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  #1  
Alt 05.07.2014, 23:14
Quax Quax ist offline
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Standard Flaggenzertifikat und Schrifthöhe

Hallo allerseits!

Ich überlege mein Boot umzuregistrieren, vom IBS zum Flaggenzertifikat. Hierbei müsste ich noch den Heimathafen am Heck anbringen.

Dort habe ich nur nicht wirklich viel Platz wegen dem AB, so dass die Schrifthöhe kleiner als die oft genannten 10cm sein muss. Etwa 25 x 6,2cm dürfte passen.
Das Kennzeichen ist kein Problem, mir geht es nur um Heimathafen und Schiffsname. Gibt es dort Vorgaben zur Schrifthöhe?

Soweit ich weiß ist nur für Binnen die Schriftgröße des Kennzeichens geregelt und für die See heißt es nur, dass die Schriften "gut sichtbar" sein müssen. ("Ein Seeschiff, für das ein Flaggenzertifikat erteilt und gültig ist, muß den darin angegebenen Hafen am Heck sowie den Schiffsnamen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen.")
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  #2  
Alt 06.07.2014, 13:10
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Standard

Ich kann dazu auch keine besonderen Vorschriften vom BSH entdecken.

Auf den Beispielskizzen des BSH-Merkblattes ist der Heimathafen größer dargestellt
als der Bootsname. In der Praxis sehe ich jedoch eher umgekehrte Beispiele.

Ich würde ein Foto vom Bootsheck machen und bei Beantragung fragen, wie die
Größe und Plazierung gewünscht wird.
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  #3  
Alt 06.07.2014, 16:50
JohnB JohnB ist offline
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Beim Heimathafen sah es das BSH bei mir entspannt. Einfach anrufen, die sind sehr nett.

Die Nr. am Bug ist ja wohl von der Größe kein Problem.

Ich durfte die Fotos sogar nachreichen, um alle Schilder (Namen und Nr.) in einem Rutsch machen zu können.
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Beste Grüße

John
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  #4  
Alt 06.07.2014, 16:58
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Hallo allerseits!

Ich überlege mein Boot umzuregistrieren, vom IBS zum Flaggenzertifikat. Hierbei müsste ich noch den Heimathafen am Heck anbringen.

Dort habe ich nur nicht wirklich viel Platz wegen dem AB, so dass die Schrifthöhe kleiner als die oft genannten 10cm sein muss. Etwa 25 x 6,2cm dürfte passen.
Das Kennzeichen ist kein Problem, mir geht es nur um Heimathafen und Schiffsname. Gibt es dort Vorgaben zur Schrifthöhe?

Soweit ich weiß ist nur für Binnen die Schriftgröße des Kennzeichens geregelt und für die See heißt es nur, dass die Schriften "gut sichtbar" sein müssen. ("Ein Seeschiff, für das ein Flaggenzertifikat erteilt und gültig ist, muß den darin angegebenen Hafen am Heck sowie den Schiffsnamen in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen.")
Warum willst du ummelden ?

Warum nicht zum WSA ?

nur das Kennzeichen ist an eine SChriftgröße gebunden alle anderen Beschriftungen kann man wählen wie man will
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Gruß Volker
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  #5  
Alt 06.07.2014, 23:46
Quax Quax ist offline
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Da sich meine Anschrift und der Heimathafen ändert müsste ich sowieso den bestehenden IBS gegen Gebühr aktualisieren lassen. Da der ADAC in meiner Gunst aber zwischenzeitlich deutlich gefallen ist, kam ich auf die Idee mit dem langfristig günstigeren und amtlichen Flaggenzertifikat...
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  #6  
Alt 06.07.2014, 23:48
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Dann nimm doch gleich die Unendlich gültige WSA zulassung.
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  #7  
Alt 06.07.2014, 23:52
Quax Quax ist offline
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Ja ich weiß das geht auch. Ich finde es einfach "angenehmer" im Ausland und auf Seewasserstraßen nicht mit einer eigentlichen Binnenkennzeichnung rumzufahren, auch wenn das problemlos möglich ist.
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  #8  
Alt 11.07.2014, 10:00
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Such dir doch einfach einen kürzeren Ortsnamen als "Heimathafen" aus.
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  #9  
Alt 11.07.2014, 13:59
Quax Quax ist offline
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Nee, das ist doch Trickserei

Ich habe den Antrag mit kleinerer Schrift eingereicht und werde das Ergebnis hier berichten.
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  #10  
Alt 11.07.2014, 14:03
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Nee, das ist doch Trickserei

Ich habe den Antrag mit kleinerer Schrift eingereicht und werde das Ergebnis hier berichten.
Das ist keine Trickserei. Du kannst auch einen Ort abseits des Wassers angeben.
ein Traielrfahrer zum Beispiel aus dem Schwarzwald kann auch seinen Heimatort angeben. Er liegt ja in keinem Hafen sondern das boot steht bei im vor der Tür.
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  #11  
Alt 11.07.2014, 14:47
JohnB JohnB ist offline
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Der Ort des Heimathafens muss an irgendeinem Gewässer liegen - egal, ob das Boot das reinpasst oder darf. So wurde mir das von den freundlichen Damen des BSI gesagt.

Kleinere Schrift für den Heimathafen wurde bei mir akzeptiert.

Wer Platz sparen will, für den würde sich Wyk anbieten.
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Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 11.07.2014, 15:16
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der Ort des Heimathafens muss an irgendeinem Gewässer liegen - egal, ob das Boot das reinpasst oder darf. So wurde mir das von den freundlichen Damen des BSI gesagt.

Kleinere Schrift für den Heimathafen wurde bei mir akzeptiert.

Wer Platz sparen will, für den würde sich Wyk anbieten.
ich kenne kaum einen Ort durch den nicht irgendein Rinnsal läuft.

bei uns ist es ein Bach auf dem sogar ein Kanu probleme bekommn würde voranzukommen.
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  #13  
Alt 11.07.2014, 15:26
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Nach den Vorschriften des BSH muss der "Heimathafen" an einem schiffbaren Gewässer liegen. Eine Aussage, für welche Schiffsgröße der Bach schiffbar sein muss, gibt es nicht. Und ob es dein Wohnort, oder der Ort, wo dein Dampfer im Hafen liegt oder irgendein anderer Ort ist, spielt keine Rolle, hat also nichts mit Trickserei zu tun.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #14  
Alt 12.07.2014, 20:03
Kurt_K Kurt_K ist offline
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Ort: Heilbronn/Schwäbisch Hall
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Zitat:
Zitat von h-d Beitrag anzeigen
Nach den Vorschriften des BSH muss der "Heimathafen" an einem schiffbaren Gewässer liegen. Eine Aussage, für welche Schiffsgröße der Bach schiffbar sein muss, gibt es nicht. Und ob es dein Wohnort, oder der Ort, wo dein Dampfer im Hafen liegt oder irgendein anderer Ort ist, spielt keine Rolle, hat also nichts mit Trickserei zu tun.
Eben,
so hat das BSH es mir auch gesagt, da ich damals noch Trailerkapitän war.
Ich habe dann Heilbronn genommen, und damit war die Sache erledigt.

Übrigens,
es geht ja auch, mit WSA-Nummer ein Flaggenzertifikat zu bekommen.
Dann wird die WSA-Nummer ins Flaggenzertifikat eingetragen.
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... Winterpause, aber am 7. März gehts wieder los!!!
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  #15  
Alt 12.07.2014, 22:06
Quax Quax ist offline
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Zitat:
Zitat von Kurt_K Beitrag anzeigen
Übrigens,
es geht ja auch, mit WSA-Nummer ein Flaggenzertifikat zu bekommen.
Dann wird die WSA-Nummer ins Flaggenzertifikat eingetragen.
Es ist sogar auch möglich den IBS ins Flaggenzertifikat eintragen zu lassen, wobei mir aber kein vernünftiger Grund einfällt weshalb man beides parallel laufen lassen sollte
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  #16  
Alt 29.07.2014, 16:33
Quax Quax ist offline
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Wie angekündigt hier mein Ergebnisbericht:
Die Anmeldung hat auch mit kleinerer Schrift problemlos geklappt, nur "gut sichtbar" muss die Aufschrift eben sein. Die Bearbeitungszeit betrug knapp über zwei Wochen
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