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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot Anmeldung Kroatien - nicht eigenes Boot!
Hallo leute
wie sieht das aus wenn ich das Boot meines Vaters anmelden möchte. Boot war die letzten Jahre bereits immer in Kroatien ich selbst auch. Dieses Jahr jedoch ohne den Herrn Vater, dieser steht im Bootschein aber als Eigentümer ? wisst ihr wie sich das verhält ? einfach Ausweis von ihm dabei haben und dann klappt das hat mir ein Bekannter gesagt aber ich frage lieber nochmal hier nach |
#2
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Versuch macht Klug....
Für ein "Fremdboot" benötigt man regulär eine kroatische notarielle Beglaubigung. Zudem natürlich PA, Führerschein und Haftpflichtversicherungsschein Näheres hier unter Punkt 5: http://www.bootfahren-in-kroatien.de...anmeldung.html
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Gruß Heinz,
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#3
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Habe auch das Boot von meinem Vater in rab angemeldet hatte zwar ne Vollmacht mit aber
Die wollten die nicht mal auf Nachfrage sehen
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#4
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Hallo,
- die Anmeldung beim Hafenkapitän zu machen ist eine Sache ! - in eine Polizeikontrolle auf dem Wasser zu geraten eine andere Sache ! Polizeikontrolle auf dem Wasser: Du kannst Glück, aber auch Pech haben ... ... ein schlecht gelaunter Polizist kann Dir richtig Ärger machen ... ... der im Bootsschein genannte Eigner ist nicht an Bord + keine notarielle Vollmacht = Tatbestand der nicht erlaubten Fremdvermietung !!! Viele Grüße Jaki |
#5
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Zitat:
Gruß Wilfried
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Mit freundlichem Gruß Wilfried |
#6
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Zitat:
Und hier könnte ein Problem bei einer "schärferen" Kontrolle durchaus entstehen...
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Gruß Heinz,
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#7
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Zitat:
Hallo Wilfried, - Heinz spricht von einer "schärferen" Kontrolle - ich spreche von einem schlecht gelaunten Polizisten - der Tatbestand ist klar gegen Dich Lösung: Internationalen Bootsschein auf Familienangehörige "erweitern" Viele Grüße Jaki |
#8
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oder WSA Anmeldung als Eignergemeinschschaft - habe ich mit meiner Tochter so gelöst... kostet gerade mal 10 EUR ...
(alle Eigner mit Vor- und Nachnamen eintragen lassen)
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#9
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Wenn das mal so einfach wäre. Bei einer Eignergemeinschaft geht kein Rechtsgeschäft ohne nachgewiesene Zustimmung aller Eigner.
Einen IBS bekommen nur die Eigner, die auch im Kaufvertrag des Bootes eingetragen sind. Versicherungen, Nummernzuteilung Funk etc., alles müssen alle Eigner beantragen/kündigen/ändern. Für Fremdschäden steht auch immer die komplette Eignergemeinschaft ein. Es gibt Reparaturbetriebe, die bei größeren Eigenschäden keinen Handstreich ohne Zustimmung aller Eigner machen und so weiter. |
#10
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es geht sehr einfach, man kann es aber kompliziert machen ! So einfach ist das....
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#11
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Zitat:
Hoffe mal das es bei mir auch klappt sonst steht das gute Stück 2 Wochen neben dem Wohnwagen und ich kann mich an Land sonne |
#12
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Zu diesem Thema wurde in einem anderen Thread von kompetenter Seite geschrieben, dass bei direkten Verwandten (hier also Sohn) eine schriftliche Vollmacht des Vaters genügt.
Bei mir trifft der gleiche Fall zu.
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Gruß Klaus |
#13
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Was ist mit einem Mietvertrag, wo Fahrgebiet - Kroatien o.ä. - ausgewiesen ist?
Was machen denn all die Menschen, die sich ein Boot auf Hänger "chartern", um damit in Urlaub zu fahren?
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf |
#14
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Zitat:
Durch den EU-Beitritt ändern sich in HR die Vorschriften beinahe täglich. Im Moment verlässliche Aussagen zu Verwaltungsfragen zu machen, ist fast schon Kaffeesatzleserei |
#15
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Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#16
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Zitat:
Wenn diese hier dann zig-mal bestätigt wurden, dann ist das m.E. wertvoller als irgendwelche Autoclub-veröffentlichungen oder Post`s aus ominösen Internetquellen. Und gerade hier im BF sind nun mal aufgrund des Hobbys sehr viele HR-Fahrer unterwegs, die jedes Jahr aufs neue Ihre Eindrücke mitbringen, wie-was-wo in Kroatien gehandhabt wird. Und das ist mir persönlich mehr wert als Aussagen von Leuten, die noch nie dort waren.
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Gruß Heinz, |
#17
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Zitat:
Hautsache sie konnten ihren Senf abliefern. (... und damit meine ich nicht Heinz!!)
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... Geändert von dieter (20.08.2014 um 09:34 Uhr)
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#18
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Zitat:
als Charterfirma für Trailerboote ist mir jetzt nur Öchsner bekannt. Wie hier im Forum zu lesen, hat man dies so gelöst, das Boot auf den jeweiligen Charterkunden anzumelden ... und anschließend wieder ab. Dazu gibt es auch feste Vorgaben für Charter in Kroatien ... http://www.oechsner-boote.de/charter...r_info_ii.html
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#19
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Hallo Leute,
bis zum EU-Beitritt Kroatiens galt (wie allgemein bekannt, denke ich) das sogenannte "Kabotage-Verbot" im Sportbootbereich. (Kabotage [vereinfacht] = Transportdienstleistung im Personen- oder Güterverkehr innerhalb Kroatiens mit nicht-kroatischem Kennzeichen; zB durften Sportboote mit deutscher Registrierung nicht in HR verchartert werden; dass dies dennoch illegaler Weise vereinzelt geschah und oft auch nicht aufgedeckt wurde bzw. gar nicht so streng von den Behörden überprüft wurde, tut nichts zur Sache. Aber zB die "Personenliste" oder zB die Forderung, dass der Eigner bei der Einreise mit dem Boot - theoretisch - anwesend sein musste, waren zB Instrumente, um die Sache zumindest zu erschweren. Kabotage ist aber zB auch: Ein deutsches Busunternehmen fährt von München nach Split und lässt in Zagreb Passagiere zusteigen; auch das unterlag den Kabotage-Bestimmungen. Ebenso: Ein deutscher Frächter wollte zB von München nach Split eine Fuhre transportieren und - weil Platz am LKW - in Zagreb noch ein paar Paletten aufladen. Auch das ist Kabotage und eindeutig reglementiert; ebenso der umgekehrte Weg: ein HR Busunternehmen auf dem Weg von Split nach Hamburg lässt in München Fahrgäste zusteigen usw.) Jedenfalls: Mit dem EU-Beitritt hat sich (vereinfacht) folgendes geändert: Für die Kabotage im Gütertransportbereich gibt es Übergangsfristen von zwei bis vier Jahren. Da ist also dzt. noch manches wie vor dem EU-Beitritt. Im Sportboot/Charter-Bereich ist das Kabotage-Verbot gefallen (deswegen gibt es auch keine "Personenliste" mehr). Damit muss man auch keine komplizierten Konstruktionen mit notarieller Beglaubigung oder zeitweiliger deutscher Registrierung auf Namen des "Charterers" vornehmen. Es reicht, wenn der Vercharterer die nun neuen und vereinfachten Bestimmungen einhält (Download von der www.mmpi.hr -Website). Formal ist daher auch kein Eigentumsnachweis über das Boot bei der "Anmeldung" in HR mehr gefordert, sondern nur mehr ein Registrierungsnachweis (für Vercharterer von außerhalb HR u.a. Nachweis über die technische Eignung/Sicherheit des Boots). Scharfe Beobachter konnten heuer bereits vereinzelt Charterboote mit deutschen Registrierungen wahrnehmen. Alle, die heuer mit ihrem Boot in HR waren, konnten ja feststellen: Eine Reihe von Kapetanijas nehmen keine Anmeldungen mehr vor, man muss schon in die "nächstgrößere" Stadt, der Verwaltungsablauf ist einfacher geworden. (Ich bin Ösi mit Wohnsitz in Ö, mein Boot ist in DE auf den Namen eines/r Verwandten mit Wohnsitz in DE registriert, läuft daher unter dt. Flagge. Eine Vollmacht hatte ich immer mit [aber nie benötigt]. Heuer kam dann eben auch die Aussage, dass diese Vollmacht nun auch formal nicht mehr erforderlich ist.) Aus der Sicht der Verwaltung ist nur mehr die Entrichtung der "Wassermaut" interessant, die "Besitzverhältnisse" interessieren nicht mehr.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#20
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Zitat:
Gruss Gerd |
#21
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Zitat:
In diesem Dok. für Vercharterer steht verkürzt und vereinfacht unter anderem, dass es nunmehr möglich ist, dass Schiffe mit EU-Flagge in HR ohne Kabotage-Permit verchartert werden können, solange sie sich dazu anmelden und die technischen Mindeststandards erfüllen, die auch für HR-Boote gelten. Für non-EU-Flaggen ist weiterhin ein Kabotage-Permit erforderlich. Unabhängig davon besteht (weiterhin) die Möglichkeit, dass Charterfirmen eine HR Steuernummer und eine HR Registrierung erwerben und auf diese Weise (dann praktisch ein "genuin kroatisches" Schiff) verchartern. Dieses Dokument richtet sich - wie gesagt - an Vercharterer. Die Änderungen für Private müsste man wiederum aus dem HR Gesetzblatt heraussuchen und übersetzen, worin sich ja Glumpo schon umfangreiche Lorbeeren verdient hat. Das soll weiterhin ihm vorbehalten bleiben...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (20.08.2014 um 15:06 Uhr) Grund: "Gerd" statt "Gert"... ;-) |
#22
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Es geht auch um die Umsatzsteuer.
Wird ein Boot, das verchartert wird, in Kroatien übergeben, fällt auch kroatische Umsatzsteuer an. Und zwar gerade nach dem EU-Beitritt Ich gehe davon aus, dass die Kroaten aufgrund der entsprechenden EG-Richtlinie eine dem deutschen § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG haben Gruß Volker |
#23
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Danke für die vielen Antworten und Posts.
Heute Abend gehts los. Vollmacht ist an Bord und alle anderen Papiere auch jetzt muss nur noch das Wetter passen die nächsten 2 Wochen |
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Viel Spaß, das wird schon!
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#25
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Genau so ist es denn es ist der Balkan. Unser Junior Skipper hat heute aus Montenegro kommend in Cavtat einklariert. Er hat neues Permit gelöst und neue blaue Crewliste ausgefüllt. Nach Bestätigungen zum führen der Yacht und nach Segelscheinen hat niemand nicht gefragt. Da ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass bei jugendlicher Crew das Schiff 2 Stunden nach Drogen durchsucht wird.
Bei der Einreise nach Montenegro vor 4 Tagen wurde nach einen Bestätigung gefragt dass das Schiff nach Montenegro eingeführt werden darf. Dort wurde dann Bestätigung vorgelegt auf der 10€ stand. Wie gesagt Balkan. |
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