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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 17.09.2014, 09:32
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Standard Anhängelast - Stützlast- ungebremst

Hallo zusammen,

sogar beim Tüv sind sie sich nicht einig:

Mein Auto hat 730 Anhängelast und 80 Kilo Stützlast. Der Bootsanhänger 750 Kilo.
Ja was darf ich nun anhängen? 730 !
Oder kann ich die Stürzlast zugeben, damit ich wenigstens auf 750 komme?
Der andere Tüvprüfer sagte gar ich müsse die 80 Kilo Stützlast noch abziehen.

Danke
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"Jeder Idiot kann eine Krise meistern. Es ist der Alltag, der uns fertig macht.“
Anton Tschechow

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Gruß und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel !
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  #2  
Alt 17.09.2014, 09:37
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Du kannst die Stützlast dazu zählen und somit Deinen Trailer mit Deinem Auto ziehen.
Das ZGG des Zugfahrzeugs solltest Du aber dabei beachten.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #3  
Alt 17.09.2014, 09:49
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Wiegen nicht vergessen, ablesen was auf dem Anhänger steht reicht in der Regel nicht.

Gruß
Willy
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  #4  
Alt 17.09.2014, 09:52
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Mainfahrer Mainfahrer ist offline
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Der vom Tüv sagt ich darf nicht dazuzählen....................und der andere Tüv Mann sagte sogar die müsse ich noch abziehen................die waren sich nicht mal einig die Jungs
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  #5  
Alt 17.09.2014, 09:53
JohnB JohnB ist offline
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Checki hat eigentlich alles gesagt: Anhängelast = Achslast des Trailers.

Anzufügen wäre noch, dass es auf die tatsächlichen Werte für Stützlast und Achslast des Anhängers ankommt. Diese dürfen 80 bzw. 730 kg nicht überschreiten, wenn Dein Auto ziehen soll.

Weiter darf der Trailer nicht überlastet sein, d.h. es muss gelten Stützlast + Achslast =< 750 kg.

Gratulation, dass die bootlose Zeit zu Ende geht.
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Beste Grüße

John
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  #6  
Alt 17.09.2014, 14:28
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Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.

Zitat http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html

Also darfst du mit deinem Auto 750 KG ziehen, da die 80Kg Stützlast auf dem Zugfahrzeug aufliegen und eigentlich nicht auf der Achse des Anhänger. Aber Vorsicht, die Zuladung deines Fahrzeugs verringert sich um die Stützlast von 80 Kg

Auf dem Bild gut zu sehen.
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Lieben Gruß

Johannes
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  #7  
Alt 17.09.2014, 14:36
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Da ungebremste Anhänger ein max. zulässiges Gesammtgewicht von 750kg haben ist die Stützlast abzuziehen um die max. Achslast zu erhalten.

zlgG = Achslast + Stützlast

du must also deine tatsächliche Stützlast mal messen.
Du darfst also max 730kg Achslast haben und der Hänger max 750 kg gesammtmasse (deine Stützlast wären dann 20kg).
wenn deine Stützlast höher ist reduziert sich deine Achslast udn somit dein zu ziehendes Gewicht bis zur max Stützlast von 80kg. Dann darfst du max. 680 kg anhängelast haben.

eigentlich ganz einfach.
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Gruß Volker
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  #8  
Alt 17.09.2014, 16:51
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Moin,

ich kann einfach nicht verstehen, dass es bis heute immer noch keine klare Regelung über das Problem gibt. Ich habe schon zig Leute dazu befragt. Tüv Prüfer, Polizisten, Leute von Straßenverkehrsamt usw. Keiner kann eine genaue Angabe machen.

Die meisten jedoch schwören darauf, dass die Stützlast nicht von der Gesamtmasse des Anhängers abgezogen werden darf obwohl die andere Seite behauptet das man es wohl darf.

Fakt ist nunmal, dass ein Trailer der alleine 1950 kg wiegt und ein max zulässiges Gesamtgweicht von 2000 kg hat und dabei eine Stützlast von 100 Kg hat, angekuppelt am Auto auf seiner Achse nur noch 1850 kg wiegt und somit von einem Auto welches 100 kg Stützlast genehmigt hat und gebremst 1900 kg ziehen darf, gezogen werden darf.


Wenn der Trailer allerdings voll ausgeladen ist, gillt glaube ich dieser Punkt nicht mehr. Wenn die Stützlast darüber entscheidet ob das Zugfahrzeug ausreichend ist, darf der Trailer nicht an sein max. beladen werden.


Worauf ich jetzt hinaus will ist die Frage:

Was passiert auf der Fahrt in den Urlaub bei einer Polizei Kontrolle? Da gerät man an Polizisten die dies nicht wissen und der Urlaub könnte schon beendet sein.
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Viele Grüße, Marcus

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  #9  
Alt 17.09.2014, 17:04
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Zitat:

Fakt ist nunmal, dass ein Trailer der alleine 1950 kg wiegt und ein max
zulässiges Gesamtgweicht von 2000 kg hat und dabei eine Stützlast von 100 Kg
hat, angekuppelt am Auto auf seiner Achse nur noch 1850 kg wiegt und somit von
einem Auto welches 100 kg Stützlast genehmigt hat und gebremst 1900 kg ziehen
darf, gezogen werden darf.
Auch angekuppelt am Auto, wiegt der Anhänger dann immer noch 1950kg. Diese 1950kg werden vom Anhänger auf dessen Kupplung 100kg und dessen Achse(n) 1850kg verteilt.

Angehängt am Haken des Autos ist dann immer noch eine Masse von 1950kg.

Deswegen heißt es in den Fahrzeugpapieren bei neueren Autos auch immer: "technisch zul. max. Anhänger-Masse"

...und das ist eindeutig, s.o.
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  #10  
Alt 17.09.2014, 17:22
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clevertherm clevertherm ist offline
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Moin!

Als Dipl.-Ing. Fahrzeugtechnik hatte ich mich seinerzeit recht intensiv mit dem Thema beschäftigt.

Alle folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein!

abgekuppelter Anhänger
----
Gewicht <= zul. Gesamtgewicht (Anhänger)

angekuppelter Anhänger
----
Achslast (Anhänger) <= zul. Achslast (Anhänger)
Achslast (Anhänger <= zul. Anhängelast (Zugfahrzeug)
Stützlast <= zul. Stützlast (Der kleinere Wert von Anhänger/Zugfahrzeug "gewinnt".)
Stützlast >= 4 % der Anhängelast (Ab und zu steht auf dem Typenschild noch "Mehr als 25 kg nicht erforderlich.")
Gewicht "Zugfahrzeug+Anhänger" <= zul. Zuggesamtgewicht

Es gelten immer die tatsächlichen Gewichte/Lasten. Im Zweifel muss man nachwiegen.

Hier im Forum hatte es mal einer auf die Spitze getrieben und sich ein zul. Gesamtgewicht von 3650 kg (3500 kg Achse + 150 kg Stützlast) behördlich bestätigen lassen.
Mein eigener Anhänger hat 1.500 kg zul. Gesamtgewicht. Das passt ganz gut zum Zugfahrzeug (1400 kg Anhängelast + 75 kg Stützlast).

viele Grüße
Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."

Geändert von clevertherm (17.09.2014 um 17:28 Uhr)
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  #11  
Alt 17.09.2014, 17:44
uli07 uli07 ist gerade online
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ZITAT: Hier im Forum hatte es mal einer auf die Spitze getrieben und sich ein zul. Gesamtgewicht von 3650 kg (3500 kg Achse + 150 kg Stützlast) behördlich bestätigen lassen.

Einer??????
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #12  
Alt 17.09.2014, 17:48
herrmic herrmic ist offline
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  #13  
Alt 17.09.2014, 19:07
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Zitat:
Zitat von mk-motorenteile Beitrag anzeigen
Moin,

ich kann einfach nicht verstehen, dass es bis heute immer noch keine klare Regelung über das Problem gibt. Ich habe schon zig Leute dazu befragt. Tüv Prüfer, Polizisten, Leute von Straßenverkehrsamt usw. Keiner kann eine genaue Angabe machen.
Aber sicher doch, frag das BF, die Sache ist eindeutig.
Haben wir gefühlte 187 mal beschrieben.....
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #14  
Alt 17.09.2014, 19:53
Janus Janus ist offline
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Warum ist das so schwer zu begreifen?

Das alleinige Gewicht des Anhängers, gewogen und verbrieft....
wird an ein Auto gehängt mit zulässiger Anhängelast XYZ.
Vereinfacht:
Gewogener Anhänger (alleine): 1800 Kg,
Zugfahrzeug in den Papieren eingetragen: 19oo KG. Alles klar, genemigt.

Zugfahrzeug 19oo KG eingetragen, Anhängelast (alleine) gewogen 2100KG...
geht nicht. So einfach ist es.

Stützlastdiskussionen dienen nur zur Verwirrung und zur Schönrechenerei der AHL. Nicht mehr und nicht weniger!

Ich wünsche keinem, auf der Autobahn mit z.B. italienischen Polizisten darüber eine Dis. zu führen. Schneller als man Piiip sagen kann, ist das Gespann beschlagnahmt und der Führer des Gespannes in U-Haft.

Ich könnt'ein Buch darüber schreiben.
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  #15  
Alt 17.09.2014, 19:54
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Hickory Roots Hickory Roots ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Aber sicher doch, frag das BF, die Sache ist eindeutig.
Haben wir gefühlte 187 mal beschrieben.....
Na klar doch, die Behörden werden sich nen Scheixx dafür interessieren was das BF schreibt.
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  #16  
Alt 17.09.2014, 19:56
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Warum ist das so schwer zu begreifen?

Das alleinige Gewicht des Anhängers, gewogen und verbrieft....
wird an ein Auto gehängt mit zulässiger Anhängelast XYZ.
Vereinfacht:
Gewogener Anhänger (alleine): 1800 Kg,
Zugfahrzeug in den Papieren eingetragen: 19oo KG. Alles klar, genemigt.

Zugfahrzeug 19oo KG eingetragen, Anhängelast (alleine) gewogen 2100KG...
geht nicht. So einfach ist es.

Stützlastdiskussionen dienen nur zur Verwirrung und zur Schönrechenerei der AHL. Nicht mehr und nicht weniger!

Ich wünsche keinem, auf der Autobahn mit z.B. italienischen Polizisten darüber eine Dis. zu führen. Schneller als man Piiip sagen kann, ist das Gespann beschlagnahmt und der Führer des Gespannes in U-Haft.

Ich könnt'ein Buch darüber schreiben.
so nicht richtig.

Beispiel:
Zugfahrzeug darf 1900 kg ziehen.
Anhänger wiegt komplett 2000 kg
Stützlast ist 100 kg und darf auch auf die Anhängerkupllung.
Also ist die Anhängelast 1900 kg

und darf gezogen werden.
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Gruß Volker
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  #17  
Alt 17.09.2014, 19:57
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Zitat:
Zitat von tritonnavi Beitrag anzeigen
Auch angekuppelt am Auto, wiegt der Anhänger dann immer noch 1950kg. Diese 1950kg werden vom Anhänger auf dessen Kupplung 100kg und dessen Achse(n) 1850kg verteilt.

Angehängt am Haken des Autos ist dann immer noch eine Masse von 1950kg.

Deswegen heißt es in den Fahrzeugpapieren bei neueren Autos auch immer: "technisch zul. max. Anhänger-Masse"

...und das ist eindeutig, s.o.
Siehste, dass meine ich! Du schreibst so und andere schreiben so. Aber alle haben Recht.
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  #18  
Alt 17.09.2014, 20:00
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
so nicht richtig.

Beispiel:
Zugfahrzeug darf 1900 kg ziehen.
Anhänger wiegt komplett 2000 kg
Stützlast ist 100 kg und darf auch auf die Anhängerkupllung.
Also ist die Anhängelast 1900 kg

und darf gezogen werden.

Siehste, du schreibst jetzt wieder so. Ausser dem Schrieb von Kuhnert Anhänger gibt es nix was irgendetwas offiziell macht.
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  #19  
Alt 17.09.2014, 20:02
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in den Papieren steht die " Technisch zulässige Anhängelast"

Anhängelast = das gewicht das über die Räder auf die Strasse gebracht wird.
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  #20  
Alt 17.09.2014, 20:02
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Zitat:
Zitat von mk-motorenteile Beitrag anzeigen
Siehste, du schreibst jetzt wieder so. Ausser dem Schrieb von Kuhnert Anhänger gibt es nix was irgendetwas offiziell macht.

doch in der EU verordnung die schon oft im anderen Thröth wo es um das Max. Gewicht geht oft zitiert wurde.

Einfach mal da lesen.

daher gibt es auch Trailer die 3650 kg wiegen dürfen.

3500 Achlast = Anhängelast beim PKW
150 kg Stützlast

zusammen 3650 kg
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Gruß Volker
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  #21  
Alt 17.09.2014, 20:06
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...das ist mal wieder hier im Forum ein schönes Beispiel, wie viele versuchen mit ihrem Halbwissen zu glänzen und damit nur zur allgemeinen Verwirrung bzw. Verunsicherung beitragen.
Es sollten gerade bei solchen Themen, die schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können, sich eigentlich nur diejenigen zu Wort melden, die fundierte Fachkenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet vorweisen können.

...nur mal so als Anmerkung !

----------------------------------
Gruß
Marc
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  #22  
Alt 17.09.2014, 20:08
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
doch in der EU verordnung die schon oft im anderen Thröth wo es um das Max. Gewicht geht oft zitiert wurde.

Einfach mal da lesen.

daher gibt es auch Trailer die 3650 kg wiegen dürfen.

3500 Achlast = Anhängelast beim PKW
150 kg Stützlast



zusammen 3650 kg

Wenn das so ist, ist es ja gut. Nur leider wissen die Behörden nichts von der EU Verordnung. Und da liegt das Problem. Wenn die Cops nachts auf der AB dir wegen Unwissenheit das Gespann stilllegen und dann dein Recht einklagen musst......... Das ist das Problem was ich meine.
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  #23  
Alt 17.09.2014, 20:10
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Zitat:
Zitat von mk-motorenteile Beitrag anzeigen
Wenn das so ist, ist es ja gut. Nur leider wissen die Behörden nichts von der EU Verordnung. Und da liegt das Problem. Wenn die Cops nachts auf der AB dir wegen Unwissenheit das Gespann stilllegen und dann dein Recht einklagen musst......... Das ist das Problem was ich meine.
naja die Polizisten wissen viel nicht. Und da kann es immer probleme geben.
Unsere Wasserschutz (ein junger Beamter) wusste zum Beispiel nicht, dass Handfunkgerät Binnen nicht erlabt sind.

Daher einfach im anderen Thröth die EU-verordnung raussuchen und entsprechende Stellen markiert ins Handschuhfach.
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Alt 17.09.2014, 20:22
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja die Polizisten wissen viel nicht. Und da kann es immer probleme geben.
Unsere Wasserschutz (ein junger Beamter) wusste zum Beispiel nicht, dass Handfunkgerät Binnen nicht erlabt sind.

Daher einfach im anderen Thröth die EU-verordnung raussuchen und entsprechende Stellen markiert ins Handschuhfach.
Oh Mann..., du glaubst doch nicht im Ernst, daß sich ein italienischer Polizist auf der Autostrada in eine Diskussion mit dir einlässt? Wie naiv, bzw Unwissend und bar jeglicher Erfahrung bist du eigentlich?

Sorry, das soll kein persönlicher Angriff sein, sondern nur ein Hinweis darauf, daß die Polizei in anderen Ländern wesentlich rigoroser durchgreift wie hier in D.
Und als "Ausländer", strafverschärfend vielleicht noch ohne jegliche örtliche Sprachkenntnisse, bist du von vorneherein auf der Verliererseite.

Lasst euch das gesagt sein von einem, der das Theater schon jahrzehntelang mitmacht.
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  #25  
Alt 17.09.2014, 20:44
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Na klar doch, die Behörden werden sich nen Scheixx dafür interessieren was das BF schreibt.
Wir wissen das für die mit....
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