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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 17.08.2014, 23:20
Wilburion Wilburion ist offline
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Standard Ital. Küste - Zulassung

Liebe Bootsfreunde,

als bisheriger Binnensegler möchte ich sozusagen "Neuland" betreten und nächstes Jahr mein neues (altes) Boot im Mittelmeer als kleines Ausflugs- & Badeboot nutzen.

Ich habe mir einen alten, italienischen "Gozzo" aus Holz gekauft, den ich derzeit renoviere. Es handelt sich dabei um ein ehemaliges Fischerboot, wie man sie im Süden Italiens noch häufig sieht. Es ist ca. 6m lang und soll, wenn es fertig ist, von einem kleinen Benzinmotor angetrieben werden. Ob es dabei ein Innenboarder oder Außenboarder handelt, kann ich jetzt noch nicht sagen, darüber wird zur Zeit noch diskutiert, was machbar ist. Ob er 40 PS oder mehr hat, habe ich auch noch nicht entschieden, ich habe aber jedenfalls vor einigen Jahren den SBF See gemacht.

Da wir jedes Jahr mehrere Wochen in Sizilien Urlaub machen, möchte ich das Boot mitnehmen und vor der Küste Siziliens für Tagesfahrten einsetzen. Den Fahrtbereich 1, also 3 Seemeilen, werde ich dabei kaum verlassen, höchsten mal in den Fahrtbereich 2 bei Überfahrten. Kurzum, das Boot wird dann auch im Winter dort bleiben und ausschließlich vor der Küste Italiens eingesetzt werden.

Nun könnte ich das Boot zwar zuhause in Österreich anmelden, wofür ich einen Seebrief bekomme, ich weiß allerdings gar nicht, ob das überhaupt nötig ist, wenn ich zB unter den 40 PS bleibe (lt. meines Wissens in Italien die Grenze für führerscheinfrei, jedenfalls für Boote unter ital. Flagge). Die Anmeldung ist ein ziemlich bürokratischer Aufwand, daher meine Frage an die Kundigen unter Euch:

Ist eine Anmeldung nach ital. Recht überhaupt nötig, gibt es hier Freigrenzen für kleine Boote?

Es geht hier wie gesagt nicht um die Führerscheingrenze (der ist vorhanden), und die vorgeschriebene Ausrüstung für Fahrtzone 2 bis ist auch komplett an Board (von der Funkanlage bis zum EPIRB ist alles da), sondern nur um die Frage, ob eine (formelle) Zulassung überhaupt notwendig ist bei einem 6m langen Badeboot mit 40PS, das im FB1 einige Seemeilen auf und ab fährt.

Danke für Eure Beiträge!

Wilbur
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  #2  
Alt 18.08.2014, 07:15
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unter laender u revierinfo .... in dem pdf steht eig alles drin
(btw. .... 40 ps gelten NUR fuer AUSLAENDISCHE touristen beim chartern bei einem italienischen vercharterer ... in allen anderen faellen nicht)
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Grüsse aus dem Süden!

Joschka
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  #3  
Alt 24.08.2014, 09:49
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Zitat:
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unter laender u revierinfo .... in dem pdf steht eig alles drin
(btw. .... 40 ps gelten NUR fuer AUSLAENDISCHE touristen beim chartern bei einem italienischen vercharterer ... in allen anderen faellen nicht)
Hallo,
das stimmt so nicht ganz. In Italien dürfen grundsätzlich alle Italiener Boote welche in Italien gemeldet sind bis einschließlich 40PS ohne Schein fahren.
Das gilt AUCH für Touristen welche ein Boot chartern welches in Italien gemeldet ist.
Wobei sehr interessant ist, dass nur der Motor bei der Versicherung interessiert. Daher wird bei der Anmeldung eines Bootes auch keinen Wert auf das Boot gelegt als eher auf den Motor...
Fand ich ziemlich witzig. Aber wenn die das so wollen meinen Motor konnte ich angeben. Das Boot selber weiß leider keiner mehr was es ist... ist halt ein Einzelbau aus den 60igern.

buona giornata
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  #4  
Alt 24.08.2014, 14:57
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Servus!

Da häng ich mich mal dran weils passt:

Möchte im September noch mal kurz nach Grado, da soll aber nur die Zwerggummiwurst mit (2,3m, 4PS, Zulassung WSA Regensburg) um mal ein wenig vorm Strand rumzuschippern. Rest rentiert sich nicht wirklich, Zeit zu kurz.
Frage: Muss ich dafür auch schon die vorgeschriebene Mindestausrüstung mitschleifen? Also bis hin zum Rettungsring?

Nicht, das ich das Zeug nicht hätte - sonst ist das in HR ja auch dabei - aber beim RIB. Das Zwergding wäre damit quasi voll.
Gibt's da irgendwelche "Mindestgrößen" oder so ab wann das gilt?
Beim ADAC kann ich dazu irgendwie nix finden - oder ich überlese es.

Danke euch im Voraus,
Jan
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  #5  
Alt 25.08.2014, 11:06
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Nachdem dein Boot in Deutschland angemeldet ist, ist es eigentlich ganz einfach. Es gelten an der Adria die Regeln aus dem Land in welchem das Boot gemeldet ist.
Also bei dir schonmal keine Führerscheinpflicht da dein Boot nur 4PS hat.
Ob du Rettungsreifen etc. brauchst weiß ich nicht, da ich in DE (noch)nicht Boot fahre.
Aber schau doch mal hier: http://www.dmyv.de/index.php?id=379

Und wenn du 100% Sicher sein willst rufe doch einfach mal im Hafen von Grado an und frage oder bei der Regionalen Küsteninformationsstellen.
Klick mal hier rein: http://www.gradoguide.info/grado_inf...ressennummern/

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  #6  
Alt 25.08.2014, 11:41
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Zitat:
Zitat von RivaFlorida Beitrag anzeigen
Nachdem dein Boot in Deutschland angemeldet ist, ist es eigentlich ganz einfach. Es gelten an der Adria die Regeln aus dem Land in welchem das Boot gemeldet ist.
Das ist nicht richtig. Das nationale Recht geht vor, wenn es nicht EU Recht widerspricht. Da das im Bereich des Bootsfahrens m.W. nicht existiert, können z.B. die Kroaten eine Führerscheinpflicht auch ab 2 PS beschließen, obwohl ich in Deutschland theoretisch 15 PS ohne Führerschein fahren dürfte.
Das gleiche gilt auch für Ausrüstungspflichten, wie z.B. am Gardasee. http://www.gardasee.de/sport-am-gard...schriften.html

Gruß

Volker
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  #7  
Alt 25.08.2014, 12:11
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Servus!

Danke für die Antworten schon mal. Führerscheinpflicht ist kein Thema - SBF See vorhanden.
Zu den Seen habe ich auch einige Angaben gefunden - mich interessiert aber speziell die Ausrüstungspflicht bei "Kleinstbooten." Dazu ist für die obere Adria irgendwie nicht wirklich was herauszufinden.
Wie gesagt: Wegen Kroatienurlauben mit dem RIB hab ich ja das ganze Zeug - wenn ich das aber mitschleppen muss ist der "Zwerg" voll und ich darf so ungefähr nebenherschwimmen. In dem Fall überlegt man natürlich schon, ob es überhaupt rentabel ist das Boot mit zu nehmen...

Schöne Grüße,
Jan
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  #8  
Alt 25.08.2014, 14:27
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Das ist nicht richtig. Das nationale Recht geht vor, wenn es nicht EU Recht widerspricht. Da das im Bereich des Bootsfahrens m.W. nicht existiert, können z.B. die Kroaten eine Führerscheinpflicht auch ab 2 PS beschließen, obwohl ich in Deutschland theoretisch 15 PS ohne Führerschein fahren dürfte.
Das gleiche gilt auch für Ausrüstungspflichten, wie z.B. am Gardasee. http://www.gardasee.de/sport-am-gard...schriften.html

Gruß

Volker
Hi, also deine Aussage verstehe ich nicht. Es geht hier im die obere Adria und darum was man braucht um dort fahren zu dürfen.
Die nationalen Gesetze schreiben vor, dass man bis einschließlich 40PS keinen Schein benötigt.
Wenn jedoch das Boot nicht in Italien gemeldet ist gelten die Bestimmungen aus dem Land in welchem es gemeldet ist. Das ist die Bestimmung in Italien. Es gibt zusätzliche Einschränkungen für Seen bzw. Binnengewässer, nur da liegt Grado nicht.
Wenn das ein anderes Land anders macht darf es das und wenn Italien ewtas ändern will dürfen sie das und wir werden es erfahren. Aktuelle ist es aber so und das genau war die Frage.
Was ist daran bitte nicht richtig?

@freerider13: Ruf mal in Grado bei der Küsten Infostelle an und frage. Die können auch deutsch.
Ich weiß nicht was ein deutsches Boot dort braucht, da ich ein Boot habe welches in Italine gemeldet ist. Ich brauch nur Schwimmwesten für die Kiddis weil ich das sicherer finde. Rettungsreifenreifen etc. haben ich noch nie mitführen müssen und ich kenne auch keinen Nachbarn dort der das dabei hat. WSP hat mich auch noch nie danach gefragt.
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