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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.11.2014, 15:42
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Standard Bootskauf Frankreich/Italien Spanien

Ich möchte ein Boot am Mittelmeer kaufen.
Weiß jmd. genau auf was zu achten ist, in Bezug auf Belastungen des Schiffes. In Spanien weiß ich dass zb. Hafenschulden am Schiff bleiben und über Frankreich habe ich was gelesen bzgl. Hypotheken. Wie und wo kann ich erfahren welche Belastungen auf einem Schiff liegen. Eine Zusicherung des Verkäufers finde ich nicht so spannend da diese nur soviel wert ist wie der Verkäufer liquide ist. Außerdem sind Rechtstreitigkeiten in Südeuropa meines Wissens nach extrem langwierig.
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  #2  
Alt 11.11.2014, 21:25
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Wie keiner weiß was? Gibt's doch gar nicht.
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  #3  
Alt 11.11.2014, 23:46
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Schau mal in den Fred "Bootsleute vom Bodensee" und frag den Kollegen zpx19 per PN

Gruss
Matthias
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  #4  
Alt 12.11.2014, 08:31
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Zitat:
Zitat von Andrée Beitrag anzeigen
Wie und wo kann ich erfahren welche Belastungen auf einem Schiff liegen. Eine Zusicherung des Verkäufers finde ich nicht so spannend da diese nur soviel wert ist wie der Verkäufer liquide ist.
Ist das bei uns anders? Noch besser: kauf mal ein Boot über Ebay, dann ist schon der Zuschlag der Vertrag.
Ich habe in Italien zwei Boote und in England ein Boot von privat gekauft. Die Verträge waren die gleichen wie in Deutschland.
In Italien gibt es allerdings inzwischen ein verschärftes Geldwäschegesetz. Dort geht nichts mehr ohne Notar. Kostet allerdings, ist für Dich aber sicherer.
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  #5  
Alt 12.11.2014, 09:35
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Das Hafenschulden beim Schiff bleiben kann ich mir kaum vorstellen, meiner Meinung nach können nur Personen Schulden machen und nicht Sachen. Etwas anderes könnte das Pfandrecht sein, dass gibt es in Deutschland aber auch (Werkunternehmerpfandrecht, Vermieterpfandrecht). Was es wahrscheinlich auch geben wird in anderen Ländern sind Belastungen mit Hypotheken (da müsste es aber auch ein Register für geben) oder auch Sicherungsübereignungen (=Boot gehört eigentlich der Bank). Absichern kann man sich durch Kauf von einem größeren Händler und eventuell indem man vereinbart, dass die Übergabe des Bootes in Deutschland statt findet (je nach Boot eher unrealistisch). Man könnte auch das Geld irgendwo bei einem Notar/Rechtsanwalt hinterlegen und vereinbaren, dass dieser erst den Kaufpreis nach X Wochen freigibt wenn der Käufer zu stimmt.

Gruß
Chris
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  #6  
Alt 12.11.2014, 09:52
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Das läuft genauso wie in D. Du musst im Kaufvertrag explizid vom Verkäufer bestätigen lassen, das das Boot frei von Lasten dritter ist. Bezahlen, Boot gleichzeitig übernehmen und gut. Sollte es im Schiffsregister stehen, ist meistens hinten in der Plicht eine Nummer aufgeklebt, oder eingestanzt- Nicht die Rumpfnummer. Dann kannst Du über Notar kaufen, und bist abgesichert. Das wird aber erst bei ziemlich großen und teuren Booten praktiziert.
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  #7  
Alt 12.11.2014, 12:36
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In Italien gekauft. Ab 1000,-- € geht das nur noch mit Banküberweisung. Ich hatte einen Makler als Treuhänder eingeschaltet. Dafür kann man auch einen Notar nehmen. Die zuständige Hafen-Kommandantur muß den Verkauf prüfen und dann frei geben. Vorher ist das Boot lt. italienischen Recht weiterhin Eigentum des Verkäufers. Je nach Wert des Bootes würde ich das auf Grund der doch sehr umständlichen und zeitraubenden italienischen Bürokratie auch nie anders machen. Die Maklergebühr ist da gut angelegtes Geld.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
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  #8  
Alt 12.11.2014, 14:42
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Hi

stand vor 4 Jahren vor ähnlichem Problem. Das Boot das ich haben wollte wurde von 3 Brokern in Frankreich angeboten, einer davon war aber glücklicherweise die Sunseeker Werksniederlassung France.
Anzahlung auf Sunseeker Treuhandkonto UK, dann wurde das Boot aus dem Register von Jersey ausgetragen (SSR) und eine Bestätigung darüber erstellt. Anschliessend beglaubigte Bestätigung dass das Boot frei von Rechten Dritter ist und MWSt. Nachweis übergeben.
Der Verkäufer hat nach Eingang der Bestätigung meiner Anzahlung auf das Treuhandkonto die noch notwendigen Reparaturen/Arbeiten erledigt, Sunseeker hat das formell bestätigt und dem Verkäufer meine Anzahlung weitergeleitet.
Restschuld wurde dann von mir wieder auf Treuhandkonto überwiesen und von Sunseeker nach Übergabeinspektion, die ich unterschreiben musste, an den Verkäufer weitergeleitet.
Liest sich aufwendiger als es tatsächlich war. Mir war es ganz Recht, da ich während des gesamten Verlaufs immer wusste, wo das Geld gerade ist und durch eine Herstellerwerft auch entsprechender Vertrauenshintergrund vorhanden war.

Gruss, Michi
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  #9  
Alt 12.11.2014, 15:42
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Ich hatte einen Makler als Treuhänder eingeschaltet.
Ist auch nicht ohne Risiko. Makler setzen kein Eigenkapital ein und haben zumindest in Italien sehr häufig nur eine Büroadresse in einem kleinen Ladenlokal (Schreibtisch, zwei Stühle, Teppich und ein Regal für Schiffsmodelle) in der Marina.

Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Die zuständige Hafen-Kommandantur muß den Verkauf prüfen und dann frei geben...
Ist das neu? In meinen beiden Fällen habe ich einen Hafen noch nicht einmal von weitem gesehen.

Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
... doch sehr umständlichen und zeitraubenden italienischen Bürokratie ...
Wieso? Ich habe in meinen Fällen auch nie ein Amt von Innen gesehen. Genauso wie in Deutschland haben die privaten Verkäufer und ich jeweils einen Vertrag aufgesetzt (beim zweiten Mal der Vordruck des ADAC) und genauso wie in D blieb auch die ital. Zulassung beim Verkäufer. Einziger Unterschied: in I gibt es eine Betriebserlaubnis für den Motor, die bei der Erstinbetriebnahme ausgestellt wird. Sie enthält keine Personaldaten und wird unverändert an den Käufer weitergereicht.

Geändert hat sich meines Wissens nach auch nur, dass auf Grund des verschärften Geldwäschegesetzes Beträge ab 1.000 Euro seit 2012 nicht mehr bar bezahlt werden dürfen und weshalb beim Bootskauf ab einer gewissen Größenordnung häufig ein Notar eingeschaltet wird.
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  #10  
Alt 12.11.2014, 15:51
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o.k. ich verstehe dass so das in I der Makler für die Lastenfreiheit Sorge trägt.
Weiß denn auch jemand die entsprechenden Stellen in I und F wo die Schiffe registriert sind und Hypotheken ggfs. hinterlegt wurden?
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  #11  
Alt 12.11.2014, 15:59
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Zitat:
Zitat von Andrée Beitrag anzeigen
Ich möchte ein Boot am Mittelmeer kaufen.
Weiß jmd. genau auf was zu achten ist, in Bezug auf Belastungen des Schiffes.
Du siehst also, einen Kauf ganz ohne Risiko gibt es nicht, im Ausland genauso wenig wie bei uns. Einzig wirklicher und gravierender Unterschied: bei einem Kauf im Ausland ist auch der Gerichtsstand im Ausland.
Wenn man im Ausland ein Boot kauft, macht man das i.d.R., weil man für das gewünschte Modell in D häufig deutlich mehr zahlen muss. Eine Binsenweisheit im Geschäftsleben lautet: jeher höher das Einsparpotential desto größer das Risiko oder neudeutsch "no risk no fun".
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  #12  
Alt 12.11.2014, 16:07
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Zitat:
Zitat von Andrée Beitrag anzeigen
o.k. ich verstehe dass so das in I der Makler für die Lastenfreiheit Sorge trägt.
Eben nicht. Der bescheinigt Dir auch nur irgend etwas. Er übernimmt dann zwar die Haftung für den Verkäufer wenn er sie nicht im Vertrag gleich wieder ausschließt. Außerdem greif einem nackten Mann mal in die Tasche, wenn´s schief geht. Ich bin öfters auch im Winter in Lignano in der Aprilia. Bei manchen der dort ansässigen Makler reicht es offenbar noch nicht einmal für die Heizkosten. Sie sitzen dann in ihren kümmerlichen Ladenlokalen dick in Daunenjacke und Schal eingepackt, um die Post zu erledigen.
Es gibt natürlich auch andere wie z.B. Feichtner, aber das sind nur wenige
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  #13  
Alt 12.11.2014, 19:08
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[QUOTE=
Es gibt natürlich auch andere wie z.B. Feichtner, aber das sind nur wenige[/QUOTE]

Es "GAB" auch andere wie Feichtner (was mich nach einigen Erlebnissen mit Verkäufern sowohl in Linz als auch in Lignano nicht sehr wundert)

Gruss, Michi
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  #14  
Alt 13.11.2014, 07:16
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Oh, der also auch. Du siehst also Andree, auch bei den ganz Großen der Branche bist Du nicht vor einer Pleite geschützt. Wenn du Feichtner Dein Geld noch im Oktober treuhänderisch überlassen hättest, damit er den Kauf für Dich abwickelt, hättest Du jetzt auch Deinen Spaß.
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  #15  
Alt 14.11.2014, 14:05
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@mercurius:
Das mit dem Treuhandkonto geht entweder über einen Notar (mit Kosten) oder einem Treuhandkonto des Maklers bei einer Bank. Ist vielleicht auich dem Umstand geschuldet, das Bargeldgeschäfte nur noch bis 1000,-- € möglich sind. Das erforderliche Austragen des Schiffes bei der Hafenkommandatur wurde mir von mehreren Seiten als erforderlich genannt. Hängt aber ggf. von der Schiffsgröße ab. Und damit sind wir bei der Bürokratie. Ich mußte sogar eine italienische Steuernummer beantragen, um die ganze Geschichte legal vom Tisch zu bekommen. Meine Erfahrungen sind aus diesem Jahr.
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  #16  
Alt 02.04.2018, 16:40
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Hallo für eine Abwicklung kleiner 10 Meter brauchst Du normalerweise keine Austragung aus dem Schiffsregister.

Bezahlung so wie die anderen schon beschrieben haben ist in Italien in Bar überhaupt kein Spaß mehr .

Es gibt einen Service für Bootsverkäufe die Firma Wind Service die machen die gesamte Abwicklung kostet etwa 500 Euro dann ist wäre alles Wasserdicht.

Ich wünsche Dir viel Erfolg ich denke aber mit dem Kollegen aus Östreich wirst Du keine abwicklungsschwierigkeiten haben .
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