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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 22.10.2014, 21:52
Benutzerbild von sanicoe
sanicoe sanicoe ist offline
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Standard Wie wird eigentlich bei Trailern das Leergewicht bestimmt?

Ich hab mal ne Frage zu Trailern. Wie wird denn bei denen das Leergwicht bestimmt? Mit oder ohne Anbauteilen wie Windenstand und Rollen etc. ?
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Gruß Sascha
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  #2  
Alt 22.10.2014, 21:54
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Also ich denke, dass das angegebene Gewicht für die Standartausstattung (Widerstand, Rollen, Auflagen) gilt.
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Beste Grüße, Benedikt


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  #3  
Alt 22.10.2014, 21:54
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Triton05 Triton05 ist offline
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... sinnvollerweise incl. Anbauteile. Sonst bringt es ja nichts
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Gruß Hans-H.
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  #4  
Alt 22.10.2014, 22:12
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unnersch unnersch ist offline
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Das habe ich auch vor mir:
TÜV verlangt einen Wiegeschein einer geeichten Waage.
Also werde ich wiegen lassen: verkehrstüchtig, also mit Lichtleiste, Kotflügel usw, wie er als Bootstrailer funktioniert.
Windenstand, Reserverad, Laufsteg, Kurbelstützen usw. sehe ich als optionale Anbauteile und werde sie deshalb nicht mitwiegen.

Mal schaun, was der Sachbearbeiter dazu sagt.
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Helmut sagt:
man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen...
...der muss auch mit jedem Arsch klar kommen.
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  #5  
Alt 22.10.2014, 22:22
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Zitat:
Zitat von sanicoe Beitrag anzeigen
Ich hab mal ne Frage zu Trailern. Wie wird denn bei denen das Leergwicht bestimmt? Mit oder ohne Anbauteilen wie Windenstand und Rollen etc. ?
Auf einer Waage!

Wie soll ich das Leergewicht eines Trailers anders bestimmen? Da gehören alle Zubehörteile dran, die man montiert hat.
Die Herstellerangaben sind wie bei Booten, Caravans und auch Autos unverbindliche Angaben, die je nach Bedarf geschönt werden können.

Ich habe zufällig mal nach einem Sigma Ultralight 2 to-Trailer gegoogelt und das hier gefunden: http://www.suedwestmarine.de/Bilder/...ultralight.pdf

Ich wüßte gerne, ob in den 301 kg überhaupt Bootsauflagen und Räder enthalten sind. Eine Winde mit Windenstand schon mal sicher nicht,
allein 1 handelsübliche Gummifederachse mit 1050 kg Tragkraft wiegt zwischen 55 und 60 kg, je nach Breite. 4 Räder wiegen ca. 20-30 kg, die Zugeinrichtung mit Auflauf kommt auch nochmal mit ca. 20 kg. Das sind 160 kg, die an zukaufbare Komponenten gebunden sind, die kein Trailerbauer selbst herstellen kann.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #6  
Alt 22.10.2014, 22:25
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Das ist ja genau die Frage. Rechnet der Hersteller den reinen Rahmen oder sind diverse Teile ins Gewicht einbezogen?
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Gruß Sascha
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  #7  
Alt 22.10.2014, 23:02
Janus Janus ist offline
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Das Gewicht bezieht sich auf die Teile und Anbauteile, die in der Betriebserlaubnis ( nicht der Bescheinigung) für den Hänger angegeben sind.
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  #8  
Alt 22.10.2014, 23:24
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Zitat:
Zitat von unnersch Beitrag anzeigen
Das habe ich auch vor mir:
TÜV verlangt einen Wiegeschein einer geeichten Waage.
Also werde ich wiegen lassen: verkehrstüchtig, also mit Lichtleiste, Kotflügel usw, wie er als Bootstrailer funktioniert.
Windenstand, Reserverad, Laufsteg, Kurbelstützen usw. sehe ich als optionale Anbauteile und werde sie deshalb nicht mitwiegen.

Mal schaun, was der Sachbearbeiter dazu sagt.
Was nützt Dir das? Bei einer Kontrolle wird das tatsächliche Gesamtgewicht des Trailers mit Boot gewogen. Da ist es egal, ob Du 1,5 to Boot und 0,5 to Trailer hast, wenn Du 1,9 to darfst, ist es zuviel!
Das Leergewicht des Trailers ist nur für den Eintrag "Nutzlast" von Bedeutung. Wenn Du Deinem Trailer noch eine elektrische Winde mit eigener Batterie, einen Laufsteg, noch ein paar Rollen mehr, eine Slipzentrierung, eine Antischlingerkupplung und und und spendierst, darfst Du das alles von der Nutzlast abziehen!
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #9  
Alt 23.10.2014, 01:38
mitch. mitch. ist offline
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Theoretisch sollte der Trailer das wiegen was der Hersteller angibt im Ausgangszustand. Mit upgrades kommt hält was dazu.
Doch die Praxis zeigt oftmals anderes als die Theorie.
__________________
Gruß an alle,
Mitch
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  #10  
Alt 23.10.2014, 05:05
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Zitat:
Zitat von mitch. Beitrag anzeigen
Theoretisch sollte der Trailer das wiegen was der Hersteller angibt im Ausgangszustand. Mit upgrades kommt hält was dazu.
Doch die Praxis zeigt oftmals anderes als die Theorie.
Genau da liegt das Problem und deshalb auch die Frage.
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Gruß Sascha
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  #11  
Alt 23.10.2014, 09:16
JohnB JohnB ist offline
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Dann stellt sich die Frage, warum Du die Frage stelltest.
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Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 23.10.2014, 09:30
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Hersteller wollen immer mit möglichst geringem Leergewicht werben, daher bestimmen sie es vermutlich in der Ausführung, für die die Typgehmigung erstellt wird. Da wäre dann nur das für die Zulassungsfähigkeit notwendige dabei. Also keine Kielrollen, kein Windenstand, keine Sliphilfe, Laufsteg, Kurbelstützen, Ersatzrad. Diebstahlsicherung usw.
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  #13  
Alt 23.10.2014, 09:49
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sanicoe sanicoe ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Dann stellt sich die Frage, warum Du die Frage stelltest.
Danke für die hilfreiche Antwort.......
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Gruß Sascha
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  #14  
Alt 23.10.2014, 10:31
horstj horstj ist offline
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Hallole,

bei allen Trailern, die ich bislang bewegt habe, war das vom Hersteller genannte Leergewicht "im Prinzip" ohne alle Anbauteile (auch ohne Nummernschild und Bugrad). Im Prinzip, weil mancher Hersteller doch davon ausgeht, dass man für einen Bootstrailer vielleicht eine Kielrolle braucht und für die Papiere etwas dazu addiert.

Beim 3t Trailer ist das evtl. nicht so dramatisch, bei kleinen ungebremsten schon. Da sind die 50kg für die Austattung dann oft schon zu viel. Fröhlich wirds, wenn es ein Trailer mit Slipwagen ist, und der auch nicht mit einberechnet ist.

Auch für den Bootsclub fahren wir die Trailer daher beladen und unbeladen auf die Waage. So weiß man die realen Werte.

Genau so ists doch auch bei Booten, Frauen, Männern, Schinken... Willst du eine schöne Illusion, darfst Du nicht wiegen.

Geändert von horstj (23.10.2014 um 10:38 Uhr)
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  #15  
Alt 23.10.2014, 10:40
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von sanicoe Beitrag anzeigen
Danke für die hilfreiche Antwort.......
Genauso hilfreich wie zu wissen, wieviel der Trailer wiegen könnte, aber im realen Betrieb nicht wiegen wird.

Die Antwort, ab auf die Waage und dass die Gewichtsangabe sich auf den Zustand gemäß BE bezieht, hast Du hier ja schon gehört.

Bei einem gebrauchten Trailer ist Wiegen immer die einzige Variante. Bei einem neuen Trailer könntest Du alternativ Dir vom Verkäufer das Leergewicht der bestellten Konfiguration sagen (evt. schriftlich zusagen) lassen.

Wo liegt denn Dein Problem? Ist Dein Gespann zu schwer und Du hast den Trailerlieferanten im Verdacht?
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Beste Grüße

John
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  #16  
Alt 23.10.2014, 12:57
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Mein Trailer hat das Leergewicht eingetragen was er bei der Auslieferung hatte, so würde ich das auch von einem vernünftigen Hersteller erwarten.
Wenn ich jetzt noch was anbauen ändert sich das natürlich.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #17  
Alt 23.10.2014, 14:22
mitch. mitch. ist offline
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Habe hier schon oft genug gelesen und auch selbst die Erfahrung gemacht das Gewichtsangaben meisst, und ich spreche eher von kleinen Trailern, um die 30-50kg geringer angegeben sind.
Wie gesagt, kleinere Trailer bis 1300kg. Wer im Grenzbereich kauft kann sich ausmalen was passieren wird..
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Gruß an alle,
Mitch
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  #18  
Alt 23.10.2014, 14:50
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Ich hatte überlegt das Bootsgewicht durch abziehen des Trailergewichtes zu errechnen daher die Frage ob in den Papieren das tatsächliche Gewicht angegeben wird. Das bekomm ich wohl nur durch wiegen heraus.
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Gruß Sascha
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  #19  
Alt 23.10.2014, 14:52
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JohnB mein Trailer ist eigentlich "relativ" neu. Der musste jetzt erste Mal zum TÜV. Trotzdem muss ja die Angabe in den Papieren nicht unbedingt stimmen. Ich werde wiegen sobald ich dazu komme und dann berichten.
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Gruß Sascha
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  #20  
Alt 23.10.2014, 14:56
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Zitat:
Zitat von sanicoe Beitrag anzeigen
Ich hatte überlegt das Bootsgewicht durch abziehen des Trailergewichtes zu errechnen ...
Wenn es nur um das Bootsgewicht geht und Du einen Einachser hast, kannst Du das Boot leicht selbst nach dem von mir entwickelten Verfahren wiegen.
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  #21  
Alt 23.10.2014, 15:03
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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"Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse" lautet die korrekte Bezeichnung "G". Also der Wert der in der Zulassungsbescheinigung steht ist der ausgerüstete Realwert.

Alle Anbauteile die nicht einer dauerhaften Befestigung unterliegen und nicht ausdrücklich in den Fahrzeugdokumenten eingetragen werden müssen, werden nur mitgeführt und sind daher als Ladung in Abzug zu bringen.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #22  
Alt 23.10.2014, 23:49
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unnersch unnersch ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Was nützt Dir das? Bei einer Kontrolle wird das tatsächliche Gesamtgewicht des Trailers mit Boot gewogen. Da ist es egal, ob Du 1,5 to Boot und 0,5 to Trailer hast, wenn Du 1,9 to darfst, ist es zuviel!
Das Leergewicht des Trailers ist nur für den Eintrag "Nutzlast" von Bedeutung. Wenn Du Deinem Trailer noch eine elektrische Winde mit eigener Batterie, einen Laufsteg, noch ein paar Rollen mehr, eine Slipzentrierung, eine Antischlingerkupplung und und und spendierst, darfst Du das alles von der Nutzlast abziehen!
Richtig!

Jeder soll seinen Trailer zurödeln wie er mag!

Für mich ist der Vergleichslevel: Fahrfertig und verkehrstüchtig, ohne weitere Anbauteile.

So wird ihn wohl jeder Händler anbieten und so kann er am meisten punkten, was Zuladung betrifft.

In meiner Zulassung steht Leergewicht 430 kg, also 1570 kg Zuladung bis 2000kg zGG.

Wenn ich meine ganzen Anbauteile (Antischlingerkupplung, Winde mit Halterung, Laufbohle aus Alu, Zentriehrhilfe aus Edelstahl, Ersatzrad mit Halterung, Werkzeugkiste und alles) hinzurechne, bin ich bei, sagen wir mal 500 kg, und immer noch bei einem zGG von 2000 kg.
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Helmut sagt:
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Alt 24.10.2014, 12:51
uli07 uli07 ist offline
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In meinen Papieren steht unter Leergewicht 400 kg. Tatsächlich wog er 480 kg.
Ich bin davon davon ausgegangen das ein Windenstand und die Kielrollen "Serie" ist. Ist wohl nicht so.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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