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  #1  
Alt 21.08.2014, 23:19
EccoBravo EccoBravo ist offline
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Standard Mindestalter f Motorboot unter 5 PS (Binnen) ?

Hallo allerseits,

wie ist in Deutschland (Binnen) das Mindestalter zum Führen eines Motorbootes unter 5 PS (mit und ohne Aufsichtperson) ?

Gemeint ist das selbständige Führen eines offenen 5m-Bootes mit 2kW Elektromotor auf einem brandenburger Binnensee.

Vielen Dank
EB
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  #2  
Alt 21.08.2014, 23:39
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Mr-Flopppy Mr-Flopppy ist offline
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Mit Aufsichtsperson, die ja dann der verantwortliche Schiffsführer ist, gibt es meines Wissens kein Mindestalter. Das "Steuerkind" muss körperlich und geistig in der Lage sein das Boot sicher zu steuern.
Alleine ist das Mindestalter seit der neuen Führerscheinregelung 16 Jahre.

Gruß Hubert
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  #3  
Alt 22.08.2014, 06:21
MarcB MarcB ist offline
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Zitat von der Seite http://www.sailaway-info.de/40582/home.html:

"Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen auf Binnenschifffahrtsstraßen motorisierte Boote überhaupt nicht fahren, weder unter Aufsicht noch alleine. Grund ist § 1.09 der BinSchStrO. Danach muss der Rudergänger mindestens 16 Jahre alt sein."
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  #4  
Alt 22.08.2014, 06:29
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Zitat:
Zitat von MarcB Beitrag anzeigen
... Grund ist § 1.09 der BinSchStrO. Danach muss der Rudergänger mindestens 16 Jahre alt sein."
Fast richtig
Genau da steht auch, auf welchen Wasserstraßen unter welchen Bedingungen ein Mindestalter von 12 Jahren ausreicht

Gruß Lutz
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  #5  
Alt 22.08.2014, 07:48
MarcB MarcB ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Fast richtig
Genau da steht auch, auf welchen Wasserstraßen unter welchen Bedingungen ein Mindestalter von 12 Jahren ausreicht

Gruß Lutz
Du hast recht Skipper, ich zitiere das mal wieder:

************************************************** ******
genügt abweichend von Nummer 1 ein Mindestalter von zwölf Jahren, wenna)der Rudergängeraa)den Ausweis eines einem Spitzenverband des deutschen Wassersports angeschlossenen Vereins mitführt, sofern der Spitzenverband ein grundlegendes Verkehrssicherheitskonzept gewährleistet, und
bb)die Beschränkungen nach Spalte 3 der vorstehenden Tabelle einhält und

b)das Fahrzeug eine Länge von 5 m nicht überschreitet und mit einer Antriebsmaschine mit einer effektiven Nutzleistung von höchstens 3,68 kW ausgerüstet ist.


Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht die Spitzenverbände nach Satz 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa im Verkehrsblatt bekannt. Insofern ist der Rudergänger Schiffsführer.
************************************************** *********

Dazu habe ich auch noch Fragen:

Sind alle Vereine einem Spitzenverband angeschlossen und haben alle Spitzenverbände ein Verkehrssicherheitskonzept, wie gefordert?

Kann jedes Kind sich einfach so einen Ausweis holen, indem es Vereinsmitglied wird?
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  #6  
Alt 22.08.2014, 09:57
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Zitat:
Zitat von MarcB Beitrag anzeigen
...Sind alle Vereine einem Spitzenverband angeschlossen ...
Nein, das ist keine Pflicht. Allerdings sind es wohl die meisten. Die Mitgliedschaft in einem Verband hat für die Vereine einerseits gewisse Vorteile (günstige Versicherungen, Lobbyarbeit, ...) aber auch nicht unerhebliche Kosten. Vereine die eine umfangreiche Vereinsarbeit leisten (incl. Jugend etc.) werden eher Mitglied sein als ein Verein, der nur eine Zusammenschluss von Bootsbesitzern ist um gemeinsame Infrastruktur (z.B. Hafen/Liegestelle) zu betreiben.

Zitat:
Zitat von MarcB Beitrag anzeigen
... haben alle Spitzenverbände ein Verkehrssicherheitskonzept, wie gefordert?
??? Weiß ich nicht. Ich würde vermuten der DMYV (deutsche Motoryachtverband) wird so was haben.
Ob der ADAC-Sportschifffahrt mit seinen Mitgliedsvereinen ein Spitzenverband ist? Der ADAC ist da aber sehr aktiv und möchte sich gern Vergrößern, da vermute ich werden die so was haben, wenn's irgendwie geht. Insbesondere, da die der Motorbootfahren ja voranbringen möchten. Für den DSV (Deutscher Seglerverband) ist das, was das Motorbootfahren von Kindern angeht, wohl eher weniger interessant, aber möglicherweise haben die trotzdem so ein Sicherheitskonzept.
Andere Spitzenverbände des Wassersports wie z.B. der Deutsche Kanu-Verband oder der Deutsche Ruderverband werden so was eher nicht haben. Ist ja nun auch gar nicht ihr Bereich.

Zitat:
Zitat von MarcB Beitrag anzeigen
...Kann jedes Kind sich einfach so einen Ausweis holen, indem es Vereinsmitglied wird?
??? Da würde ich vermuten, dass das vom jeweiligen Verkehrssicherheitskonzept abhängt.
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Mattze

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  #7  
Alt 22.08.2014, 09:59
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen
...Alleine ist das Mindestalter seit der neuen Führerscheinregelung 16 Jahre....
Wie war das vor der neuen Führerscheinregelung (mit Ausnahme der oben angesprochenen 12 J. unter bestimmten Bedingungen)?
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Mattze

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  #8  
Alt 22.08.2014, 11:28
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Das Mindestalter für den Rudergänger auf Motorbooten war m. E. schon immer 16 (12) Jahre, nur die PS-Grenze für die Führerscheinfreiheit wurde von 5 auf 15 PS angehoben.

Gruß Lutz
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  #9  
Alt 22.08.2014, 11:39
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ja - dem war mir auch so.
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  #10  
Alt 22.08.2014, 11:40
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Zitat:
Zitat von MarcB Beitrag anzeigen
... Kann jedes Kind sich einfach so einen Ausweis holen, indem es Vereinsmitglied wird?
Nein, das Sicherheitskonzept des DMYV z.B. sieht dafür die Lizenz B1 vor, nachzulesen hier bei der Deutschen Motorbootjugend des DMYV.

Gruß Lutz
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