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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich hab mal ne Frage zu Trailern. Wie wird denn bei denen das Leergwicht bestimmt? Mit oder ohne Anbauteilen wie Windenstand und Rollen etc. ?
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Gruß Sascha |
#2
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Also ich denke, dass das angegebene Gewicht für die Standartausstattung (Widerstand, Rollen, Auflagen) gilt.
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Beste Grüße, Benedikt ![]()
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#3
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... sinnvollerweise incl. Anbauteile. Sonst bringt es ja nichts
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Gruß Hans-H.
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#4
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Das habe ich auch vor mir:
TÜV verlangt einen Wiegeschein einer geeichten Waage. Also werde ich wiegen lassen: verkehrstüchtig, also mit Lichtleiste, Kotflügel usw, wie er als Bootstrailer funktioniert. Windenstand, Reserverad, Laufsteg, Kurbelstützen usw. sehe ich als optionale Anbauteile und werde sie deshalb nicht mitwiegen. Mal schaun, was der Sachbearbeiter dazu sagt.
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Helmut sagt: man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen... ...der muss auch mit jedem Arsch klar kommen. |
#5
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![]() Zitat:
Wie soll ich das Leergewicht eines Trailers anders bestimmen? Da gehören alle Zubehörteile dran, die man montiert hat. Die Herstellerangaben sind wie bei Booten, Caravans und auch Autos unverbindliche Angaben, die je nach Bedarf geschönt werden können. Ich habe zufällig mal nach einem Sigma Ultralight 2 to-Trailer gegoogelt und das hier gefunden: http://www.suedwestmarine.de/Bilder/...ultralight.pdf Ich wüßte gerne, ob in den 301 kg überhaupt Bootsauflagen und Räder enthalten sind. Eine Winde mit Windenstand schon mal sicher nicht, allein 1 handelsübliche Gummifederachse mit 1050 kg Tragkraft wiegt zwischen 55 und 60 kg, je nach Breite. 4 Räder wiegen ca. 20-30 kg, die Zugeinrichtung mit Auflauf kommt auch nochmal mit ca. 20 kg. Das sind 160 kg, die an zukaufbare Komponenten gebunden sind, die kein Trailerbauer selbst herstellen kann.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]()
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#6
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Das ist ja genau die Frage. Rechnet der Hersteller den reinen Rahmen oder sind diverse Teile ins Gewicht einbezogen?
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Gruß Sascha |
#7
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Das Gewicht bezieht sich auf die Teile und Anbauteile, die in der Betriebserlaubnis ( nicht der Bescheinigung) für den Hänger angegeben sind.
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#8
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![]() Zitat:
![]() ![]() Das Leergewicht des Trailers ist nur für den Eintrag "Nutzlast" von Bedeutung. Wenn Du Deinem Trailer noch eine elektrische Winde mit eigener Batterie, einen Laufsteg, noch ein paar Rollen mehr, eine Slipzentrierung, eine Antischlingerkupplung und und und spendierst, darfst Du das alles von der Nutzlast abziehen! ![]()
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#9
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Theoretisch sollte der Trailer das wiegen was der Hersteller angibt im Ausgangszustand. Mit upgrades kommt hält was dazu.
Doch die Praxis zeigt oftmals anderes als die Theorie. ![]()
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Gruß an alle, Mitch |
#10
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Genau da liegt das Problem und deshalb auch die Frage.
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Gruß Sascha |
#11
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Dann stellt sich die Frage, warum Du die Frage stelltest.
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Beste Grüße John |
#12
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Hersteller wollen immer mit möglichst geringem Leergewicht werben, daher bestimmen sie es vermutlich in der Ausführung, für die die Typgehmigung erstellt wird. Da wäre dann nur das für die Zulassungsfähigkeit notwendige dabei. Also keine Kielrollen, kein Windenstand, keine Sliphilfe, Laufsteg, Kurbelstützen, Ersatzrad. Diebstahlsicherung usw.
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#13
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Danke für die hilfreiche Antwort.......
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Gruß Sascha |
#14
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Hallole,
bei allen Trailern, die ich bislang bewegt habe, war das vom Hersteller genannte Leergewicht "im Prinzip" ohne alle Anbauteile (auch ohne Nummernschild und Bugrad). Im Prinzip, weil mancher Hersteller doch davon ausgeht, dass man für einen Bootstrailer vielleicht eine Kielrolle braucht und für die Papiere etwas dazu addiert. Beim 3t Trailer ist das evtl. nicht so dramatisch, bei kleinen ungebremsten schon. Da sind die 50kg für die Austattung dann oft schon zu viel. Fröhlich wirds, wenn es ein Trailer mit Slipwagen ist, und der auch nicht mit einberechnet ist. Auch für den Bootsclub fahren wir die Trailer daher beladen und unbeladen auf die Waage. So weiß man die realen Werte. Genau so ists doch auch bei Booten, Frauen, Männern, Schinken... Willst du eine schöne Illusion, darfst Du nicht wiegen. Geändert von horstj (23.10.2014 um 10:38 Uhr) |
#15
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Genauso hilfreich wie zu wissen, wieviel der Trailer wiegen könnte, aber im realen Betrieb nicht wiegen wird.
Die Antwort, ab auf die Waage und dass die Gewichtsangabe sich auf den Zustand gemäß BE bezieht, hast Du hier ja schon gehört. Bei einem gebrauchten Trailer ist Wiegen immer die einzige Variante. Bei einem neuen Trailer könntest Du alternativ Dir vom Verkäufer das Leergewicht der bestellten Konfiguration sagen (evt. schriftlich zusagen) lassen. Wo liegt denn Dein Problem? Ist Dein Gespann zu schwer und Du hast den Trailerlieferanten im Verdacht?
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Beste Grüße John |
#16
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Mein Trailer hat das Leergewicht eingetragen was er bei der Auslieferung hatte, so würde ich das auch von einem vernünftigen Hersteller erwarten.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]()
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#17
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Habe hier schon oft genug gelesen und auch selbst die Erfahrung gemacht das Gewichtsangaben meisst, und ich spreche eher von kleinen Trailern, um die 30-50kg geringer angegeben sind.
Wie gesagt, kleinere Trailer bis 1300kg. Wer im Grenzbereich kauft kann sich ausmalen was passieren wird.. ![]()
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Gruß an alle, Mitch
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#18
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Ich hatte überlegt das Bootsgewicht durch abziehen des Trailergewichtes zu errechnen daher die Frage ob in den Papieren das tatsächliche Gewicht angegeben wird. Das bekomm ich wohl nur durch wiegen heraus.
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Gruß Sascha |
#19
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JohnB mein Trailer ist eigentlich "relativ" neu. Der musste jetzt erste Mal zum TÜV. Trotzdem muss ja die Angabe in den Papieren nicht unbedingt stimmen. Ich werde wiegen sobald ich dazu komme und dann berichten.
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Gruß Sascha |
#20
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![]() Zitat:
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#21
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"Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse" lautet die korrekte Bezeichnung "G". Also der Wert der in der Zulassungsbescheinigung steht ist der ausgerüstete Realwert.
Alle Anbauteile die nicht einer dauerhaften Befestigung unterliegen und nicht ausdrücklich in den Fahrzeugdokumenten eingetragen werden müssen, werden nur mitgeführt und sind daher als Ladung in Abzug zu bringen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#22
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![]() Zitat:
Jeder soll seinen Trailer zurödeln wie er mag! Für mich ist der Vergleichslevel: Fahrfertig und verkehrstüchtig, ohne weitere Anbauteile. So wird ihn wohl jeder Händler anbieten und so kann er am meisten punkten, was Zuladung betrifft. In meiner Zulassung steht Leergewicht 430 kg, also 1570 kg Zuladung bis 2000kg zGG. Wenn ich meine ganzen Anbauteile (Antischlingerkupplung, Winde mit Halterung, Laufbohle aus Alu, Zentriehrhilfe aus Edelstahl, Ersatzrad mit Halterung, Werkzeugkiste und alles) hinzurechne, bin ich bei, sagen wir mal 500 kg, und immer noch bei einem zGG von 2000 kg.
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Helmut sagt: man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen... ...der muss auch mit jedem Arsch klar kommen.
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#23
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In meinen Papieren steht unter Leergewicht 400 kg. Tatsächlich wog er 480 kg.
Ich bin davon davon ausgegangen das ein Windenstand und die Kielrollen "Serie" ist. Ist wohl nicht so.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
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