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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo zusammen,
Wenn z.b. Ein Boot eine max. Motorisierung von 45KW (60Ps) hat, kann man auch theoretisch einen 80ps Motor dran hängen? Manchmal steht ja auch auf dem Schild wo die max. Motorisierung steht auch ein Angabe in kg. Mfg |
#2
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Dran hängen kannst Du alles aber Du könntest Schwierigkeiten mit WSP bekommen. Die kg Angabe bezieht sich bestimmt auf die max. Beladung.
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Gruß Sylvio ![]() |
#3
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Ok danke schön
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#4
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![]() Zitat:
welche Art von Schwierigkeiten könnte man denn mit der ESP bekommen? Mein Boot wurde mit 170PS ausgeliefert und habe jetzt 380PS rein gebaut. Mit welchen Strafen muss ich denn da rechnen und auf welcher Gesetzesbeasis?
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Gruß Christoph |
#5
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Neben den Problemen mit der Rennleitung darf man auch die Probleme mit der Versicherung nicht vergessen.
Grüße Hery
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Hier saß ich, wartend, wartend, - doch auf Nichts, Jenseits von Gut und Böse, bald des Lichts Genießend, bald des Schattens, ganz nur Spiel, Ganz See, ganz Mittag, ganz Zeit ohne Ziel. |
#6
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Max heißt was Maximal von der Werft erlaubt ist
alles andere erfolgt auf eigenes Risiko
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#7
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Also bei mir weiß die Versicherung welcher Motor verbaut ist und hat sowohl Kasko als auch Haftpflicht eingedeckt.
Welches Risiko ist denn in Bezug auf die WSP zu erwarten? Das Risko evtl. zu früh zu Hause zu sein oder eine zu kurze Reisedauer wegen hoher Geschwindigkeit zu haben kann ich gut einschätzen aber Ärger mit der WSP möchte ich nicht haben.
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Gruß Christoph |
#8
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Könnte mir vorstellen, das die Betriebserlaubnis erlischt. Was oder ob das was kostet kann ich dir auch nicht sagen. Bei uns würde man keine Zulassung bekommen wenn das Boot mit einem nicht zugelassenen Motor bestückt wäre.
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Gruß Sylvio ![]() |
#9
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Keins, wenn Dein Revier nicht gerade der Bodensee ist. Dort gibt es Abgasvorschriften und Du brauchst für den Motor eine Zulassung.
So etwas gibt es bei Booten nicht und die CE-Zertifizierung ist nicht das Papier wert, auf das sie geschrieben ist. Ist das Boot erst mal im Handel, kannst Du bei uns damit machen, was Du willst. Einzige Bedingungen: es muss schwimmfähig bleiben und eine Gewässerverunreinigung muss ausgeschlossen sein. Geändert von Mercurius (03.11.2014 um 06:14 Uhr)
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