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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
Ich hoffe mal diese Frage stößt nicht gleich wg. Vorsatz auf, aber folgendes: mein AB der in den Papieren eingetragen ist) ist kurzfristig defekt und übers Wochenende Solls an's Bleiloch gehen. Ein Freund hat mir seinen (Nicht baugleich aber für das Boot geeignet bzgl Gewicht und Leistung) geliehen... Hat diesbezüglich jemand Erfahrung mit der Wasserschutz? Wird mein Boot deshalb sofort versenkt oder ist sowas noch im Rahmen? Lg Jo |
#2
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Selbstverständlich Strafe! Wozu dient diese Kennzeichenverordnung sonst, wenn nicht ausschließlich zur Ordnungsgeldgenerierung.
Sowohl buten als auch in vielen Auslanden ist doch tagtäglich Mord, Totschlag, Terrorismus auf dem Wasser angesagt und keiner denkt an die armen Kinder! Im Ernst: Es gibt keine Fristenregelung, Motorverleihregelung, Übergangsbestimmungen. Selbst mit einem Motor-Mietvertrag einer Außenbordervertragswerkstatt wurden bei einer Überführung sicherheitshalber 20.- abkassiert. Anderer Fall: Bei Bootskauf-Probefahrt mit losen Papierkennzeichen des mitfahrenden Alteigentümers 25,- € berappt(weil nicht dauerhaft befestigt). In Berlin hat die WaschPo keine anderen Aufgaben - wie es woanders aussieht entzieht sich meiner Kenntnis. Gruß Michael |
#3
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Danke, evtl hätte ich eher nach Höhe einer mögl.. Strafe fragen sollen ;) glaub 18€ kostet das Einträgen beim WSA auch...
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#4
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Hallo !
Ich habe auf der Elbe bei Dresden, trotzt vorhandenen Kaufbeleg und Anfrage wegen Eintragung beim WSA in schriftlicher Form alles nachweisbar weil ausgedruckt , 20€ bezahlt ! lg Frank
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#5
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![]() Zitat:
Und darüber hinaus muss ich das WSA Rheine loben, die sind absolut die schnellste Bundesbehörde die ich bisher gesehen habe. Montag oder Dienstag beantragt und heute schon vorliegen das ganze! ![]() ![]()
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Gruß Sascha |
#6
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Vielleicht mal hier suchen.
Da gibt es einen Thread von vor nicht allzu langer Zeit in dem steht man müsse einen neuen Motor nicht mehr beim WSA Kennzeichen eintragen lassen. Aussagen die von älteren Erfahrungen berichten helfen da kaum. Alternativ und sicherer natürlich Anruf beim WSA. |
#7
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@ Wolf: Irgendwann um 2010 herum wurden bei Änderungen der Kennzeichenverordnung mal die Buchstaben in der Aufzählung der eintragungspflichtigen Änderungen vertauscht. Da waren dann plötzlich Änderungen der Bootslänge, Rumpfwerkstoff und so eintragungspflichtig.
Dies rührt daher, weil die Kennzeichenverordnung einmal verordnet wurde und bei deren Änderungen jeweils nur diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Da hatte keiner aufgepasst und das wurde erst 2012 korrigiert. Ich bleibe dabei, dass diese Überregulierung abgeschafft gehört. Wir haben ganz andere Probleme, als unnumerierte Bäume, Stege, Boote, Säuglinge, Tiere, u.s.w.. Gruß Michael |
#8
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![]() Zitat:
![]() http://www.boote-forum.de/showpost.p...4&postcount=13 Zitat:
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#9
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Ich hab vor etwa 7 Jahren den eingetragenen Merc 70PS
gegen einen besseren Johnson 70PS getauscht, ohne jemals umzutragen. Seit dem ca. 4 Kontrollen, ohne dass die Frage danach auf kam...
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#10
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Leider wurde zwischenzeitlich geändert
aus "2. die im Antrag zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b, d oder f gemachten Angaben" wurde:"2. die im Antrag zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c, e und g gemachten Angaben" Der Link stimmt sogar noch. Was uns vielleicht Juristen auseinanderprokeln könnten: Was bedeutet unverzüglich und mitteilen in dem Satz: "Der Eigentümer hat den ausstellenden Stellen unverzüglich mitzuteilen..." Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#11
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Wobei wir nicht wissen, ob es am Bleiloch, das keine Bundeswasserstraße (und nur für die gilt die KlFzKV-BinSch) ist, andere Bestimmungen gibt.
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Beste Grüße John |
#12
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![]() Zitat:
Hier im Ruhrgebiet müsstest Du schon Glück haben, für diesen Umstand auch nur eine Bemerkung zu fangen - eine bußgeldbewerte Ermahnung halte ich für ausgeschlossen. Aber unseres WSPs konzentriert sich auch auf Rheinschiffer und nimmt Sporties nur als Beifang - und sind froh, wenn die nüchtern sind und ein bisschen nautisches Material dabei haben.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#13
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Mit der Länge kann ich eine Auskunft vom WSA Mannheim die ich leider nur telefonisch habe weitergeben.
ich habe ja meine Badeplattform umgebaut und bin jetzt von 9,3m über alles auf 9,8m Angewachsen (WObei ich die 9,3m vom Vorbesitzer übernommen habe und diese nicht nachgemessen habe). Ich habe telefonisch angefragt, ob ich die Längenänderung eintragen muss. Die auskunft war ein klares Nein. Wenn ich die Regeln des ANmeldens so lese müsste ich eigentlich. allerdings denke ich, dass ich ohne Bugspriet (der ja explizit ausgenommen ist) nicht über die 9,3m komme. ich werde morgen mal messen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
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