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  #1  
Alt 02.09.2014, 07:43
linda-maus linda-maus ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 02.09.2014
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Standard Sportbootführerschein mit Sehschwäche

Hallo Gemeinde,

Ich bin 28 Jahre und möchte gerne einen Bootsführerschein (SBF) machen.
Wir haben an unserem Stausee ein kleines Haus, wo wir im Sommer jeden zweiten Tag darin verbringen.
Mein Freund hatte die Idee, und ich finde es echt genial.

Doch nun zu meinem Problem. Mir wurde damals etwa vor 5 Jahren gesagt, das ich eine Rot-Grün Sehschwäche habe.
Jetzt habe ich auf sehtest-info.de gelesen, das dies nur mit einer Bescheinigung vom Augenarzt funktioniert.

Aber wie groß darf die Farbsehschwäche sein? Habt ihr Erfahrungen?
Und warum wird mein Profilbild nicht angezeigt? ;)
LG Linda
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  #2  
Alt 02.09.2014, 07:55
Paparemo1 Paparemo1 ist offline
Commander
 
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365 Danke in 192 Beiträgen
Standard

Keine Ahnung.
Tagsüber sollte es kein Problem sein. (Topzeichen)
Nachts schon eher.
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  #3  
Alt 02.09.2014, 08:00
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Mein Onkel ist Elektromeister hat den Sportbootführerschein und ist komplett Farbenblind (also alles grau). war immer lustig, als ich noch keinen Führerschein hatte und bei hm mitgefahren bin) wenn er auf dem Rhein fragte welche Farbe die Tonne voraus hat (da er sich die Topzeichen auch nicht merken konnte).

geht alles.

Die Farbkarten sind alle gleich wenn du im Netz suchst wirst du mit den entsprechenden Lösungen vesorgt. Dann must du dir nur vor der ärtzlichen Untersuchung die Kartenmuster etwas einprägen und bestehst die Farbprüfung mit Bravur.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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  #4  
Alt 02.09.2014, 08:25
medo medo ist offline
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Zitat:
2. Farbunterscheidungsvermögen
Das Farbunterscheidungsvermögen ist als ausreichend anzusehen, wenn der Bewerber den Farnsworth Panel D 15 Test oder
einen anerkannten Farbtafeltest besteht. In Zweifelsfällen muss die Prüfung mit dem Anomaloskop oder ein anderer
anerkannter gleichwertiger Test durchgeführt werden. Ergibt diese Untersuchung keine Farbentüchtigkeit (normale Trichromasie
mit einem Anomalquotienten zwischen 0,7 und 1,4), ist nur eine Grünschwäche (Deuteranomalie mit einem Anomalquotienten
zwischen 1,4 und 6,0) zulässig. Anerkannte Farbtafeltests sind:
a) Ishihara nach den Tafeln 12 bis 14,
b) Stilling/Velhagen,
c) Boström,
d) HRR (Ergebnis mindestens „leicht“),
e) TMC (Ergebnis mindestens „second degree“),
f) Holmer-Wright B (Ergebnis höchstens 8 Fehler bei „small“)
Quelle: http://www.pa-bremen.de/download/c62b2c63.pdf
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  #5  
Alt 02.09.2014, 08:35
linda-maus linda-maus ist offline
Deckschrubber
 
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Hey das ging ja schnell. Medo genau das habe ich gesucht. Vielen Dank an alle, ich denke das wird wohl zu schaffen sein
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  #6  
Alt 02.09.2014, 09:02
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
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Wenn alles andere nicht zum Ziel führt, würde ich einen Antrag auf Beschränkung des Führerscheins stellen.
Z.B. "Der Führerscheininhaber darf bei Nacht bzw. unsichtigen Wetterverhältnissen das Fahrzeug nur in Begleitung einer farbentüchtigen Person führen."
Diesen Antrag solltest Du bei der ausstellenden Behörde, bei mir war das 1972 der Deutsche Motoryachtverband, stellen. Ggf. würde ich beim Verkehrsministerium in Berlin nachfragen.
In meinen Führerscheinen steht keine Beschränkung, obwohl ich das gleiche Problem habe. Wieso das so ist, weiß ich nicht. Auch die Bundeswehr hat mich meinen Binnenführerschein machen lassen, obwohl die Farbschwäche bei der Musterung (1967) erkannt wurde.
Da ich auch noch eine andere Behinderung habe, kenne ich das Prozedere vom Autoführerschein, das ging damals recht einfach über TÜV und Straßenverkehrsamt. In meinem PKW-Führerschein steht hinten eine Reihe von Dingen, mit denen mein Auto ausgerüstet sein muß, damit ich es mit einem Arm fahren darf.
Für mich ist das Problem auch nicht so wichtig, da meine Frau ebenfalls beide Führerscheine hat und absolut farbentüchtig ist. Sie ist praktischerweise auch immer mit an Bord.
Das Problem kommt übrigens fast ausschließlich bei Männern vor.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #7  
Alt 02.09.2014, 11:37
linda-maus linda-maus ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Wenn alles andere nicht zum Ziel führt, würde ich einen Antrag auf Beschränkung des Führerscheins stellen.
Z.B. "Der Führerscheininhaber darf bei Nacht bzw. unsichtigen Wetterverhältnissen das Fahrzeug nur in Begleitung einer farbentüchtigen Person führen."
Diesen Antrag solltest Du bei der ausstellenden Behörde, bei mir war das 1972 der Deutsche Motoryachtverband, stellen. Ggf. würde ich beim Verkehrsministerium in Berlin nachfragen.
In meinen Führerscheinen steht keine Beschränkung, obwohl ich das gleiche Problem habe. Wieso das so ist, weiß ich nicht. Auch die Bundeswehr hat mich meinen Binnenführerschein machen lassen, obwohl die Farbschwäche bei der Musterung (1967) erkannt wurde.
Da ich auch noch eine andere Behinderung habe, kenne ich das Prozedere vom Autoführerschein, das ging damals recht einfach über TÜV und Straßenverkehrsamt. In meinem PKW-Führerschein steht hinten eine Reihe von Dingen, mit denen mein Auto ausgerüstet sein muß, damit ich es mit einem Arm fahren darf.
Für mich ist das Problem auch nicht so wichtig, da meine Frau ebenfalls beide Führerscheine hat und absolut farbentüchtig ist. Sie ist praktischerweise auch immer mit an Bord.
Das Problem kommt übrigens fast ausschließlich bei Männern vor.
Vielen Dank für diese nützlichen Infos
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  #8  
Alt 02.09.2014, 11:57
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Flieger Flieger ist offline
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Hallo Linda,

erst einmal Willkommen in diesem -Forum.

Offenbar gehörst du zu den sehr wenigen Frauen die diese Erkankung haben, denn eigentlich ist sie uns Männern vorbehalten

Wieviel Rot/Grün kannst denn überhaupt sehen?

Aus meiner Erfahrung wird das mit dieser Rot-Grünschwäche nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Über unseren Verein werden regelmässig SBF-Kurse abgehalten und die medizinische Untersuchung wird von einem ansässigen Augenarzt durchgeführt.
Und inzwischen kenne ich einige Leute, die trotz Rot- Grünschwäche das OK vom Doc bekommen haben.

Ich an deiner Stelle würde es erst einmal so versuchen und wenn das nicht funktioniert, kannst du immer noch über die Schiene mit der Einschränkung,
wie von "huebi" beschrieben, versuchen deinen Schein zu machen.

Ich drücke dir die Daumen und viel Spaß beim lernen.
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #9  
Alt 02.09.2014, 15:18
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
... Aus meiner Erfahrung wird das mit dieser Rot-Grünschwäche nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. ...
Naja die Definition was geht und was nicht (s.o.) ist schon eindeutig! Es gibt aber halt Ärzte die großzugiger sind bzw. das dem Freizeit-Sportbootführerschein etwas lockerer sehen. Wenn man so durch die Untersuchung durch kommt, hat man halt "Glück" gehabt. Der Prüfungsausschuss stellt den Schein nachher so aus, wie der Arzt das vorher ausgefüllt hat.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #10  
Alt 02.09.2014, 15:49
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Naja die Definition was geht und was nicht (s.o.) ist schon eindeutig!
Definition ist eine Sache, die Realtät ist eine andere Sache
da das Thema Sehschwäche hier schon mehrfach behandelt wurde, ist bekannt, dass es fast überall sehr lax gehandhabt wird
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

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  #11  
Alt 02.09.2014, 16:31
werner3 werner3 ist offline
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Wo wohnst Du? Wenn Du nicht klar kommst schick mir eine persönliche Nachricht.
Gruß
Werner
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  #12  
Alt 03.09.2014, 06:49
linda-maus linda-maus ist offline
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Nochmals Danke für die anderen Antworten. Ich melde mich wenn was unklar ist. Vielen Dank
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  #13  
Alt 19.09.2014, 09:36
Fighter117 Fighter117 ist offline
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Mein Arzt hat mir Gestern nicht den Attest unterschrieben, weil ich diesen blöden Isihara-Test nicht bestanden habe. Nur mal so zur Erläuterung, ich weis um diese Farbschwäche, aber im Alltag fällt sie schlicht nicht auf, weil ich einfach nur die Nuancen nicht so unterscheiden kann wie ein normal Sehender. Ich bin ja nicht Farbenblind. Der Arzt hat mir empfohlen ein Gutachten vom Arzt erstellen zu lassen. Dort muss man min. 3 Monate warten und er kostet mehr als Der SBF-Kurs. So viel Zeit habe ich aber leider nicht und mit dem Geld kann ich auch sinnvollere Dinge tun.
Also doch wohl die Tafel auswendig lernen und hoffen das der nächste Arzt die Tafeln auch in der richtigen Reihenfolge abfragt.
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  #14  
Alt 19.09.2014, 09:52
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
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Zitat:
Zitat von Fighter117 Beitrag anzeigen
Mein Arzt hat mir Gestern nicht den Attest unterschrieben, weil ich diesen blöden Isihara-Test nicht bestanden habe. Nur mal so zur Erläuterung, ich weis um diese Farbschwäche, aber im Alltag fällt sie schlicht nicht auf, weil ich einfach nur die Nuancen nicht so unterscheiden kann wie ein normal Sehender. Ich bin ja nicht Farbenblind. Der Arzt hat mir empfohlen ein Gutachten vom Arzt erstellen zu lassen. Dort muss man min. 3 Monate warten und er kostet mehr als Der SBF-Kurs. So viel Zeit habe ich aber leider nicht und mit dem Geld kann ich auch sinnvollere Dinge tun.
Also doch wohl die Tafel auswendig lernen und hoffen das der nächste Arzt die Tafeln auch in der richtigen Reihenfolge abfragt.
Hast Du mal mein Posting (Nr. 6) gelesen?
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  #15  
Alt 19.09.2014, 10:11
Benutzerbild von Robert67
Robert67 Robert67 ist offline
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Suche dir einen Augenarzt mit einem Anomaloskop.
Dann ist es klar.

Bei Ishihara sehe ich auch nix, nach Anomaloskop aber eindeutig innerhalb der Toleranz.
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Gruss
Robert
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  #16  
Alt 19.09.2014, 10:41
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christoph christoph ist offline
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Hab auch diese Sehschwäche und es war überhaupt kein Problem mit dem Schein. Bei der Prüfung kam sogar ein Augenarzt und hat es überprüft, Sagte das es soweit passen würde.
Probleme hatte ich Nachts aber noch nie.
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Gruß Christoph

Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish
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  #17  
Alt 19.09.2014, 12:44
Fighter117 Fighter117 ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Hast Du mal mein Posting (Nr. 6) gelesen?
Ja habe ich. Zum glück ist es aber bei mir nicht so gravierend. Ich bin mir ziemlich sicher das ich keine Einschränkung oder sonstige Sondergenehmigungen brauche, da ich die Farben sehr wohl sehe und deutlich unterscheiden kann. Bei mir gehts eben nur um die Grenzwerte. Beim Isiharatest sehe ich sogar einige Zahlen, aber eben nicht alle. Das reichte diesem Arzt von Gestern nicht.

Zitat:
Zitat von Robert67 Beitrag anzeigen
Suche dir einen Augenarzt mit einem Anomaloskop.
Dann ist es klar.

Bei Ishihara sehe ich auch nix, nach Anomaloskop aber eindeutig innerhalb der Toleranz.
Danke, wenn ich den zweiten Test beim anderen Arzt nicht bestehe, werde ich den Umweg über einen Augenarzt machen müssen. Aber was denkst du was ich heute schon rumtelefoniert habe. Keinen Termin vor Ende Oktober. Meine Prüfung ist aber schon am 18.10.. Mit sowas habe ich bei der Anmeldung absolut nicht gerechnet. Bin ja im Prinzip gesund und all meine Sinne sind immernoch vollkommen intakt. Das diese minimale Farbschwäche für den Test so relevant ist, hätte ich nie für möglich gehalten. Sonst hätte ich mich auch drauf eingestellt und mich vorbereitet. Ärgert mich im nachhinein selbst.
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  #18  
Alt 19.09.2014, 13:34
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huebi huebi ist offline
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Frag mal den TÜV!
Wenn ich mich recht entsinne, kann der auch sowas prüfen und bescheinigen.
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