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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Was darf ein Boot hinterherziehen
Hallo,
ich habe mal eine blöde Frage Wir haben ein kleines Boot (3,80 m lang) und einen 4 PS Motor dahinter. Gefahren wird auf einem kleinen Fluss. Nun zur Frage: Wir haben einen aufblasbaren Getränkehalter, den wir gerne hinter dem Boot bzw. wegen der Wellen vom Motor neben dem Boot herziehen würden. Ist dies erlaubt ?? Schon einmal Danke für die Antworten
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#2
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Ich kenne kein Gesetz, was dagegen spräche.
Ich würde beim hinterherziehen die Leine nur kurz halten
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Gruß Heinz, |
#3
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Steht meist in den Papieren. Schlepplast mit und ohne Bremse, muss mal schauen. Denk dran, manöverbehinderte Fahrzeuge gibts aber nur bei den Profis.
Gruß Willy |
#4
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Hallo (hier könnte dein Name stehen),
herzlich Willkommen im Forum. Auf diese Weise haben wir 2008 auf unserer Tour in F unser Bier zumindest kühl gehalten. Dort hat es niemanden gestört.
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#5
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Und auf eine notwendige Lichterführung ist zu achten (s.Schubverbände)
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#6
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.....das mußte kommen, ich hatte darauf gewartet
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Gruß Heinz,
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#7
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Wenn Du diese Bierkastenschwimmhilfe meinst...die bremst das Boot doch ziemlich stark ab. Kenn ich aus eigener Erfahrung.
Gruß Erik |
#8
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Die gelbe Schwimmhilfe hatte ich auch, bind ein seil drum zum ziehen und das war mit ihr. Scheuert sofort durch und weg is dein Kasten.
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Gruss Marco PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!" |
#9
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Zitat:
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell Geändert von ralfschmidt (26.07.2014 um 22:39 Uhr) |
#10
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Soweit ich weiß sind aufblasbare Getränkehalter bei Dunkelheit mit einer beleuchten Bierflache, mindestens 1 Meter über der Wasseroberfläche zu kennzeichnen. Dabei ist darauf zu achten, dass es sich um eine braune, nicht um eine grüne Flasche handelt, da diese mit einer Steuerbordleuchte verwechselt werden könnte. (BinSchStrO - Teil 4 §67.2)
Wie das auf der See ist weiß ich nicht.
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Gruß, Frank |
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