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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Scanner für UKW-Seefunk
Hi,
ich habe gelesen, daß in Kroatien über UKW-Seefunk Wetterberichte gesendet werden. Gibt es Scanner mit denen man diese Kanäle abhören kann(so für Menschen ohne Lizenz zum Funken)? Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#2
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Hallo Markus!
Bei dem Havenmeister bekommst du bei der Anmeldung so ne Mappe mit, wo die Funkfrequenzen aufgeführt sind. Schaue noch mal, für alle Fälle zu Hause nachn nicht das ich dir quatsch erzähle. Also dann bis Morgen.
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Ruhe suchen kann man an mancherlei Ort, Ruhe finden nur in sich selbst. Grüße aus Bremen Ady Mitglied im BYC-Bremen |
#3
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Die Kanäle müsste man doch mit jedem etwas besseren Scanner abhören können, oder? Weiß jemand in welchem Bereich die Kanäle liegen und mit welchem Abstand in khz die da liegen?
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MfG Christian |
#4
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Frequenz steht da keine, es ist nur UKW Kanal 04, 20, 24, 81 angegeben.
Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#5
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Vieleicht hilft ja das hier weiter....
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Gruß Oscar |
#6
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UKW Frequenzen Scannen ohne Funkschein ... mit was auch immer
Macht es das besser ?! Du brauchst einen Funkschein ... Nimm halt ne UKW-Funke und hör zu ... das wird ohnehin Sprache sein ... Und warum Du keinen Funkschein willst, ist wahrscheinlich ein ganz anderes Thema, gelle |
#7
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Ich sehe da schon Unterschiede.
Mit einem Scanner kann man systembedingt nicht den Funkverkehr stören, mein "gefühltes Unrecht" ist daher niedriger als beim aktiven Funkverkehr. Insbesondere zum Empfang von Wetternachrichten finde ich das nicht soooo abwegig. Im Interesse der Sicherheit ist das subjektiv besser als gar nicht hören, wenn auch weit entfernt von Funkschein machen. Um die Frage zu beantworten: ein Standard-Scanner, der in Deutschland u.a. zum Abhören von BOS-Funk, analogen (verbotenen) Schnurlostelefonen, McDonalds-DriveIn etc. geeignet ist, kann auch UKW-Funk mithören. (Ich habe die Funkscheine und weiß auch warum - bevor mir jetzt wieder jemand den Kopf abbeißen will.)
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#8
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Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#9
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Zitat:
... oder diese vielleicht sogar lesen |
#10
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#11
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Zitat:
Belem |
#12
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Ob der Besitz legal ist oder nicht hängt vom Fernmeldegesetz des jeweiligen Landes ab. Mit diesen Scannern ist vielfach das Abhören von Behördenfunkdiensten (Polizei usw.) möglich. In einem Land wie Kroatien würde ich mich besser nicht damit erwischen lassen.
Übrigens Seefunk ist laut den Fernmeldegesetzen nicht für jedermann gedacht (Auch wenn behauptet wird "Ich höre nur das Wetter)". Jeder der eine Seefunkprüfung macht muss unterschreiben, dass er das Fernmeldegeheimnis beachtet. Vor nicht allzulanger Zeit hätte man den Besitzer eines Scanners in Kroatien bestimmt als Spion verhaftet. Das ist jetzt sicher nicht mehr so. Eine generelle Aussage über Besitz und Betrieb kann man nur für jeweils ein Land machen. In Österreich z.B. ist der Besitz erlaubt der Betrieb aber nur auf bestimmten Frequenzen gestattet. Z.B. ein Amateurfunker darf Amateurfunkfrequenzen abhören. Ein Firmeninhaber mit mehreren Betriebsfunkfrequenzen darf sein Frequenzen abhören. Alles andere zu Empfangen ist verboten aber fast nicht zu kontrollieren.
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Liebe Grüße Willi |
#13
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Zitat:
Der Besitz der Scanner ist nach deutschem Recht legal, ... Belem |
#14
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Zitat:
Zitat:
Zu diesen Bandbreiten gehören u.a. der Seefunk, der Binnenfunk und auch der Flugfunk.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#15
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Zum Empfang von Seefunk führt die Bundesnetzagentur aus, daß der Empfang von Aussendungen "An alle Funkstellen" (dazu gehört ja eigentlich auch der Wetterbericht) mit - und jetzt kommt es : Geräten, welche ausschließlich für den Empfang "An alle Seefunkstellen" konzipiert sind, kein Seefunkzeugnis erforderlich ist. Gleiches gilt für NAVTEX-Empfänger.
Per Definition hätten wir somit a) mit einem Scanner ein Problem und b) gilt diese Aussage zuerst einmal nur für Deutschland. Im vorliegenden Fall, wäre sicherlich nur die Fernmeldeverwaltung des Ziellandes der einzige Ansprechpartner. Das Dokument ist einsehbar unter http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/2866.pdf |
#16
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Noch ein erbsenzählender Nachsatz :
Alleine der Besitz eines Funkzeugnisses berechtigt nicht automatisch dazu, ein Funkgerät in Betrieb zu nehmen. Hierzu ist schlussendlich eine Frequenzzuteilung für die (Sende)Funkstelle erforderlich. Prinzip: Keine Frequenzzuteilung, keine Teilnahme an dem Funkdienst. |
#17
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Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#18
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Zitat:
mal DP07: Über denselben Arbeitskanal, über den die Wetterberichte und die Grrrroße Konferenz laufen, also Sendungen an alle Seefunkstellen, er- folgt auch der private Telefonverkehr, wenn man ein Land-See-Gespräch mit einem Telefonteilnehmer an Land führt. Belem |
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