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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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Frage zur Lichterführung
Hallo Hallöchen!
Obgleich ich den Eindruck habe hier nun eine (sau-)dumme Frage zu stellen wage ich dennoch den Sprung ins kalte Wasser... Also! Hypothetischer Fall: Ich nehme ein anderes Boot nach Sonnenuntergang ins Schlepp. Dann bilden wir doch streng genommen einen Schleppverband – nie wa’ –? Und noch strenger genommen müsste ich als schleppendes Fahrzeug doch nun ein gelbes 135°-Hecklicht über das weiße tragen? Frage: Stimmt das so? Wenn nein, dann: „Vielen Dank“ Wenn ja, dann: - Äh! Woher kriegt denn nun der eifrige Lichterfetischist ein gelber 135° Hecklicht (mit BHI und DSH Zulassung? - Was mache ich denn als Segelfahrzeugführer mit einer Dreifarbentoplaterne? Ich meine wir leben doch in Deutschland, da gibt es doch bestimmt Regeln für solche Eventualitäten. - Was ist eigentlich, wenn ich mein Beiboot im Schlepp habe, bilde ich dann auch schon ein Schleppverband? Ich finde einfach keine Definition zum Thema „Schleppverband“ Und wo wir gerade beim Thema sind und ich mich eh schon hoffnungslos blamiert habe: Wie ist das eigentlich bei Manövrierunfähigkeit. Sagen wir mal eine Superratte hat den Seilzug der Ruderanlage durchgebissen... (Soll es ja schon alles gegeben haben, hab ich mir sagen lassen ) jetzt müsste doch der gesetzestreue Seemann zwei rote Vollkreislaternen setzen. Nur wer führt die ständig mit? Wie behilft man sich in solchen Situationen? Darf man da überhaupt Nicht-BHI-/DHI-geprüfte Behilfslampen setzen??? P.S.: Ja ich habe noch andere Hobbies, als mich mit solchen Fragen zu beschäftigen! ...ist keien rein technische frage, deshalb verschoben- avi |
#2
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also ein schleppverband wird deshalb gesondert gekennzeichnet, weil die schiffe einen relativ grossen abstand zueinander haben, und so vermieden werden soll, dass andere schiff möglicherweise zwischen ihnen durchfahren.
für sportboote gibt es diese art der beleuchtung meines wissens nicht!
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Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen.... |
#3
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Gleichwohl sollen (Achtung: Hören-Sagen!) Sportskipper binnen für die Nicht-Kennzeichnung ihres Schleppverbandes selbst am Tage schon belangt worden seien.
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#4
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Dann ist jeder Segler, der sein Dinghi hinterher zieht ein Schleppverband? Kann ich mir nicht vorstellen.....
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#5
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Ein Segler mit Dingi ist binnen wahrscheinlich nicht vorgesehen...
Das oben geschrieben bezog sich auf Abschleppsituationen z.B. im Pannenfall. |
#6
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Zitat:
und warum gibbet dann einen SBF-Binnen unter Segel ABER das gehört ja hier nicht hin Soweit mir bekannt, ist / kann ein Sportboot NIEMALS ein Schleppverband sein (und dann die entsprechende Beleuchtung führen), egal ob er was längs- oder nachschleppt. Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#7
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Re: Frage zur Lichterführung
Zitat:
die von Dir angesprochene Lichterführung gilt für die Berufsschiffahrt. Für Sportboote gilt das nicht. Bei ner Dreifarblaterne im Topp gilt, dass die nur unter Segeln zu führen ist. Du willst doch nicht allen Ernstes unter Segeln einen Havaristen schleppen? Also nicht dumm die Fragen, dumme Fragen gibt es nicht, aber ziemlich hypothetisch. Grüße Volker
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...immer ne Handbreit... |
#8
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wenn du mit deinem boot ein anderes in schlepp nimmst, gilst du kvr/seeschstro/binschstro nicht als schleppverband im sinne des gesetzes. kleinfahrzeuge wie sportboote sind von vielen regelungen ausgenommen.
gruß |
#9
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Re: Frage zur Lichterführung
Zitat:
regeln kennen eine Unterscheidung nach Berufs- und Sportbootschifffahrt. Es gibt lediglich Erleichterungen und Ausnahmen für kleinere Fahrzeuge. So müssen z.B. Fahrzeuge unter 12 m Länge keine Signalkörper oder -lichter führen, wenn sie manövrierunfähig sind (KVR 27 g). Auch im Binnenbereich gibt es nur die Unterscheidungen nach Fahrzeug- länge, unter 20 m ist man Kleinfahrzeug. Eine Unterscheidung in Berufs- und Freizeitbereich ergibt vor allem des- wegen keinen Sinn, weil auch Sportboote zum Broterwerb gefahren wer- den und weil es andererseits Megayachten von erheblicher Länge gibt, die reine Lustschiffe darstellen. Belem |
#10
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Re: Frage zur Lichterführung
Zitat:
Dort findest Du vieles beantwortet. Wenn noch etwas unklar bleibt, kannst Du ja nochmal hier fragen. Belem |
#11
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@Belem:
Vielen Dank für Deine Antwort, welche mir meine ersten Fragen gänzlich beantwortet hat. Zitat:
Zitat:
1.) Wie wird KVR-Regel 27 denn nun in der Praxis gehandhabt? 2.) Was versteht sich genau unter „Bootslänge“? Zählen hierzu auch Anbauten (Badeplattform, Bugkorb, David etc.)? |
#12
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Zitat:
schwarzen Bällen (sprich 2 mal 2 schwarzen Scheiben, die man ineinander- stecken kann) sowie einer roten Zweier-Lichterkette ausgestattet. Wo es diese allerdings gibt, weiß ich im Moment auch nicht. Die üblichen Yacht- ausrüster im Internet scheinen diese Lichter nicht zu führen. Ad 2: Das ist eine interessante Frage. Hafenmeister zählen erfahrungs- gemäß alles mit, wenn es um die Berechnung der Liegeplatzgebühr nach Schiffslänge geht. Die Skipper selbst hingegen zählen überhaupt nichts mit und lassen zudem ihr Schiff gegenüber dem Hafenmeister gerne schrumpfen. An der Theke der Seglerkneipe wächst die Länge allerdings wieder, oft deutlich über die tatsächliche Größe hinaus. Ansonsten gugel mal nach "Internationales Schiffsvermessungs-Überein- kommen", in unserer maritimen Welt ist schließlich alles fein geregelt. Belem |
#13
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Zitat:
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#14
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Zitat:
beim Hersteller Aquasignal selbst. Mit zwei von den Lampen kann man Manövrierunfähigkei signalisieren oder, mit zusätzlichem Ankerlicht, einen Grundsitzer. Jeder Ausrüster, der Aquasignal führt, sollte einem diese Leuchten liefern können. Belem |
#15
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Hallo gany70,
nochmal zurück zu Deiner Frage nach der korrekten Beleuchtung des Schleppverbandes: KVR Regel 24 i gibt Fahrzeugen, die üblicherweise nicht zu Schleppen eingesetzt werden, die Freiheit, auf die sonst vorgeschriebene Lichterführung zu verzichten, wenn das geschleppte Fahrzeug sich in Not befindet oder Hilfe braucht. Somit also keine lustigen Lampen in gelb und zusätzliche Rundumlichter etc etc. Gruß, Claus
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Wenn es nicht geht wie es muß, dann muß es wie es geht |
#16
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Zur Lichterführung bei Sportbooten gibt es eine sehr interessante Seite beim BSH:
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...Broschuere.pdf Die Broschüre kann auch heruntergeladen werden. Und zum Schleppen gibt es sogar für Motorsportfahrzeuge in Hamburg eine Verordnung (siehe § 2.4.) http://hh.juris.de/hh/gesamt/HfVerkO_HA.htm Gibt es auch als Beispiel auf der informativen Seite von Tim Köster http://www.tim.flindt24.de/www2/trai...fa/fragen.html Dort schauen unter Schiffahrtsrecht Frage 79. Gruß Wolfram |
#17
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Zitat:
a) LüA = Länge über Alles (incl. Buspriet, Heckdavits etc) b) Länge über Deck c) CWL = Länge der Konstruktionswasserlinie d) Länge zwischenden Loten = Abstand zwischen zwei senkrechten Linien (Bug - Heck) Hafenmeister rechnen gerne nach a) + Schattenlänge des Mastes
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Ciao Hans Peter *Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir gönnen* |
#18
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Zitat:
Und dazu kommen sie meist noch in den frühen Morgenstunden, kurz nach Sonnenaufgang oder spät abends, kurz vor Sonnenuntergang, stimmt's? |
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