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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Zulassungsproblem
Wer kann helfen ?
Ich bin 14 Tagen Besitzer von einen Bayliner Cuddy 1952 Bauj. 1989 Problem : War nicht in Deutschland zugelassen Techn. Daten vom Boot Gewicht Gesamtgewicht 1700kg laut begischen Fahrzeugschein ( einzige Angabe ) Trailer keine technischen Daten aber neue deutsche Achsen Fabrikat BPW aber eine französiche Auflaufbremse Fabrikat Goett CEE Zeichen aber keine Baumusterprüfung Trailer Fabikat ATLAS / Tandem Bauj 88 vorhandene Nr : UBZ 444 Chassisnummer : VGKT 1120088000023 / 02 Technisch ist der Hänger Top hat der Tüv bestätigt aber ohne entsprechende Dokomentation Wer hat vieleicht den gleichen Hänger oder eine guten Vorschlag Gruß Roger |
#2
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die Achsen sind ja dann schonmal ok allerdings bei der Auflaufeinrichtung bin ich mir da nicht ganz sicher da würde ich mal beim TÜV vorfahren und schauen lassen
wenn die auch für unsern TÜV ok ist gibts ne Vollabnahme ca 80€ und der Hänger bekommt Deutsche Papiere
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Gruß Sven |
#3
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Moin Sven,
wie fährt er denn beim TÜV vor? Mit roten Nummern bzw. Kurzeitkennzeichen? |
#4
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erstmal tach im forum
ist der hänger ein escort trailer ??? gruß dirk |
#5
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hallo toni,
auch von meiner Seite ein welcome. Ich würde Dir den TÜV in Brühl empfehlen, die fragen nicht unbedingt, wie man hingegommen ist. Vorher ggf. anrufen (02232/94428-14). Ich habe da schon 2 Eigenbau-Trailer abnehmen lassen und bin sehr fachkundig beraten worden. Der Leiter dort, ein Herr Krämer, kann Vorschriften auch in unserem Sinne auslegen. Schrott läßt er aber nicht durchgehen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#6
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Hallo toni,
die Achse ist ok. BPW wird häufig verwendet. Wenn der "Aufbau" und die Konstruktion dem TÜV als stabil genug erscheint, brauchst Du hier nichts weiter unternehmen. Das entscheidet der Ing. duch in-Augen-schein-nahme. Da rechnet keiner nach. Entscheiden ist was die Achse hergibt. Typenschild beachten ! Zu 99,9% brauchst Du aber eine "deutsche" Auflaufvorrichtung. Sprich mit EG-Betriebserlaubnis oder oder deutscher Bauartgenehmigung (Wellenzeichen zB ~~F4312). Dann brauchst du Daten über die Radbremse. Bekommst Du von BPW. Oder Hoffmeister & Meinke zB. Einfacher: Bei BPW fragen welche Auflaufvorrichtung Du verwenden sollst. Weil Du nämlich eine "Zuordnungsberechnung" für die Auflaufbremse brauchst. Das Verhältnis der Hebel zur Radbremse (Bereifung usw) muß halt passen. So, mit dem Anhänger und der Berechnung fährst du dann zum TÜV. Hört sich kompliziert an. Ist aber nicht so schlimm. Ach, noch was, wenn der Anhänger noch nicht in Deutschland zugelassen war oder ein Eigenbau ist oder mal ein Wohnwagen war oder oder oder... muß er den geltenden Vorschriften entsprechen. Wie ein "Neu"-Fahrzeug halt. Z.B. Seitenbeleuchtung muß dran sein.. Was ist mit 100KM/H Zulassung. Würd´ich gleich mitmachen lassen. Ist ein Aufbacken. Sind den Stoßdämpfer dran ? Also viel Spaß Jänz
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->Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom! |
#7
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Zitat:
wenn ich mich recht erinnere, darf man zur TÜV-Abnahme und zur Fahrzeugzulassung/oder von der Abmeldung weg ohne Kennzeichen und ohne Zulassung fahren. Nur verkehrssicher muß das Fzg. sein. Vielleicht weiss es ja jemand hier genauer, wie die Regelung ist. Aber eine Garantie für die Richtigkeit der Aussage kann ich nicht geben. Meine nur, das mal gelernt zu haben. Gruß, Patrick |
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