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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Führerscheinregel
Moin, ich mal wieder,
zerreißt mich bitte nicht gleich zu Anfang aber wie ist das generell geregelt, wenn ich als Führerschein Inhaber, jenanden fahren lassen möchte, der kein Lappen hat? Also ich weiß das es geht wenn ich an Bord bin, wie verhält sich das aber wenn ich hinterhergezogen werde? Gibts da irgendwas schriftliches? Gruß Kai |
#2
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Du must an Bord sein und jedereit eingreifen können. Dies kannst du halt schlecht wenn du hinterhergezogen wirst.
bei einem Fahrfehler des Führerscheinlosen bist du als Inhaber verantwortlich. die Regeln findest du in den Verordnungen. Z.B. RHeinschiffahrtspolizeiverordnung. die sind wirklich nicht schwer zu lesen wenn man sie als PDF runterlädt und dann einfach sucht. hab mal schnell das hier gefunden was schon ausreicht: §1.02 Schiffsführer 1. Jedes Fahrzeug sowie jeder Schwimmkörper muss unter der Führung einer hierfür geeigneten Person stehen. Diese wird als „Schiffsführer“ bezeichnet. Seine Eignung gilt als vorhanden, wenn er - ein Rheinpatent für die betreffende Fahrzeugart und -größe und die zu durchfahrende Strecke, - ein anderes nach der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein zugelassenes oder - ein nach der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein als gleichwertig anerkanntes Schiffsführerzeugnis für die Fahrzeugart und -größe besitzt. Bei als gleichwertig anerkannten Zeugnissen muss er auf bestimmten Streckenabschnitten zusätzlich das nach der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein geforderte Streckenzeugnis besitzen. 4. Der Schiffsführer muss während der Fahrt an Bord sein, auf schwimmenden Geräten ferner auch während des Betriebs. die selben Texte findest du auch in den anderen Verordnungen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (29.07.2014 um 18:22 Uhr)
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#3
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Moin Kai,
der Scheininhaber, verantwortlicher Skipper, hat die Mütze auf. Wenn der geschleppt wird und es passiert etwas, wird die Mütze sehr eng! Mit anderen worten: Verantwortung kann nicht deligiert werden. Gruß Ulli
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Mein Profilbild muss geändert werden...
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#4
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Zitat:
Ja eine Anzeige
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Gruß Gerd Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#5
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Ganz einfach, Du schreibst es ja selbst: Es geht, wenn Du selbst an Bord bist.
Und Du bist ja nicht an Bord, wenn Du hinten am Seil hängst...
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Gruß Heinz, |
#6
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Alles klar danke reicht mir schon, wollte nur nochmal eine zweite Meinung hören [emoji6]
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#7
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Kleine Ergänzung:
Der Rudergänger/Steuermann muss in der Lage sein deine Komandos zu verstehen und diese richtig umzusetzen können. Und er muss mindestens 16 Jahre alt sein. |
#8
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Noch eine kleine Anmerkung:
Aus deiner Registrierung lässt sich kein Revier ableiten. Die dir gegebenen Antworten gelten so für Deutschland und u.U. (mir aber nicht bekannt) in weiteren europäischen Staaten. In Finnland kennt man keinen Sportbootführerschein. Hier könntest du dich also wie in deiner Eingangsfrage in den Raum gestellt auch außerhalb des Bootes befinden. Die Anforderungen an den Rudergänger/Steuermann sind ähnlich denen in Deutschland. Grüße aus der finnischen Seenplatte Frank |
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