständigen Stelle umgehend anzuzeigen. Dies kann formlos erfolgen. Und eine Kopie vom Kaufvertrag mit übersenden. Geht auch bei der Versicherung...

Somit kann man/frau problemlos Fahrzeuge angemeldet verkaufen bzw. übergeben.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #15  
Alt 12.06.2014, 16:15
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Das hat unser Straßenverkehrsamt leider anders gesehen, aber ich werde noch mal einen Versuch starten.
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  #16  
Alt 14.06.2014, 22:06
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Das hat unser Straßenverkehrsamt leider anders gesehen, aber ich werde noch mal einen Versuch starten.

Wäre super wenn du mal berichten könntest, was bei raus gekommen ist.

MfG

Olaf
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  #17  
Alt 28.06.2014, 08:23
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von chrisma Beitrag anzeigen
Rückgabe des Kennzeichens könnte sogar bei der deutschen Botschaft erfolgen. Die würden dann die Zulassungsstelle informieren.
Das machen die* mW leider nicht mehr.


*wenn es irgend-wo auf der Welt (egal wo) eine klitzelkleine Botschaft oder ein noch so kleines Konsulatchen es doch noch machen - so her mit der Info (gerne auch per PN )
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